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Holding strukturplanung

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Wenn es um Holding Strukturplanung in Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Holding-Strukturplanung: § 8b KStG Schachtelprivileg (95 % steuerfreier Exit), Varianten Einzel-Holding, Vermögens-Holding, Doppel-Holding mit Familienstiftung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 14i. HGB. AktG. GmbHG. PartGG. UmwG. Geschäftsführerhaftung; § 89b HGB. MoPeG GbR seit 2024. Schnittstellen kanzlei-allgemein — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Holding-Strukturplanung: § 8b KStG Schachtelprivileg (95 % steuerfreier Exit), Varianten Einzel-Holding, Vermögens-Holding, Doppel-Holding mit Familienstiftung. Gewerbesteuerkürzung § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG Immobilien-Holding. Zeitreihenfolge Holding vor Gründung der Tochter. Wegzugsbesteuerung § 6 AStG. Pflichtteilsschutz § 2325 BGB. Praktische Rechenbeispiele Exit-Vorteil. GmbH-Gründungsaufwand, Notarkosten. Schriftsatzvorlagen Anteilsübertragungsvertrag, Holding-GmbH-Gründung.

Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Holding-Strukturplanung: § 8b KStG Schachtelprivileg (95 % steuerfreier Exit), Varianten Einzel-Holding, Vermögens-Holdi und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
  • Outputpflicht: Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Wie ist die aktuelle Struktur — Einzelunternehmen, einfache GmbH, GmbH & Co. KG, AG?
  2. Welche Aktivitäten sollen über die Holding abgewickelt werden — operatives Geschäft, M&A-Beteiligungen, Immobilienvermögen, Familienerbfolge?
  3. Wie hoch ist der geschätzte Unternehmenswert und in welchem Zeithorizont ist ein Exit oder eine Unternehmensübertragung geplant?
  4. Besteht eine Nachfolgeplanung innerhalb der Familie — Übertragung an Kinder, Stiftungsgründung?
  5. Ist die Holding-GmbH bereits gegründet, oder muss sie neu gegründet werden (Zeitreihenfolge beachten)?
  6. Gibt es Auslandsbezug (Gesellschafter wohnt im Ausland, geplanter Wegzug — § 6 AStG Wegzugsbesteuerung)?
  7. Sind pflichtteilsrelevante Schenkungen geplant (§ 2325 BGB 10-Jahres-Frist)?
  8. Soll eine Familienstiftung als oberste Ebene eingesetzt werden (Pflichtteils- und Erbschaftsteuervorteile)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 8b Abs. 2 KStGSchachtelprivileg Veräußerung: 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei bei der Holding-GmbH
§ 8b Abs. 1 KStGSchachtelprivileg Dividenden: 95 % der Dividende steuerfrei bei mindestens 10 % Beteiligung
§ 8b Abs. 3 S. 1 KStGHinzurechnung 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben (Schein-Betriebsausgabe)
§ 8b Abs. 4 KStGMindestbeteiligung 10 % zu Beginn des Kalenderjahres für Dividenden-Schachtelprivileg
§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStGErweiterte Gewerbesteuerkürzung: Immobilien-Holding mit ausschließlich Verwaltung von Immobilien; volle GewSt-Befreiung der Mieterträge
§ 8 GewStGHinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Pachten) beim operativen Unternehmen
§ 6 AStGWegzugsbesteuerung: Entstrickung stiller Reserven bei Wegzug ins Ausland mit GmbH-Anteilen (stille Reserven sofort besteuert)
§ 2325 BGBPflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre werden Nachlasswert hinzugerechnet
§ 2303 BGBPflichtteilsanspruch: 1/2 des gesetzlichen Erbteils als Minimalanspruch
§§ 80 ff. BGBStiftungsgründung (Bundes-Stiftungsrecht); Landesstiftungsgesetze
§ 58 KStGStiftungen: Thesaurierungsfreibetrag EUR 5.000/Jahr
§ 3 Nr. 2 GrEStGGrunderwerbsteuer-Befreiung bei Grundstücksübertragung auf Personengesellschaft unter bestimmten Bedingungen
§ 6a GrEStGKonzernklausel: Umstrukturierungen im Konzern grunderwerb-steuerfrei (95 %-Beteiligung, 5-Jahres-Behaltefrist)
§ 17 EStGVeräußerungsgewinn bei wesentlicher Beteiligung (> 1 %): 25 % Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage
OFD FrankfurtS 2241 A – 11 – St 2112019Praktische Anwendung § 8b KStG: Kettenausschüttung Tochter → Holding → Privat

Struktur-Varianten im Vergleich

VarianteStrukturSteuerlicher KernvorteilBesondere Eignung
A — Einzel-HoldingPrivatperson → Holding-GmbH → Operative GmbH§ 8b KStG: 95 % steuerfreier ExitKlassisches Start-up; einmaliger Exit-Fokus
B — Vermögens-HoldingPrivatperson → Vermögens-Holding → [Operative + Immobilien + Beteiligungen]§ 8b KStG + § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kombiniertKonglomerats-Vermögensverwaltung
C — Doppel-HoldingFamilienstiftung → Holding-GmbH 1 → Holding-GmbH 2 → Operative TöchterPflichtteils-Schutz; Generationen-Trennung; Erbschaftsteuer-OptimierungFamilienunternehmen; Nachfolge
D — GmbH & Co. KG-HoldingPrivatperson (Kommanditist) → KG als Holding → TochtergesellschaftenGewerbesteuerliche Transparenz; § 15 EStGMittelstand mit KG-Tradition

Rechenbeispiel Exit-Vorteil

Ohne Holding (Direktverkauf GmbH-Anteile)

Kaufpreis Anteile: EUR 10.000.000
Anschaffungskosten: ./. EUR 1.000.000
Veräußerungsgewinn: EUR 9.000.000

Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG: 60 % steuerpflichtig = EUR 5.400.000
Einkommensteuer ca. 42 %: ./. EUR 2.268.000
Solidaritätszuschlag 5,5 %: ./. EUR 124.740

Netto-Erlös: EUR 7.607.260

Mit Holding (§ 8b KStG)

Holding-GmbH verkauft Anteile: EUR 10.000.000
Anschaffungskosten: ./. EUR 1.000.000
Veräußerungsgewinn: EUR 9.000.000

§ 8b Abs. 2 KStG: 95 % steuerfrei EUR 8.550.000
5 % Schein-Betriebsausgabe: EUR 450.000 steuerpflichtig
KSt 15 % + Soli + GewSt ca. 30 %: ./. EUR 135.000

Netto-Holding-Vermögen: EUR 9.865.000

Vorteil gegenüber Direktverkauf: EUR 2.257.740 (Steueraufschub)

Bei späterer Ausschüttung Holding → Privat:
§ 20 EStG Abgeltungssteuer 25 %: ./. EUR 2.221.250 (auf Netto-9.865.000)
Tatsächlicher Nettoerlös Privat: EUR 7.393.750

Steueraufschub-Vorteil (Reinvestition): Erheblich bei mehrjährigem
Aufschub; Zinseffekt auf EUR 2.258.000 über 5–10 Jahre

Prüfschema Holding-Aufbau

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Zeitreihenfolge: Holding VOR operativer GmbH?§ 8b KStG; UmwandlungsrechtNachträgliche Holding: Einbringungsaufwand und ggf. Sperrfrist
2Mindestbeteiligung 10 % für § 8b KStG?§ 8b Abs. 4 KStGStichtag = Beginn des Wirtschaftsjahres der Dividende
3Erweiterte Kürzung § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG anwendbar?§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStGAusschließlich Immobilienverwaltung; keine gewerbliche Beimengung
4§ 6a GrEStG Konzernklausel bei Umstrukturierung?§ 6a GrEStG95 %-Beteiligung ununterbrochen 5 Jahre vor und nach Umstrukturierung
5Wegzug ins Ausland geplant?§ 6 AStGStille Reserven bei GmbH-Anteilen sofort versteuert; Ratenzahlung möglich
6Pflichtteilsrelevante Schenkungen?§ 2325 BGB10-Jahres-Frist läuft; Nießbrauchsvorbehalt stoppt Frist nicht
7Familienstiftung als oberste Ebene?§§ 80 ff. BGB; § 58 KStGPflichtteils-Schutz; Erbschaftsteuerpflicht Stiftungsgründung beachten
8GmbH-Gründungsaufwand und laufende Pflichten?GmbHG; HGBBilanzierungspflicht; Offenlegung; Jahresabschluss Holding

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Holding-Struktur planenStruktur-Varianten-Vergleich; Anteilsuebertragungsvertrag unten
Variante A — Exit-Optimierung im Vordergrund§ 8b KStG-Vorteil berechnen; Holding prioritaer empfehlen
Variante B — Haftungsschutz vorrangigOperative Risiken in Tochter-GmbH halten; Holding schirmt ab
Variante C — Erbschaft / UnternehmensnachfolgeFamilienpool-Holding und Niesbrauchsvorbehalt prüfen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Anteilsübertragungsvertrag (Operative GmbH auf Holding-GmbH)

ANTEILSÜBERTRAGUNGSVERTRAG

Parteien:
Übertragender: [Name/GmbH], [Anschrift] (nachfolgend "Übertragender")
Erwerber: [Holding-GmbH], vertreten durch Geschäftsführer [Name] (nachfolgend "Holding")

§ 1 Übertragungsgegenstand
Der Übertragende ist Inhaber eines Geschäftsanteils von EUR [Betrag] (nominal)
an der [Operative GmbH], [Sitz], HRB [Nr.] (nachfolgend "Gesellschaft").
Der Übertragende überträgt diesen Geschäftsanteil auf die Holding.

§ 2 Kaufpreis / Einbringungswert
[Variante A - Kauf:]
Die Holding zahlt einen Kaufpreis von EUR [Betrag] (Verkehrswert).
Zahlbar bis zum [Datum] auf Konto [IBAN].

[Variante B - Einbringung gegen Gesellschafterrechte:]
Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung neuer Gesellschafterrechte an der
Holding gemäß §§ 20, 21 UmwStG zu Buchwerten [alternativ: zu Verkehrswerten].
Steuerliche Behandlung nach UmwStG (Einbringungsgewinnbesteuerung prüfen).

§ 3 Notarielle Form
Dieser Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
Beurkundung durch Notar [Name], [Ort], am [Datum].

§ 4 Gewährleistung
Der Übertragende gewährleistet, dass der Geschäftsanteil frei von Rechten
Dritter, nicht verpfändet und nicht mit Treuhandpflichten belastet ist.

[Ort, Datum]
[Unterschriften]

Holding-GmbH-Gründung (Checkliste Anwaltsmandat)

Checkliste Holding-GmbH-Gründung:

Schritt 1: Vorab
[ ] Firmenrecherche beim Handelsregister (Namensexklusivität)
[ ] Geschäftsadresse festlegen
[ ] Geschäftsführer(in) benennen (kein Berufsverbot § 6 Abs. 2 GmbHG)

Schritt 2: Notartermin
[ ] Gesellschaftsvertrag (Satzung) vorbereiten:
 - Firma: [Name] Holding GmbH
 - Stammkapital: mind. EUR 25.000 (§ 5 GmbHG)
 - Gesellschafterzweck: "Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von
 Unternehmensbeteiligungen"
 - Geschäftsführer(-in) benennen
 - Stammeinlagen aufteilen
[ ] Notarielle Beurkundung Gesellschaftsvertrag + Geschäftsführerbestellung
[ ] Gründungsprotokoll

Schritt 3: Anmeldung
[ ] Handelsregistereintragung (durch Notar)
[ ] Stammkapital mind. EUR 12.500 einzahlen vor Anmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG)
[ ] Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (USt-IdNr.; KSt-Voranmeldung)

Schritt 4: Post-Gründung
[ ] Geschäftskonto eröffnen (Holding getrennt von Operativ-GmbH)
[ ] Konzernstruktur beim Steuerberater hinterlegen
[ ] Cash-Pooling-Vertrag prüfen (Zinsmarktverhältnisse § 8 Abs. 3 KStG)

Kosten ca.:
- Notar Gründung: EUR 500–1.000 (Stammkapital EUR 25.000)
- Gerichtsgebühr HReg: ca. EUR 150
- Steuerberater Strukturberatung: EUR 3.000–15.000 je Komplexität
- Anwaltshonorar: EUR 5.000–30.000 je Komplexität

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast / Steuerliche Dokumentation

ThemaNachweisDokument
§ 8b KStG Beteiligungsquote 10 %Gesellschafterliste zum StichtagNotarielle Gesellschafterliste; HR-Auszug
Erweiterte Kürzung § 9 Nr. 1 S. 2 GewStGAusschließlich ImmobilienverwaltungGewSt-Erklärung; Gesellschaftsvertrag ohne gewerbliche Klausel
Wegzugsbesteuerung § 6 AStG (Ratenzahlung)Antrag + SicherheitsleistungAntrag beim FA; Bürgschaft oder Grundpfandrecht
Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB (10 Jahre)SchenkungsdatumSchenkungsvertrag notariell; Steuerbescheid SchenkSt
Konzernklausel § 6a GrEStG95 % BeteiligungsdurchgängigkeitBeteiligungsstruktur 5 Jahre vor + nach Umstrukturierung

Fristen

FristInhaltNorm
10 JahrePflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen§ 2325 BGB
5 Jahre§ 6a GrEStG Konzernklausel: Behaltefrist vor und nach Umstrukturierung§ 6a GrEStG
7 JahreAufbewahrungspflicht Buchhaltungsunterlagen Holding§ 257 HGB
5 JahreKörperschaftsteuer-Festsetzungsfrist§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO
10 JahreFA-Festsetzung bei leichtfertiger Steuerverkürzung§ 169 Abs. 2 Nr. 1 AO

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"§ 8b KStG Beteiligung < 10 %"FinanzamtStichtag = Beginn des Wirtschaftsjahres; unterjährigen Erwerb so planen, dass Jahresbeginn überschritten
"Gewerbliche Beimengung schadet § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG"FinanzamtNebentätigkeiten aus Immobilien-GmbH ausgliedern; reine Verwaltungsgesellschaft sicherstellen
"Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzwechsel"Steuerberater/Mandant§ 6 AStG Ratenzahlung bei EU/EWR-Wohnsitz; Rückkehroption innerhalb 7 Jahre
"Holding nach operativer GmbH gegründet — Umwandlung nötig"Mandant§§ 20, 21 UmwStG: Einbringung zu Buchwerten möglich; Sperrfrist 7 Jahre beachten
"Pflichtteils-Schutz durch Stiftung fraglich"ErbeStiftung muss seit > 10 Jahren bestehen für vollständigen Schutz; BGH-Linie beachten
"Doppelbesteuerung Holding → Privat"MandantHolding thesauriert; Ausschüttung strategisch planen; Vermögensaufbau in Holding günstiger als Direkteinnahme

Streitwert und Kosten

Notar- und Gründungskosten:

  • Holding-GmbH-Gründung (Stammkapital EUR 25.000): Notargebühr ca. EUR 500–1.000 nach GNotKG; Handelsregistergebühr ca. EUR 150.
  • Anteilsübertragung (Kaufpreis EUR 1 Mio.): Notargebühr nach GNotKG ca. EUR 2.000–4.000 (nach Gebührentabelle).

Steuerberater: Strukturberatung EUR 3.000–15.000 je Komplexität; laufende Buchhaltung Holding EUR 1.500–5.000/Jahr.

Anwaltliche Beratung: Gesellschaftsrechtliche Strukturierung EUR 5.000–30.000 (abhängig von Komplexität, Beteiligungszahl, Stiftungsgründung).

Steuerlicher Exit-Vorteil (Rechenbeispiel EUR 9 Mio. Gewinn):

  • Direktverkauf Privatperson: ca. EUR 2,4 Mio. Steuern.
  • Verkauf durch Holding: ca. EUR 135.000 Steuern im Jahr des Exits.
  • Vorteil: EUR 2,25 Mio. Steueraufschub (zusätzlicher Investitionsspielraum).

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Junges Start-up vor erstem InvestorHolding-GmbH zuerst gründen, dann operative GmbH darunter§ 8b KStG-Vorteil ab erster Runde sichergestellt
Bestehende GmbH, Exit in 5 JahrenEinbringung in Holding nach §§ 20, 21 UmwStG; Sperrfrist 7 Jahre beachtenFrühzeitige Umstrukturierung spart Steuern bei Exit
Immobilienvermögen strukturierenEigenständige Immobilien-GmbH unter Vermögens-Holding; § 9 Nr. 1 S. 2 GewStGVolle GewSt-Befreiung der Mieterträge; keine operative Beimengung
Familienunternehmen mit NachfolgeFamilienstiftung + Holding; frühzeitige Schenkung Anteile an Kinder (10-Jahres-Frist § 2325 BGB)Pflichtteils- und ErbSt-Optimierung kombiniert
Gesellschafter plant Wegzug§ 6 AStG-Beratung vor Wohnsitzverlegung; Ratenzahlung in EUWegzugsbesteuerung frühzeitig planen

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-gesellschafterstreit — Gesellschafterstreit in der Holding-Struktur
  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung — GF-Haftung in mehrstufiger Holding
  • fachanwalt-erbrecht-pflichtteilsberechnung — Pflichtteilsansprüche bei Holding-Schenkung
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-restrukturierungsplan — Holding-Restrukturierung bei Krise

Quellen

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