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Fachanwalt handels gesellschaftsrecht geschaeftsfuehrerhaftung

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Handels Gesellschaftsrecht Geschaeftsfuehrerhaftung in Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welche Rechtsform ist betroffen — GmbH (§ 43 GmbHG), AG (§ 93 AktG), GmbH & Co. KG (§ 43 GmbHG analog)?
  2. Handelt es sich um einen Innenhaftungsanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer/Vorstand, oder um eine Außenhaftung gegenüber Dritten?
  3. Welche konkrete Pflichtverletzung liegt vor — Zahlung trotz Insolvenzreife, verbotene Kapitalrückzahlung, Steuerschulden, Verstöße gegen Legalitätspflicht?
  4. Ist die Business Judgement Rule anwendbar — handelt es sich um eine unternehmerische Ermessensentscheidung auf angemessener Informationsgrundlage?
  5. Besteht eine D&O-Versicherung — bei AG-Vorstand zwingender Selbstbehalt 10 % bis 1,5-faches Festvergütung (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG)?
  6. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  7. Wurde ein Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung nach § 46 Nr. 8 GmbHG gefasst?
  8. Besteht Strafbarkeit — Untreue § 266 StGB, Vorenthalten Sozialversicherung § 266a StGB?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 43 Abs. 1 GmbHGSorgfaltspflicht: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
§ 43 Abs. 2 GmbHGSchadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung: Innenhaftung gegenüber Gesellschaft
§ 43 Abs. 3 GmbHGVerschärfte Haftung bei verbotener Auszahlung des Stammkapitals (§ 30 GmbHG)
§ 43 Abs. 4 GmbHGVerjährung: 5 Jahre ab Entstehung des Anspruchs
§ 93 Abs. 1 S. 1 AktGVorstandssorgfalt: Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
§ 93 Abs. 1 S. 2 AktGBusiness Judgement Rule: kein Verstoß, wenn vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft auf Grundlage angemessener Information zu handeln
§ 93 Abs. 2 S. 2 AktGBeweislastumkehr: Vorstand / Geschäftsführer muss Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden darlegen
§ 93 Abs. 2 S. 3 AktGD&O-Selbstbehalt: zwingend 10 % des Schadens, mindestens bis 1,5-faches der Festvergütung
§ 93 Abs. 3 AktGQualifizierte Sonderhaftungstatbestände: verbotene Kapitalrückzahlung, Bezahlung eigener Aktien, verbotene Kreditgewährung
§ 46 Nr. 8 GmbHGGesellschafterbeschluss zur Geltendmachung von Schadensersatz gegen Geschäftsführer
Paragraf 15a InsOInsolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern; höchstens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung
§ 15b InsOZahlungsverbot bei Insolvenzreife (seit 1.1.2021 rechtsformneutral; ersetzt § 64 GmbHG und § 92 Abs. 2 AktG aF)
§ 30 GmbHGKapitalerhaltung: Verbot der Auszahlung von Stammkapital
§ 69 AOHaftung des Vertreters für Steuerschulden der Gesellschaft; vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
§ 266a StGBVorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; zivilrechtliche Haftung § 823 Abs. 2 BGB
§ 266 StGBUntreue; strafrechtliche Pflicht zur Rückerstattung
§ 148 AktGKlagezulassung Aktionärsklage: Quorum 1 % oder EUR 100.000 anteiliger Beteiligung

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

Prüfschema Geschäftsführerhaftung

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Organstellung im Haftungszeitraum?§ 6 GmbHG; § 84 AktGNur Amtsinhaber haften; faktischer GF bei Außensteuerung
2Pflichtverletzung: organschaftliche oder Anstellungsvertragspflicht verletzt?§ 43 Abs. 1 GmbHGLegalitätspflicht immer; Ermessen bei unternehmerischen Entscheidungen
3Business Judgement Rule anwendbar?§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG analogVier Kriterien kumulativ; bei Legalitätsverstößen nie anwendbar
4Schaden vorhanden?DifferenzhypotheseVermögensstand mit vs. ohne Pflichtverletzung
5Kausalität?Conditio-sine-qua-nonWürde pflichtgemäßes Handeln Schaden verhindert haben?
6Verschulden?Beweislastumkehr § 93 Abs. 2 S. 2 AktGGF/Vorstand muss exculpieren
7Sonderhaftungstatbestände?§ 43 Abs. 3 GmbHG; § 15a, § 15b InsO; § 69 AO; § 266a StGBVerschärfte Haftung ohne Business Judgement Rule
9Gesellschafterbeschluss zur Klage gefasst? (GmbH)§ 46 Nr. 8 GmbHGOhne Beschluss: GF kann einwenden, Klage ohne Befugnis

Sonderhaftungstatbestände im Detail

§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht

TatbestandFristSanktion
ZahlungsunfähigkeitAntrag ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei Wochen nach EintrittStrafbarkeit nach Paragraf 15a InsO und weitere Haftungsrisiken prüfen
Überschuldung nach Paragraf 19 InsOAntrag ohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs Wochen nach EintrittStrafbarkeit nach Paragraf 15a InsO und weitere Haftungsrisiken prüfen
Zahlungen nach InsolvenzreifeVerboten nach § 15b InsOErstattungspflicht: jede Zahlung, die Insolvenzmasse mindert (Ausnahme: zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich)

§ 69 AO — Steuerhaftung

Voraussetzungen § 69 AO:
1. GF ist steuerlicher Vertreter (§ 34 AO) der Gesellschaft
2. Steuerverbindlichkeit der Gesellschaft entstanden
3. GF hat vorsätzlich oder grob fahrlässig:
   - Steuern nicht rechtzeitig abgeführt (Lohnsteuer, USt, KSt)
   - oder die Steuer hinterzogen (§ 370 AO)
4. Kausalität: bei pflichtgemäßem Handeln wäre Steuer abgeführt worden
5. Schaden = nicht beglichene Steuerschuld

Haftungsumfang: Gesamtschuldhaftung mit der Gesellschaft;
kein Subsidiaritätsprinzip; FA kann GF direkt in Anspruch nehmen.

§ 266a StGB — Sozialversicherung

Haftungslage:
- Strafbarkeit: Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur SV
- Zivilhaftung: § 823 Abs. 2 BGB iVm § 266a StGB
- Persönliche Haftung des GF auch nach Insolvenzantrag
- Priorität der SV-Beiträge: § 55 InsO (Masseforderung) greift nicht
  für Vergangenheitsansprüche; GF haftet persönlich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — GF-Haftung pruefen und Klage vorbereitenPruefschema; Schriftsatzbausteine unten
Variante A — Innenhaftung GmbH gegen GFKlage-Baustein Innenhaftung unten; Entlastungsbeschluss pruefen
Variante B — Aussenhaeftung Glaeubiger gegen GF§ 64 GmbHG analog; unmittelbare Klage des Glaeeubigers
Variante C — Steuerhaftung § 69 AOFinanzbehorde parallel; privatrechtliche Klage koordinieren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Klage Innenhaftung GmbH gegen Geschäftsführer

An das Landgericht [Sitz der GmbH]                          [Ort, Datum]

Klage

der [GmbH], gesetzlich vertreten durch [Liquidator / Insolvenzverwalter /
neuer Geschäftsführer], [Anschrift]              – Klägerin –

gegen

den [ehemaligen Geschäftsführer], [Anschrift]    – Beklagter –

wegen Schadensersatz § 43 Abs. 2 GmbHG

Anträge:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR [Betrag] nebst Zinsen
   in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab [Datum] zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert: EUR [Betrag].

Begründung:

I. Aktivlegitimation
Die Klägerin ist die Gesellschaft. Der Gesellschafterbeschluss zur
Geltendmachung gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG wurde am [Datum] mit [Mehrheit]
gefasst (Anlage K 1, Protokoll der Gesellschafterversammlung).

II. Organstellung
Der Beklagte war von [Datum] bis [Datum] Geschäftsführer der Klägerin
(Anlage K 2, HReg-Auszug).

III. Pflichtverletzung
Der Beklagte hat am [Datum] folgende Handlung vorgenommen:
[Konkrete Schilderung: z. B. Zahlung an nahestehende Person ohne Gegenleistung
in Höhe von EUR X; Fortführung der Zahlungen nach Insolvenzreife; Nichtabführung
von Lohnsteuer].

Damit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 1 GmbHG)
verletzt. Die Business Judgement Rule ist nicht anwendbar, weil:
[keine unternehmerische Ermessensentscheidung / keine angemessene Informationsgrundlage /
Eigeninteresse des Beklagten / Legalitätsverletzung].

IV. Schaden und Kausalität
Der Klägerin ist ein Schaden in Höhe von EUR [Betrag] entstanden
[Schadensberechnung]. Hätte der Beklagte pflichtgemäß gehandelt, wäre der
Schaden nicht entstanden.

V. Beweislastumkehr
der Beklagte seine Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden darzulegen.

VI. Verjährung
Pflichtverletzung am [Datum]; Verjährung frühestens am [Datum + 5 Jahre]
(§ 43 Abs. 4 GmbHG).

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]

Gesellschafterbeschluss § 46 Nr. 8 GmbHG (Muster)

Gesellschafterversammlung [GmbH]
Beschlussprotokoll vom [Datum]

TOP [X]: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen
ehemaligen Geschäftsführer [Name] gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG

Die Gesellschafterversammlung beschließt mit [Stimmen für/gegen]:

1. Die [GmbH] macht Schadensersatzansprüche gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG
   gegen den ehemaligen Geschäftsführer [Name] geltend.

2. [Neuer Geschäftsführer / Bevollmächtigte/r] wird ermächtigt, die
   Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, einen
   Rechtsanwalt zu beauftragen und Prozesskostenhilfe zu beantragen.

3. Streitgegenstand: [Kurzbeschreibung der Pflichtverletzung und Schadenshöhe].

[Unterschriften Gesellschafter]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

BeweisthemaBeweislastBeweismittel
Pflichtverletzung und SchadenGesellschaft (Kläger)Rechnungsunterlagen; Kontenauszüge; Gutachten; interne E-Mails
Pflichterfüllung und fehlendes VerschuldenGeschäftsführer / Vorstand (Beweislastumkehr)Protokolle; Rechtsrat-Einholung; Informationsgrundlage dokumentiert
Business Judgement RuleGeschäftsführerDokumentation der Entscheidungsgrundlage; Protokolle Geschäftsleitungssitzungen
Insolvenzreife (§ 15a InsO)Insolvenzverwalter / GesellschaftBuchhaltungsunterlagen; Bilanzpositionen; Zahlungsunfähigkeits-Prüfung
Steuerentrichtung (§ 69 AO)Finanzamt (im Haftungsbescheid)Steuerbescheide; Kontodaten; Erklärungspflichten
Kausalität Schaden durch InsolvenzantragsverzögerungInsolvenzverwalterMassedifferenzgutachten (früher vs. tatsächlicher Antrag)

Fristen

FristInhaltNorm
5 JahreVerjährung Innenhaftung GmbH-Geschäftsführer§ 43 Abs. 4 GmbHG
5 / 10 JahreVerjährung Vorstandshaftung AG (10 Jahre bei börsennotierter AG)§ 93 Abs. 6 AktG
Ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei WochenInsolvenzantrag nach ZahlungsunfähigkeitParagraf 15a Absatz 1 InsO
Ohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs WochenInsolvenzantrag nach ÜberschuldungParagraf 15a Absatz 1 InsO
3 MonateBerichtspflicht D&O-Versicherung nach Kenntnis des VersicherungsfallsD&O-Vertrag (Claims-made)

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"Business Judgement Rule schützt mich"GeschäftsführerVier Kriterien kumulativ prüfen: unternehmerische Entscheidung? Angemessene Information? Wohl der Gesellschaft? Kein Eigeninteresse?
"Gesellschaftereinverständnis befreit von Haftung"Geschäftsführer§ 43 Abs. 3 S. 3 GmbHG: nur wenn alle Gesellschafter einverstanden und Stammkapital nicht berührt; Insolvenzreife ausgeschlossen
"D&O-Versicherung zahlt"ParteiAnzeige unverzüglich; Claims-made-Prinzip beachten; Ausschlüsse (vorsätzliche Pflichtverletzung) prüfen
"Verjährung abgelaufen"GeschäftsführerVerjährungsbeginn: nicht Handlungszeitpunkt, sondern Schadensentstehung; § 199 BGB; Hemmung bei laufendem Insolvenzverfahren
"Insolvenzantrag war nicht verzögert — Zahlungsunfähigkeit bestand nicht"GeschäftsführerBuchhaltungsanalyse durch Sachverständigen; FCF-Prüfung; Überschuldungsbilanz

Streitwert und Kosten

Streitwert: Konkrete Schadenshöhe. Beispiel: Zahlungen nach Insolvenzreife EUR 200.000.

Gerichtsgebühren (3.0 LG aus EUR 200.000): ca. EUR 5.238. Anwaltsgebühren (1.3 VV RVG aus EUR 200.000): ca. EUR 3.816 netto je Seite.

D&O-Versicherung:

  • Selbstbehalt AG-Vorstand: 10 % des Schadens bis 1,5-faches Festvergütung (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG).
  • GmbH-Geschäftsführer: kein gesetzlicher Selbstbehalt; vertraglich vereinbar.

Steuerhaftung § 69 AO: Kein fixer Betrag; Haftungsumfang = nicht beglichene Steuerschulden; Finanzamt erlässt Haftungsbescheid nach § 191 AO.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Gesellschaft gegen Ex-GFGesellschafterbeschluss § 46 Nr. 8 GmbHG zuerst; dann Klage mit BeweislastumkehrOhne Beschluss: prozessuale Mängelrüge des Beklagten möglich
GF-VerteidigungDokumentation der Entscheidungsgrundlage; D&O-Versicherung anzeigenBusiness Judgement Rule nur mit Nachweis angemessener Information verteidigbar
InsolvenzbezugInsolvenzverwalter führt Haftungsklage; GF muss Zahlungen rechtfertigen§ 15b InsO: Erstattungspflicht für alle verbotenen Zahlungen
Steuerhaftung § 69 AOFrühzeitige Selbstanzeige prüfen; Haftungsbescheid anfechtenFinanzamt hat eigene Festsetzungsfrist; Einspruch § 347 AO innerhalb 1 Monat

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-gesellschafterstreit — Abberufung GF im Gesellschafterstreit
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-glaeubigerantrag — Innenhaftung bei Insolvenzverfahren
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung — Anfechtung von Zahlungen nach § 15b InsO

Quellen

Keep looking

Skills are one crate of 328,083. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.