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Fachanwalt handels gesellschaftsrecht gesellschafterstreit

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht/skills/fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-gesellschafterstreit

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Handels Gesellschaftsrecht Gesellschafterstreit in Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welche Rechtsform ist betroffen — GmbH, AG, OHG, KG oder GbR (MoPeG ab 1.1.2024)?
  2. Welcher Beschluss ist streitig — Datum, Wortlaut, erzielte und erforderliche Mehrheit?
  3. War die Mandantschaft im Beschlusszeitpunkt Gesellschafterin / Aktionärin (Aktivlegitimation)?
  4. Geht es um Anfechtbarkeit (Verfahrens-/Inhaltsmangel) oder Nichtigkeit (§§ 241, 249 AktG analog)?
  5. Liegt ein Stimmverbotsverstoß vor (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 AktG) — war der Beschluss Gegenstand einer Rechtsangelegenheit des abstimmenden Gesellschafters?
  6. Wurde bei der AG Widerspruch zur Niederschrift erklärt (§ 245 Nr. 1 AktG)?
  7. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  8. Liegt ein wichtiger Grund für Ausschluss eines Mitgesellschafters vor (Treuepflichtverletzung, strafrechtliches Verhalten, Zerrüttung)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 241 AktGNichtigkeitsgründe (analog GmbH): fehlende notarielle Beurkundung, Verstoß gegen zwingendes Recht, Sittenwidrigkeit § 138 BGB
§ 245 AktGAnfechtungsbefugnis bei AG: Widerspruch zur Niederschrift; Ausnahmen bei verhinderter Teilnahme
§ 246 Abs. 1 AktGAnfechtungsfrist: 1 Monat (AG), 4 Wochen ab Beschlussfassung
§ 246 Abs. 2 AktGPassivlegitimation AG: Gesellschaft vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat
§ 246 Abs. 3 AktGSachliche Zuständigkeit: Landgericht am Sitz der Gesellschaft; Kammer für Handelssachen
§ 247 AktGStreitwert: Interesse der Gesellschaft, max. 10 % des Grundkapitals
§ 249 AktGNichtigkeitsklage: keine Frist; keine Widerspruchspflicht
§ 47 Abs. 4 GmbHGStimmverbot: eigene Entlastung, Befreiung von Verbindlichkeit, Vornahme eines Rechtsgeschäfts, Rechtsstreit
§ 51 GmbHGEinberufungsmangel: Form und Frist der Einberufung; 1-Woche-Frist § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG
§ 34 GmbHGEinziehung von Geschäftsanteilen mit oder ohne Zustimmung; Satzungserfordernis
§ 46 Nr. 8 GmbHGGesellschafterbeschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer
§§ 706 ff. BGB nFMoPeG (BGBl. I 2021, 3436): seit 01.01.2024 in Kraft; eGbR im Gesellschaftsregister §§ 707 ff. BGB n.F.; rechtsfaehige GbR im Aussenverhaeltnis §§ 705 II, 720 BGB n.F.
§ 110 HGB n.F.MoPeG-OHG: Beschluesse durch Mehrheitsentscheid grundsaetzlich zulaessig (Abkehr von einstimmig); Beschlussmaengelrecht §§ 110 ff. HGB n.F. (Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage analog AktG, drei Monate Frist § 112 HGB n.F.)
§ 117 HGBEntziehung Geschäftsführungsbefugnis durch gerichtliche Entscheidung
§ 133 HGBAusschließungsklage OHG/KG aus wichtigem Grund
§ 138 BGBSittenwidrigkeit: freie Hinauskündigungsklausel unwirksam

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

Prüfschema Beschlussanfechtungsklage GmbH

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Gesellschafterbeschluss gefasst?§§ 46 ff. GmbHGKein positiver Beschluss = positive Beschlussfeststellungsklage
2Aktivlegitimation: Gesellschafter im Beschlusszeitpunkt?§ 246 Abs. 1 AktG analogNachweis durch Gesellschafterliste
3Passivlegitimation: Gesellschaft selbst?§ 246 Abs. 2 AktG analog GmbHKlage gegen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer
4Frist: innerhalb 1 Monats nach Beschlussfassung?§ 246 Abs. 1 AktG analogVerfristung = Anfechtung ausgeschlossen; Nichtigkeitsklage unbefristet
5Anfechtungsgrund: Verfahrensmangel (§ 51 GmbHG Einberufung, Stimmverbot § 47 Abs. 4)?§§ 47, 51 GmbHGHeilung nur bei Relevanz-Ausschluss und Vollversammlung
6Anfechtungsgrund: Inhaltsmangel (Satzungsverstoß, Treuepflicht, Gleichbehandlung)?§ 243 AktG analogKausalität des Mangels für Beschluss prüfen
7Nichtigkeitsgrund?§ 241 AktG analogKeine Frist; keine Heilung durch Zeitablauf
8Einstweilige Verfügung auf Vollzugsstopp?§§ 935, 940 ZPODringlichkeit; Eintragungshindernis HReg.

Prüfschema Ausschluss aus wichtigem Grund

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Ausschlussklausel in Satzung vorhanden?§ 34 GmbHGBei Fehlen: Ausschlussklage mit Gestaltungsurteil
2Wichtiger Grund: Pflichtverletzung, Zerrüttung, Schaden?BGH-Rspr.Konkrete Tatsachen darlegen
3Abmahnung vor Ausschluss?Treu und GlaubenBei wiederholten Verstößen Abmahnung erforderlich
5Einziehungsbeschluss in GV mit erforderlicher Mehrheit?§ 34 GmbHG; SatzungEinstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit je nach Satzung
6Einstweilige Verfügung auf Amtsniederlegung Geschäftsführer?§§ 935, 940 ZPOGefährdungsnachweis

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Gesellschafterstreit und BeschlussanfechtungVollstaendige Anfechtungsklage unten; eAVV als Sicherung
Variante A — Mehrheitsgesellschafter missbraucht StimmrechtTreuepflichtverletzung geltend machen; § 242 BGB analog
Variante B — schnelle Loesung gewuenschtMediation Gesellschafterstreit erwaegen; Klage als Backup
Variante C — Ausschluss von Gesellschafter angestrebtAusschlussklage unten; hohe Huerden beachten

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Anfechtungsklage GmbH (vollständig)

An das Landgericht [Sitz der GmbH]                          [Ort, Datum]

Klage

des/der [Gesellschafter/in], [Anschrift]         – Kläger/in –
gegen
die [GmbH], vertreten durch Geschäftsführer [Name]  – Beklagte –

wegen Anfechtung Gesellschafterbeschluss vom [Datum]

Anträge:

1. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom [Datum]
   zu Tagesordnungspunkt [Nr.] — Wortlaut: "[...]" — wird für nichtig erklärt.

2. Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass der Beschluss nichtig ist.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert: EUR [Betrag] gemäß § 247 AktG analog (Interesse der Gesellschaft).

Begründung:

I. Aktivlegitimation
Die Kläger/in ist mit einem Geschäftsanteil von [EUR-Betrag / %] Gesellschafterin
der Beklagten (Gesellschafterliste vom [Datum], Anlage K 1).

II. Beschlussfassung
Am [Datum] beschloss die Gesellschafterversammlung der Beklagten mit Stimmen
von [Zahl] Anteilen (davon [Zahl] abstimmungsberechtigt) [Beschlussinhalt]
(Protokoll Anlage K 2).

III. Anfechtungsgründe

1. Einberufungsmangel § 51 GmbHG:
   Die Einladung datiert vom [Datum] und wurde per [Post/E-Mail] versandt.
   Zwischen Einladung und Versammlung lagen nur [Anzahl] Tage; die Mindestfrist
   von 1 Woche (§ 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG) wurde nicht eingehalten.

2. Stimmverbot § 47 Abs. 4 GmbHG:
   Mitgesellschafter [Name] stimmte ab, obwohl der Beschluss seine eigene
   Entlastung / Befreiung von einer Verbindlichkeit betraf. Seine Stimmen
   sind nicht zu berücksichtigen; ohne diese Stimmen fehlt die erforderliche
   Mehrheit.

3. Treuepflichtverletzung:
   Der Beschluss benachteiligt die Minderheit ohne sachlichen Grund und
   dient allein dem Interesse des Mehrheitsgesellschafters.

IV. Frist
Beschlussfassung am [Datum], Klageerhebung am [Datum]; Monatsfrist eingehalten.

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]

Antrag einstweilige Verfügung (Vollzugsstopp)

An das Landgericht [Sitz der GmbH]

ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO

Verfügungskläger/in: [Gesellschafter/in]
Verfügungsbeklagte: [GmbH]

Es wird beantragt:

Der Beklagten wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens
untersagt, den Beschluss vom [Datum] über [Beschlussinhalt] zu vollziehen,
insbesondere die Eintragung im Handelsregister zu beantragen.

Begründung:
Der Vollzug des angefochtenen Beschlusses würde vollendete, schwer umkehrbare
Tatsachen schaffen. Die Anfechtungsklage ist hinreichend aussichtsreich
(Einberufungsmangel / Stimmverbotsverstoß, s. Anlage EV 1).

Glaubhaftmachung:
Anlage EV 1: Eidesstattliche Versicherung [Name];
Anlage EV 2: Gesellschafterliste;
Anlage EV 3: Protokoll der Gesellschafterversammlung.

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin]

Ausschlussklage aus wichtigem Grund

Klage auf Ausschließung des Mitgesellschafters aus wichtigem Grund

Anträge:

1. Der Beklagte wird als Gesellschafter der [GmbH/OHG] mit sofortiger
   Wirkung ausgeschlossen (Gestaltungsurteil).

2. Der Geschäftsanteil des Beklagten ist gegen Zahlung einer Abfindung
   in Höhe des Verkehrswerts (Gutachten ausstehend) einzuziehen
   (§ 34 GmbHG).

3. Die Kosten trägt der Beklagte.

Begründung:

I. Wichtiger Grund
Der Beklagte hat folgende schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen:
- [Konkurrenzverhalten zum Nachteil der Gesellschaft (§ 112 HGB analog)]
- [Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen]
- [Strafbare Handlung zu Lasten der Gesellschaft]
Diese Pflichtverletzungen machen das Verbleiben des Beklagten in der
Gesellschaft unzumutbar.

II. Abfindung
Satzungsklauseln mit Buchwertabfindung sind anzupassen, soweit sie zu
einer evident unangemessenen Unterbewertung führen.

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

BeweisthemaBeweislastBeweismittel
Gesellschafterstellung im BeschlusszeitpunktKlägerGesellschafterliste; HR-Auszug; Abtretungsurkunde
Beschlussfassung mit konkretem InhaltKlägerProtokoll; Einladungsschreiben
Anfechtungsgrund (Verfahrensmangel)KlägerEinladung (Datum, Form); Protokoll; Stimmzettel
Kausalität des Mangels für BeschlussKlägerOhne Stimmverbotsverletzer: hätte Beschluss keine Mehrheit
Wichtiger Grund für AusschlussKlägerUrkunden, Zeugen, interne Korrespondenz
Verkehrswert für AbfindungBeide / SachverständigerUnternehmensbewertungsgutachten (DCF, Ertragswertverfahren)
Widerspruch zur Niederschrift (AG § 245 Nr. 1)KlägerProtokollauszug mit Widerspruchsvermerk

Fristen

FristInhaltNorm
4 Wochen (AG) / 1 Monat (GmbH)Anfechtungsklage ab Beschlussfassung§ 246 Abs. 1 AktG; GmbH-Analogie
Keine FristNichtigkeitsklage § 249 AktG§ 249 AktG (keine Fristenregelung)
1 WocheMindesteinberufungsfrist GmbH-Gesellschafterversammlung§ 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG
3 JahreVerjährung Schadensersatz gegen Gesellschafter§§ 195, 199 BGB
5 JahreVerjährung Schadensersatz gegen Geschäftsführer GmbH§ 43 Abs. 4 GmbHG
10 JahreVerjährung Schadensersatz gegen Vorstand AG (börsennotiert)§ 93 Abs. 6 AktG

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"Anfechtungsfrist versäumt"BeklagteFristbeginn exakt dokumentieren; bei AG: Bekanntmachung maßgeblich
"Verfahrensmangel war kausal irrelevant"BeklagteBGH: Kausalität nur bei offensichtlicher Unerheblichkeit entfallen; Zweifel gehen zu Lasten der Gesellschaft
"Kein wichtiger Grund für Ausschluss"Beklagter (Ausschlossener)Schwere der Pflichtverletzung + Zumutbarkeit des Verbleibs darlegen; mehrere Vorfälle kumulativ

Streitwert und Kosten

Streitwert Anfechtungsklage: § 247 AktG analog; Interesse der Gesellschaft, typisch 10–30 % des Unternehmenswerts, max. 10 % des Grund-/Stammkapitals. Praktische Richtwert: EUR 15.000–250.000 je nach Bedeutung des Beschlusses.

Einstweilige Verfügung: Streitwert Bruchteil der Hauptsache (1/3 bis 1/2).

Ausschlussklage: Streitwert = Wert des Geschäftsanteils; Unternehmensbewertung erforderlich.

Gerichtsgebühren (LG, 3.0-Gebühr aus EUR 100.000): ca. EUR 3.036. Anwaltsgebühren (1.3 VV RVG aus EUR 100.000): ca. EUR 2.318 netto je Seite.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Beschlussanfechtung fristgerechtAnfechtungsklage + einstweilige Verfügung auf VollzugsstoppVollendete Tatsachen verhindern
Unheilbarer NichtigkeitsgrundNichtigkeitsklage § 249 AktG (keine Frist)Keine Anfechtungsfrist; stärkere Rechtsfolge
Mitgesellschafter-AusschlussEinziehungsbeschluss + Abfindung nach Verkehrswert sicherstellen; GV-Mehrheit prüfenSatzung muss Einziehung ermöglichen
Blockade durch 50/50-PattMediationsklausel in GV nutzen; einstweilige Verfügung auf NotgeschäftsführungPatt-Situation erfordert prozesualen Druck

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung — Schadensersatz gegen Geschäftsführer nach Anfechtung
  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-holding-strukturplanung — Neustrukturierung nach Ausschluss
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-glaeubigerantrag — Insolvenz nach Gesellschafterstreit

Quellen

Keep looking

Skills are one crate of 328,083. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.