Fao dokumentenmatrix und lueckenliste
Wenn es um FAO-Dokumentenmatrix: Nachweise für Fachanwaltschaft gewerblicher Rechtsschutz Paragraf 14k FAO in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Dokumentenmatrix mit Nachforderungsliste.From its SKILL.md
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FAO-Dokumentenmatrix: Nachweise für Fachanwaltschaft gewerblicher Rechtsschutz § 14k FAO
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: FAO-Dokumentenmatrix: Nachweise für Fachanwaltschaft gewerblicher Rechtsschutz § 14k FAO. Falllistenführung, Fallgruppen, qualifizierte Fälle, besondere praktische Erfahrungen, Lückenliste, Zulassungsantrag und häufige Fehler.
FAO-Dokumentenmatrix und Lückenliste
Rechtsrahmen
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 14k FAO | Besondere praktische Erfahrungen: gewerblicher Rechtsschutz |
| § 5 FAO | Allgemeine Anforderungen: persönliche Erfahrungen in den letzten 3 Jahren |
| § 6 FAO | Fallzahlen und Fallkategorien |
| § 7 FAO | Qualifizierung durch Lehrgang (120 Stunden) |
| § 10 FAO | Antrag auf Fachanwaltsbezeichnung; Form; Frist |
| § 15 FAO | Fortbildungspflicht 15 Stunden/Jahr |
§ 14k FAO – Anforderungen im Überblick
Lehrgang (§ 7 FAO)
- 120 Unterrichtsstunden in einem staatlich anerkannten Kurs.
- Inhalt: Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Urheberrecht, Lauterkeitsrecht (Mindestlehrplan).
- Leistungsnachweis: Klausur oder Aufsichtsarbeit.
Praktische Erfahrungen (§ 14k Abs. 1 FAO)
- Mindest-Fallzahlen je Bereich (§ 14k FAO i.V.m. § 6 FAO):
- Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht.
- Mindestens je 5 Fälle in mindestens 3 der 5 Bereiche (genaue Anforderungen in § 14k FAO prüfen – Änderungen durch RAK-Satzungen möglich).
Live-Check erforderlich: brak.de und zuständige RAK für aktuelle Fallzahlenanforderungen.
Falllistenmatrix
| Fall-Nr. | Bereich | Falltyp | Jahr | Rolle (beratend / gerichtl.) | Status | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Markenrecht | Abmahnung / EV | 20XX | gerichtlich | abgeschlossen | Nichtbenutzungseinrede |
| 2 | Patentrecht | Verletzungsklage | 20XX | gerichtlich | abgeschlossen | UPC-Übergang |
| 3 | UWG | Abmahnung | 20XX | beratend | abgeschlossen | § 8c UWG |
| 4 | Designrecht | Widerspruchsverfahren | 20XX | behördlich | abgeschlossen | DPMA |
| 5 | UrhG | Unterlassung | 20XX | gerichtlich | abgeschlossen | § 97a UrhG |
| … |
Qualifizierungsanforderungen je Bereich
| Bereich | Typische qualifizierende Fälle |
|---|---|
| Markenrecht | Widerspruchsverfahren DPMA/EUIPO; Verletzungsabmahnung; EV-Antrag; Nichtigkeitsklage; Lizenzstreit |
| Patentrecht | Verletzungsklage; Nichtigkeitsverfahren BPatG; ArbnErfG-Streit; EPA-Einspruchsverfahren |
| Designrecht | Verletzungsabmahnung; DPMA-Anmeldung; GGM-Verfahren; Nichtigkeitsantrag |
| Urheberrecht | Abmahnung; EV; Lizenzstreit; TDM/KI-Frage; Software-Copyright |
| Wettbewerbsrecht | UWG-Abmahnung; EV (§ 12 UWG); Verbandsklage; Schleichwerbung |
Lückenliste und Auffüllstrategie
Lückenanalyse:
- Aktuelle Fallliste zusammenstellen.
- Mit FAO-Mindestanforderungen abgleichen.
- Fehlende Bereiche oder Falltypen identifizieren.
Lücken auffüllen:
- Mandate in unterrepräsentierten Bereichen aktiv annehmen.
- Fortbildungen in Lückenbereichen priorisieren.
- Kooperationen mit spezialisierten Kollegen, um Erfahrung zu dokumentieren.
- Archivierte Fälle aus den letzten 3 Jahren prüfen (§ 5 FAO: Zeitraum beachten).
Checkliste Zulassungsantrag
| Voraussetzung | Status |
|---|---|
| Lehrgang 120 Stunden abgeschlossen (Zertifikat) | ☐ |
| Leistungsnachweis (Klausur) bestanden | ☐ |
| Fallliste erstellt und qualifiziert | ☐ |
| Mindest-Fallzahlen je Bereich erreicht | ☐ |
| Zeugnisse / Bescheinigungen (Mandanten, Gerichte) vorbereitet | ☐ |
| Antrag bei RAK eingereicht | ☐ |
| Fortbildungsnachweis aktuell (§ 15 FAO: 15 Stunden/Jahr) | ☐ |
Häufige Fehler beim Zulassungsantrag
| Fehler | Konsequenz | Vermeidung |
|---|---|---|
| Fälle außerhalb des 3-Jahres-Zeitraums (§ 5 FAO) | Nicht anrechenbar | Zeitraum vor Antrag sorgfältig prüfen |
| Rein beratende Tätigkeit zählt nicht gleichwertig | Fehlende gerichtliche Erfahrung | Gerichtliche Mandate gezielt annehmen |
| Falsche Bereichszuordnung | RAK korrigiert; ggf. Lücke | Bereich vorab mit RAK abstimmen |
| Lehrgang zu alt (§ 7 Abs. 2 FAO: keine zeitliche Begrenzung, aber aktuell halten) | Je nach RAK | Aktualität sicherstellen |
Einstieg
- Wie weit ist die Fallliste und in welchen Bereichen fehlen noch Nachweise?
- Wie viele Stunden des Fachanwaltslehrgangs sind absolviert?
- Welcher Zeitraum ist für die Fallzählung maßgeblich?
- Output: Lückenliste, Fallmatrix, Checkliste, Strategie zum Auffüllen?
Anschluss-Skills
spezial-fachanwalt-erstpruefung-und-mandatsziel– Fallaufnahme und Mandatsziel.workflow-dokumentenintake– Dokumentenerfassung.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine verbindliche Aussage über FAO-Anforderungen ohne Live-Prüfung (RAK und BRAK).
- Kein Ersatz für Beratung durch RAK oder Fachanwaltskommission.
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