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Fachanwalt gewerblicher rechtsschutz abmahnung uwg

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz/skills/fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Abmahnung Uwg in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welcher konkrete Wettbewerbsverstoß liegt vor — irreführende Werbung (§ 5 UWG), Rechtsbruch (§ 3a UWG), Spam (§ 7 UWG), aggressive Handlung (§ 4a UWG) oder vergleichende Werbung (§ 6 UWG)?
  2. Ist die Mandantschaft aktivlegitimiert nach § 8 Abs. 3 UWG — besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, oder ist sie qualifizierter Verband?
  3. Wann erlangte die Mandantschaft Kenntnis vom Verstoß — Verjährung 6 Monate nach § 11 UWG läuft?
  4. Wurde die Mandantschaft bereits abgemahnt, oder plant sie die Abmahnung der Gegenseite?
  5. Liegt der Verdacht eines missbräuchlichen Abmahnens der Gegenseite vor (§ 8c UWG) — Massenabmahnungen, übersetzte Vertragsstrafe?
  6. Hat die Gegenseite eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt?
  7. Besteht UWG-Anspruchskonkurrenz mit Marken- oder Designrecht?
  8. Welcher Streitwert und damit welche Kostenrisiken sind realistisch?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 3 Abs. 1 UWGVerbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
§ 3a UWGRechtsbruchtatbestand: Verstoß gegen Marktverhaltensregel
§ 4 Nr. 3 UWGMitbewerberschutz: Nachahmungsschutz (ergänzender Leistungsschutz)
§ 4a UWGAggressive geschäftliche Handlungen
§ 5 UWGIrreführende Werbung: objektiv unrichtige oder zur Täuschung geeignete Angaben
§ 5a UWGIrreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen
§ 6 UWGVergleichende Werbung: zulässig wenn objektiv, nicht irreführend, nicht verunglimpfend
§ 7 UWGUnzumutbare Belästigung: E-Mail-Spam, Kalt-Telefonate, Briefkastenwerbung
§ 8 Abs. 1 UWGUnterlassungs- und Beseitigungsanspruch
§ 8 Abs. 3 UWGAktivlegitimation: Mitbewerber (Nr. 1), qualifizierte Wirtschaftsverbände (Nr. 2), qualifizierte Verbraucherverbände (Nr. 3), Kammern (Nr. 4)
§ 8b UWGQualifizierte Einrichtungen und Verbände (Liste beim BfJ)
§ 8c UWGRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Indizien, Rechtsfolgen (keine Kostenerstattung)
§ 9 UWGSchadensersatz bei Verschulden; § 9 Abs. 2 bei Verbraucherbeeinträchtigung
§ 11 UWGVerjährung: Unterlassungsanspruch 6 Monate ab Kenntnis; Schadensersatz 3 Jahre §§ 195, 199 BGB
§ 12 Abs. 1 UWGDringlichkeitsvermutung für einstweilige Verfügung
§ 13 Abs. 3 UWGAufwendungsersatz für Abmahnkosten (bei berechtigter Abmahnung)
§ 13 Abs. 4 UWGAusschluss Aufwendungsersatz bei bestimmten Online-Handel-/Datenschutzverstößen
§ 14 UWGGerichtliche Zuständigkeit: LG am Ort der gewerblichen Niederlassung; fliegender Gerichtsstand eingeschränkt

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

Prüfschema UWG-Abmahnung

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Geschäftliche Handlung?§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UWGAnwendungsbereich; nicht bei rein privaten Handlungen
2Konkreter Verbotstatbestand§§ 3a, 4, 4a, 5, 5a, 6, 7 UWG; AnhangAbmahnfähigkeit
3Aktivlegitimation § 8 Abs. 3 UWG?§ 8 Abs. 3 Nr. 1–4 UWGOhne Aktivlegitimation: keine strafbewehrte UE; Klage unzulässig
4Missbrauchsprüfung § 8c UWG§ 8c Abs. 2 UWG (Indizien)Missbräuchliche Abmahnung: kein Kostenersatz; Gegenanspruch § 8c Abs. 3 UWG
5Abmahninhalt: Beanstandung + Unterlassungsaufforderung + Frist§ 13 UWGFormell mangelhafte Abmahnung löst keinen Kostenersatz aus
6Unterlassungserklärung abgegeben? Ausreichend strafbewehrt?§§ 339 BGB; § 12 UWGUnzureichende UE = Wiederholungsgefahr bleibt; eV-Antrag nötig
7Einstweilige Verfügung nötig?§§ 935, 940 ZPO; § 12 Abs. 1 UWGDringlichkeit; Selbstwiderlegung ab ca. 4 Wochen Untätigkeit
8Verjährung geprüft?§ 11 Abs. 1 UWG6 Monate ab Kenntnis; Unterbrechung durch Abmahnung oder eV-Antrag

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — UWG-Abmahnung aussprechen oder empfangenAbmahnungs-Vollmuster und ggf. eAVV-Antrag unten
Variante A — Abmahnung ist missbraeuchlich (§ 8c UWG)Widerspruchsbaustein unten; kein UE unterzeichnen
Variante B — Mandant moechte selbst abmahnenAbmahnungs-Vollmuster unten; Streitwert sorgfaeltig berechnen
Variante C — einstweilige Verfuegung noetigeAVV-Antrag unten; Dringlichkeit pruefen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Abmahnung (vollständiges Muster)

[Briefkopf Kanzlei]                                          [Ort, Datum]

An [Name der Wettbewerberin]                     - Per Einschreiben/Rückschein -

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gemäß § 13 UWG

Unsere Mandantin:      [Unternehmensname]
Ihre Referenz:         [Beschreibung des Verstoßes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen die Vertretung der [Mandantin] an (Vollmacht Anlage 1).

I. Sachverhalt
Die Mandantin und Ihr Unternehmen sind Mitbewerber i. S. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG
im Bereich [Branche]. Sie haben am [Datum] auf der Website [URL] / in [Medium]
folgende Aussage veröffentlicht: "[wörtliches Zitat]" (Anlage 2, Screenshot /
Kopie).

II. Rechtliche Würdigung
Die Aussage ist irreführend i. S. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG [alternativ:
Verstoß gegen § 3a UWG durch Verletzung von [Marktverhaltensregel]],
da [Begründung: objektiv unrichtig / geeignet zur Täuschung / Pflichtangabe
fehlend nach §§ 5a, 8 TMG / Impressumspflicht DDG verletzt].

III. Aufforderung
Wir fordern Sie auf:

1. Die beanstandete Werbung / Handlung unverzüglich einzustellen;

2. bis spätestens [Datum] (Frist: 10 Werktage) die anliegende strafbewehrte
   Unterlassungserklärung (Anlage 3) unterzeichnet zurückzusenden;

3. die der Mandantin entstandenen Abmahnkosten gemäß § 13 Abs. 3 UWG
   in Höhe von EUR [Betrag nach RVG; Streitwert EUR [X]; 1.3-Gebühr zzgl.
   Auslagen zzgl. 19 % MwSt.] auf folgendes Konto zu zahlen:
   IBAN: [DE XX XXXX ...]

Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Ankündigung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]

--- ANLAGE 3: Strafbewehrte Unterlassungserklärung ---

Die [Schuldnerin], gesetzlich vertreten durch [Vertretung], verpflichtet sich
gegenüber der [Gläubigerin] für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch (festzusetzen nach
billigem Ermessen der Gläubigerin, im Streitfall durch das zuständige Gericht
zu überprüfen), das folgende Handlung zu unterlassen:

[Konkrete Verletzungsform — nicht zu weit, nicht zu eng formulieren]

[Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel]

Antrag einstweilige Verfügung UWG

An das Landgericht [Ort]

ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO iVm § 8 Abs. 1 UWG

Verfügungsklägerin: [Mandantin]
Verfügungsbeklagte: [Wettbewerberin]

Es wird beantragt, der Verfügungsbeklagten unter Androhung der Ordnungsmittel
des § 890 ZPO zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr [Verletzungsform].

Dringlichkeit (§ 12 Abs. 1 UWG):
Kenntnis vom Verstoß am [Datum]. Antrag nach [X] Tagen. Keine Schutzschrift
im Zentralen Schutzschriftenregister (§ 945a ZPO) feststellbar.

Glaubhaftmachung:
Anlage AS 1: Eidesstattliche Versicherung [Name];
Anlage AS 2: Screenshot der beanstandeten Werbung [Datum];
Anlage AS 3: Handelsregisterauszug Mandantin (Aktivlegitimation);
Anlage AS 4: Abmahnung vom [Datum] (zur Dokumentation).

Streitwert: EUR [X].

[Ort, Datum]
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]

Widerspruch gegen missbräuchliche Abmahnung (§ 8c UWG)

An [Kanzlei der Abmahnenden]                                 [Ort, Datum]

In Sachen [Abgemahnte] / [Abmahnende]
Az. Ihrer Kanzlei: [Ref.]

Wir zeigen die Vertretung der [Abgemahnten] an (Vollmacht in Anlage).

Die Abmahnung vom [Datum] ist missbräuchlich i. S. § 8c UWG und wird
zurückgewiesen.

Begründung:
[Indizien nach § 8c Abs. 2 UWG, z. B.: Mandantin hat im selben Zeitraum
[X] gleichartige Abmahnungen versandt (§ 8c Abs. 2 Nr. 1); überhöhte
Vertragsstrafe bei geringfügigem Verstoß (§ 8c Abs. 2 Nr. 2); kein
konkretes Wettbewerbsverhältnis (§ 8c Abs. 2 Nr. 5).]

Aufwendungsersatz wird gemäß § 8c Abs. 3 UWG zurückgefordert.

Wir behalten uns vor, unsererseits Klage auf Feststellung der Missbräuchlichkeit
und auf Ersatz unserer Abwehrkosten zu erheben.

[Kanzlei, Datum]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

BeweisthemaBeweislastBeweismittel
Wettbewerbsverstoß (konkrete Verletzungshandlung)AbmahnenderScreenshot, Testkauf, eidesstattliche Versicherung
Aktivlegitimation (konkretes Wettbewerbsverhältnis)AbmahnenderHandelsregisterauszüge, Produktkataloge, Website-Vergleich
Wiederholungsgefahr entfallenAbgemahnterStrafbewehrte Unterlassungserklärung; bei Erstverstoß: strukturelle Änderung
Missbrauch § 8c UWGAbgemahnterListe paralleler Abmahnungen; Übersetzung Vertragsstrafe; fehlende eigene wirtschaftliche Tätigkeit
Schaden für Schadensersatz § 9 UWGAbmahnenderKonkrete Umsatzeinbußen; Sachverständiger; Kundenverlust-Belege
Verjährung nicht eingetretenAbmahnenderKenntnisdatum belegen (z. B. internes Monitoring-Protokoll)

Fristen

FristInhaltNorm
6 MonateVerjährung Unterlassungsanspruch ab Kenntnis des Verstoßes§ 11 Abs. 1 UWG
3 JahreVerjährung Schadensersatz§§ 195, 199 BGB
8–10 WerktageÜbliche Frist zur Abgabe der UE in der Abmahnung§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG
ca. 4 WochenSelbstwiderlegungsrisiko bei einstweiliger Verfügung§ 12 Abs. 1 UWG; Rspr.
1 MonatWiderspruch gegen einstweilige Verfügung§ 924 ZPO
1 MonatAbschlusserklärung nach Zustellung einstweiliger Verfügung fordernPraxis; mündliche Verhandlung vermeiden

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"Abmahnung ist missbräuchlich (§ 8c UWG)"AbgemahnterGegenprüfung der Indizien; bei klaren Verstößen: Klage trotzdem zulässig und kostenpflichtig für Schuldner
"Verstoß ist bagatellmäßig"Abgemahnter§ 3 Abs. 1 UWG: "spürbar" Erfordernis; bei Schwarze-Liste-Verstößen keine Spürbarkeitserfordernis
"Werbung ist Meinung, keine Tatsachenbehauptung"AbgemahnterMeinungsäußerung nur bei wertenden Aussagen ohne Tatsachenkern; gemischte Aussagen nach BGH-Kriterien aufteilen
"Verjährung abgelaufen"AbgemahnterKenntnisdatum exakt dokumentieren; Verjährungsunterbrechung durch Abmahnung prüfen (Meinungsstreit)
"Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst"AbgemahnterModifizierte Unterlassungserklärung anbieten; Schutz vor Vertragsstrafe-Inflation durch enge Formulierung

Streitwert und Kosten

Streitwertorientierung (OLG-Streitwertkataloge Wettbewerbssachen):

  • Einfache Irreführung in Werbung: EUR 10.000–30.000.
  • Spam-E-Mails (einzeln): EUR 5.000–15.000.
  • Influencer-Schleichwerbung: EUR 15.000–30.000.
  • Markenverletzung parallel: Erhöhung möglich.
  • Fehlende Impressumspflicht (DDG/TMG): EUR 1.000–5.000; § 13 Abs. 4 UWG schließt Aufwendungsersatz häufig aus.

Anwaltsgebühren aus EUR 20.000 Streitwert:

  • Abmahnung: 1.3-Gebühr VV RVG ca. EUR 1.029 zzgl. Auslagen zzgl. 19 % MwSt.
  • Einstweilige Verfügung: Verfahrensgebühr 1.3 + Terminsgebühr 1.2 = ca. EUR 2.000 netto.

Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Unterlassungsurteil/eV: EUR 5.000–250.000 (§ 890 ZPO); Ordnungshaft bis 6 Monate.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Eindeutiger Verstoß, Gegenseite kooperativAbmahnung mit kurzer Frist (10 Tage); keine eVKostengünstigste Lösung; UE mit Hamburger Brauch ausreichend
Verstoß läuft weiter / Gegenseite ignoriert AbmahnungSofort einstweilige Verfügung; keine weitere VorwarnungDringlichkeit bleibt erhalten; OLG: Abmahnung unterbricht Dringlichkeit nicht automatisch
Verdacht auf missbräuchliche Gegenabmahnung§ 8c UWG-Gegenangriff; Kostenforderung zurückweisen; Negativfeststellungsklage prüfenKostenerstattung entfällt; Gegenanspruch nach § 8c Abs. 3 UWG
Eigene Werbepraktiken prüfen lassenPräventiv-Compliance: UWG-Audit der Website, AGB, Impressum, Produktaussagen§ 5a UWG und DDG-Pflichten häufig übersehen

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-designverletzung — Designrechtliche Anspruchskonkurrenz
  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-markenanmeldung — Markenrechtliche Abmahnung analog UWG
  • fachanwalt-gewrechts-ki-vo-50-genai — Kennzeichnungspflichten KI-generierter Inhalte als UWG-Abmahnungsanker
  • fachanwalt-gewrechts-geschgehg-kollisionen-nda-hinschg-urhg — Unlautere Verwertung von Geschäftsgeheimnissen

Quellen

Keep looking

Skills are one crate of 328,083. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.