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Fachanwalt gewrechts ki vo 50 genai

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz/skills/fachanwalt-gewrechts-ki-vo-50-genai

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Gewrechts Ki Vo 50 Genai in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welches KI-System wird eingesetzt (ChatGPT, Midjourney, Sora, DALL-E, Stable Diffusion, Runway, unternehmensinternes LLM)?
  2. Welcher Output-Typ wird erzeugt und wie eingesetzt — Text (Blog, Pressemitteilung), Bild (Produktfoto, Werbebanner), Video (Werbespot), Audio (Podcast-Stimme) oder Chatbot?
  3. Wird der KI-Output unverändert verwendet, oder erfolgt redaktionelle Nachbearbeitung durch Mitarbeiter?
  4. In welchem rechtlichen Kontext wird der Output eingesetzt (B2C-Werbung, B2B-Kommunikation, politische Werbung, Finanzdienstleistung, Pharmaziewerbung)?
  5. Werden reale Personen in KI-generiertem Bild- oder Videomaterial dargestellt (Deep Fake-Risiko, §§ 22, 23 KUG, § 201a StGB)?
  6. Ab wann soll die KI-Nutzung starten — Art. 50 KI-VO gilt ab 2.8.2026?
  7. Liegt bereits ein Abmahnschreiben vor, oder soll präventive Compliance aufgebaut werden?
  8. Werden KI-generierte Inhalte als urheberrechtlich geschützt vermarktet oder beansprucht?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
Art. 50 Abs. 1 KI-VO 2024/1689Anbieter von Chatbots müssen natürliche Personen informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren
Art. 50 Abs. 2 KI-VO 2024/1689Anbieter generativer KI-Systeme: maschinenlesbare Markierung von Outputs (Wasserzeichen, kryptographische Signaturen, Metadaten); technische Standards durch Kommission
Art. 50 Abs. 4 KI-VO 2024/1689Verwender, die Deep Fakes erzeugen oder verbreiten, müssen Output als KI-generiert kennzeichnen; Ausnahme: offensichtlich künstlerischer oder satirischer Kontext
Art. 113 KI-VOAnwendungszeitpunkt: Art. 50 gilt ab 2.8.2026
Art. 99 KI-VOSanktionen: Bußgeld bis EUR 15 Mio. oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
§ 5a UWGIrreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen; KI-Herkunft als wesentliche Produkteigenschaft
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGIrreführende Werbung: objektiv unrichtige oder täuschungsfähige Angaben über Eigenschaften
§ 2 UrhGKein Urheberrechtsschutz für KI-Output: fehlendes Merkmal der persönlichen geistigen Schöpfung eines Menschen
§§ 22, 23 KUGRecht am eigenen Bild: Deep Fakes mit realen Personen ohne Einwilligung unzulässig
§ 201a StGBVerletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen; Deep-Fake-Reform ausstehend
§ 7 UWGUnzumutbare Belästigung: KI-generierte Massen-E-Mails ohne Einwilligung
Art. 22 DSGVORecht auf menschliche Überprüfung bei automatisierten Einzelentscheidungen
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVODatenminimierung auch bei KI-Training-Inputs
§ 3 GeschGehGReverse Engineering KI-Modelle: erlaubt sofern keine AGB-Beschränkung und keine Urheberrechtsverletzung

Leitentscheidungen und Regulatorische Quellen

QuelleDatumKernaussage
EU-KI-VO 2024/1689 (Amtsblatt L 2024/1689)12.07.2024In Kraft 1.8.2024; Art. 50 anwendbar 2.8.2026
EU-Kommission AI Code of Practice2024Verhaltenskodex für Anbieter von GPAI-Modellen; Umsetzung Art. 53–55 KI-VO
C2PA-Standard v2.0 (Coalition for Content Provenance and Authenticity)2024Technischer Standard für Herkunftsnachweis von Mediendateien (Adobe, Microsoft, Sony, Nikon)

Hinweis zur Rechtsprechungslage: Stand 05/2026 existiert keine veröffentlichte deutsche Leitentscheidung speziell zu Art. 50 KI-VO; die Norm gilt erst ab 02.08.2026. Frühere Behauptungen zu OLG Hamburg 7 W 28/22 (Influencer-KI), LG Berlin 15 O 261/22 (DALL-E-Produktfoto) und BGH I ZR 143/12 (UWG-Vertragsstrafe) entsprachen nicht der Aktenlage und wurden entfernt. Für vergleichbare Konstellationen orientierungshalber: § 5a UWG-Linie der allgemeinen Irreführungsrechtsprechung; konkrete Belege im Einzelfall recherchieren.

Pflichten nach Output-Typ

Output-TypPflichtRechtsgrundlageAusnahme
Text (Blog, Pressemitteilung)Maschinenlesbare Markierung (Metadaten, Unicode-Markers)Art. 50 Abs. 2 KI-VOErhebliche redaktionelle Bearbeitung durch Mensch
Bild (Produktfoto, Werbebanner)Maschinenlesbare Markierung (C2PA/Wasserzeichen) + ggf. sichtbarer Hinweis bei Verbraucher-B2C-WerbungArt. 50 Abs. 2 + § 5a UWGOffensichtlich künstlerisch
Video / Deep Fake mit realer PersonKennzeichnung als KI-generiert zwingend (Untertitel, Anfangs-Disclaimer)Art. 50 Abs. 4 KI-VO; §§ 22, 23 KUGEinwilligung + offensichtlich Satire
Audio / Stimmen-KlonEinwilligung der nachgeahmten Person + KennzeichnungArt. 50 Abs. 4 KI-VO; §§ 22, 23 KUGEigene Stimme verwendet
Chatbot / KI-AssistentSofort-Hinweis: "Sie kommunizieren mit einem KI-System"Art. 50 Abs. 1 KI-VOB2B bei ausdrücklicher Kenntnis der Gegenseite
Politische WerbungKennzeichnung + DSA Art. 26 (Werbetransparenz)Art. 50 Abs. 4 KI-VO; DSAKeine

Prüfschema Compliance Art. 50 KI-VO

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormMaßnahme
1KI-System ist generatives System i. S. KI-VO Anhang I?KI-VO Anhang ISysteminventar erstellen
2Anbieter oder Verwender?Art. 3 Nr. 3, 4 KI-VOAnbieter: Art. 50 Abs. 2 (Wasserzeichen); Verwender: Art. 50 Abs. 4 (Deep Fake)
3Output-Typ klassifizieren (Text/Bild/Video/Audio/Chatbot)Art. 50 Abs. 1–4Pflichtenkatalog je Typ anwenden
4Maschinenlesbare Markierung vorhanden?Art. 50 Abs. 2C2PA-Standard, SynthID, EXIF-Metadaten
5Sichtbarer Hinweis bei B2C-Werbung und Deep Fakes?Art. 50 Abs. 4; § 5a UWGOverlay-Text, Untertitel, Footer-Hinweis
6Einwilligung realer Personen bei Gesicht/Stimme?§§ 22, 23 KUGSchriftliche Einwilligung vor Produktion
7Kein Urheberrecht beansprucht?§ 2 UrhGInterne Richtlinie: keine Schutzbehauptung für KI-Output
8Subprozessor-Verträge mit KI-AnbieterDSGVO Art. 28; Art. 50 Abs. 2SLA: Markierungspflicht des Anbieters sicherstellen

Compliance-Workflow

Phase 1 — Bestandsaufnahme

Schritt 1: KI-System-Inventar
- Alle eingesetzten KI-Systeme: Produktname, Anbieter, Output-Typ, Verwendungskontext
- Trennung: Anbieter-Pflichten (Art. 50 Abs. 2) vs. Verwender-Pflichten (Art. 50 Abs. 4)

Schritt 2: Output-Kategorisierung
A = Nur maschinenlesbare Markierung (Text-intern, B2B-Reports)
B = Maschinenlesbar + sichtbarer Hinweis (B2C-Werbung, Produktbilder)
C = Zwingend menschenlesbare Kennzeichnung (Deep Fakes, Chatbots, politische Werbung)

Phase 2 — Technische Umsetzung

Maschinenlesbare Markierung:
- C2PA-Standard: Adobe Content Credentials, Microsoft Azure AI Watermarking
- Google SynthID (Audio, Bild, Text, Video)
- EXIF/XMP-Metadaten (Bildproduktion)
- PNG-Chunks / ID3-Tags (Audio)

Sichtbare Kennzeichnung:
- Bild: Wasserzeichen-Overlay "KI-generiert / AI-generated"
- Video: Texteinblendung erste 5 Sekunden + Untertitel
- Audio: Ansage zu Beginn "Diese Stimme wurde durch KI erzeugt"
- Chatbot: Begrüßungstext "Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten"
- Text-Blog: Footer-Hinweis "Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt"

Phase 3 — Vertragliche Absicherung

KI-Anbietervertrag (SLA-Ergänzung):
- Verpflichtung des Anbieters zur Bereitstellung maschinenlesbarer Markierung
  gemäß Art. 50 Abs. 2 KI-VO
- Indemnification-Klausel bei UWG-Abmahnung durch fehlendes Wasserzeichen
- DSGVO-Subprozessoren-Klausel Art. 28

Interne Richtlinie:
- Verbot, KI-Output als urheberrechtlich geschützt zu beanspruchen (§ 2 UrhG)
- Pflicht zur redaktionellen Kontrolle vor Veröffentlichung
- Freigabeprozess für Deep-Fake-Content (Einwilligung reale Person)

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — KI-VO Art. 50 Compliance fuer GenAI sicherstellenDrei-Phasen-Workflow; Schriftsatzbausteine unten
Variante A — Mandant ist nur Nutzer kein AnbieterReduzierte Pflichten; Art. 50 Abs. 4 GenAI-Kennzeichnung pruefen
Variante B — Hochrisiko-KI zusaetzlich betroffenArt. 9-16 KI-VO zusaetzlich pruefen; Konformitaetsbewertung noetig
Variante C — DeepFake-Generierung des MandantenBesonderes Risiko Art. 50 Abs. 2 und 3; Kennzeichnungspflicht strikt

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Modifizierte Unterlassungserklärung bei KI-Kennzeichnungs-Abmahnung

Modifizierte Unterlassungserklärung

Die [Schuldnerin] verpflichtet sich gegenüber der [Gläubigerin] für jeden Fall
der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach dem
Hamburger Brauch, folgende Handlung zu unterlassen:

Im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern [Bild/Video/Text]-Inhalte,
die mittels generativer KI-Systeme erstellt wurden, zu veröffentlichen, ohne
einen für Verbraucher wahrnehmbaren Hinweis auf die KI-Generierung anzubringen,
wenn dies geeignet ist, Verbraucher über die kommerzielle Herkunft oder
Eigenschaft des Inhalts zu täuschen (§ 5a UWG).

Klarstellend: Diese Erklärung gilt nicht für Inhalte, die nach Art. 50 Abs. 4
S. 2 KI-VO offensichtlich künstlerischen oder satirischen Zwecken dienen.

[Ort, Datum, Unterschrift]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Risikomatrix

KonstellationRisiko-LevelPrimäre NormSanktion
B2C-Produktbild KI ohne WasserzeichenHOCH§ 5a UWG + Art. 50 Abs. 2 KI-VOAbmahnung + Bußgeld bis EUR 15 Mio.
Deep Fake mit prominenter Person ohne EinwilligungSEHR HOCH§§ 22, 23 KUG + Art. 50 Abs. 4 KI-VOUnterlassung + Schadensersatz + Strafbarkeit § 201a StGB
Chatbot ohne KI-Hinweis (B2C)HOCHArt. 50 Abs. 1 KI-VOBußgeld bis EUR 15 Mio.
KI-Output als urheberrechtlich geschützt beanspruchtMITTEL§ 5 UWG (irreführend); § 2 UrhGAbmahnung; keine strafrechtliche Relevanz
Politische Werbung mit KI ohne KennzeichnungSEHR HOCHArt. 50 Abs. 4 KI-VO + DSA Art. 26Doppelter Bußgeldtatbestand
Rein interne KI-Nutzung ohne externe VerbreitungGERINGKeine Kennzeichnungspflicht nach außen

Beweislast

BeweisthemaBeweislastBeweismittel
KI-Herkunft des InhaltsAbmahnender (bei UWG-Verstoß)Reverse-Engineering-Nachweis; Metadata-Analyse; C2PA-Signatur fehlt
Kennzeichnung vorhandenAbgemahnterC2PA-Zertifikat; Wasserzeichen-Nachweis; Screenshot des Disclaimers
Einwilligung reale Person (§§ 22, 23 KUG)VerwenderSchriftliche Einwilligungsurkunde
Urheberrecht am KI-Output (Mensch als Schöpfer)KlägerNachweis erheblicher kreativer Beisteuerung durch natürliche Person
Redaktionelle Kontrolle (Ausnahme Art. 50 Abs. 2)VerwenderInterne Freigabe-Protokolle; Track-Changes-Dokumentation

Fristen

FristInhaltNorm
Ab 2.8.2026Art. 50 KI-VO gilt; Bußgeldbewehrung aktivArt. 113 KI-VO
6 MonateVerjährung UWG-Unterlassungsanspruch ab Kenntnis§ 11 Abs. 1 UWG
10 Tage (üblich)Reaktionsfrist bei Abmahnung§ 13 UWG
ca. 4 WochenSelbstwiderlegungsrisiko bei einstweiliger Verfügung§ 12 UWG; Rspr.
SofortChatbot-Hinweis bei GesprächsbeginnArt. 50 Abs. 1 KI-VO

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"KI-VO gilt erst ab 2.8.2026 — heute noch kein Verstoß"AbgemahnterBei § 5a UWG-Abmahnung: UWG gilt bereits; KI-Herkunft als wesentliche Information schon heute
"Inhalt wurde redaktionell bearbeitet — keine KI-Kennzeichnung nötig"VerwenderArt. 50 Abs. 2: Ausnahme nur bei erheblicher Bearbeitung; Beweislast beim Verwender; Dokumentation erforderlich
"Satire / Kunst — Ausnahme Art. 50 Abs. 4 S. 2"VerwenderAusnahme eng: muss für Durchschnittsbetrachter offensichtlich sein; Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders
"KI-Output ist urheberrechtlich geschützt"Mandant§ 2 UrhG: nur persönliche geistige Schöpfung eines Menschen schutzfähig; KI erzeugt keinen Schutz; Gestaltungsspielraum des Prompters reicht nach herrschender Meinung nicht
"Bußgeld nur gegen Anbieter, nicht Verwender"MandantArt. 50 Abs. 4: Verwender-Pflicht bei Deep Fakes; Art. 50 Abs. 1: Anbieter-Pflicht bei Chatbots; beide Ebenen gesondert prüfen

Streitwert und Kosten

UWG-Abmahnung wegen fehlender KI-Kennzeichnung:

  • Streitwert: EUR 10.000–30.000 je nach Reichweite der Werbung.
  • Anwaltsgebühren aus EUR 20.000: Abmahnung ca. EUR 1.029 netto; einstweilige Verfügung ca. EUR 2.000 netto.

Bußgeld Art. 99 KI-VO:

  • Bis EUR 15 Mio. oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Obergrenze je nach Unternehmensgröße).
  • Zuständige Behörde: Noch nicht abschließend bestimmt; erwartet werden nationale KI-Behörden (in Deutschland voraussichtlich BNetzA oder BfJ).

Schadensersatz §§ 22, 23 KUG:

  • Immaterialschadensersatz bei Deep Fakes mit realen Personen: EUR 5.000–50.000 je nach Schwere.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Unternehmen startet KI-Werbung vor 2.8.2026Sofort C2PA + sichtbare Disclaimer einführen; § 5a UWG gilt schonPräventive Compliance verhindert Abmahnung heute + Bußgeld ab 8/2026
Abmahnung wegen fehlender KI-Kennzeichnung erhaltenPrüfen: liegt echter § 5a UWG-Verstoß vor? Missbräuchlichkeit § 8c UWG?Frühzeitige Reaktion; ggf. modifizierte UE
Deep Fake mit bekannter Person geplantEinwilligungsvertrag mit Person schließen; Kennzeichnung sicherstellen; Rechtsanwalt vor Produktion einschaltenPersönlichkeitsrecht + KI-VO kombiniert — Hochrisikokonstellation
KI-Output urheberrechtlich verwertenNur soweit erhebliche menschliche Schöpfung eingeflossen; Dokumentation des SchöpfungsprozessesFehlende Schutzfähigkeit kann Lizenzmodell gefährden

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg — UWG-Abmahnung wegen fehlender KI-Kennzeichnung
  • fachanwalt-gewrechts-geschgehg-kollisionen-nda-hinschg-urhg — Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisschutz bei KI-Training
  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-markenanmeldung — Markenrechtliche Fragen zu KI-generierten Logos
  • sanktions-compliance-pruefung — Exportkontrolle bei KI-Technologieprodukten

Quellen


Keep looking

Skills are one crate of 328,083. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.