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Faevvollzug neu 004 vollstreckung aus unterlassungsverfuegung or

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Wenn es um Faevvollzug Neu 004 Vollstreckung Aus Unterlassungsverfuegung Or in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO, Tatbestandsvoraussetzungen, Antragstellung, Zuwiderhandlungsnachweis, Höhe des Ordnungsmittels, Ordnungsmittelverfahren.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO, Tatbestandsvoraussetzungen, Antragstellung, Zuwiderhandlungsnachweis, Höhe des Ordnungsmittels, Ordnungsmittelverfahren.

Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsmittel

Rechtsrahmen

NormInhalt
§ 890 Abs. 1 ZPOOrdnungsgeld bis 250.000 €, Ordnungshaft bis 6 Monate je Zuwiderhandlung
§ 890 Abs. 2 ZPOAndrohungserfordernis im Titel (ohne: erst Androhungsbeschluss nötig)
§ 891 ZPOVerfahren: Beschluss auf Antrag; Schuldner ist zu hören
§ 892 ZPOOrdnungsgeld gegen juristische Personen / Personengesellschaften
§ 888 ZPOErzwingungshaft (unvertretbare Handlungen) – abzugrenzen von § 890 ZPO
§ 750 ZPOVollstreckungsvoraussetzungen: Ausfertigung + Zustellung
§ 929 Abs. 2 ZPOVollziehungsfrist (relevant: muss gewahrt sein)

Tatbestandsvoraussetzungen § 890 ZPO

  1. Vollstreckbarer Titel: Rechtskräftiges Urteil oder vollzogene eV mit Ordnungsmittelandrohung.
  2. Androhung im Titel: § 890 Abs. 2 ZPO – Titel muss Ordnungsmittelandrohung enthalten; fehlt sie, zunächst Androhungsbeschluss beantragen.
  3. Zustellung an Schuldner: Titel + Androhungsbeschluss müssen dem Schuldner zugestellt sein (§ 750 ZPO).
  4. Konkrete Zuwiderhandlung: nach Titelerlass / nach Zustellung; Begehungsform, Datum, Ort.
  5. Verschulden des Schuldners: Widerlegliche Vermutung; Schuldner muss Entlastung darlegen.

Nachweisführung Zuwiderhandlung

BeweismittelQualität
Screenshot mit Zeitstempel (URL + Datum)Mittelhoch; leicht manipulierbar, daher ergänzen
Testkauf mit QuittungStark: physischer Beweis der Verletzungshandlung
Eidesstattliche Versicherung des MandantenGlaubhaftmachung (§ 294 ZPO); genügt für Beschlussantrag
Abmahnschreiben und LieferbestätigungZeigt Wiederholung nach Kenntnis
Notarprotokoll / Internetseitenausdruck notariellSehr stark, aber aufwändig
PrivatgutachtenHilfreich bei technischen Fragen

Antragsmuster § 890 ZPO

An das [Gericht, Spruchkörper]
Az.: [Az. der EV]

Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO

In der Sache [Antragsteller] ./. [Antragsgegner]

beantragen wir, gegen den Antragsgegner wegen Zuwiderhandlung gegen den
Beschluss vom [Datum], Az. [Az.], ein

Ordnungsgeld in Höhe von [Betrag, z.B. 10.000 €],
ersatzweise Ordnungshaft von [x Tagen]

festzusetzen.

Begründung:

I. Titel und Zustellung
[Datum und Form der Zustellung des Titels mit Androhung belegen]

II. Zuwiderhandlung
Am [Datum] hat der Antragsgegner [Handlung] vorgenommen.
Beweis: Anlage [Screenshot / Testkaufbeleg / Eidesstattliche Versicherung]

III. Verschulden
Der Antragsgegner handelte vorsätzlich/fahrlässig, weil [Begründung].

IV. Höhe
Der beantrage Betrag ist angemessen, weil [wirtschaftlicher Vorteil, Schwere,
Wiederholungsgefahr].

[Unterschrift / Kanzleistempel]

Höhe des Ordnungsgeldes – Orientierungspunkte

FaktorRichtung
Wirtschaftlicher Vorteil aus ZuwiderhandlungErhöhend
Schwere und Dauer des VerstoßesErhöhend
Vorsatz / bewusste MissachtungStark erhöhend
Erstmalige ZuwiderhandlungEher moderat
Sofortige Unterlassung nach KenntnisMildernd
Geringer UnternehmensumsatzMildernd

Gerichtsübliche Ausgangsbeiträge: 500 – 5.000 € (gering); 5.000 – 25.000 € (mittel); über 25.000 € (schwer/wiederholt).

Einstieg

  1. Liegt ein Unterlassungstitel mit Androhung vor (§ 890 Abs. 2 ZPO)? Wenn nein: erst Androhungsbeschluss beantragen.
  2. Wann wurde der Titel mit Androhung zugestellt?
  3. Welche konkrete Zuwiderhandlung ist dokumentiert (Datum, Ort, Beweise)?
  4. Wie hoch soll das Ordnungsgeld beantragt werden?
  5. Output: Ordnungsmittelantrag, Memo, Beweismittelliste?

Anschluss-Skills

  • faevvollzug-neu-001-ev-vollziehungscheck-dringlichkeit-titel-zustellung – Titelvoraussetzungen.
  • faevvollzug-neu-002-parteibetrieb-und-gerichtsvollzieher-bei-unterlassungstiteln – Zustellnachweis.
  • spezial-verfuegung-beweislast-und-darlegungslast – Beweisführung.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Keine Garantie für gerichtliche Festsetzungsquoten (stark einzelfallabhängig).
  • Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.

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