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Lizenzanaloger fristennotiz und naechster schritt

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Wenn es um Lizenzanaloger Fristennotiz Und Naechster Schritt in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung, Marktrecherche für Lizenzsätze, Stufenklage, Fristen für Auskunft und Schadensersatz, nächster Handlungsschritt nach Unterlassungsurteil oder EV-Abschluss im gewerblichen Rechtsschutz.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung, Marktrecherche für Lizenzsätze, Stufenklage, Fristen für Auskunft und Schadensersatz, nächster Handlungsschritt nach Unterlassungsurteil oder EV-Abschluss im gewerblichen Rechtsschutz.

Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung und nächster Schritt

Rechtsrahmen

NormInhalt
§ 14 Abs. 6 MarkenGSchadensersatz; fiktive Lizenzgebühr ausdrücklich genannt
§ 139 Abs. 2 PatGSchadensersatz Patent: entgangener Gewinn oder fiktive Lizenz
§ 42 Abs. 2 DesignGSchadensersatz Design: drei Methoden
§ 97 Abs. 2 UrhGSchadensersatz Urheberrecht: fiktive Lizenzgebühr
§ 9 UWGSchadensersatz UWG: konkreter Schaden; Lizenzanalogie möglich
§ 254 ZPOStufenklage: Auskunft → Abrechnung → Schadensersatz
§ 287 ZPOSchadensschätzung durch Gericht

Die drei Methoden der Schadensberechnung

MethodeInhaltVorteilNachteil
1. Konkreter SchadenNachgewiesener Schaden + entgangener GewinnVoller AusgleichSchwer nachzuweisen; hohe Kausalitätsanforderungen
2. VerletzergewinnGewinn des Verletzers aus der VerletzungMacht Verletzung unattraktivAuskunft nötig; Gewinnnachweis durch Verletzter
3. LizenzanalogieFiktiver Lizenzbetrag bei hypothetischem LizenzvertragEinfach; kein Gewinnnachweis; favorisiert von GerichtenBranchenüblicher Satz muss recherchiert werden

Lizenzanaloge Berechnung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Verletzungszeitraum und -umfang

  • Beginn der Verletzung (Datum der ersten Verletzungshandlung).
  • Ende (Unterlassungsverpflichtung / Einstellung der Verletzung).
  • Menge der verletzenden Handlungen (Stückzahl, Liefermenge, Online-Abrufe).

Schritt 2: Lizenzsatz recherchieren

  • Branchenübliche Lizenzsätze:
  • In Deutschland keine einheitliche Datenbank; Vergleichslizenzverträge oder Sachverständige.
  • Orientierung: DPMA-Lizenzstatistiken, Branchenverbände, Rechercheberichte.
  • Keine pauschalen Modellzahlen nutzen; branchenspezifische Recherche erforderlich.
  • Eigenart / Bekanntheit der Marke / des Patents erhöhen den Satz.
  • Niedrige Marktstellung: niedrigerer Satz.

Schritt 3: Berechnungsformel

Lizenzanaloger Schaden =
 Anzahl der verletzenden Einheiten (oder Umsatz des Verletzers)
 × marktüblicher Lizenzsatz (%)
 + Zinsen (§ 288 BGB: 5 % über Basiszinssatz)

Schritt 4: Auskunft erwirken (§ 19 MarkenG / § 140b PatG etc.)

  • Vor Schadensberechnung: Auskunft über Umfang der Verletzung fordern.
  • Stufenklage (§ 254 ZPO): Klage auf Auskunft + Schadensersatz in einer Klage.

Fristen-Notiz nach Unterlassung / EV

SchrittZeitpunktFrist
Auskunftsbegehren nach UnterlassungSofort nach Titel / UEKeine gesetzliche Frist; zeitnah
Abschlussschreiben (EV → Hauptsache)Nach Vollziehung EV2–4 Wochen empfohlen
Verjährung SchadensersatzAb Kenntnis§ 195 BGB: 3 Jahre; § 199 BGB: ab Ende des Jahres der Kenntnis
Stufenklage (falls Auskunft verweigert)Nach AblehnungUnverzüglich

Muster-Auskunftsbegehren nach Unterlassung

An [Verletzer / Anwalt]

Auskunft gemäß § 19 MarkenG / § 140b PatG / § 46 DesignG

Wir fordern Sie auf, uns bis zum [Frist: 2 Wochen] folgende Auskünfte
zu erteilen:

1. Umfang der Verletzungshandlungen: Datum, Stückzahl, Preise, Umsatz.
2. Herkunft der verletzenden Erzeugnisse: Lieferant, Hersteller.
3. Namen und Adressen weiterer Abnehmer und Lieferanten.

Wir behalten uns vor, auf Basis dieser Auskunft Schadensersatz geltend
zu machen (§ [14 Abs. 6 MarkenG / 139 Abs. 2 PatG / 97 Abs. 2 UrhG]).

[Kanzlei]

Einstieg

  1. In welchem Stadium befindet sich das Verfahren (Unterlassung gesichert / noch ausstehend)?
  2. Welche Informationen über Umfang der Verletzung liegen vor?
  3. Welche Methode der Schadensberechnung ist sinnvoll?
  4. Sind Fristen für Auskunft oder Verjährung relevant?
  5. Output: Schadensberechnungsblatt, Auskunftsbegehren, Stufenklage-Gerüst, Fristenplan?

Anschluss-Skills

  • spezial-schadensersatz-abschlussprodukt-und-uebergabe – Abschlusskalkulation.
  • spezial-bezuege-zahlen-schwellen-und-berechnung – Gebühren und Streitwerte.
  • workflow-fristen-und-risikoampel – Fristenmanagement.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Keine verbindliche Schadensberechnung ohne vollständige Daten zur Verletzungshistorie.
  • Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.

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