Verfuegung beweislast und darlegungslast
Wenn es um Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill verfuegung-beweislast-und-darlegungslastAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
6.8 KB, ~2.1k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast. Glaubhaftmachung § 294 ZPO, Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, eidesstattliche Versicherung, Gegenglaubhaftmachung, sekundäre Darlegungslast, Beweismittel im Eilverfahren.
Rechtsrahmen
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 920 Abs. 2 ZPO | Glaubhaftmachung: Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund |
| § 294 ZPO | Mittel der Glaubhaftmachung: Urkunden, eidesstattliche Versicherung, alle Beweismittel |
| § 935 ZPO | Einstweilige Verfügung: Sicherung des Anspruchs |
| § 940 ZPO | Einstweilige Verfügung zur Regelung eines Zustands |
| § 936 ZPO | Verweisung auf Arrestvorschriften |
| § 12 Abs. 1 UWG | Dringlichkeitsvermutung im Lauterkeitsrecht |
| § 286 ZPO | Freie Beweiswürdigung (Hauptsache) |
| § 294 Satz 2 ZPO | Sofortiger Beweis durch Glaubhaftmachungsmittel; keine Vereidigung nötig |
Verfügungsanspruch – Darlegungsanforderungen
Was muss dargelegt werden?
| Element | Inhalt | Beweismittel |
|---|---|---|
| Schutzrecht | Inhaber, Registernummer, Schutzbereich, Schutzfähigkeit | Registerauszug (DPMA/EUIPO) |
| Verletzungshandlung | Wann, wo, wie, durch wen | Screenshot, Testkauf, eV Mandant |
| Aktivlegitimation | Schutzrechtsinhaber oder bevollmächtigter Lizenznehmer | Registerauszug, Lizenzvertrag |
| Verletzungsform | Identisch / ähnlich; Verwechslungsgefahr; Tatbestandsmerkmale | Vergleichsmaterial |
Glaubhaftmachungsgrad
- Kein voller Beweis nötig (§ 294 ZPO): überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.
- Eidesstattliche Versicherung des Mandanten als zentrales Instrument.
- Sachverständige können auch im EV-Verfahren eingesetzt werden, aber zeitkritisch.
Verfügungsgrund – Darlegungsanforderungen
Dringlichkeit
| Schutzrecht / Rechtsbereich | Dringlichkeit |
|---|---|
| UWG | Gesetzliche Vermutung § 12 Abs. 1 UWG; widerlegt bei Selbstwiderlegung |
| MarkenG, PatG, DesignG | Keine Vermutung; muss dargelegt werden: Kenntnisdatum, Erstmalige Verletzung, Eilbedürfnis |
| UrhG | Keine Vermutung; wie IP allgemein |
Selbstwiderlegung vermeiden
- Dringlichkeit ist widerlegt, wenn der Antragsteller zu lange zugewartet hat nach Kenntnis vom Verstoß.
- Faustregel nach Kammer: Hamburg ~4 Wochen; München ~4 Wochen; Düsseldorf ~4 Wochen; Köln ~6 Wochen (Einzelfälle variieren).
- Tipp: Kenntniszeitpunkt genau dokumentieren; sofort handeln nach Kenntnis.
Eidesstattliche Versicherung (eV) – Muster
Eidesstattliche Versicherung
Ich, [Name, Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], versichere an Eides statt
und erkläre folgendes:
1. [Mandant] betreibt [Unternehmen / Schutzrecht].
2. Am [Datum] habe ich auf der Website [URL] / in [Medium] folgende
Verletzungshandlung festgestellt: [Beschreibung].
3. [Screenshot / Testkauf / Muster] ist als Anlage [X] beigefügt und
gibt den Sachverhalt zutreffend wieder.
4. Von diesem Sachverhalt hatte ich erstmals am [Datum] Kenntnis.
5. Diese Erklärung gebe ich wahrheitsgemäß ab.
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
Ich bin mir bewusst, dass eine vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche
eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB strafbar ist.
Gegenglaubhaftmachung durch Antragsgegner
| Strategie Antragsgegner | Ziel |
|---|---|
| Eigene eidesstattliche Versicherung | Sachverhalt bestreiten |
| Schutzschrift (ZSSR) | Gegenvortrag zu Verfügungsanspruch und -grund |
| Sofortiger Widerspruch | Mündliche Verhandlung erzwingen (§ 924 ZPO) |
| Einwand fehlender Dringlichkeit | Selbstwiderlegung der Antragstellerin darlegen |
Sekundäre Darlegungslast
Bei bestimmten Sachverhalten (Verletzungsumfang, Herstellungsprozesse, Lieferkette) obliegt dem Antragsgegner eine sekundäre Darlegungslast, wenn er die Informationen exklusiv besitzt.
- BGH-Grundsatz: Wer über Informationen allein verfügt, muss substantiiert bestreiten oder darlegen.
- Anwendung im IP-Recht: Herkunft der Ware; Importmengen; technische Herstellungsdetails.
Checkliste Darlegungs- und Beweislast EV
| Prüfpunkt | Erledigt? |
|---|---|
| Schutzrecht belegt (Registerauszug) | ☐ |
| Verletzungshandlung konkret dargelegt und datiert | ☐ |
| Kenntnisdatum dokumentiert (Selbstwiderlegungsschutz) | ☐ |
| Eidesstattliche Versicherung unterschrieben | ☐ |
| Anlagen nummeriert und dem Gericht übergeben | ☐ |
| Dringlichkeit dargelegt (UWG: Vermutung; sonst: positiv) | ☐ |
| Gegenglaubhaftmachung der Gegenseite antizipiert | ☐ |
Einstieg
- Liegt eine eigene eV vor oder muss sie noch aufgesetzt werden?
- Ist das Kenntnisdatum dokumentiert?
- Welche weiteren Glaubhaftmachungsmittel liegen vor (Testkauf, Screenshots)?
- Hat die Gegenseite eine Schutzschrift hinterlegt?
- Output: eV-Muster, Checkliste, Dringlichkeits-Memo, Gegenglaubhaftmachungs-Analyse?
Anschluss-Skills
faevvollzug-neu-008-qualitaetsgate-vor-vollziehung– Qualitätsgate.spezial-gewerblichen-tatbestand-beweis-und-belege– Beweismittelübersicht.faevvollzug-neu-005-gegnerische-schutzschrift-auswerten– Schutzschrift.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine Bewertung der Dringlichkeit ohne Kenntnis des konkreten Kenntnisdatums.
- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.