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Umgangsregelung mustervorlagen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-familienrecht/skills/umgangsregelung-mustervorlagen

Formuliert vollziehbare Umgangsregelungen mit Wochen-, Ferien-, Übergabe-, Ausfall- und Nachholmechanik. Prüft Kindesanhörung, Verfahrensbeistand, gerichtliche Billigung, Schutzbedarf und Ordnungsmittel und trennt private Elternabsprache, gebilligten Vergleich und gerichtlichen Beschluss.From its SKILL.md

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Umgangsregelungen nach Paragrafen 1684 und 1685 BGB formulieren: Regelmäßiger Umgang oder Streit um Umgangsrecht soll durch Vereinbarung oder Beschluss gelöst werden

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Umgangsregelungen nach Paragrafen 1684 und 1685 BGB formulieren: Regelmäßiger Umgang oder Streit um Umgangsrecht soll durch Vereinbarung oder Beschluss gelöst werden. Normen: Paragraf 1684 BGB (Umgang Eltern), Paragraf 1685 BGB (Umgang Dritte), Paragraf 1697a BGB (Kindeswohl-Maßstab), Paragraf 89 FamFG (Vollstreckung Ordnungsmittel), Paragraf 165 FamFG (Vermittlungsverfahren). Prüfraster: Wochenend-/Ferien-/Feiertagsregelungen, Wechselmodell vs. Residenzmodell, Begleitumgang, Vollstreckbarkeit. Output Umgangsregelungs-Mustervorlagen. Abgrenzung: Kindeswohlgefaehrdung Eilantrag siehe fachanwalt-familienrecht-kindeswohlgefaehrdung-eilantrag; Mediation siehe fachanwalt-familienrecht-mediation-156-famfg-cochemer.

Umgangsregelung — Mustervorlagen

Fachlicher Kern — Familienrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Umgangsregelung — Mustervorlagen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: BGB Paragrafen 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG Paragrafen 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG Paragrafen 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
  • Outputpflicht: Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Fachkern: Umgangsregelung — Mustervorlagen

  • Normen-/Quellenanker: BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
  • Entscheidende Weiche: Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welches Modell bevorzugt der Mandant — Residenzmodell (Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil), Wechselmodell (paritätischer Aufenthalt) oder Begleitumgang?
  2. Alter und Anzahl der Kinder; besondere Bedürfnisse (Behinderung, Krankheit, Schulalter)?
  3. Bestehende Regelungen — gibt es bereits einen gerichtlichen Beschluss, eine notarielle Vereinbarung oder nur mündliche Absprachen?
  4. Konfliktniveau — kooperativ, mittleres Konfliktpotenzial oder Hochkonflikt-Familie?
  5. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung — Gewalt, Sucht, psychische Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils?
  6. Geographische Entfernung der Elternteile — beeinflusst Hol-/Bring-Lösung und Reisekostenverteilung?
  7. Wie äußert sich jedes Kind, in welchem Kontext wurde der Wille ermittelt und welche Hinweise bestehen auf Loyalitätskonflikt oder Beeinflussung? FamFG Paragraf 159 verlangt grundsätzlich persönliche Anhörung und persönlichen Eindruck ohne starre Altersgrenze.
  8. Ist eine vollziehbare Regelung erforderlich? Dann gerichtliche Billigung nach FamFG Paragraf 156 Absatz 2 oder gerichtlichen Beschluss vorbereiten; eine private oder nur protokollierte Elternvereinbarung genügt nicht.

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
Paragraf 1684 Abs. 1 BGBRecht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; Pflicht jedes Elternteils zum Umgang
Paragraf 1684 Abs. 2 BGBPflicht beider Eltern zur Förderung der Beziehung zum anderen Elternteil (Wohlverhaltensgebot)
Paragraf 1685 BGBUmgangsrecht Dritter — Großeltern, Geschwister, Stiefeltern, enge Bezugspersonen
Paragraf 1697a BGBKindeswohl als Leitprinzip aller familiengerichtlichen Entscheidungen
Paragraf 1671 BGBÜbertragung alleinige Sorge — Konsequenz wiederholter Umgangsvereitelung
Paragraf 1666 BGBKindeswohlgefährdung — gerichtliche Maßnahmen
Paragraf 156 FamFGHinwirkungspflicht auf Einvernehmen — Gericht soll Einigung fördern
Paragraf 158 FamFGVerfahrensbeistand — "Anwalt des Kindes"
Paragraf 159 FamFGGrundsätzlich persönliche Anhörung und persönlicher Eindruck; Absehen nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen, Begründungspflicht und Nachholung bei Gefahr im Verzug
Paragraf 165 FamFGVermittlungsverfahren bei Umgangsverweigerung — binnen eines Monats
Paragraf 89 FamFGVollstreckung Umgangsregelungen — Ordnungsgeld bis EUR 25.000; Ordnungshaft bis 6 Monate
Paragraf 127a BGBEin gerichtlicher Vergleich kann die notarielle Beurkundung ersetzen, wenn die gesetzliche Formvorschrift dies zulässt; die Norm schafft für Umgangsvereinbarungen keinen eigenen Vollstreckungstitel

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage
BVerfG (1. Kammer 1. Senat)1 BvR 746/2307.10.2025Bei länger andauerndem oder unbefristetem Umgangsausschluss müssen Fachgerichte die dem Kind drohenden Schäden nach Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit konkret benennen (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG). Befristeter Umgangsausschluss von drei Jahren zum Schutz von Mutter und Kindern verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Quelle: bundesverfassungsgericht.de — vor Verwendung verifizieren.
BVerfG (1. Kammer 1. Senat)1 BvR 316/24 / 1 BvR 810/2528.08.2025Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Versagung konkreter Umgangsregelungen — Begründungsanforderungen. Quelle: bundesverfassungsgericht.de.
BGHXII ZB 88/2405.03.2025Sorge und Umgang sind eigenständige Verfahrensgegenstände; eine gebilligte Umgangsregelung sperrt eine Sorgerechtsentscheidung nicht. Sachverständigengutachten sind nachvollziehbar zu würdigen.
BGHXII ZB 385/2331.01.2024Eine Elternvereinbarung wird nicht allein durch Protokollierung vollziehbar. Erst die gerichtliche Billigung nach Kindeswohlprüfung gibt ihr konstitutive Wirkung; Vertragsstrafen dürfen die Kontrolle nicht umgehen.

Modelle im Überblick

ModellAufenthaltsverteilungKindesunterhaltGeeignet bei
Residenzmodell StandardKind 70–85 % bei HauptelternteilBarunterhalt Nicht-BetreuenderGuter bis mittlerer Konflikt
Residenzmodell erweitertKind überwiegend bei Hauptelternteil, aber erheblicher UmgangKeine quotale Barhaftung des Hauptbetreuers; mögliche Tabellenherabstufung und Anrechnung konkret bedarfsdeckender Leistungen prüfentragfähige Organisation trotz asymmetrischer Betreuung
BegleitumgangBegleitung durch neutral DritteNormalKindeswohlbedenken, Wiederaufbau Beziehung
Kein UmgangAusnahme Paragraf 1684 Abs. 4 BGBNormalErnsthafte Kindeswohlgefährdung

Mustervorlagen

Vorlage 1 — Residenzmodell Standard

UMGANGSREGELUNG — RESIDENZMODELL

Paragraf 1 Lebensmittelpunkt
Das Kind [Name], geboren am [Datum], hat seinen
Lebensmittelpunkt bei der Mutter / dem Vater.

Paragraf 2 Regelmäßiger Umgang
Der Vater / die Mutter hat Umgang mit dem Kind:
a) Jeden zweiten Freitag ab 17:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr
b) Jede zweite Woche mittwochs von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 (oder Schulschluss bis 19:00 Uhr)

Paragraf 3 Schulferien
a) Die Sommerferien werden hälftig geteilt; erste Hälfte
 jährlich wechselnd
b) Die Osterferien werden hälftig geteilt; Ostersonntag
 und -montag im jährlichen Wechsel
c) Die Herbstferien (1 Woche) im Wechseljahr ganz beim
 anderen Elternteil
d) Die Weihnachtsferien: erste Hälfte (Heiligabend bis
 27.12.) im Wechseljahr, zweite Hälfte entsprechend

Paragraf 4 Feiertage und Geburtstage
a) Heiligabend bis 14:00 Uhr bei Elternteil A, ab 14:00
 Uhr bei Elternteil B; jährlich wechselnd
b) Ostern: Ostersonntag bei Elternteil A (gerades Jahr),
 Elternteil B (ungerades Jahr)
c) Geburtstag des Kindes: Wechseljahr; Abholung 14:00 Uhr,
 Rückbringung 19:00 Uhr
d) Muttertag / Vatertag: beim jeweiligen Elternteil

Paragraf 5 Holen und Bringen
Abholung und Rückbringung des Kindes erfolgt durch den
Umgangs-Elternteil am Wohnort des betreuenden Elternteils.
Eine Toleranzzeit von 15 Minuten gilt als vereinbart.

Paragraf 6 Auslandsreisen
Mehrtägige Reisen ins Ausland bedürfen der Zustimmung des
anderen Elternteils; Zustimmung gilt als erteilt wenn keine
Ablehnung binnen 5 Tagen nach Anfrage erfolgt.

Paragraf 7 Wohlverhaltensklausel (Paragraf 1684 Abs. 2 BGB)
Beide Elternteile verpflichten sich, die Beziehung des Kindes
zum anderen Elternteil zu fördern und nichts zu unternehmen,
was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil
beeinträchtigen könnte.

Paragraf 8 Informationspflicht
Beide Elternteile informieren sich gegenseitig über wichtige
Ereignisse (Krankheit, Schule, Arzttermine) zeitnah.

Paragraf 9 Vollstreckbarkeit
Diese Vereinbarung wird notariell beurkundet /
familiengerichtlich gebilligt und ist damit Vollstreckungstitel
nach Paragraf 89 FamFG.

Vorlage 2 — Wechselmodell paritätisch

UMGANGSREGELUNG — WECHSELMODELL

Paragraf 1 Paritätisches Betreuungsmodell
Das Kind [Name], geboren am [Datum], lebt im gleichen
Umfang bei beiden Elternteilen.

Paragraf 2 Wochen-Rhythmus
a) Woche A: Das Kind lebt bei Elternteil A
 (Sonntag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr der Folgewoche)
b) Woche B: Das Kind lebt bei Elternteil B (alternierend)
c) Übergabe: Sonntags 18:00 Uhr am Wohnort des übergebenden
 Elternteils

Paragraf 3 Ferien
a) Sommerferien: je eine Hälfte; Beginn nach Wochenrhythmus
b) Andere Ferien: wie Paragraf 3 Residenzmodell

Paragraf 4 Kindesunterhalt
Beim paritätischen Wechselmodell verrechnen sich die
Mehrverdiener zahlt Ausgleich an den Minderverdienenden
nach Maßgabe der Einkommensunterschiede (berechnet nach
aktueller Düsseldorfer Tabelle).

Paragraf 5 Schule und Kindergarten
Das Kind besucht [Schule] in [Ort]. Schulweg-Entfernung
von beiden Wohnorten maximal [Angabe] km.

Paragraf 6 Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher
Bedeutung (Paragraf 1628 BGB)
Eltern entscheiden gemeinsam; bei Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren beim [Jugendamt / Mediator] binnen
2 Wochen.

Paragraf 7 Kommunikation
Wöchentlicher Info-Austausch per [Messenger] über schulische
und gesundheitliche Belange.

Vorlage 3 — Begleitumgang

BEGLEITUMGANG — STUFENPLAN

Paragraf 1 Ausgangslage
Aufgrund [Sachverhalt: Vorwürfe / Entfremdung / Wiederherstellung
Kontakt] findet Umgang zunächst nur in begleitetem Rahmen statt.

Paragraf 2 Begleit-Einrichtung
Begleitung durch [Träger der Jugendhilfe / Jugendamt] in
deren Räumlichkeiten. Kontakt mit Begleitperson im Vorfeld.

Paragraf 3 Frequenz und Dauer (Stufe 1)
Jede zweite Woche; 2 Stunden; mittwochs oder samstags.

Paragraf 4 Übergabe
Übergabe durch neutralen Dritten (Jugendamt-Mitarbeiter);
kein direkter Kontakt der Eltern bei Übergabe.

Paragraf 5 Überprüfung und Steigerung
Nach [3 Monaten]: Überprüfung durch Familiengericht und
Jugendamt. Bei positivem Verlauf Steigerung auf:
 Stufe 2: 4 Stunden, 14-täglich
 Stufe 3: Samstag 10–18 Uhr ohne Begleitung
 Stufe 4: Übernachtung alle 2 Wochen

Paragraf 6 Abbruchklausel
Bei erneuten Vorkommnissen Rückstufung oder Aussetzung
durch Familiengericht nach Paragraf 1684 Abs. 4 BGB.

Sonderregelungen und Klauseln

Säugling / Kleinkind (unter 3 Jahre)

Während der Stillzeit / Eingewöhnungsphase in Kita:
 — Umgang zunächst täglich 2 Stunden tagsüber bei Mutter
 — Übernachtung frühestens ab [Alter] Monate
 — Erweiterung monatlich besprechen

Krankheitsklausel

Bei Krankheit des Kindes: Umgang entfällt; kurzfristig
Mitteilung. Ausgefallener Umgang wird binnen 4 Wochen
nachgeholt soweit Kind fit.

Auslandsklausel (HKÜ-Schutz)

Auslandsreisen jedes Elternteils mit dem Kind ins
Nicht-EU-Ausland:
 — Schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils
 — Reisedauer und Zielland angeben
 — Reisepass des Kindes beim betreuenden Elternteil
 — Pass-Herausgabe nur für Reisedauer

Kommunikations-Klausel

Während des Umgangs:
 — Telefonat mit dem anderen Elternteil: einmal täglich
 maximal 10 Minuten
 — Keine dauernde Erreichbarkeits-Anforderung
 — Kein Gespräch über Unterhalts- oder Sorgestreit im
 Beisein des Kindes

Vollstreckbarkeit

Anforderungen Paragraf 89 FamFG

Vollstreckungstitel muss enthalten:

  • Konkret bestimmbare Umgangszeiten (Tag, Uhrzeit, Datum oder klare Berechnung)
  • Ort der Übergabe
  • Keine Generalklauseln wie "regelmäßiger Umgang"

Formen der Vollstreckbarkeit

FormVollstreckbarVoraussetzungen
Schriftliche ElternvereinbarungNeinNur moralisch
Notarielle ElternvereinbarungNein, nicht allein wegen BeurkundungUmgang unterliegt nicht der freien vertraglichen Disposition; gerichtliche Kindeswohlprüfung erforderlich
Gerichtlich gebilligte Vereinbarung Paragraf 156 Abs. 2 FamFGJaFamiliengericht billigt Einigung
Gerichtlicher BeschlussJaAnhörungsverfahren; Kindesanhörung

Ordnungsmittel Paragraf 89 FamFG

  • Ordnungsgeld bis EUR 25.000 je Verstoß
  • Ordnungshaft, wenn Ordnungsgeld keinen Erfolg verspricht oder nicht beigetrieben werden kann
  • Voraussetzung: Vollstreckungstitel mit Hinweis nach FamFG Paragraf 89 Absatz 2; das Ordnungsmittel unterbleibt, wenn der Verpflichtete fehlendes Vertretenmüssen darlegt

Vermittlungsverfahren Paragraf 165 FamFG

  • Anwendung: Ein Elternteil verweigert regelmäßig den Umgang
  • Verfahren: Antrag beim Familiengericht; Termin binnen eines Monats
  • Inhalt: Persönliches Erscheinen beider Eltern + Jugendamt; keine Ordnungsmittel im Termin; Fokus auf Einvernehmen
  • Vorteil: Weniger eskalativ als Ordnungsmittel; Grundlage für funktionierenden Umgang
  • Bei Scheitern: Übergang zu Ordnungsmittel Paragraf 89 FamFG oder Sorgerechtsänderung Paragraf 1671 BGB

Kindeswohlprüfung

Faktoren zugunsten Umgang

  • Recht des Kindes auf beide Elternteile Paragraf 1684 BGB
  • Positive Eltern-Kind-Beziehung in Vergangenheit
  • Kein Nachweis konkreter Gefährdung

Faktoren gegen / einschränkend

FaktorMaßnahme
Häusliche Gewalt gegen KindAussetzung Umgang Paragraf 1684 Abs. 4 BGB
Häusliche Gewalt gegen anderen ElternteilBegleitumgang; Schutzmaßnahmen
Suchtproblematik (Alkohol, Drogen)Nüchternheitstest als Bedingung; ärztliches Attest
Psychische Erkrankung mit EinschränkungenSachverständigengutachten; ggf. Begleitumgang
Hinweise auf Beeinflussung oder LoyalitätskonfliktEntstehungskontext des Kindeswillens konkret aufklären; keine ungesicherte Syndromdiagnose verwenden

Beweislast und strategische Fragen

ParteiBeweislastgegenstandBeweismittel
Umgangs-ElternteilRecht auf UmgangParagraf 1684 BGB als gesetzliches Recht
Betreuungs-ElternteilKindeswohlgefährdungSachverständigengutachten, Jugendamt-Bericht
Umgangs-ElternteilVereinbarten Umgang vereinbarungsgemäß wahrgenommenProtokolle, Zeugen
Antragsteller OrdnungsmittelVorsätzliche ZuwiderhandlungBeweise für Verweigerung ohne Grund

Fristen

FristAuslöserDauerFolge
Vermittlungsverfahren Paragraf 165 FamFGUmgangsverweigerungTermin binnen 1 Monat
Vollstreckungsantrag Paragraf 89 FamFGWiederholte ZuwiderhandlungKeine AusschlussfristOrdnungsgeld
Folgesachenantrag Umgang bei ScheidungScheidungsverfahrenSpätestens 2 Wochen vor mündl. Verhandlung Paragraf 137 FamFGIsolierung
Kindesanhörung Paragraf 159 FamFGGerichtliches Verfahrengrundsätzlich durchzuführen; nur gesetzliche AusnahmenAbsehen begründen, bei Gefahr im Verzug unverzüglich nachholen

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentReaktion
"Kind will keinen Umgang"Willen alters- und entwicklungsangemessen ermitteln, Entstehungskontext und Autonomie prüfen, übrige Kindeswohlbelange abwägen und Verfahrensbeistand nach Paragraf 158 FamFG erwägen
"Vollstreckung sei zu hart"Paragraf 89 FamFG: Kindesrecht auf Umgang ist vollstreckungsfähig; Ordnungsmittel verhältnismäßig bei wiederholter Verweigerung

Streitwert und Kosten

Gerichtsverfahren Umgang:

  • Verfahrenswert Paragraf 45 FamGKG: EUR 3.000–4.000 je Umgangsregelung
  • RA-Gebühren: ca. EUR 1.500–2.500 je Partei
  • SV-Gutachten Kindeswohl: EUR 3.000–8.000

Notarielle Beurkundung:

  • Gebühr nach GNotKG je nach Verfahrenswert; typisch EUR 200–800

Strategische Empfehlung

StrategieEmpfehlungBegründung
VollstreckbarkeitGerichtliche Billigung nach FamFG Paragraf 156 Absatz 2 oder gerichtlichen Beschluss anstrebenNotarielle oder protokollierte Elternvereinbarung allein ersetzt die gerichtliche Kindeswohlprüfung nicht
Konkrete FormulierungExakte Uhrzeiten und Abholdaten; keine GeneralklauselnParagraf 89 FamFG erfordert Bestimmtheit für Vollstreckung
KindeswillePersönliche Anhörung und gegebenenfalls Verfahrensbeistand einplanenFamFG Paragrafen 158 und 159; Gewicht hängt von Alter, Reife, Autonomie und übrigen Kindeswohlbelangen ab
MediationVor Gerichtsverfahren Mediation prüfenKostengünstiger; Beziehung der Eltern möglichst erhaltend
Begleitumgang früh prüfenBei Bedenken lieber Begleitumgang als AbbruchErhalt der Eltern-Kind-Beziehung; Stufenplan ermöglicht Erweiterung

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-familienrecht-mediation-156-famfg-cochemer — Mediationsverfahren vor Klage
  • fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt — Unterhaltsberechnung Wechselmodell
  • fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen — Scheidungs-Verbund mit Umgangsfrage

Quellen

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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