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Scheidungsantrag stellen

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Wenn es um Scheidungsantrag Stellen in Fachanwalt Familienrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Fachanwalt Familienrecht Scheidungsantrag Stellen: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

Arbeitsbereich

Einstieg in den Fachanwaltsbereich Familienrecht. Er klärt zunächst die Verfahrensart (Scheidung, Sorge, Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz, Personenstandsfolgen nach SBGG) und routet anschließend in die tragende Prüfungslinie. Im Mittelpunkt stehen Kindeswohlgefährdung nach Paragraf 1666 BGB, Familienmediation nach Paragraf 156 FamFG und Cochemer Praxis, der Scheidungsantrag (Paragrafen 1564 ff. BGB, Paragraf 133 FamFG) sowie die personenstandsrechtlichen Folgen nach SBGG. Die Prüfungslinien bauen aufeinander auf — zuerst das in der Akte tatsächlich tragende Feld bestimmen, dann ergänzend nur die Felder heranziehen, die der Sachverhalt wirklich trägt. Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschter Output bleiben dabei klar getrennt.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Fachanwalt Familienrecht Scheidungsantrag Stellen: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

Fachlicher Kern — Familienrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Prüfungslinie für fachanwalt familienrecht scheidungsantrag stellen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quel und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: BGB Paragrafen 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG Paragrafen 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG Paragrafen 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
  • Outputpflicht: Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Seit wann leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt — haben Sie das Trennungsdatum dokumentiert (z. B. Auszug, Bankkonto, E-Mail)?
  2. Ist die Scheidung einvernehmlich (beide einverstanden nach mindestens 1 Jahr Trennung), oder verweigert der andere Teil die Zustimmung?
  3. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr begründen könnten (z. B. schwere häusliche Gewalt)?
  4. Sind minderjährige Kinder vorhanden — besteht Einigkeit über Sorge und Unterhalt?
  5. Haben Sie gemeinsames Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteile oder Rentenanwartschaften, die im Versorgungsausgleich relevant sind?
  6. Wie hoch sind die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (relevant für Verfahrenswert und VKH-Prüfung)?
  7. Haben Sie bereits einen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten oder dessen Anwalt ausgehandelt?
  8. Kennen Sie das Datum der Eheschließung und liegt die Heiratsurkunde vor?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
Paragraf 1565 BGBScheidungsvoraussetzung: Scheitern der Ehe; Trennungsjahr als Regelfall
Paragraf 1565 Abs. 2 BGBScheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur bei unzumutbarer Härte
Paragraf 1566 Abs. 1 BGBUnwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 1 Jahr Trennung + beiderseitiger Scheidungsantrag
Paragraf 1566 Abs. 2 BGBUnwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 3 Jahren Trennung (einseitige Scheidung möglich)
Paragraf 1567 BGBDefinition der Trennung; Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich
Paragraf 1568 BGBHärteklausel: Scheidungsversagung bei außergewöhnlichen Umständen zum Wohl der Kinder oder des anderen Ehegatten
Paragraf 133 FamFGAntrag auf Ehescheidung; notwendiger Inhalt des Scheidungsantrags
Paragraf 114 FamFGAnwaltszwang in Ehesachen; kein Selbstauftritt
Paragraf 122 FamFGÖrtliche Zuständigkeit: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Antragsgegners
Paragraf 137 FamFGVerbundverfahren: Scheidung + Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge, Zugewinn)
Paragraf 137 Abs. 2 FamFGVersorgungsausgleich von Amts wegen im Verbund
Paragraf 142 FamFGAbtrennung von Folgesachen bei unverhältnismäßiger Verzögerung
Paragraf 43 FamGKGVerfahrenswert bei Ehescheidung: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
Paragraf 48 FamGKGVerfahrenswert Versorgungsausgleich: 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht
Paragraf 76 FamFGVerfahrenskostenhilfe in Familiensachen; Paragrafen 114 ff. ZPO entsprechend
Paragrafen 1 ff. VersAusglGVersorgungsausgleich; interne und externe Teilung; Auskunftspflicht der Versorgungsträger
Paragraf 6 VersAusglGAusschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung
Art. 17 EGBGBAnzuwendendes Scheidungsrecht bei Auslandsbezug (Haager Scheidungsübereinkommen, Rom III-VO)

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

Prüfschema Scheidungsantrag

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Ehe wirksam geschlossen?Paragrafen 1303 ff. BGB; PStGVoraussetzung; Nichtehe schließt Scheidung aus
2Deutsches Recht anwendbar?Art. 17 EGBGB; Rom III-VOBei Auslandsbezug zuerst Kollisionsrecht prüfen
3Örtliche ZuständigkeitParagraf 122 FamFGGemeinsamer Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Ag.; hilfsweise des AS.
4Scheitern der Ehe feststellbar?Paragraf 1565 Abs. 1 BGBUnwiderlegbar bei Paragraf 1566 Abs. 1 oder 2 BGB; sonst Einzelfallprüfung
5aTrennungsjahr abgelaufen (> 1 Jahr)?Paragraf 1566 Abs. 1 BGBBei beiderseitigem Antrag: Zerrüttung unwiderlegbar
5bDrei Jahre Trennung?Paragraf 1566 Abs. 2 BGBAuch einseitig möglich; Zerrüttung unwiderlegbar
6Härteklausel Versagung?Paragraf 1568 BGBAusnahme: Kindeswohl oder schwere Folgen für Ehegatten; praktisch selten
7Verbundsachen?Paragraf 137 FamFGVersorgungsausgleich von Amts wegen; andere Folgesachen auf Antrag
8Versorgungsausgleich ausschließbar?Paragraf 6 VersAusglGNur durch notarielle Vereinbarung oder Gerichtsentscheid
9Anwaltszwang beachtet?Paragraf 114 FamFGMuss durch Anwalt gestellt werden; Eigenantrag unzulässig
10VKH beantragt wenn nötig?Paragraf 76 FamFGGleichzeitig mit Scheidungsantrag möglich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — einvernehmlicher ScheidungsantragMuster einvernehmlich unten; VKH-Antrag beachten
Variante A — einseitiger Antrag nach 3 Jahren TrennungMuster einseitig unten; Haertefall-Ausnahme nicht noetig
Variante B — Haertefall Paragraf 1565 Abs. 2 BGBHaertefall-Muster unten; hohe Huerden beachten
Variante C — Versorgungsausgleich ist strittigVA-Ausschluss-Vereinbarung erwaegen; separates VA-Verfahren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Einvernehmlicher Scheidungsantrag (Muster)

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

SCHEIDUNGSANTRAG

In der Familiensache

[Name Antragsteller/in], [Anschrift]
– Antragsteller/in –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], [Kanzleiadresse]

gegen

[Name Antragsgegner/in], [Anschrift]
– Antragsgegner/in –

beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:

Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] (Eheregister-Nr. [X]) geschlossene
Ehe der Beteiligten wird geschieden.

BEGRÜNDUNG:

I. Sachverhalt
Die Beteiligten haben sich am [Datum] getrennt. Seit diesem Zeitpunkt führen
sie keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr (Paragraf 1567 BGB). Das Trennungsjahr
gemäß Paragraf 1565 Abs. 2 BGB ist abgelaufen. Beide Ehegatten beantragen die
Scheidung (Paragraf 1566 Abs. 1 BGB).

II. Zerrüttung
Die Ehe der Beteiligten ist gemäß Paragraf 1565 Abs. 1 BGB gescheitert. Die Vermutung
des Paragraf 1566 Abs. 1 BGB greift ein: Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr
getrennt und beantragen beide die Scheidung.

III. Versorgungsausgleich
Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen
(Paragraf 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, Paragrafen 1 ff. VersAusglG). Die Beteiligten werden die
erforderlichen Formulare (Fragebogen des Gerichts) unverzüglich ausfüllen.

[Alternativ: Die Beteiligten haben den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen
(Anlage: Notarielle Vereinbarung vom [Datum], UR-Nr. [X], Notar [Name], [Ort]).
Es wird beantragt, gemäß Paragraf 6 VersAusglG von der Durchführung des Versorgungsausgleichs
abzusehen.]

IV. Verfahrenswert
Der Verfahrenswert berechnet sich gemäß Paragraf 43 FamGKG:
Monatliches Nettoeinkommen AS: EUR [X]; Ag: EUR [Y]; Summe: EUR [Z].
Dreifacher Betrag: EUR [3 × Z].

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Anlagen:
- Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis Trennungsdatum
- ggf. Notarielle Vereinbarung (VA-Ausschluss)
- ggf. VKH-Antrag und Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Einseitiger Scheidungsantrag (3 Jahre Trennung)

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

SCHEIDUNGSANTRAG

In der Familiensache [...]

beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:

Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
wird geschieden.

BEGRÜNDUNG:

I. Sachverhalt
Die Beteiligten leben seit dem [Datum] getrennt, mithin seit mehr als drei Jahren.

II. Zerrüttung
Die unwiderlegliche Vermutung des Paragraf 1566 Abs. 2 BGB greift ein: Bei dreijähriger
Trennung gilt die Ehe als unwiderlegbar gescheitert, auch wenn der Antragsgegner/
die Antragsgegnerin der Scheidung nicht zustimmt.

III. Härteklausel
Anhaltspunkte für eine Scheidungsversagung nach Paragraf 1568 BGB liegen nicht vor.
Gemeinsame minderjährige Kinder existieren [nicht / deren Belange wurden gesondert
geregelt, s. Anlage]. Eine ungewöhnliche Härte für den anderen Ehegatten ist
nicht dargelegt.

[...]

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Härtefall-Scheidungsantrag (Paragraf 1565 Abs. 2 BGB)

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

SCHEIDUNGSANTRAG IM HÄRTEFALL

In der Familiensache [...]

beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:

1. Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
 wird geschieden.
2. Es wird festgestellt, dass das Trennungsjahr gemäß Paragraf 1565 Abs. 2 BGB nicht
 abgewartet werden muss.

BEGRÜNDUNG:

I. Härteklausel Paragraf 1565 Abs. 2 BGB
Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist die Fortsetzung der Ehe aus folgenden
Gründen nicht zuzumuten:

[Schilderung der Härtefallumstände, z. B.: Der Antragsgegner/die Antragsgegnerin
hat am [Datum] körperliche Gewalt gegen den/die Antragsteller/in ausgeübt.
Es liegt ein Strafanzeigenprotokoll der Polizeiinspektion [X] vom [Datum] vor.
Eine einstweilige Schutzanordnung gemäß Paragraf 1 GewSchG wurde vom Amtsgericht [X]
am [Datum] erlassen (Az. [X]).

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Gewalt die Unzumutbarkeit der Ehefortführung begründet und eine Scheidung
vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt.]

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Anlagen:
- Polizeibericht vom [Datum]
- Beschluss einstweilige Schutzanordnung vom [Datum]
- ärztliche Atteste (Verletzungsdokumentation)

VKH-Antrag

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

ANTRAG AUF VERFAHRENSKOSTENHILFE

In der Familiensache [...]

beantragen wir für den/die Antragsteller/in die Bewilligung von
Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung (Paragraf 76 FamFG iVm Paragraf 115 ZPO)
und beiordnen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name] ohne Aufzahlung (Paragraf 121 ZPO).

Anlage: Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Vordruck)

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

BeweisthemaBeweislastBeweismittel
Trennungsdatum (streitig)AntragstellerAuszugsnachweis, Ummeldung, Kontoauszüge, Zeugenaussagen, E-Mails
Scheitern der Ehe bei < 1 Jahr TrennungAntragstellerKonkrete Zerrüttungstatsachen, ärztliche Atteste, Strafanzeigen (Paragraf 1565 Abs. 1 BGB)
Härteklausel Paragraf 1565 Abs. 2 BGBAntragstellerPolizeiberichte, GewSchG-Beschluss, Atteste, Zeugen
Härteklausel Versagung Paragraf 1568 BGBAntragsgegnerNachweis außergewöhnlicher Umstände; praktisch sehr selten erfolgreich
VersorgungsanrechteVersorgungsträger (Auskunftspflicht Paragraf 220 FamFG)Amtliche Auskünfte der Rentenkasse, bAV-Anbieter etc.
Nettoeinkommen für VerfahrenswertBeide Ehegatten (Paragraf 43 FamGKG)Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide

Fristen

FristInhaltNorm
1 JahrMindesttrennungszeit vor einvernehmlicher ScheidungParagraf 1566 Abs. 1 BGB
3 JahreMindesttrennungszeit bei einseitiger ScheidungParagraf 1566 Abs. 2 BGB
0 TageHärteklausel-Scheidung möglich ab Trennung bei UnzumutbarkeitParagraf 1565 Abs. 2 BGB
1 MonatBeschwerde gegen ScheidungsbeschlussParagraf 63 FamFG
2 WochenRechtskraftaufschub: Scheidung wird rechtskräftig 2 Wochen nach Beschluss (kein Rechtsmittel)Paragraf 116 Abs. 3 FamFG
3 JahreVerjährung Zugewinnausgleichsanspruch ab Rechtskraft der ScheidungParagraf 1378 Abs. 4 BGB
1 JahrAusschlussfrist für Antrag auf nachehelichen Unterhalt (Paragraf 1585c) nach RechtskraftPrüfen, ob Anschlussvereinbarung nötig

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"Trennungsjahr ist noch nicht voll"AntragsgegnerTrennungsdatum sorgfältig belegen; ggf. Härtefall Paragraf 1565 Abs. 2 BGB prüfen
"Ehe ist nicht gescheitert — ich will versöhnen"AntragsgegnerBei < 1 Jahr Trennung: Prüfung Paragraf 1565 Abs. 1 BGB erforderlich; nach 3 Jahren: Paragraf 1566 Abs. 2 BGB greift unwiderleglich
"Härteklausel Paragraf 1568 BGB: Scheidung schadet den Kindern"AntragsgegnerExtrem hohe Hürde; BVerfG: Versagung nur bei außergewöhnlichen Umständen; reiner Kindeswunsch nicht ausreichend
"Versorgungsausgleich soll ausgeschlossen werden"MandantNur notariell oder gerichtlich möglich (Paragraf 6 VersAusglG); anwaltliche Vereinbarung reicht nicht
"Ich bekomme kein Anwalt, zu teuer"MandantVKH Paragraf 76 FamFG; Rechtsschutzversicherung prüfen
"Abtrennung Versorgungsausgleich verlangt"AntragsgegnerNur bei unangemessener Verzögerung (Paragraf 142 FamFG); Auskunftspflicht der Versorgungsträger muss erfüllt sein
"Keine Zuständigkeit des deutschen Gerichts"AntragsgegnerArt. 17 EGBGB + Brüssel IIb-VO (EU) prüfen; Paragraf 98 FamFG bei Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Streitwert und Kosten

Verfahrenswert Ehescheidung (Paragraf 43 FamGKG): 3 × (monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen), mindestens EUR 3.000. Beispiel: AS: EUR 3.000 netto/Monat + Ag: EUR 2.500 netto/Monat = EUR 5.500 × 3 = EUR 16.500 Verfahrenswert.

Gerichtsgebühren (GKG/FamGKG): Aus Verfahrenswert EUR 16.500: Gerichtsgebühr 2.0 (Nr. 1110 KV FamGKG) = ca. EUR 486. Bei einvernehmlicher Scheidung Ermäßigung möglich.

Verfahrenswert Versorgungsausgleich (Paragraf 48 FamGKG): 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht. Für 2 Anrechte à EUR 16.500: EUR 1.650 × 2 = EUR 3.300 Gesamtzuschlag.

Anwaltsgebühren (RVG, vereinfacht):

  • Verfahrensgebühr 1.3 VV RVG aus EUR 16.500 = ca. EUR 840
  • Terminsgebühr 1.2 VV RVG = ca. EUR 775
  • ggf. Einigungsgebühr aus Folgesachen
  • Jeder Ehegatte trägt seine Anwaltskosten; Gerichtskosten werden häufig geteilt.

VKH: Bewilligungsfähig bei Einkommen unter Pfändungsfreigrenze; Anwaltszwang macht VKH praktisch unerlässlich.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Einvernehmliche Scheidung, Trennungsjahr abgelaufenScheidungsfolgenvereinbarung notariell vorab; dann gemeinsamer Antrag Paragraf 1566 Abs. 1 BGBGünstigste und schnellste Variante; ein Anwalt für AS
Streitige Scheidung, < 3 Jahre TrennungTrennungsdatum minutiös dokumentieren; auf Jahrestag warten; ggf. VA-Ausschluss verhandelnVerfahrensrisiko bei Streit über Trennungsdatum minimieren
Streitige Scheidung, > 3 Jahre TrennungParagraf 1566 Abs. 2 BGB: Sofortige Klage möglich; Paragraf 1568 BGB-Einwand des Ag. abwehrenAntragsgegner kann Scheidung nicht länger verhindern
Häusliche Gewalt / akute GefährdungGleichzeitig: GewSchG-Antrag + Härteklausel Paragraf 1565 Abs. 2 BGB + einstweilige Anordnung VASchutz geht vor Verfahrensgeschwindigkeit
Komplexer VA (bAV, Beamtenpension, Auslandsanrechte)VA frühzeitig mit Versorgungsträgern klären; ggf. Sachverständiger; Abtrennung Paragraf 142 FamFG nur als NotlösungVA-Fehler führen zu teuren Abänderungsverfahren
Mandant mit geringem EinkommenVKH-Antrag gleichzeitig; Rechtsschutzversicherung prüfenParagraf 76 FamFG; Zugang zum Anwaltszwang-Verfahren sichern

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt — Kindes- und Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
  • fachanwalt-familienrecht-mediation-156-famfg-cochemer — Mediationsalternative bei Hochkonflikt-Trennungen
  • fachanwalt-familienrecht-umgangsregelung-mustervorlagen — Sorge- und Umgangsregelungen im Scheidungsverbund
  • fachanwalt-familienrecht-sbgg-personenstandswechsel-folgen — Personenstandsänderungen im Kontext der Scheidung

Quellen

What ships with it

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