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Fachanwalt familienrecht zugewinnausgleich berechnen

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Zugewinnausgleich berechnen in Fachanwalt Familienrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.

SKILL.md

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Zugewinnausgleich berechnen

Ziel

Dieser Skill verwandelt Vermögenslisten, Kontoauszüge, Immobilienwerte und Unternehmensdaten in eine belastbare Zugewinnausgleichsrechnung. Er trennt Stichtage, Anfangsvermögen, privilegierten Erwerb, Endvermögen, illoyale Vermögensminderung und Auskunftsstufe.

Eingang

  • Heiratsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsdatum und Ehevertrag.
  • Vermögensverzeichnisse, Kontoauszüge, Depots, Immobilienunterlagen, Darlehen, Unternehmenswerte, Fahrzeuge und Versicherungen.
  • Erbschaften, Schenkungen, privilegierter Erwerb, Verfügungen, Vermögensverschiebungen und Auskunftskorrespondenz.
  • Gutachten, Maklerwerte, Steuerunterlagen und Belege zu Schulden.

Prüfraster

  1. Güterstand feststellen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierter Güterstand oder Ehevertrag prüfen.
  2. Stichtage festlegen: Anfangsvermögen bei Eheschließung, Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsvermögen für Kontrollzwecke.
  3. Anfangsvermögen aufbereiten: Schulden, negatives Anfangsvermögen und privilegierten Erwerb nach BGB Paragraf 1374 erfassen.
  4. Endvermögen bewerten: Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag nach BGB Paragraf 1375 und Paragraf 1376 bewerten.
  5. Illoyale Minderung prüfen: Schenkungen, Verschwendung und Benachteiligungsabsicht nach BGB Paragraf 1375 Absatz 2 markieren.
  6. Auskunftsstufe bauen: BGB Paragraf 1379 und ZPO Paragraf 254 für Auskunft, Beleg, Wertermittlung und Zahlung einsetzen.
  7. Antrag beziffern: Hälfte der Differenz der Zugewinne berechnen, Zinsen, Sicherheitsfragen und Verjährung prüfen.

Pflichtnormen

  • BGB Paragraf 1373: Begriff des Zugewinns.
  • BGB Paragraf 1374: Anfangsvermögen und privilegierter Erwerb.
  • BGB Paragraf 1375: Endvermögen und illoyale Vermögensminderung.
  • BGB Paragraf 1376: Bewertung.
  • BGB Paragraf 1378: Ausgleichsforderung.
  • BGB Paragraf 1379: Auskunftspflicht.
  • ZPO Paragraf 254: Stufenklage.

Leitentscheidungen

  • BGH, Beschluss vom 25.09.2024 - XII ZB 508/23: Die Auskunft nach BGB Paragraf 1379 umfasst die Vermögenszusammensetzung am Stichtag einschließlich wertbildender Faktoren; eine selbst erstellte Forderungsliste ist Teil der Auskunft und kein Beleg.
  • BGH, Urteil vom 08.11.2017 - XII ZR 108/16: Bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich sind Ertragswert, konkret angemessener Unternehmerlohn und die sekundäre Darlegungslast des außerhalb des Geschehens stehenden Ausgleichsgläubigers sauber zu behandeln.

Arbeitsprodukt

  • Zugewinntabelle mit Anfangsvermögen, privilegiertem Erwerb, Endvermögen, Zugewinn und Ausgleichsforderung.
  • Auskunfts- und Beleganforderung oder Stufenklage.
  • Schriftsatzbaustein zu streitigen Vermögenspositionen.
  • Beweis- und Gutachtenliste für Immobilien, Unternehmen und wertvolle bewegliche Sachen.

Stolpersteine

  • Endvermögen ohne Zustellungsdatum berechnen.
  • Erbschaften falsch als laufenden Zugewinn behandeln.
  • Schulden im Anfangs- oder Endvermögen nicht belegen.
  • Vermögensminderungen nur moralisch bewerten, aber nicht an BGB Paragraf 1375 Absatz 2 messen.
  • Zahlung verlangen, bevor Auskunft und Bewertung tragfähig sind.

Anti-Muster

  • Keine Rundsummen ohne Beleg.
  • Keine Tabellenrechnung ohne Stichtag.
  • Keine Vermögensbewertung aus ungeprüften Schätzungen als endgültiges Ergebnis ausgeben.

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