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Fachanwalt familienrecht mediation 156 famfg cochemer

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Familienrecht Mediation 156 Famfg Cochemer in Fachanwalt Familienrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Haben Sie bereits einen Scheidungs- oder Sorge-/Umgangsrechtsantrag beim Familiengericht eingereicht, oder steht das noch aus?
  2. Verweigert der andere Elternteil den Umgang aktiv, oder scheitert die Umsetzung an Kommunikationsproblemen?
  3. Gibt es Hinweise auf häusliche Gewalt, Substanzmissbrauch oder Kindeswohlgefährdung gemäß Paragraf 1666 BGB?
  4. Hat das Jugendamt bereits Kontakt aufgenommen oder ein Hilfsangebot nach Paragraf 17 SGB VIII unterbreitet?
  5. Haben Sie oder Ihr Gegenüber schon an einer Cochemer-Informationsveranstaltung oder einem Erstgespräch beim Beratungsstellen-Netzwerk teilgenommen?
  6. Wie alt sind die betroffenen Kinder, und wurde ein Verfahrensbeistand nach Paragraf 158 FamFG bestellt?
  7. Welche finanziellen Rahmenbedingungen gelten — Prozesskostenhilfe, Scheidungskosten bereits beziffert?
  8. Wurden Vereinbarungen bisher mündlich getroffen, und ist die Gegenseite grundsätzlich einigungsbereit?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
Paragraf 156 FamFGHinwirkungspflicht des Familiengerichts auf Einvernehmen; Anordnung einer Beratung oder Mediation
Paragraf 165 FamFGVermittlungsverfahren bei Umgangsverweigerung; Gericht beauftragt Jugendamt oder geeignete Stelle
Paragraf 155 FamFGVorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen; erster Termin innerhalb eines Monats
Paragraf 155a FamFGFrühe Erörterung in Kindschaftssachen; Einbeziehung des Jugendamts
Paragraf 158 FamFGVerfahrensbeistand für das Kind; Aufgaben und Vergütung
Paragraf 158a FamFGQualifikationsanforderungen an den Verfahrensbeistand
Paragraf 1684 BGBUmgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil; Wohlverhaltenspflicht beider Eltern
Paragraf 1666 BGBGerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung; Ausschluss oder Einschränkung des Umgangs
Paragraf 1671 BGBAlleinige elterliche Sorge auf Antrag eines Elternteils nach Trennung
Paragraf 17 SGB VIIIBeratung in Trennungs- und Scheidungssituationen durch Jugendamt; Jugendhilfeleistungen
Paragraf 18 SGB VIIIBeratung und Unterstützung bei Ausübung des Umgangsrechts
MediationsGGrundsätze der Mediation; Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, Eigenverantwortung
Paragraf 278a ZPOGerichtliche Mediation / Güterichterverfahren (analog in Familiensachen)
Paragraf 127a BGBGerichtliche Protokollierung als Ersatz für notarielle Beurkundung bei Vergleichen
Paragraf 36 FamFGVergleich im familiengerichtlichen Verfahren; Protokollierung mit Vollstreckungswirkung

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

ADR-Pfade im Überblick

ADR-PfadRechtsgrundlageDauer typischKosten ca.Besonderheit
Außergerichtliche Familienmediation (DGFM)MediationsG5–10 Sitzungen à 90 minEUR 100–180/h pro MediatorVollständige Vertraulichkeit; Ergebnis als privatschriftliche Vereinbarung
Cochemer Modell / Cochemer PraxisParagraf 156 FamFG iVm Netzwerkvereinbarungen4–8 WochenKeine gesonderten Kosten (Jugendamt)Interdisziplinär: Anwälte, Jugendamt, Gericht, Berater gemeinsam
Gerichtliche Mediation / GüterichterParagraf 36a FamFG; Paragraf 278a ZPO analog1–3 SitzungenKeine Mehrkosten (Gerichtsgebühr)Mediator ist Richter eines anderen Spruchkörpers; Protokoll nach Paragraf 127a BGB
VermittlungsverfahrenParagraf 165 FamFG3 Monate max.Keine gesonderten KostenNur bei Umgangsverweigerung; Jugendamt oder geeignete Stelle beauftragt
Anwaltliche VergleichsverhandlungParagraf 36 FamFG; Paragraf 127a BGBNach AbspracheAnwaltsgebühren nach RVGVollstreckungsfähiger Vergleich nach Protokollierung
Familienkonferenz (Family Group Conference)Paragraf 17 SGB VIII1–2 KonferenztageKeine (Jugendhilfe)Erweiterter Familien- und Unterstützerkreis einbezogen

Ablauf Cochemer Modell

PhaseAkteurInhaltZeitrahmen
1. Eingang AntragFamiliengerichtParagraf 155 FamFG: Termin innerhalb 1 Monat; Jugendamt benachrichtigtTag 1–5
2. Frühe ErörterungRichter + Jugendamt + ggf. VerfahrensbeistandParagraf 155a FamFG: Gemeinsamer Termin; Cochemer-Netzwerk aktiviertBis Woche 4
3. Parallele BeratungJugendamt Paragraf 17 SGB VIII + BeratungsstelleGetrennte Elternberatung; Kindeswohl im MittelpunktWoche 4–8
4. Runder TischAlle Beteiligten inkl. AnwälteInterdisziplinäres Fallgespräch; keine ParteinahmeWoche 6–10
5. EinigungsvorschlagAnwälte + GerichtVorläufige Regelung nach Paragraf 156 FamFG; ggf. einstweilige AnordnungWoche 8–12
6. Vereinbarung / BeschlussFamiliengerichtProtokollierung Paragraf 127a BGB oder Beschluss nach Paragraf 1684 BGBWoche 10–14

Prüfschema Paragraf 156 FamFG

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Kindschaftssache anhängig? (Sorge, Umgang, Kindesherausgabe)Paragraf 151 FamFGAnwendungsbereich eröffnet
2Vorrang- und Beschleunigungsgebot beachtet?Paragraf 155 FamFGErster Termin binnen 1 Monat zwingend
3Gericht hat auf Einvernehmen hingewirkt?Paragraf 156 Abs. 1 FamFGPflicht des Gerichts; bei Unterlassen Beschwerde möglich
4Beratung / Mediation angeordnet oder empfohlen?Paragraf 156 Abs. 1 S. 4 FamFGAussetzung des Verfahrens bis zu 3 Monaten zulässig
5Umgangsverweigerung konkret?Paragraf 165 FamFGVermittlungsverfahren obligatorisch vor Ordnungsmittel
6Kindeswohlgefährdung nach Paragraf 1666 BGB?Paragrafen 1666, 1666a BGBSchutzklausel: Mediation ungeeignet; Sofortmaßnahmen
7Einigung erzielt?Paragraf 36 FamFG; Paragraf 127a BGBProtokollierung; Vollstreckungstitel nach Paragraf 86 FamFG
8Keine Einigung erzielt?Paragraf 1684 Abs. 3, 4 BGBGerichtliche Regelung; ggf. Umgangsausschluss als ultima ratio

Prüfschema Paragraf 165 FamFG Vermittlungsverfahren

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Vollstreckungsfähiger Umgangstitel vorhanden?Paragrafen 86, 89 FamFGVoraussetzung für Vermittlungsverfahren
2Titelschuldner hat Umgang verweigert?Paragraf 89 FamFGOrdnungsmittel grundsätzlich möglich
3Gericht hat Vermittlungsverfahren eingeleitet?Paragraf 165 Abs. 1 FamFGJugendamt oder geeignete Stelle beauftragt
4Anhörungstermin durchgeführt?Paragraf 165 Abs. 3 FamFGBeide Eltern persönlich geladen; Ordnungsgeld bei Nichterscheinen
5Einigung im Vermittlungsverfahren?Paragraf 165 Abs. 4 FamFGProtokollierung als Vergleich
6Kein Erfolg?Paragraf 165 Abs. 5 FamFGRückmeldung an Gericht; Ordnungsmittelverfahren nach Paragraf 89 FamFG

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Familienrechtliche Mediation oder Cochemer ModellSchriftsatzbausteine unten; Antraegeauswahl nach Konstellation
Variante A — beide Seiten kooperativDirektes Mediationsverfahren ohne Gerichtsantrag
Variante B — eine Seite blockiertGerichtlicher Vermittlungsantrag Paragraf 165 FamFG als Druckmittel
Variante C — Kindeswohl gefaehrdetCochemer Modell nicht ausreichend; Kinderschutzverfahren erwaegen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Antrag auf gerichtliche Mediation / Güterichterverfahren

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

In dem Verfahren [Az.] beantragen wir namens des/der Antragstellers/in:

Das Gericht möge das Verfahren aussetzen und die Sache einem Güterichter
nach Paragraf 36a FamFG zur Durchführung eines Güterichterverfahrens überweisen
(Paragraf 278a ZPO analog).

Begründung:
Die Beteiligten sind grundsätzlich einigungsbereit. Eine einvernehmliche Regelung
zur elterlichen Sorge / zum Umgang dient dem Kindeswohl nach Paragraf 1697a BGB besser
als eine streitige Entscheidung. Die Überweisung an den Güterichter ermöglicht eine
flexible, auf die Besonderheiten der Familie abgestimmte Lösung im Rahmen des
Paragraf 156 FamFG.

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Antrag auf Einleitung Vermittlungsverfahren Paragraf 165 FamFG

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

In dem Verfahren [Az.] beantragen wir namens des/der Antragstellers/in:

Das Gericht möge gemäß Paragraf 165 Abs. 1 FamFG ein Vermittlungsverfahren einleiten
und das Jugendamt [Ort] mit der Vermittlung beauftragen.

Begründung:
Der Antragsgegner/die Antragsgegnerin verweigert seit dem [Datum] die Durchführung
des titulierten Umgangs (Beschluss/Vergleich vom [Datum], Az. [X]). Vor Einleitung
des Ordnungsmittelverfahrens nach Paragraf 89 FamFG ist das Vermittlungsverfahren
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Die Antragstellerin/der Antragsteller ist zur Teilnahme bereit.

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Mediationsvereinbarung (Muster Schlussprotokoll)

MEDIATIONSVEREINBARUNG

Die Beteiligten [Name 1] und [Name 2] haben in dem Mediationsverfahren
(Mediator: [Name], zertifiziert nach MediationsG) vom [Datum] bis [Datum]
folgende Vereinbarung getroffen:

1. Umgang: Das Kind [Name], geb. [Datum], verbringt den Umgang mit
   [Elternteil] wie folgt: [Regelung].

2. Übergaben: Die Übergabe erfolgt [Ort/Modalitäten].

3. Kommunikation: Die Eltern kommunizieren über [App/E-Mail] ausschließlich
   zum Wohl des Kindes.

4. Überprüfung: Die Vereinbarung wird nach [6 Monaten] gemeinsam evaluiert.

Diese Vereinbarung wird nach Paragraf 127a BGB gerichtlich protokolliert und erlangt
damit Vollstreckungswirkung nach Paragraf 86 FamFG.

[Ort, Datum]
[Unterschriften beider Elternteile und Mediator]

Antrag auf Bestellung Verfahrensbeistand

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

In dem Verfahren [Az.] beantragen wir namens des/der Antragstellers/in:

Das Gericht möge für das Kind [Name], geb. [Datum], einen Verfahrensbeistand
gemäß Paragraf 158 FamFG bestellen.

Begründung:
Das vorliegende Verfahren betrifft das Umgangsrecht in einer hochstrittigen
Trennungssituation. Die Interessen des Kindes sind durch die Elternkonflikte
gefährdet. Ein Verfahrensbeistand gemäß Paragraf 158 Abs. 2 FamFG ist zur angemessenen
Interessenvertretung des Kindes erforderlich. Die Qualifikationsanforderungen nach
Paragraf 158a FamFG sind bei der Auswahl zu beachten.

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

BeweisthemaBeweislastBeweismittel
UmgangsverweigerungAntragsteller (umgangsberechtigter Elternteil)Kommunikationsprotokolle, Zeugen, Terminkalender
Kindeswohlgefährdung Paragraf 1666 BGBAmtsermittlung (Paragraf 26 FamFG); kein BeweislastgrundsatzJugendamtsbericht, Sachverständigengutachten, Aussage Verfahrensbeistand
Bereitschaft zur MediationKein formaler Nachweis erforderlich; GlaubhaftmachungSchriftliche Einladung, E-Mail-Korrespondenz
Erfolg der Mediation / EinigungUrkundlich durch ProtokollGerichtliches Protokoll nach Paragraf 127a BGB; Mediationsprotokoll
Gewalt / SchutzklauselDerjenige, der ADR-Ausschluss beantragtPolizeiberichte, Strafanzeigen, einstweilige Schutzanordnung nach GewSchG

Fristen

FristInhaltNorm
1 MonatErster Gerichtstermin nach Eingang Antrag in KindschaftssachenParagraf 155 Abs. 2 FamFG
3 MonateMaximale Aussetzung für außergerichtliche MediationParagraf 156 Abs. 1 S. 4 FamFG
3 MonateGesamtdauer Vermittlungsverfahren Paragraf 165 FamFGParagraf 165 Abs. 4 FamFG
1 MonatBeschwerde gegen Umgangsbeschluss (Ausgangsgericht)Paragraf 63 FamFG
2 WochenOrdnungsmittelankündigung vor VollstreckungParagraf 89 Abs. 2 FamFG
SofortEinstweilige Anordnung bei Kindeswohlgefährdung Paragraf 1666 BGBParagraf 49 FamFG

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentHerkunftReaktion
"Mediation ist freiwillig — ich verweigere die Teilnahme"TitelschuldnerGerichtliche Anordnung nach Paragraf 156 FamFG möglich; Kostentragung bei Verweigerung; Ordnungsmittel nach Paragraf 89 FamFG als nächste Stufe
"Häusliche Gewalt schließt Mediation aus"Antragsgegner/inPrüfung nach Paragraf 1666 BGB; bei konkreter Gefährdung Ausschluss der ADR; bis zur Klärung Schutzanordnung GewSchG
"Cochemer Modell ist nicht gesetzlich verankert"GegenanwaltParagraf 156 FamFG iVm kommunalen Netzwerkvereinbarungen; praktizierende Gerichte in fast allen Bundesländern; keine Gesetzesbindung nötig
"Mediationsergebnis ist nicht vollstreckbar"MandantProtokollierung nach Paragraf 127a BGB schafft Vollstreckungstitel; alternativ gerichtlicher Beschluss nach Paragraf 86 FamFG
"Verfahrensbeistand ist parteiisch für Mutter/Vater"ElternteilParagraf 158 FamFG: Auftrag allein dem Kindeswohl; Qualifikation nach Paragraf 158a FamFG; Beschwerde bei nachgewiesener Einseitigkeit

Streitwert und Kosten

Verfahrenswert Umgangssachen: EUR 3000 (Paragraf 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG, Regelwert). Erhöhung auf EUR 5.000–8.000 bei komplexen Hochkonfliktfällen möglich (Paragraf 45 Abs. 3 FamGKG, billiges Ermessen).

Verfahrenswert Sorgerechtssachen: EUR 4.000 (Paragraf 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG).

Mediationskosten:

  • Außergerichtliche Familienmediation (DGFM-zertifiziert): EUR 100–180/h pro Mediator; 5–10 Sitzungen à 90 min = EUR 1.500–3.600 gesamt je nach Stundensatz und Sitzungszahl.
  • Gerichtliche Mediation / Güterichter: Keine Mehrkosten zur Gerichtsgebühr; bereits in Verfahrensgebühr enthalten.
  • Vermittlungsverfahren Paragraf 165 FamFG durch Jugendamt: Gebührenfrei für Beteiligte.

Anwaltsgebühren (RVG):

  • Verfahrensgebühr 1.3 VV RVG aus EUR 3000 = ca. EUR 262.60
  • Terminsgebühr 1.2 VV RVG = ca. EUR 218.00
  • Einigungsgebühr 1.5 VV RVG bei Abschluss = ca. EUR 262.60
  • Zzgl. Auslagen und 19 % MwSt.

Verfahrensbeistand: EUR 350 pauschal je Instanz (Paragraf 158 Abs. 7 FamFG) oder nach tatsächlichem Aufwand.

PKH/VKH: Paragraf 76 FamFG iVm Paragrafen 114 ff. ZPO; bewilligungsfähig für Mediation als Nebenkosten, wenn Verfahren anhängig.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlungBegründung
Erste Trennung, beide Elternteile kooperationswilligSofortige Familienmediation außergerichtlich (DGFM); kein Gerichtsverfahren einleitenGünstigster, schnellster Weg; Vereinbarung nach Paragraf 127a BGB protokollieren
Hochkonfliktfamilie, kein Konsens möglichCochemer Modell aktivieren über Paragraf 156 FamFG; Verfahrensbeistand Paragraf 158 FamFG beantragenInterdisziplinäre Struktur entlastet Gerichte; Kindesinteresse im Fokus
Häusliche Gewalt / Paragraf 1666 BGB-VerdachtKeine ADR; sofortige einstweilige Anordnung; Paragraf 1666 BGB-VerfahrenSicherheit vor Einigung; Schutzanordnung GewSchG parallel
Einigung erzielt, aber fragile UmsetzungGerichtliche Protokollierung Paragraf 127a BGB + Follow-up-Mediation nach 6 MonatenVollstreckungstitel als Sicherheitsnetz; präventive Eskalationsminderung
Elternteil sabotiert Mediation systematischOrdnungsmittelverfahren Paragraf 89 FamFG; Beantragung Sorgerechtsübertragung Paragraf 1671 BGBGrenzen der ADR; gerichtlicher Schutz des Umgangsrechts als Kindesrecht

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-familienrecht-umgangsregelung-mustervorlagen — Konkrete Umgangsregelungen und Beschlussmuster
  • fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen — Einleitung des Scheidungsverfahrens parallel zur Umgangsregelung
  • fachanwalt-familienrecht-sbgg-personenstandswechsel-folgen — Personenstandsrelevante Folgefragen
  • fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt — Unterhaltsberechnung im Kontext des Sorge-/Umgangsverfahrens

Quellen

Keep looking

Skills are one crate of 328,083. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.