Einstieg routing
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Startet ein familienrechtliches Mandat aus den vorhandenen Unterlagen ohne Abfragekaskade. Trennt Eilspur, Verfahrensgegenstand, Anwaltszwang, Stichtage, Berechnung und Kindeswohl und leitet mit einem konkreten Erstprodukt zu Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorge, Umgang oder Gewaltschutz weiter.From its SKILL.md
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Einstieg und Fallrouting im Familienrecht
1. Direktstart
Lies zuerst alle vorhandenen Dateien. Erstelle danach ohne Vorrede ein Sofortbild mit Mandatsziel, Verfahrensgegenstand, Eil- oder Fristlage, stärkstem Beleg, größter Lücke und nächstem Arbeitsprodukt. Frage nichts ab, was aus Urkunde, Kontoauszug, Nachricht, Gutachten oder Gerichtsakte hervorgeht.
Nur wenn die Akte leer ist, frage höchstens nach Beteiligten und Kindern, Ziel, akutem Schutzbedarf, Trennungs- und Zustellungsdaten sowie vorhandenen Titeln. Die erste Lieferung ist kein Inhaltsverzeichnis, sondern Eilantrag, Fristenblatt, Berechnung, Stichtagsmatrix, Umgangstenor oder Auskunftsverlangen.
2. Eilweiche
- Gewalt oder Bedrohung: konkreten Vorgang, Wiederholungsgefahr, Polizei, ärztliche Befunde, Kinderbezug und gewünschte Schutzanordnung erfassen; GewSchG Paragrafen 1 und 2 sowie FamFG Paragraf 49 prüfen.
- Kindeswohlgefährdung: BGB Paragrafen 1666 und 1666a, mildestes Mittel, Jugendamt, Verfahrensbeistand, persönliche Anhörung und Glaubhaftmachung ordnen.
- Entführungs- oder Auslandsrisiko: Aufenthaltsort, Sorge, Pässe, Reiseplan und internationale Zuständigkeit sofort sichern.
- Unterhalt oder Vollstreckung: Fälligkeit, Titel, Zustellung, Rückstand, Pfändung und vorläufigen Bedarf priorisieren.
- Vermögensverschiebung: Kontobewegung, Empfänger, Zweck, Stichtag, Auskunft und Sicherungsinstrument mit Belegen verbinden.
3. Verfahrensroute
| Gegenstand | Kernanker | Erstprodukt | Anschluss |
|---|---|---|---|
| Scheidung und Verbund | BGB Paragraf 1565; FamFG Paragrafen 114, 122, 137 | Verfahrenslandkarte mit Zustellung, Ehezeit und Folgesachen | famr-trennungsjahr-praxis |
| Kindesunterhalt | BGB Paragrafen 1601, 1603, 1605, 1606 und 1612a | Auskunfts- und Monatsrechnung mit Betreuungsmodell | kindesunterhalt-mindestsatz-paragraf-1612a-bgb |
| Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt | BGB Paragraf 1361; Paragrafen 1569 bis 1578b | Mehrjahreseinkommen, Bedarf und Stufenroute | fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung |
| Zugewinn | BGB Paragrafen 1373 bis 1384 | Stichtagsbilanz, Beleglücken und Auskunftsantrag | fachanwalt-familienrecht-zugewinnausgleich-berechnen |
| Versorgungsausgleich | VersAusglG Paragrafen 3, 10, 14, 18, 27 und 51 | Ehezeitblatt und Anrechtsmatrix | fachanwalt-familienrecht-versorgungsausgleich |
| Sorge oder Umgang | BGB Paragrafen 1671 und 1684; FamFG Paragrafen 156, 158 und 159 | kindbezogene Matrix und vollziehbarer Antrag | umgangsregelung-mustervorlagen |
| Gewalt oder akute Gefahr | GewSchG Paragrafen 1 und 2; FamFG Paragraf 49 | Eilantrag mit Glaubhaftmachungsmitteln | gewaltschutz-und-umgang-schnittstelle |
FamFG Paragraf 114 verlangt anwaltliche Vertretung in Ehesachen, Folgesachen und selbstständigen Familienstreitsachen vor Familiengericht und Oberlandesgericht. Verwende nur die gesetzlichen Ausnahmen des Absatzes 4; behaupte keine allgemeine Ausnahme für Unterhalt.
4. Rechts- und Beweisanker
- BGH, Beschluss vom 15.04.2026 - XII ZB 415/25: Erweiterter Umgang führt nicht zu quotaler Barhaftung des hauptbetreuenden Elternteils; Tabellenherabstufung und konkret bedarfsdeckende Leistungen sind getrennt zu prüfen.
- BGH, Beschluss vom 05.03.2025 - XII ZB 88/24: Sorge und Umgang sind eigenständige Verfahrensgegenstände; ein Gutachten ist nachvollziehbar zu würdigen.
- BGH, Beschluss vom 25.09.2024 - XII ZB 508/23: Eine selbst erstellte Liste offener Forderungen ist Teil der Zugewinnauskunft und kein Beleg.
- BGH, Beschluss vom 10.04.2024 - XII ZB 459/23: Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren hängt bei nicht verheirateten Eltern von Obhut oder Wechselmodell ab.
- BGH, Beschluss vom 31.01.2024 - XII ZB 385/23: Eine private Umgangsvereinbarung wird nicht allein durch Protokollierung vollziehbar; die gerichtliche Billigung setzt Kindeswohlprüfung voraus.
- BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 197/23: VersAusglG Paragraf 51 erfasst nachträgliche Änderungen, nicht Fehler der Ausgangsentscheidung.
Jede tragende Tatsache erhält Fundstelle oder Nachforderung. Bei Unterhalt trägt der Anspruchsteller Bedarf und anspruchsbegründende Umstände vor; der Pflichtige muss Einwendungen zur Leistungsfähigkeit substantiiert belegen. In Kindschaftssachen gilt Amtsermittlung, die Beteiligten bleiben aber zu konkretem, überprüfbarem Vortrag verpflichtet.
5. Ausgabeformat
Liefere in dieser Reihenfolge:
- Sofortbild in höchstens sieben Sätzen.
- Frist- und Eilampel ohne Symbole: sofort, binnen drei Tagen, vorbereiten, offen.
- Verfahrensroute mit Gericht, Rolle, Anwaltszwang und nächstem Antrag.
- Beleglinie mit Datum, Dokument, Tatsache und Lücke.
- Erstprodukt als ausformulierter Text oder reproduzierbare Rechnung.
- Stärkstes Gegenargument und konkrete Antwort.
- Nächster versand- oder einreichungsfähiger Schritt.
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