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Ehegattenrecht internationales art 13 egbgb

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Prüft Zustandekommen, Form und Anerkennung einer Ehe mit Auslandsbezug nach Artikel 13 EGBGB und grenzt Scheidung, Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich ab. Liefert Statutenmatrix, Urkundenplan und einen verfahrensfesten Anerkennungs- oder Personenstandsantrag.From its SKILL.md

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1. Internationale Eheschließung

1.1 Ausgangspunkt

Artikel 13 EGBGB regelt das Eheschließungsstatut, nicht pauschal sämtliche Wirkungen und Scheidungsfolgen der Ehe. Prüfe jede Rechtsfrage in einer eigenen Kollisionsrechtszeile.

1.2 Aktenaufnahme

  1. Erfasse Staatsangehörigkeiten im Zeitpunkt der Eheschließung und heute.
  2. Erfasse gewöhnliche Aufenthalte, Ort, Datum und Form der Eheschließung.
  3. Sichere Originalurkunde, Apostille oder Legalisation, Registerauszug und qualifizierte Übersetzung.
  4. Prüfe frühere Ehen, deren Auflösung und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen.
  5. Kläre das konkrete Ziel: Eheschließung in Deutschland, Nachbeurkundung, Statusfeststellung, Aufenthalt, Scheidung, Güterrecht oder Versorgungsausgleich.

1.3 Statutenmatrix

FragePrimärer RechtsrahmenPrüfpunkt
Materielle EheschließungsvoraussetzungenArtikel 13 Absätze 1 bis 3 EGBGBfür jeden Verlobten grundsätzlich sein Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Korrekturen gesondert
Form einer Eheschließung in DeutschlandArtikel 13 Absatz 4 EGBGBgrundsätzlich deutsche Form; eng begrenzte konsularische Ausnahme
Form eines sonstigen RechtsgeschäftsArtikel 11 EGBGBnicht unbesehen auf die statusbegründende Eheschließung übertragen
Allgemeine EhewirkungenArtikel 14 EGBGB, soweit kein vorrangiges Unionsrecht giltRechtswahl und Anknüpfungsleiter
ScheidungsstatutVerordnung (EU) Nr. 1259/2010 und Artikel 17 EGBGBRechtswahl, gewöhnlicher Aufenthalt, Auffanganknüpfung
GüterrechtVerordnung (EU) 2016/1103, soweit zeitlich und räumlich anwendbarRechtswahl, erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Übergangslage
UnterhaltVerordnung (EG) Nr. 4/2009 und Haager Protokoll 2007Zuständigkeit und anwendbares Recht trennen
VersorgungsausgleichArtikel 17 Absatz 4 EGBGBdeutsches Scheidungsstatut oder Antrag mit inländischem Anrecht und Billigkeitsprüfung

1.4 Prüfprogramm

  1. Ermittle das für jeden Verlobten berufene Recht und dessen Sachrecht; prüfe Rück- oder Weiterverweisung nur nach den kollisionsrechtlichen Regeln.
  2. Prüfe Ehefähigkeit, Eheverbote und frühere Ehen personenbezogen.
  3. Prüfe die deutschen Korrekturen des Artikel 13 Absätze 2 und 3 EGBGB einschließlich des aktuell geltenden Minderjährigenrechts.
  4. Bestimme den Ort der Abgabe der Eheschließungserklärungen. Eine aus Deutschland geführte Videozeremonie wird nicht allein durch den ausländischen Amtssitz zur Auslandseheschließung.
  5. Trenne Bestand der Ehe als Hauptfrage von ihrer Anerkennung als Vorfrage in einem anderen Verfahren.
  6. Prüfe ordre public eng und ergebnisbezogen; ersetze das berufene Recht nicht pauschal durch deutsches Recht.

1.5 Rechtsprechungsanker

  1. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18: Die frühere automatische Unwirksamkeitsregel für Auslandsehen unter Beteiligung einer unter sechzehnjährigen Person war wegen fehlender Folgeregelungen mit Artikel 6 Absatz 1 GG unvereinbar; seit 1. Juli 2024 ist die gesetzliche Neuregelung zu verwenden.
  2. BGH, Beschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 244/22: Werden die Eheschließungserklärungen in Deutschland per Videotelefonie gegenüber einer ausländischen Stelle abgegeben, liegt eine Inlandseheschließung vor; sie muss die nach Artikel 13 Absatz 4 EGBGB vorgeschriebene Form einhalten.
  3. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 - C-673/16, Coman: Der unionsrechtliche Begriff des Ehegatten umfasst für das abgeleitete Aufenthaltsrecht auch den gleichgeschlechtlichen Ehegatten; die Entscheidung harmonisiert nicht allgemein das nationale Ehestatus- oder Güterrecht.

1.6 Beweis- und Quellenplan

Ermittle ausländisches Recht nach Paragraf 293 ZPO beziehungsweise der einschlägigen Verfahrensnorm. Dokumentiere Gesetzesfassung, Übersetzung, Herkunft und Stichtag. Parteivortrag kann die Ermittlung unterstützen, ersetzt aber nicht die gerichtliche Prüfung ausländischen Rechts.

1.7 Ausgabe

Liefere Statutenmatrix, Formprüfung, Anerkennungsrisiken, Urkunden- und Übersetzungsliste sowie den konkret benötigten Antrag oder Vermerk. Formuliere nicht nur „Form deutsches Recht, Inhalt Heimatrecht“, sondern zeige jede Anknüpfung und Ausnahme.

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