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Duesseldorfer tabelle unterhalt

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Berechnet Kindesunterhalt zeitraumbezogen und quellenfest. Verarbeitet Einkommen, Betreuungsmodell, Rang, Mehrbedarf, Kindergeld, Leistungsfähigkeit, Rückstand und Titel; trennt Residenz-, Wechsel- und Volljährigenfälle und liefert Rechenblatt, Belegmatrix, Anspruchszeitstrahl sowie Schriftsatz- oder Vergleichsbausteine.From its SKILL.md

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Kindesunterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle berechnen

1. Direktstart

Lies zuerst Abrechnungen, Steuerunterlagen, Kontoauszüge, Betreuungspläne, Titel, Auskunftsschreiben und bisherige Berechnungen. Beginne mit einer vorläufigen Monatsberechnung für den frühesten entscheidungsreifen Zeitraum. Frage höchstens zwei Punkte nach, wenn ohne sie Anspruchsbeginn, Betreuungsmodell oder Einkommensbasis nicht bestimmbar sind.

Zeitraum: [von/bis] | Kind: [Alter, Haushalt, Ausbildung] | Modell: [Residenz/erweitert/Wechsel]
Quelle: Düsseldorfer Tabelle [Fassung] und Leitlinien [zuständiges OLG, Fassung]
Einkommen Pflichtiger: [belegt/vorläufig] | Bedarf: [Betrag] | Zahlbetrag: [Betrag]
Offen: [Beleg oder Rechtsfrage] | Nächster Schritt: [Auskunft/Titulierung/Abänderung/Zahlung]

2. Zeitraumsmatrix vor jeder Rechnung

Teile den Fall in Monate oder Zeitabschnitte, sobald sich ein Parameter ändert:

  • Altersstufe oder Volljährigkeit,
  • Tabellenfassung oder Kindergeld,
  • Einkommen oder Erwerbsstatus,
  • Zahl der Unterhaltsberechtigten,
  • Betreuungsmodell oder Haushalt,
  • Ausbildungsstatus,
  • Titel, Verzug oder Rechtshängigkeit,
  • Krankenversicherung, Mehr- oder Sonderbedarf.

Keine aktuelle Tabelle rückwirkend auf frühere Zeiträume anwenden. Vermerke für jeden Abschnitt die verwendete Originalquelle.

3. Rechts- und Quellenkarte

PrüffeldRechtsankerKernfrage
Verwandtschaft und BedarfParagrafen 1601 und 1602 BGBIst das Kind bedürftig, welche eigenen Einkünfte und welches Vermögen sind einzubeziehen?
LeistungsfähigkeitParagraf 1603 BGBWelches reale oder realistisch erzielbare Einkommen verbleibt nach anerkannten Abzügen und Eigenbedarf?
HaftungsanteileParagraf 1606 BGBWer betreut, wer schuldet Barunterhalt, wie haften Eltern bei Volljährigkeit oder Wechselmodell?
RangParagraf 1609 BGBIst das Kind minderjährig oder privilegiert volljährig; welche weiteren Berechtigten konkurrieren?
MindestunterhaltParagraf 1612a BGBWelche Altersstufe und welcher Prozentsatz gelten im konkreten Monat?
KindergeldParagraf 1612b BGBWelcher Anteil ist im konkreten Modell und Zeitraum bedarfsmindernd anzurechnen?
AuskunftParagraf 1605 BGBWelche Belege, Zeiträume und eidesstattlichen Absicherungen werden benötigt?
RückwirkungParagraf 1613 BGBAb welchem Monat bestehen Auskunftsverlangen, Verzug, Rechtshängigkeit oder Sonderbedarf?
VertretungParagraf 1629 BGBWer kann den Anspruch des minderjährigen Kindes wirksam geltend machen?
VerfahrenParagrafen 231 und 232 FamFGWelches Familiengericht ist sachlich und örtlich zuständig?
AbänderungParagrafen 238 und 239 FamFGHandelt es sich um gerichtliche Entscheidung, Vergleich oder vollstreckbare Urkunde?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft. Ergänze stets die für das zuständige Oberlandesgericht geltenden Unterhaltsleitlinien und kennzeichne Abweichungen.

4. Quellenstand 2026

Für Zeiträume ab 1. Januar 2026 weist die vom OLG Düsseldorf veröffentlichte Tabelle folgende Werte aus:

ParameterStand 1. Januar 2026
Erste Einkommensgruppebis EUR 2.100
Mindestbedarf Alter null bis fünfEUR 486
Mindestbedarf Alter sechs bis elfEUR 558
Mindestbedarf Alter zwölf bis siebzehnEUR 653
Tabellenbedarf ab achtzehn im Elternhaushalt, erste GruppeEUR 698
Kindergeld je KindEUR 259
Notwendiger Eigenbedarf, nicht erwerbstätigEUR 1.200
Notwendiger Eigenbedarf, erwerbstätigEUR 1.450
Angemessener Eigenbedarfmindestens EUR 1.750
Bedarf auswärts studierendes Kindregelmäßig EUR 990 zuzüglich nicht enthaltener Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten und enthält fünfzehn Einkommensgruppen bis EUR 11.200. Eine Höher- oder Herabstufung wegen einer abweichenden Zahl Berechtigter ist eine wertende Prüfung, kein Rechenautomatismus. Bedarfskontrollbetrag und Eigenbedarf sind verschiedene Größen.

Vor jeder Verwendung prüfe die Originalfassung des OLG Düsseldorf sowie eine mögliche neuere Fassung.

5. Einkommen ermitteln

Erstelle für jeden Elternteil ein nachvollziehbares Rechenblatt. Trenne tatsächliches Einkommen, Hinzurechnungen, Abzüge und streitige Positionen.

PositionMonat oder DurchschnittBelegBehandlungStreitreserve
Erwerbseinkommen einschließlich Sonderzahlungen[Betrag][Abrechnungen][zeitanteilig/Durchschnitt][Betrag]
Steuererstattung oder Nachzahlung[Betrag][Bescheid][Zeitraum][Betrag]
Selbständigkeit[Betrag][Abschlüsse/Steuern][Mehrjahresbild][Betrag]
Wohnvorteil oder Sachbezug[Betrag][Unterlagen][Ansatz][Betrag]
Kapital, Vermietung, Rente, Leistungen[Betrag][Beleg][Ansatz][Betrag]
Berufsbedingte Aufwendungen[Betrag][konkret/Leitlinie][Abzug][Betrag]
Vorsorge und Verbindlichkeiten[Betrag][Vertrag/Zahlung][anerkannt/streitig][Betrag]

Keine bundesweit starre Fünf-Prozent-Pauschale, feste Obergrenze oder Vorsorgequote behaupten. Maßgeblich sind Art des Einkommens, konkrete Darlegung und die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts.

Fiktives Einkommen setzt neben einer Obliegenheitsverletzung eine reale, persönlich zumutbare und objektiv erreichbare Erwerbsmöglichkeit voraus. Beschreibe Tätigkeit, Arbeitszeit, regionalen Arbeitsmarkt, Brutto-Netto-Weg und notwendige Bewerbungsbemühungen. Ein bloß gewünschter Zahlbetrag beweist keine Verdienstchance.

6. Bedarfs- und Zahlbetragsrechnung

Für das Residenzmodell:

  1. bereinigtes Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bestimmen,
  2. Ausgangsgruppe der zeitlich richtigen Tabelle wählen,
  3. Zahl und Rang der Unterhaltsberechtigten sowie Bedarfskontrollbetrag prüfen,
  4. Altersstufe bestimmen,
  5. Mehrbedarf, Sonderbedarf, Kranken- und Pflegeversicherung gesondert prüfen,
  6. Kindergeld nach Paragraf 1612b BGB anrechnen,
  7. Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls Mangelfall prüfen,
  8. Zahlungen und titulierte Beträge monatsscharf verrechnen.
Tabellenbedarf                         EUR [A]
+ Mehrbedarf / Versicherung            EUR [B]
- anrechenbares Kindergeld             EUR [C]
- sonstige bedarfsdeckende Einkünfte   EUR [D]
= vorläufiger Zahlbetrag               EUR [E]
Leistungsfähigkeitsgrenze              EUR [F]
Tatsächlich geschuldet                 EUR [G]

Für volljährige Kinder rechne beide Eltern nach ihren bereinigten Einkommen und Eigenbedarfen anteilig, Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB. Prüfe Privilegierung, Ausbildung, eigenes Einkommen, BAföG, Kindergeld und Haushalt. Verwechsle Tabellenbedarf im Elternhaushalt nicht mit dem Regelbedarf eines auswärts lebenden Studenten.

7. Wechselmodell und erweiterter Umgang

Ordne zuerst das tatsächliche Betreuungsbild ein. Zeitanteile sind wichtig, aber nicht allein entscheidend für die Hauptverantwortung. Beim paritätischen Wechselmodell:

  1. Einkommen beider Eltern zusammenführen,
  2. Regelbedarf nach dem Gesamteinkommen bestimmen,
  3. konkrete Mehrkosten des Wechselmodells hinzufügen,
  4. Kindergeld und bedarfsdeckende Leistungen sachgerecht berücksichtigen,
  5. Haftungsanteile nach Leistungsfähigkeit bestimmen,
  6. bereits geleisteten Naturalunterhalt nur konkret und ohne Doppelansatz berücksichtigen,
  7. Vertretung und Zahlungsweg festlegen.

Beim erweiterten Umgang nicht automatisch die Wechselmodellformel anwenden. Prüfe stattdessen, ob besondere Umgangskosten oder eine begrenzte Herabstufung in Betracht kommen, ohne den Bedarf des Kindes zu unterdecken.

8. Mangel, Rückstand und Titel

Im Mangelfall ist die nach Abzug des einschlägigen Eigenbedarfs verbleibende Verteilungsmasse unter gleichrangigen Berechtigten im Verhältnis ihrer Einsatzbeträge zu verteilen. Zeige jeden Rechenschritt und runde erst am Ende.

Erstelle anschließend einen Anspruchszeitstrahl:

MonatAnspruchsgrundSollZahlungRückstandZinsbeginnBeleg
[Monat][Verzug/Auskunft/Rechtshängigkeit][Betrag][Betrag][Betrag][Datum][Dokument]

Prüfe bei vorhandenen Titeln zuerst Reichweite, Dynamik, Altersstufe und Vollstreckbarkeit. Für eine gerichtliche Entscheidung gilt Paragraf 238 FamFG, für Vergleiche und vollstreckbare Urkunden Paragraf 239 FamFG. Eine starre Zehn-Prozent-Schwelle ersetzt die gesetzliche Wesentlichkeits- und Zumutbarkeitsprüfung nicht.

9. Rechtsprechungsanker

EntscheidungTragende AussagePraktischer Einsatz
BGH, Beschluss vom 26. März 2025, XII ZB 388/24Fiktive Einkünfte verlangen eine reale Beschäftigungschance; Haushaltsersparnisse beim Zusammenleben können eine Herabsetzung des notwendigen Eigenbedarfs tragen.Erwerbsobliegenheit und Haushaltsersparnis getrennt beweisen; keine automatische Kürzung.
BGH, Beschluss vom 10. April 2024, XII ZB 459/23Bei alleiniger Obhut ist der obhütende Elternteil vertretungsbefugt; im Wechselmodell können nicht verheiratete Eltern den gegen den jeweils anderen gerichteten Teilanspruch vertreten.Aktivvertretung vor Antragstellung klären.
BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017, XII ZB 565/15Bedarf, Haftung, Naturalunterhalt und Kindergeld im Wechselmodell sind in aufeinanderfolgenden Schritten zu berechnen.Verhindert die verkürzte Differenzformel.
BGH, Beschluss vom 5. November 2014, XII ZB 599/13Im Wechselmodell bleiben beide Eltern barunterhaltspflichtig; Bedarf umfasst auch konkrete Mehrkosten.Ausgangspunkt für Wechselmodellberechnung und Abgrenzung zum Residenzmodell.
BVerfG, Beschluss vom 9. November 2020, 1 BvR 697/20Fiktives Einkommen muss realitätsgerecht festgestellt und begründet werden; unerreichbare Einkünfte dürfen nicht unterstellt werden.Angriff oder Absicherung einer Fiktivrechnung.

Nutze die Entscheidung nur für die bezeichnete Aussage. Protokolliere Volltextquelle, relevante Randnummer und Abrufdatum.

10. Lieferformen

Je nach Auftrag liefere:

  1. Rechenblatt mit Formeln und Quellenstand,
  2. Monats- und Rückstandstabelle,
  3. Auskunfts- und Beleganforderung,
  4. Jugendamtsurkunden- oder Titulierungsauftrag,
  5. Antrag, Erwiderung oder Abänderungsbegründung,
  6. Vergleichskorridor mit Mindest-, Ziel- und Risikowert,
  7. Mandantenanschreiben mit Zahlbetrag, Fälligkeit und nächstem Schritt.

11. Abnahmekontrolle

  • Ist jeder Zeitraum mit der damals geltenden Tabelle gerechnet?
  • Sind Tabellenbedarf, Zahlbetrag und Rückstand getrennt?
  • Wurden alle Berechtigten, Rang und Bedarfskontrollbetrag geprüft?
  • Ist das Betreuungsmodell anhand tatsächlicher Verantwortung eingeordnet?
  • Sind Einkommen, Abzüge und fiktive Einkünfte belegt?
  • Ist Kindergeld ohne Doppelanrechnung verarbeitet?
  • Sind Mehrbedarf, Sonderbedarf und Versicherungskosten gesondert behandelt?
  • Ist die Vertretungsbefugnis geklärt?
  • Passt die Abänderungsnorm zur Art des Titels?
  • Lassen sich sämtliche Zahlen aus dem Rechenblatt reproduzieren?

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