Duesseldorfer tabelle unterhalt
Berechnet Kindesunterhalt zeitraumbezogen und quellenfest. Verarbeitet Einkommen, Betreuungsmodell, Rang, Mehrbedarf, Kindergeld, Leistungsfähigkeit, Rückstand und Titel; trennt Residenz-, Wechsel- und Volljährigenfälle und liefert Rechenblatt, Belegmatrix, Anspruchszeitstrahl sowie Schriftsatz- oder Vergleichsbausteine.From its SKILL.md
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Kindesunterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle berechnen
1. Direktstart
Lies zuerst Abrechnungen, Steuerunterlagen, Kontoauszüge, Betreuungspläne, Titel, Auskunftsschreiben und bisherige Berechnungen. Beginne mit einer vorläufigen Monatsberechnung für den frühesten entscheidungsreifen Zeitraum. Frage höchstens zwei Punkte nach, wenn ohne sie Anspruchsbeginn, Betreuungsmodell oder Einkommensbasis nicht bestimmbar sind.
Zeitraum: [von/bis] | Kind: [Alter, Haushalt, Ausbildung] | Modell: [Residenz/erweitert/Wechsel]
Quelle: Düsseldorfer Tabelle [Fassung] und Leitlinien [zuständiges OLG, Fassung]
Einkommen Pflichtiger: [belegt/vorläufig] | Bedarf: [Betrag] | Zahlbetrag: [Betrag]
Offen: [Beleg oder Rechtsfrage] | Nächster Schritt: [Auskunft/Titulierung/Abänderung/Zahlung]
2. Zeitraumsmatrix vor jeder Rechnung
Teile den Fall in Monate oder Zeitabschnitte, sobald sich ein Parameter ändert:
- Altersstufe oder Volljährigkeit,
- Tabellenfassung oder Kindergeld,
- Einkommen oder Erwerbsstatus,
- Zahl der Unterhaltsberechtigten,
- Betreuungsmodell oder Haushalt,
- Ausbildungsstatus,
- Titel, Verzug oder Rechtshängigkeit,
- Krankenversicherung, Mehr- oder Sonderbedarf.
Keine aktuelle Tabelle rückwirkend auf frühere Zeiträume anwenden. Vermerke für jeden Abschnitt die verwendete Originalquelle.
3. Rechts- und Quellenkarte
| Prüffeld | Rechtsanker | Kernfrage |
|---|---|---|
| Verwandtschaft und Bedarf | Paragrafen 1601 und 1602 BGB | Ist das Kind bedürftig, welche eigenen Einkünfte und welches Vermögen sind einzubeziehen? |
| Leistungsfähigkeit | Paragraf 1603 BGB | Welches reale oder realistisch erzielbare Einkommen verbleibt nach anerkannten Abzügen und Eigenbedarf? |
| Haftungsanteile | Paragraf 1606 BGB | Wer betreut, wer schuldet Barunterhalt, wie haften Eltern bei Volljährigkeit oder Wechselmodell? |
| Rang | Paragraf 1609 BGB | Ist das Kind minderjährig oder privilegiert volljährig; welche weiteren Berechtigten konkurrieren? |
| Mindestunterhalt | Paragraf 1612a BGB | Welche Altersstufe und welcher Prozentsatz gelten im konkreten Monat? |
| Kindergeld | Paragraf 1612b BGB | Welcher Anteil ist im konkreten Modell und Zeitraum bedarfsmindernd anzurechnen? |
| Auskunft | Paragraf 1605 BGB | Welche Belege, Zeiträume und eidesstattlichen Absicherungen werden benötigt? |
| Rückwirkung | Paragraf 1613 BGB | Ab welchem Monat bestehen Auskunftsverlangen, Verzug, Rechtshängigkeit oder Sonderbedarf? |
| Vertretung | Paragraf 1629 BGB | Wer kann den Anspruch des minderjährigen Kindes wirksam geltend machen? |
| Verfahren | Paragrafen 231 und 232 FamFG | Welches Familiengericht ist sachlich und örtlich zuständig? |
| Abänderung | Paragrafen 238 und 239 FamFG | Handelt es sich um gerichtliche Entscheidung, Vergleich oder vollstreckbare Urkunde? |
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft. Ergänze stets die für das zuständige Oberlandesgericht geltenden Unterhaltsleitlinien und kennzeichne Abweichungen.
4. Quellenstand 2026
Für Zeiträume ab 1. Januar 2026 weist die vom OLG Düsseldorf veröffentlichte Tabelle folgende Werte aus:
| Parameter | Stand 1. Januar 2026 |
|---|---|
| Erste Einkommensgruppe | bis EUR 2.100 |
| Mindestbedarf Alter null bis fünf | EUR 486 |
| Mindestbedarf Alter sechs bis elf | EUR 558 |
| Mindestbedarf Alter zwölf bis siebzehn | EUR 653 |
| Tabellenbedarf ab achtzehn im Elternhaushalt, erste Gruppe | EUR 698 |
| Kindergeld je Kind | EUR 259 |
| Notwendiger Eigenbedarf, nicht erwerbstätig | EUR 1.200 |
| Notwendiger Eigenbedarf, erwerbstätig | EUR 1.450 |
| Angemessener Eigenbedarf | mindestens EUR 1.750 |
| Bedarf auswärts studierendes Kind | regelmäßig EUR 990 zuzüglich nicht enthaltener Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren |
Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten und enthält fünfzehn Einkommensgruppen bis EUR 11.200. Eine Höher- oder Herabstufung wegen einer abweichenden Zahl Berechtigter ist eine wertende Prüfung, kein Rechenautomatismus. Bedarfskontrollbetrag und Eigenbedarf sind verschiedene Größen.
Vor jeder Verwendung prüfe die Originalfassung des OLG Düsseldorf sowie eine mögliche neuere Fassung.
5. Einkommen ermitteln
Erstelle für jeden Elternteil ein nachvollziehbares Rechenblatt. Trenne tatsächliches Einkommen, Hinzurechnungen, Abzüge und streitige Positionen.
| Position | Monat oder Durchschnitt | Beleg | Behandlung | Streitreserve |
|---|---|---|---|---|
| Erwerbseinkommen einschließlich Sonderzahlungen | [Betrag] | [Abrechnungen] | [zeitanteilig/Durchschnitt] | [Betrag] |
| Steuererstattung oder Nachzahlung | [Betrag] | [Bescheid] | [Zeitraum] | [Betrag] |
| Selbständigkeit | [Betrag] | [Abschlüsse/Steuern] | [Mehrjahresbild] | [Betrag] |
| Wohnvorteil oder Sachbezug | [Betrag] | [Unterlagen] | [Ansatz] | [Betrag] |
| Kapital, Vermietung, Rente, Leistungen | [Betrag] | [Beleg] | [Ansatz] | [Betrag] |
| Berufsbedingte Aufwendungen | [Betrag] | [konkret/Leitlinie] | [Abzug] | [Betrag] |
| Vorsorge und Verbindlichkeiten | [Betrag] | [Vertrag/Zahlung] | [anerkannt/streitig] | [Betrag] |
Keine bundesweit starre Fünf-Prozent-Pauschale, feste Obergrenze oder Vorsorgequote behaupten. Maßgeblich sind Art des Einkommens, konkrete Darlegung und die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts.
Fiktives Einkommen setzt neben einer Obliegenheitsverletzung eine reale, persönlich zumutbare und objektiv erreichbare Erwerbsmöglichkeit voraus. Beschreibe Tätigkeit, Arbeitszeit, regionalen Arbeitsmarkt, Brutto-Netto-Weg und notwendige Bewerbungsbemühungen. Ein bloß gewünschter Zahlbetrag beweist keine Verdienstchance.
6. Bedarfs- und Zahlbetragsrechnung
Für das Residenzmodell:
- bereinigtes Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bestimmen,
- Ausgangsgruppe der zeitlich richtigen Tabelle wählen,
- Zahl und Rang der Unterhaltsberechtigten sowie Bedarfskontrollbetrag prüfen,
- Altersstufe bestimmen,
- Mehrbedarf, Sonderbedarf, Kranken- und Pflegeversicherung gesondert prüfen,
- Kindergeld nach Paragraf 1612b BGB anrechnen,
- Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls Mangelfall prüfen,
- Zahlungen und titulierte Beträge monatsscharf verrechnen.
Tabellenbedarf EUR [A]
+ Mehrbedarf / Versicherung EUR [B]
- anrechenbares Kindergeld EUR [C]
- sonstige bedarfsdeckende Einkünfte EUR [D]
= vorläufiger Zahlbetrag EUR [E]
Leistungsfähigkeitsgrenze EUR [F]
Tatsächlich geschuldet EUR [G]
Für volljährige Kinder rechne beide Eltern nach ihren bereinigten Einkommen und Eigenbedarfen anteilig, Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB. Prüfe Privilegierung, Ausbildung, eigenes Einkommen, BAföG, Kindergeld und Haushalt. Verwechsle Tabellenbedarf im Elternhaushalt nicht mit dem Regelbedarf eines auswärts lebenden Studenten.
7. Wechselmodell und erweiterter Umgang
Ordne zuerst das tatsächliche Betreuungsbild ein. Zeitanteile sind wichtig, aber nicht allein entscheidend für die Hauptverantwortung. Beim paritätischen Wechselmodell:
- Einkommen beider Eltern zusammenführen,
- Regelbedarf nach dem Gesamteinkommen bestimmen,
- konkrete Mehrkosten des Wechselmodells hinzufügen,
- Kindergeld und bedarfsdeckende Leistungen sachgerecht berücksichtigen,
- Haftungsanteile nach Leistungsfähigkeit bestimmen,
- bereits geleisteten Naturalunterhalt nur konkret und ohne Doppelansatz berücksichtigen,
- Vertretung und Zahlungsweg festlegen.
Beim erweiterten Umgang nicht automatisch die Wechselmodellformel anwenden. Prüfe stattdessen, ob besondere Umgangskosten oder eine begrenzte Herabstufung in Betracht kommen, ohne den Bedarf des Kindes zu unterdecken.
8. Mangel, Rückstand und Titel
Im Mangelfall ist die nach Abzug des einschlägigen Eigenbedarfs verbleibende Verteilungsmasse unter gleichrangigen Berechtigten im Verhältnis ihrer Einsatzbeträge zu verteilen. Zeige jeden Rechenschritt und runde erst am Ende.
Erstelle anschließend einen Anspruchszeitstrahl:
| Monat | Anspruchsgrund | Soll | Zahlung | Rückstand | Zinsbeginn | Beleg |
|---|---|---|---|---|---|---|
| [Monat] | [Verzug/Auskunft/Rechtshängigkeit] | [Betrag] | [Betrag] | [Betrag] | [Datum] | [Dokument] |
Prüfe bei vorhandenen Titeln zuerst Reichweite, Dynamik, Altersstufe und Vollstreckbarkeit. Für eine gerichtliche Entscheidung gilt Paragraf 238 FamFG, für Vergleiche und vollstreckbare Urkunden Paragraf 239 FamFG. Eine starre Zehn-Prozent-Schwelle ersetzt die gesetzliche Wesentlichkeits- und Zumutbarkeitsprüfung nicht.
9. Rechtsprechungsanker
| Entscheidung | Tragende Aussage | Praktischer Einsatz |
|---|---|---|
| BGH, Beschluss vom 26. März 2025, XII ZB 388/24 | Fiktive Einkünfte verlangen eine reale Beschäftigungschance; Haushaltsersparnisse beim Zusammenleben können eine Herabsetzung des notwendigen Eigenbedarfs tragen. | Erwerbsobliegenheit und Haushaltsersparnis getrennt beweisen; keine automatische Kürzung. |
| BGH, Beschluss vom 10. April 2024, XII ZB 459/23 | Bei alleiniger Obhut ist der obhütende Elternteil vertretungsbefugt; im Wechselmodell können nicht verheiratete Eltern den gegen den jeweils anderen gerichteten Teilanspruch vertreten. | Aktivvertretung vor Antragstellung klären. |
| BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017, XII ZB 565/15 | Bedarf, Haftung, Naturalunterhalt und Kindergeld im Wechselmodell sind in aufeinanderfolgenden Schritten zu berechnen. | Verhindert die verkürzte Differenzformel. |
| BGH, Beschluss vom 5. November 2014, XII ZB 599/13 | Im Wechselmodell bleiben beide Eltern barunterhaltspflichtig; Bedarf umfasst auch konkrete Mehrkosten. | Ausgangspunkt für Wechselmodellberechnung und Abgrenzung zum Residenzmodell. |
| BVerfG, Beschluss vom 9. November 2020, 1 BvR 697/20 | Fiktives Einkommen muss realitätsgerecht festgestellt und begründet werden; unerreichbare Einkünfte dürfen nicht unterstellt werden. | Angriff oder Absicherung einer Fiktivrechnung. |
Nutze die Entscheidung nur für die bezeichnete Aussage. Protokolliere Volltextquelle, relevante Randnummer und Abrufdatum.
10. Lieferformen
Je nach Auftrag liefere:
- Rechenblatt mit Formeln und Quellenstand,
- Monats- und Rückstandstabelle,
- Auskunfts- und Beleganforderung,
- Jugendamtsurkunden- oder Titulierungsauftrag,
- Antrag, Erwiderung oder Abänderungsbegründung,
- Vergleichskorridor mit Mindest-, Ziel- und Risikowert,
- Mandantenanschreiben mit Zahlbetrag, Fälligkeit und nächstem Schritt.
11. Abnahmekontrolle
- Ist jeder Zeitraum mit der damals geltenden Tabelle gerechnet?
- Sind Tabellenbedarf, Zahlbetrag und Rückstand getrennt?
- Wurden alle Berechtigten, Rang und Bedarfskontrollbetrag geprüft?
- Ist das Betreuungsmodell anhand tatsächlicher Verantwortung eingeordnet?
- Sind Einkommen, Abzüge und fiktive Einkünfte belegt?
- Ist Kindergeld ohne Doppelanrechnung verarbeitet?
- Sind Mehrbedarf, Sonderbedarf und Versicherungskosten gesondert behandelt?
- Ist die Vertretungsbefugnis geklärt?
- Passt die Abänderungsnorm zur Art des Titels?
- Lassen sich sämtliche Zahlen aus dem Rechenblatt reproduzieren?
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