Vor und nacherbschaft verfuegungsgrenzen
Prüft Verfügungen des Vorerben über Grundstücke und sonstige Nachlasswerte. Klärt Nacherbenbindung, Befreiung, Nachlasszugehörigkeit, Entgeltlichkeit, Grundbuchschutz und ordnungsgemäße Verwaltung und liefert Zustimmungs-, Grundbuch- und Schadensersatzstrategie.From its SKILL.md
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Verfügungsgrenzen bei Vor- und Nacherbschaft prüfen
1. Einsatzlage
Ein Vorerbe verkauft, belastet oder verschenkt einen Vermögenswert, während der Nacherbe eine Beeinträchtigung seiner künftigen Rechtsposition geltend macht. Vor jeder Rechtsfolge sind Nachlasszugehörigkeit, Befreiung und Art der Verfügung präzise zu bestimmen.
2. Normenanker
- Paragrafen 2100, 2106, 2111 und 2112 BGB: Eintritt der Nacherbfolge, Surrogation und grundsätzliche Verfügungsbefugnis.
- Paragrafen 2113 bis 2115 und 2136 BGB: beschränkte Wirksamkeit bestimmter Verfügungen, Zwangsvollstreckung und Befreiung des Vorerben.
- Paragrafen 2120, 2121 und 2130 BGB: Mitwirkung, Verzeichnis und Herausgabe sowie ordnungsgemäße Verwaltung.
- Paragrafen 51 und 52 GBO sowie Paragrafen 892 und 893 BGB: Nacherbenvermerk und Verkehrsschutz.
3. Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 26. Juni 2024 - IV ZR 288/22: Paragraf 2113 BGB erfasst nur Grundstücke, die zur gebundenen Erbschaft gehören. Bei einem zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück kann die Norm nicht unmittelbar greifen; zugleich kann eine Pflichtverletzung aus der ordnungsgemäßen Verwaltung Schadensersatz auslösen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erforderlichkeit der Verfügung lag dort beim Vorerben.
- BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 145/06: Gehört zur Vorerbschaft nur ein Anteil an einer Gesamthand, zu deren Vermögen ein Grundstück zählt, ist zwischen dem gebundenen Anteil und dem Grundstück selbst zu unterscheiden.
- Die früher angeführte Entscheidung IV ZR 201/13 betrifft keine allgemeine Prüfung der Vor- und Nacherbschaft und wird hierfür nicht verwendet.
4. Prüfprogramm
- Testament oder Erbvertrag auslegen: Vorerbe, Nacherbe, Ersatznacherbe, Nacherbfall, Befreiung und Verwaltungsanordnungen bestimmen.
- Verfügungsgegenstand exakt zuordnen. Grundstück, Miteigentumsanteil, Anteil an Erbengemeinschaft oder Gütergemeinschaft und Surrogat nicht gleichsetzen.
- Rechtsgeschäft und dingliche Verfügung trennen. Kaufpreis, Marktwert, Gegenleistung, Schenkungsanteil, Belastung und wirtschaftlicher Zweck feststellen.
- Paragraf 2113 Absatz 1 oder Absatz 2 BGB nur anwenden, wenn deren Gegenstand und Voraussetzungen erfüllt sind. Befreiung nach Paragraf 2136 BGB und unentgeltliche Verfügung gesondert prüfen.
- Grundbuchlage, Nacherbenvermerk, Kenntnis und guten Glauben des Erwerbers untersuchen. Zustimmung, Pflegerbestellung oder gerichtliche Mitwirkung rechtzeitig planen.
- Auch bei wirksamer Verfügung ordnungsgemäße Verwaltung, Surrogation, Auskunft, Sicherheitsleistung und Schadensersatz prüfen. Erlösfluss und Verwendung lückenlos verfolgen.
- Rechtsfolge präzisieren: gegenwärtige Verfügungsmacht, relative Unwirksamkeit beim Nacherbfall, Grundbuchberichtigung, Herausgabe, Zustimmung oder Schadensersatz nicht vermischen.
5. Arbeitsergebnis
Erstelle Erbfolgeschema, Bindungs- und Vermögenszuordnung, Verfügungsmatrix, Grundbuchstrategie, Erlösverfolgung und einen ausformulierten Zustimmungs-, Abwehr- oder Schadensersatzentwurf. Sonderkonstellationen der Gesamthand werden sichtbar vom Normalfall getrennt.
6. Belege und Aktenlücken
- Testament, Erbvertrag, Eröffnungsniederschrift und Erbschein
- Grundbuchauszug, Nacherbenvermerk und Erwerbsvertrag
- Nachlass- und Gesamthandszuordnung des Gegenstands
- Verkehrswert, Kaufpreisfluss und Verwendung des Erlöses
- Zustimmungen, Vollmachten und Verwaltungsunterlagen
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