Testierfaehigkeit demenz beweisprogramm
Prüft Testierfähigkeit bei Demenz, Delir, Medikation und wechselnder Orientierung bezogen auf den genauen Errichtungszeitpunkt. Ordnet Krankenunterlagen, Zeugen und Sachverständigenbeweis, trennt Diagnose von Funktionsbeeinträchtigung und liefert Beweisbeschluss, Erbscheinsvortrag und Risikoanalyse.From its SKILL.md
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Testierfähigkeit bei kognitiver Beeinträchtigung prüfen
1. Einsatzlage
Ein Testament wurde bei diagnostizierter Demenz, akuter Erkrankung, starker Medikation oder kurz vor dem Tod errichtet. Eine Diagnose allein entscheidet nicht; maßgeblich sind Einsichts-, Urteils- und Willensbildungsfähigkeit im genauen Zeitpunkt der Errichtung.
2. Normenanker
- Paragraf 2229 Absatz 4 BGB: Testierunfähigkeit wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung.
- Paragrafen 2231, 2247 und 2232 BGB: Errichtungsform und mögliche Wahrnehmungen des Notars, ohne dass notarielle Beurkundung die Testierfähigkeit beweist.
- Paragrafen 26, 27, 29, 30, 34 und 352e FamFG: Amtsermittlung, Mitwirkung, Beweiserhebung, förmliche Beweisaufnahme, Anhörung und Erbscheinsentscheidung.
- Paragrafen 373, 402 und 404a ZPO als Orientierung für Zeugen- und Sachverständigenbeweis, soweit im jeweiligen Verfahren anwendbar.
3. Rechtsprechungsanker
- BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11: Testierfähigkeit ist die Regel, Testierunfähigkeit die Ausnahme. Das ändert nichts an der Pflicht des Nachlassgerichts, konkreten Anhaltspunkten nachzugehen.
- BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - V ZB 8/23: Eine bloße Behauptung oder Vermutung der Testierunfähigkeit genügt im grundbuchrechtlichen Nachweisverfahren nicht. Erforderlich sind konkrete, tatsachengestützte Zweifel; die abschließende Klärung erfolgt im Nachlass- oder Erkenntnisverfahren.
4. Prüfprogramm
- Errichtungszeitpunkt minutengenau, soweit möglich, feststellen. Testamentsentwurf, Beurkundungsablauf, Unterschrift, Zeugen und unmittelbar vorherige oder nachfolgende Ereignisse sichern.
- Medizinische Chronologie erstellen: Diagnosen, kognitive Tests, Delir, Infektionen, Stoffwechselentgleisungen, Medikation, Schmerzmittel, Sedierung und tageszeitliche Schwankungen.
- Diagnose und rechtliche Funktionsfrage trennen. Prüfen, ob der Erblasser Bedeutung und Tragweite seiner Verfügung erfassen, Gründe abwägen und frei von krankheitsbedingten Einflüssen handeln konnte.
- Inhalt und Entstehung des Testaments analysieren: Komplexität, Konsistenz mit früheren Äußerungen, Eigeninitiative, ungewöhnliche Begünstigung, Abhängigkeit und Beteiligung des Begünstigten.
- Zeugen nach konkreten Wahrnehmungen befragen, nicht nach juristischen Wertungen. Notar, Arzt, Pflegepersonal und Angehörige nach Zeitpunkt, Gespräch, Orientierung und Einflussnahme trennen.
- Sachverständigenauftrag mit vollständiger Tatsachengrundlage formulieren. Eine retrospektive Diagnose ohne funktionsbezogene Bewertung des Errichtungszeitpunkts reicht nicht.
- Verfahrensart und Beweismaß beachten. Im Amtsermittlungsverfahren verbleibende Zweifel, im Zivilprozess Darlegungs- und Beweislast sowie die Folgen der Nichterweislichkeit ausdrücklich behandeln.
5. Arbeitsergebnis
Liefere medizinisch-juristische Zeitachse, Funktionsmatrix, Zeugenfragen, Aktenanforderungen, konkreten Sachverständigenauftrag und ausformulierten Vortrag für Erbscheinsverfahren oder Klage. Aussagen zur Testierfähigkeit werden als rechtliche Schlussfolgerung, nicht als Ersatzdiagnose formuliert.
6. Belege und Aktenlücken
- Originaltestament, Entwürfe, Notarakte und Eröffnungsniederschrift
- vollständige Kranken- und Pflegeunterlagen samt Medikamentenplänen
- kognitive Tests, Arztbriefe und Betreuungsakte
- Zeugenliste mit zeitnahen Wahrnehmungen
- frühere Verfügungen, Korrespondenz und Vermögensübersicht
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