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Testamentsentwurf

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-erbrecht/skills/testamentsentwurf

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Testament oder Erbvertrag entwerfen wenn Mandant Nachlassplanung vornehmen moechte in Fachanwalt Erbrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Testament oder Erbvertrag entwerfen wenn Mandant Nachlassplanung vornehmen moechte

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB Paragrafen 1922 ff., 1942 ff., 1967, 2032 ff., 2197 ff. und 2303 ff.; FamFG Paragrafen 342 ff.; EuErbVO bei Auslandsbezug. ErbStG und AO nur hinzunehmen, wenn die konkrete Aufgabe eine Steuerschnittstelle hat. Fundstellen über amtliche Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken live prüfen; keine ungeprüften Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Testament oder Erbvertrag entwerfen wenn Mandant Nachlassplanung vornehmen moechte. §§ 2229 2231 2247 BGB Testament §§ 2274 ff. BGB Erbvertrag. Prüfraster: Testierfähigkeit Form Erbeinsetung Vermaechtnisse Pflichtteilsreduzierung Testamentsvollstreckung Erbvertragsbindung. Output: Testamentsentwurf oder Erbvertragsentwurf. Abgrenzung: nicht für Pflichtteilsberechnungen.

Testamentsentwurf

Fachlicher Kern — Erbrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Testamentsentwurf und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
  • Arbeitsmodus: Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
  • Outputpflicht: Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Aktuelle Rechtsprechung (Stand 05/2026, Live-Verifikation zwingend)

  • BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24: Ein Vermächtnis an den behandelnden Arzt war nicht wegen der dort geprüften ärztlichen Berufsregel in Verbindung mit BGB Paragrafen 134 und 2171 Absatz 1 unwirksam. Die Entscheidung darf nicht pauschal auf Pflegeheim, Betreuer oder andere Vertrauenspersonen übertragen werden; andere Verbote und BGB Paragraf 138 sind eigenständig zu prüfen.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Familienstand des Erblassers, Anzahl Kinder, Vorehen, Patchwork? Wer sind die gesetzlichen Erben?
  2. Vermögensumfang grob: Immobilien, Unternehmen, Bankvermögen, Lebensversicherungen mit Bezugsrecht?
  3. Ehevertrag oder Güterstand? Gibt es bereits ein früheres Testament oder einen Erbvertrag (Bindungswirkung)?
  4. Welche Zielsetzung — Versorgung des Ehegatten, Unternehmensfortführung, Behinderung eines Kindes, Pflichtteilsreduzierung, steueroptimierte Übertragung?
  5. Sollen Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen oder Testamentsvollstreckung vorgesehen werden?

Anspruchsgrundlagen und Normen

  • Testierfähigkeit ab 16 Jahren (§ 2229 Abs. 1 BGB), eigenhändiges Testament erst ab 18 (§ 2247 BGB), eigenhändig vollständig handschriftlich mit Ort, Datum, Unterschrift.

  • Öffentliches Testament beim Notar (§§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB) — beweissicherer, kein Erbscheinerfordernis bei Grundbuchberichtigung (§ 35 GBO).

  • Gemeinschaftliches Testament nur unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (§ 2265 BGB), wechselbezügliche Verfügungen § 2270 BGB binden den Überlebenden nach dem ersten Erbfall.

  • Berliner Testament § 2269 BGB — gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserben.

  • Erbvertrag §§ 2274 ff. BGB — beidseitige Bindung, nur notariell.

  • Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) — nur notariell § 2348 BGB.

  • Testamentsvollstreckung §§ 2197–2228 BGB — Verwaltungs-, Abwicklungs- oder Dauervollstreckung.

  • Internationales Erbrecht: bei grenzüberschreitenden Bezügen Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO (650/2012) möglich.

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Gestaltungsregeln

KlauselFunktionHinweis
Erbeinsetzung QuoteWer wird Erbe (§ 2087 Abs. 1 BGB)"als Alleinerbe" oder "zu Quote x" — keine Einzelgegenstände ohne Quotenangabe
VermächtnisEinzelgegenstand schuldrechtlich (§ 1939 BGB)Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe
Teilungsanordnung § 2048 BGBVerteilung unter ErbenBerührt nicht die Quote
PflichtteilsstrafklauselWer Pflichtteil verlangt verliert SchlusserbenstellungÜblich im Berliner Testament
WiederverheiratungsklauselBedingte Verfügung bei WiederheiratVorsicht — keine sittenwidrige Behinderung

Schreibvorlage eigenhändiges Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament

Wir Eheleute [Name 1] geboren am [Datum 1] und [Name 2] geboren am
[Datum 2] beide wohnhaft in [Ort] errichten hiermit folgendes
gemeinschaftliches Testament.

§ 1 Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschraenkten Erben ein.

§ 2 Schlusserben
Schlusserben des Laengstlebenden werden unsere gemeinsamen Kinder
[Name a] und [Name b] zu gleichen Teilen.

§ 3 Pflichtteilsstrafklausel
Macht ein Kind nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil
geltend so ist es auch nach dem Tod des Laengstlebenden auf den
Pflichtteil beschraenkt.

§ 4 Wechselbezueglichkeit
Saemtliche Verfuegungen sind wechselbezueglich § 2270 BGB.

[Ort] [Datum]
[Eigenhaendige Unterschrift Ehegatte 1]
[Eigenhaendige Unterschrift Ehegatte 2]

Übergabe

  • Bei Vermögen über Freibeträgen (Ehegatte 500 TEUR Kinder 400 TEUR § 16 ErbStG) Hinweis auf Schenkungs-/Erbschaftsteuerberatung.
  • Bei Unternehmensvermögen Nachfolgeregelung gesondert prüfen (Begünstigungen §§ 13a, 13b ErbStG).
  • Empfehlung Hinterlegung beim Amtsgericht (§ 2248 BGB) — Hinterlegungsgebühr nach GNotKG (KostO ist durch das 2. KostRMoG vom 23.07.2013, BGBl. I S. 2586, mit Wirkung zum 01.08.2013 außer Kraft getreten).
  • Anschluss-Skill bei späterem Erbfall: fachanwalt-erbrecht-erbschein-antrag.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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