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Pflichtteil berechnen

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Wenn es um Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergaenzungsanspruch berechnen in Fachanwalt Erbrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergaenzungsanspruch berechnen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB Paragrafen 1922 ff., 1942 ff., 1967, 2032 ff., 2197 ff. und 2303 ff.; FamFG Paragrafen 342 ff.; EuErbVO bei Auslandsbezug. ErbStG und AO nur hinzunehmen, wenn die konkrete Aufgabe eine Steuerschnittstelle hat. Fundstellen über amtliche Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken live prüfen; keine ungeprüften Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergaenzungsanspruch berechnen. §§ 2303 2311 2325 BGB Pflichtteil. Prüfraster: Pflichtteilsquote Nachlasswert Bewertungsstichtag Abzuege Ergaenzungsanspruch Auskunft. Output: Pflichtteilsberechnung mit Rechenweg. Abgrenzung: nicht für Auskunftsklage oder Pflichtteilsklage (schriftsatzkern-substantiierung).

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung berechnen

Fachlicher Kern — Erbrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung berechnen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
  • Arbeitsmodus: Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
  • Outputpflicht: Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Wer ist der Erblasser und wann ist der Erbfall eingetreten? Letzter gewöhnlicher Aufenthalt (Gerichtsstand)?
  2. In welchem Verhältnis steht der Mandant zum Erblasser — Abkömmling, Ehegatte, Elternteil? Durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder zu wenig bedacht?
  3. Wer sind die übrigen Pflichtteilsberechtigten und die eingesetzten Erben?
  4. Hat der Erblasser Schenkungen in den letzten 10 Jahren getätigt (§ 2325 BGB)? An wen und in welcher Höhe?
  5. Liegt ein Bestandsverzeichnis nach § 2314 BGB vor oder muss es erst eingefordert werden?
  6. Gibt es Vorausempfänge des Pflichtteilsberechtigten mit Anrechnungsbestimmung (§ 2315 BGB)?
  7. Hat der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsverzicht erklärt (§ 2346 BGB)?
  8. Besteht ein Pflichtteilsentzugsgrund nach § 2333 BGB (Straftat gegen Erblasser, Erblasser-nahe Personen)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 2303 BGBPflichtteilsrecht — Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils
§ 2304 BGBAusschluss des Pflichtteils bei Zuwendung unter Auflage oder Bedingung
§ 2305 BGBPflichtteil bei Bedachtheit mit weniger als Pflichtteil — Ergänzungsanspruch
§ 2309 BGBAusschluss durch nähere Verwandte — Enkel nur bei Vorversterben der Kinder
§ 2311 BGBBewertungsstichtag — Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls
§ 2314 BGBAuskunftsanspruch — Bestandsverzeichnis; SV-Bewertung auf Nachlasskosten
§ 2315 BGBAnrechnung auf Pflichtteil — Vorausempfänge mit Anrechnungsbestimmung
§ 2316 BGBAusgleichung unter Abkömmlingen — gleichmäßige Behandlung
§ 2325 BGBPflichtteilsergänzung — Schenkungen letzter 10 Jahre; Abschmelzung 10 % je Jahr
§ 2326 BGBPflichtteilsergänzung bei Bedachtsein — Ergänzung bis zur vollen Hälfte
§ 2327 BGBAnrechnung Eigengeschenke auf Ergänzungsanspruch
§ 2329 BGBDirektanspruch gegen Beschenkte wenn Nachlass nicht ausreicht
BGB Paragrafen 195 und 199 Absatz 1Pflichtteilsanspruch gegen den Erben: drei Jahre ab Jahresschluss bei Anspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis
BGB Paragraf 199 Absatz 3aKenntnisunabhängige Höchstfrist von 30 Jahren ab Anspruchsentstehung
BGB Paragraf 2332Anspruch gegen den Beschenkten nach BGB Paragraf 2329: Verjährungsbeginn mit dem Erbfall; keine Hemmung allein wegen erforderlicher Ausschlagung
§ 2333 BGBPflichtteilsentzug — abschließende Gründe
§ 2346 BGBPflichtteilsverzicht — notariell beurkundeter Verzicht

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage
BGH IV. ZivilsenatIV ZR 88/2412.03.2025Für die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) ist § 2317 Abs. 1 BGB auch dann maßgebend, wenn der Berechtigte zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgrund der gesetzlichen Ausübungssperre in § 1600d Abs. 5 BGB an einer Anspruchsdurchsetzung gehindert ist. Für den Pflichtteilsanspruch des nichtehelichen Kindes ist Kenntnis von der wirksamen Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung erforderlich. Quelle: bundesgerichtshof.de / dejure.org.
BGH IV. ZivilsenatIV ZR 93/2402.07.2025Das Vermächtnis an den behandelnden Arzt war nicht wegen der konkret geprüften ärztlichen Berufsregel in Verbindung mit BGB Paragrafen 134 und 2171 Absatz 1 unwirksam. Andere Verbote und BGB Paragraf 138 bleiben gesondert zu prüfen.
Weitere RechtsprechungLive-Verifikation erforderlich-keine weitere Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema — Stufenweise Pflichtteilsberechnung

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormErgebnis
1Pflichtteilsberechtigung prüfen§ 2303 BGBWer ist berechtigt? Abkömmlinge / Ehegatte / Eltern
2Gesetzliche Erbquote ermitteln§§ 1924 ff. BGBQuote je Berechtigtem
3Pflichtteilsquote berechnen§ 2303 Abs. 1 Satz 2Hälfte der gesetzlichen Erbquote
4Nachlasswert ermitteln§ 2311 BGBAktiva minus Passiva am Todestag
5Schenkungen letzter 10 Jahre hinzurechnen§ 2325 BGBAbschmelzung 10 % je Jahr
6Pflichtteil berechnen§§ 2303, 2311 BGBQuote × Nachlasswert
7Pflichtteilsergänzung berechnen§ 2325 BGBQuote × Schenkungswert
8Anrechnung Vorausempfänge§ 2315 BGBMinderung Pflichtteil
9Anrechnung Eigengeschenke§ 2327 BGBMinderung Pflichtteilsergänzung
10Direktanspruch gegen Beschenkte prüfen§ 2329 BGBWenn Nachlass insufficient
11Verjährung je Anspruch und Gegner prüfenBGB Paragrafen 195, 199 und 2332Regelbeginn oder besonderer Beginn mit dem Erbfall sauber trennen

Schritt 1 — Pflichtteilsberechtigte § 2303 BGB

Pflichtteilsberechtigt:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel wenn Kinder vorverstorben — § 2309 BGB)
  • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner (LPartG)
  • Eltern des Erblassers — nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden

Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Großeltern, Stiefeltern, Stiefkinder (ohne Adoption)

Schritt 2 — Gesetzliche Erbquoten §§ 1924 ff. BGB

KonstellationGesetzliche Erbquoten
Ehegatte + 2 Kinder (Zugewinngemeinschaft)Ehegatte 1/2 (1/4 nach § 1931 + 1/4 pauschalierter Zugewinn § 1371); jedes Kind 1/4
Ehegatte + 1 Kind (Zugewinngemeinschaft)Ehegatte 1/2; Kind 1/2
Ehegatte + keine Kinder, Eltern lebenEhegatte 3/4; Eltern 1/4
Nur 3 Kinder, kein EhegatteJedes Kind 1/3
Keine Kinder + ElternJeder Elternteil 1/2
Ehegatte + keine Kinder + keine ElternEhegatte allein 100 %

Zugewinngemeinschaft Hinweis: § 1371 BGB pauschaliert den Zugewinn durch Erhöhung der Erbquote um 1/4 ("erbrechtliche Lösung"). Alternativ: bei Ausschlagung güterrechtliche Lösung + kleiner Pflichtteil § 1371 Abs. 3 BGB.

Schritt 3 — Pflichtteilsquote

Pflichtteilsquote = 1/2 × gesetzlicher Erbteil
BeispielGesetzlicher ErbteilPflichtteilsquote
Einziges Kind enterbt; kein Ehegatte1/21/4 des Nachlasses
Kind 1 enterbt; Ehegatte + Kind 2 (Zugewinn)1/41/8 des Nachlasses
Ehegatte enterbt; 2 Kinder1/2 (inkl. Zugewinnzuschlag)1/4 des Nachlasses
Kind enterbt bei Zugewinngemeinschaft Ehegatte + 1 Kind1/21/4 des Nachlasses

Schritt 4 — Nachlassbewertung § 2311 BGB

Aktiva (Stichtag = Todestag)

VermögensgegenstandBewertungsmethode
Bankguthaben, BarvermögenNennwert
Wertpapiere (börsennotiert)Schlusskurs Todestag
Wertpapiere (nicht börsennotiert)Ertragswertverfahren
ImmobilienVerkehrswert-Gutachten (SV § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB)
UnternehmensbeteiligungenIDW S1 oder vereinfachtes Ertragswertverfahren
HausratZeitwert (geschätzt)
LebensversicherungRückkaufswert (soweit keine Drittbegünstigung)

Passiva

VerbindlichkeitAbzugsfähig
Erblasser-Schulden (Kredit, Steuern, Unterhalt)Ja
Beerdigungskosten § 1968 BGBJa
Pflegekosten letzte LebensjahreJa (soweit nicht bereits bezahlt)
Pflichtteils-Verbindlichkeiten andererJa (als Erbfallschuld)

Schritt 5 — Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB

Abschmelzungsregel

Schenkungsjahr vor ErbfallAnrechnungsquote
1. Jahr (0–12 Monate vor Tod)100 %
2. Jahr90 %
3. Jahr80 %
4. Jahr70 %
5. Jahr60 %
6. Jahr50 %
7. Jahr40 %
8. Jahr30 %
9. Jahr20 %
10. Jahr10 %
> 10 Jahre0 % — keine Anrechnung

Ausnahme: Ehegatte-Schenkungen

  • Schenkung an Ehegatte vor 30 Jahren ist relevant wenn Ehe bei Tod noch bestand

Ausnahme: Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • Erblasser verschenkt Immobilie aber behält lebenslangen Nießbrauch → Frist ab Tod/Aufgabe Nießbrauch

Bewertung der Schenkung § 2325 Abs. 2 BGB

SachtypBewertungsregel
Geld, Wertpapiere (verbrauchbar)Wert zum Schenkungszeitpunkt

Inflationsbereinigung: Schenkungswert × (Verbraucherpreisindex Todestag / Verbraucherpreisindex Schenkungstag)

Berechnungsformel (Gesamtübersicht)

PFLICHTTEILSBERECHNUNG

I. Nettonachlass
 Aktiva zum Todestag: EUR [A]
 - Passiva: EUR [B]
 = Nettonachlass: EUR [C]

II. Pflichtteilsergänzung (Schenkungen)
 Schenkung Nr. 1 vom [Datum]:
 Wert (nicht verbrauchbar — Niederstwert): EUR [X]
 Abschmelzung [X]%: EUR [Y]
 Schenkung Nr. 2 vom [Datum]:
 Wert (verbrauchbar — Nominalbetrag): EUR [X]
 Abschmelzung [X]%: EUR [Y]
 Summe Ergänzungsmasse: EUR [D]

III. Berechnungsbasis
 Nettonachlass + Ergänzungsmasse: EUR [C+D]

IV. Pflichtteilsquote: [X/Y] (z.B. 1/8)

V. Pflichtteilsanspruch:
 Nettonachlass × Quote: EUR [P1]
 Ergänzungsanspruch:
 Ergänzungsmasse × Quote: EUR [P2]
 Gesamt (vor Anrechnung): EUR [P1+P2]

VI. Anrechnung § 2315 BGB (Vorausempfang): EUR [minus A]
 Gesamt-Pflichtteilsanspruch: EUR [Summe]

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Pflichtteil berechnenNeunstufiges Schema; Schriftsatzbausteine unten
Variante A — Erbe zahlt freiwillig wenn Betrag klarAussergerichtliche Geltendmachung; Klage nur als Backup
Variante B — viele Schenkungen innerhalb von 10 JahrenPflichtteilsergaenzung § 2325 BGB Hauptfokus
Variante C — Immobilienwert streitigSachverstaendigengutachten einplanen; Stufenklage als Sicherheit

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Auskunftsanforderung § 2314 BGB

An die Erben nach [Erblasser]
[Adresse]

Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unseres Mandanten — [Name] als
Pflichtteilsberechtigter nach dem am [Datum] verstorbenen
[Erblasser] — fordern wir Sie auf, binnen vier Wochen ein
notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 Satz 3
BGB vorzulegen.

Das Verzeichnis muss enthalten:
1. Sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses zum Todestag
 [Datum], bewertet nach §§ 2311, 2311a BGB
2. Sämtliche Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre
 nach § 2325 BGB (auch gemischte Schenkungen und
 Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt)
3. Ausgleichungspflichtige Zuwendungen nach §§ 2315, 2316 BGB

Hinsichtlich der Bewertung von Immobilien und Unternehmen
verlangen wir bereits jetzt die Hinzuziehung eines vereidigten
Sachverständigen nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Kosten
trägt der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB).

Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir Stufenklage nach
§ 254 ZPO erheben.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei]

Stufenklage § 254 ZPO (Antragsformulierung)

Klage

In der Sache [Pflichtteilsberechtigter] ./. [Erben]

beantragen wir:

I. Auskunftsstufe:
 Die Beklagten werden verurteilt, Auskunft über den Bestand
 des Nachlasses nach [Erblasser] zu erteilen durch Vorlage
 eines vollständigen Bestandsverzeichnisses einschließlich
 aller Schenkungen der letzten 10 Jahre.

II. Versicherungsstufe:
 Die Beklagten werden verurteilt, die Richtigkeit des
 vorgelegten Verzeichnisses an Eides statt zu versichern.

III. Zahlungsstufe:
 Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger den sich
 aus der Auskunft ergebenden Pflichtteilsanspruch nebst
 Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
 Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

ParteiBeweislastgegenstandBeweismittel
PflichtteilsberechtigterBerechtigung (Verwandtschaft, Ehegatten-Status)Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
PflichtteilsberechtigterSchenkungen § 2325 BGBSchenkungsvertrag, notarielles Protokoll, Kontobewegungen
PflichtteilsberechtigterWert der SchenkungSV-Gutachten, Börsenkurs, Kaufpreisnachweis
ErbeAnrechnungsbestimmung § 2315 BGBSchriftliche Vereinbarung mit Anrechnungsvorbehalt
ErbePflichtteilsentzug § 2333 BGBStrafurteil, Beweise für Verfehlung
ErbePflichtteilsverzicht § 2346 BGBNotarielle Urkunde

Fristen

FristAuslöserDauerFolge
Pflichtteilsanspruch gegen den ErbenAnspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnisdrei Jahre ab Jahresschluss nach BGB Paragrafen 195 und 199 Absatz 1Leistung kann nach Verjährungseinrede verweigert werden
Kenntnisunabhängige HöchstfristAnspruchsentstehung30 Jahre nach BGB Paragraf 199 Absatz 3aLeistung kann nach Verjährungseinrede verweigert werden
Anspruch gegen den Beschenkten nach BGB Paragraf 2329Erbfalldrei Jahre ab Erbfall nach BGB Paragrafen 195, 200 und 2332 Absatz 1Leistung kann nach Verjährungseinrede verweigert werden
Auskunftsfrist § 2314 BGBSetzung im SchreibenÜblich 4 WochenStufenklage
Direktanspruch nach BGB Paragraf 2329Erbfalldrei Jahre ab Erbfall nach BGB Paragraf 2332 Absatz 1Verjährung gegen den Beschenkten

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument ErbeReaktion
"Pflichtteilsverzicht liegt vor"Prüfen ob notarielle Form § 2346 BGB gewahrt; Anfechtung wegen Irrtum/Täuschung § 2351 BGB
"Vorausempfang anzurechnen"Anrechnungsbestimmung schriftlich vereinbart? § 2315 BGB; nur bei ausdrücklicher Anrechnung
"Nachlasswert überhöht bewertet"Eigene SV-Bewertung; Niederstwertprinzip bei nicht verbrauchbaren Sachen

Streitwert und Kosten

Streitwert Pflichtteilsklage: Bezifferter Pflichtteilsanspruch

Gerichtsgebühren Beispiel EUR 80.000:

  • Stufe 1 (Auskunft): Streitwert 25 % der Hauptsache = EUR 20.000 → GKG ca. EUR 588
  • Stufe 3 (Zahlung): EUR 80.000 → GKG ca. EUR 1.962 (3.0)
  • RA-Gebühren gesamt je Partei: ca. EUR 5.000–7.000

SV-Gutachten Immobilie: EUR 2.000–6.000 (Nachlasskosten § 2314 Abs. 2 BGB)

Strategische Empfehlung

StrategieEmpfehlungBegründung
Verjährung sichernAnspruch und Gegner bestimmen, Hemmung rechtzeitig mit der passenden Leistungs- oder Stufenklage herbeiführenBloße Auskunftsaufforderung hemmt nicht; beim Anspruch gegen den Beschenkten beginnt die Frist nach BGB Paragraf 2332 Absatz 1 mit dem Erbfall
StufenklageBei Auskunftsverweigerung unverzüglich Stufe 1 erhebenEinheitliches Verfahren; effizient
SV frühzeitigSachverständigen für Immobilien-/Unternehmens-Bewertung benennenBasis für Pflichtteilshöhe; auf Nachlasskosten § 2314 Abs. 2 BGB
SchenkungsrechercheKontoauszüge Erblasser letzter 10 Jahre vollständig durchsuchenHäufig unbekannte Schenkungen
Direktanspruch § 2329Bei insolventen Erben gegen Beschenkte vorgehenSicherungsmechanismus wenn Nachlass aufgebraucht

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-erbrecht-pflichtteilsberechnung — vertiefte Pflichtteilsberechnung mit Auskunftsstufe
  • nachlassinsolvenz-erbenhaftung-begrenzen — wenn Nachlass überschuldet
  • fachanwalt-erbrecht-testamentsvollstreckung — TV-Abwicklung in Pflichtteilskonstellationen

Quellen

  • BGB §§ 2303–2338, 2346, 1924 ff., 1371
  • ZPO § 254
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Burandt/Rojahn Erbrecht
  • Stand: 05/2026

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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