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Pflichtteilsberechnung

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Wenn es um Pflichtteilsanspruch berechnen wenn Erblasser nahe Angehoerige vom Erbe ausgeschlossen hat in Fachanwalt Erbrecht geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md

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Pflichtteilsanspruch berechnen wenn Erblasser nahe Angehoerige vom Erbe ausgeschlossen hat

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB Paragrafen 1922 ff., 1942 ff., 1967, 2032 ff., 2197 ff. und 2303 ff.; FamFG Paragrafen 342 ff.; EuErbVO bei Auslandsbezug. ErbStG und AO nur hinzunehmen, wenn die konkrete Aufgabe eine Steuerschnittstelle hat. Fundstellen über amtliche Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken live prüfen; keine ungeprüften Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Pflichtteilsanspruch berechnen wenn Erblasser nahe Angehoerige vom Erbe ausgeschlossen hat. §§ 2303 2311 2314 BGB Pflichtteil. Prüfraster: Pflichtteilsberechtigter Nachlasswert Bewertung Auskunftsanspruch Ergaenzungsanspruch Abzuege. Output: Pflichtteilsberechnung Auskunftsklage-Entwurf. Abgrenzung: nicht für Pflichtteilsergaenzungsanspruch (fachanwalt-erbrecht-pflichtteilsergaenzung-2325).

Pflichtteilsberechnung — Auskunft und Stufenklage

Fachlicher Kern — Erbrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Pflichtteilsberechnung — Auskunft und Stufenklage und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
  • Arbeitsmodus: Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
  • Outputpflicht: Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Wer ist der Erblasser, wann ist der Erbfall eingetreten und wo war der letzte gewöhnliche Aufenthalt?
  2. In welchem Verhältnis steht der Mandant zum Erblasser (Abkömmling, Ehegatte, Elternteil)? Wurde er durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder mit weniger als der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bedacht?
  3. Wer sind die übrigen pflichtteilsberechtigten und erbenden Personen? Gibt es Adoptivkinder, Stiefkinder, Halbgeschwister?
  4. Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Schenkungen oder gemischte Schenkungen getätigt (Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB)?
  5. Liegt das Bestandsverzeichnis nach § 2314 BGB schon vor oder muss es erst eingefordert werden?
  6. Haben die Erben die Auskunft verweigert, unvollständig erteilt oder die Bewertung blockiert?
  7. Welcher Anspruch richtet sich gegen den Erben und welcher nach BGB Paragraf 2329 gegen einen Beschenkten? Für den Anspruch gegen den Erben Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis, für den Anspruch gegen den Beschenkten den Erbfall als besonderen Fristbeginn getrennt erfassen.
  8. Bestehen Anzeichen für verschleierte Schenkungen (Übertragungen unter Nießbrauch, Schenkungen an Lebensgefährten)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 2303 BGBPflichtteil als Geldanspruch — Hälfte des gesetzlichen Erbteils; Pflichtteilsberechtigte
§ 2305 BGBErgänzungsanspruch bei zu geringer Bedachtung
§ 2311 BGBBewertungsstichtag — Todestag; maßgeblicher Verkehrswert
§ 2314 BGBAuskunftsanspruch — Bestandsverzeichnis; SV-Bewertung auf Verlangen; Kosten trägt Nachlass
§ 2315 BGBAnrechnung von Vorausempfängen mit Anrechnungsbestimmung
§ 2316 BGBAusgleichung unter Abkömmlingen
§ 2325 BGBPflichtteilsergänzung — Schenkungen letzter 10 Jahre; 10 %-Abschmelzung je Jahr
§ 2327 BGBAnrechnung Eigengeschenke des Pflichtteilsberechtigten
§ 2329 BGBDirektanspruch gegen Beschenkte wenn Nachlass insufficient
BGB Paragrafen 195 und 199 Absatz 1Pflichtteilsanspruch gegen den Erben: drei Jahre ab Jahresschluss bei Anspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis
BGB Paragraf 199 Absatz 3aKenntnisunabhängige Höchstfrist von 30 Jahren ab Anspruchsentstehung für Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder eine Verfügung von Todes wegen voraussetzen
BGB Paragraf 2332Anspruch gegen den Beschenkten nach BGB Paragraf 2329: Verjährungsbeginn mit dem Erbfall; keine Hemmung allein wegen einer erforderlichen Ausschlagung

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage
BGH IV. ZivilsenatIV ZR 88/2412.03.2025Für die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist § 2317 Abs. 1 BGB auch dann maßgebend, wenn der Berechtigte zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgrund der gesetzlichen Ausübungssperre in § 1600d Abs. 5 BGB an einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung gehindert ist (nichteheliches Kind, Vaterschaftsfeststellung). Quelle: bundesgerichtshof.de bzw. dejure.org.
BGH IV. ZivilsenatIV ZR 93/2402.07.2025Das Vermächtnis an den behandelnden Arzt war nicht wegen der konkret geprüften ärztlichen Berufsregel in Verbindung mit BGB Paragrafen 134 und 2171 Absatz 1 unwirksam. Andere Verbote und BGB Paragraf 138 bleiben gesondert zu prüfen; keine pauschale Übertragung auf andere Vertrauenspersonen.
Weitere RechtsprechungLive-Verifikation erforderlich-keine weitere Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema — Stufenweise Durchsetzung

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

PhaseSchrittMaßnahmeNorm
Vorbereitung1Pflichtteilsberechtigung feststellen§ 2303 BGB
Vorbereitung2Erbquote + Pflichtteilsquote berechnen§§ 1924 ff., 2303 BGB
Auskunft3Auskunftsschreiben § 2314 BGB senden§ 2314 Abs. 1 BGB
Auskunft4Frist setzen: 4 Wochen; notarielles Verzeichnis fordern§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB
Auskunft5SV-Bewertung fordern für Immobilien/Unternehmen§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB
Klage6Stufenklage erheben wenn Auskunft verweigert/unvollständig§ 254 ZPO
Klage7Auskunftsstufe — Verzeichnis vollständig einholenStufe 1
Klage8Versicherungsstufe — eidesstattliche VersicherungStufe 2
Klage9Zahlungsstufe — Pflichtteilsbetrag beziffern und einklagenStufe 3
Sicherung10Direktanspruch § 2329 BGB gegen Beschenkte§ 2329 BGB

Bestandsverzeichnis § 2314 BGB — Auskunftsinhalt

Das Bestandsverzeichnis muss enthalten:

Aktiva:

  • Alle Bankkonten und Wertpapierdepots (Saldo Todestag)
  • Immobilien (Grundstücksbezeichnung, Grundbuchauszug, Wertangabe)
  • Unternehmensbeteiligungen mit Gesellschaftsvertrag und Bewertung
  • Krypto-Assets und digitale Vermögenswerte
  • Hausrat, Fahrzeuge, Schmuck
  • Lebensversicherungen (Rückkaufswert, Bezugsberechtigte)
  • Offene Forderungen, Darlehen an Dritte

Passiva:

  • Verbindlichkeiten Kreditinstitute
  • Steuerschulden (Einkommensteuer, Grundsteuer)
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Beerdigungskosten § 1968 BGB
  • Sonstige Verbindlichkeiten

Schenkungen:

  • Alle Schenkungen letzter 10 Jahre § 2325 BGB
  • Gemischte Schenkungen (Kaufpreis erheblich unter Verkehrswert)
  • Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Schenkungen an Ehegatten (unbegrenzte Frist!)

Ausgleichungen:

  • Vorausempfänge mit Anrechnungsbestimmung § 2315 BGB
  • Ausgleichungspflichtige Zuwendungen § 2316 BGB

Berechnungsschema

PFLICHTTEILSBERECHNUNG

Schritt 1: Nettonachlass
 Aktiva zum Todestag: EUR [A]
 - Erblasserschulden: EUR [B]
 - Beerdigungskosten: EUR [C]
 = Nettonachlass: EUR [D]

Schritt 2: Ergänzungsmasse § 2325 BGB
 Schenkung 1 [Datum]:
 Nominalwert / bereinigter Wert: EUR [X]
 Abschmelzung [Y]%: EUR [Z] (= Ansatz)

 Schenkung 2 [Datum]:
 Niederstwertvergleich:
 Bereinigter Schenkungswert: EUR [X1]
 Erbfall-Wert: EUR [X2]
 Anzusetzender Wert: EUR [min(X1,X2)]
 Abschmelzung [Y]%: EUR [Z2]

 Summe Ergänzungsmasse: EUR [E]

Schritt 3: Pflichtteilsquote
 Gesetzlicher Erbteil: [X/Y]
 Pflichtteilsquote: [X/2Y]

Schritt 4: Pflichtteil
 Nettonachlass × Quote: EUR [F]

Schritt 5: Pflichtteilsergänzung
 Ergänzungsmasse × Quote: EUR [G]

Schritt 6: Anrechnung § 2315 BGB
 Vorausempfang mit Anrechnung: - EUR [H]

Schritt 7: Anrechnung Eigengeschenk § 2327 BGB
 Erhaltene Schenkung vom Erblasser:- EUR [I]

GESAMT-PFLICHTTEILSANSPRUCH: EUR [F+G-H-I]
Zinsen § 291 BGB ab Klagezustellung: Basiszins + 5 %

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Pflichtteil berechnen und durchsetzenStufenklage-Bausteine unten; Auskunft zuerst
Variante A — Erbe zahlt freiwillig wenn Berechnung klarAussergerichtliche Geltendmachung zuerst; Klage als Backup
Variante B — Erblasser hat viel verschenktPflichtteilsergaenzung § 2325 BGB prüfen; 10-Jahres-Frist
Variante C — Stufenklage zu aufwaendigDirektklage auf Zahlung wenn Grundlage klar; Auskunft nachfassen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Auskunftsanforderung § 2314 BGB

An die Erben nach [Name Erblasser]
[Adresse]

Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unseres Mandanten — [Name] als
Pflichtteilsberechtigter nach dem am [Datum] verstorbenen
[Erblasser] — fordern wir Sie auf, binnen vier Wochen
ein notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1
Satz 3 BGB vorzulegen.

Das Verzeichnis muss enthalten:
1. Sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses zum Todestag
 [Datum], bewertet nach §§ 2311, 2311a BGB
2. Sämtliche Schenkungen des Erblassers der letzten zehn
 Jahre nach § 2325 BGB (auch gemischte Schenkungen,
 Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, Schenkungen
 an den Ehegatten ohne zeitliche Begrenzung)
3. Ausgleichungspflichtige Zuwendungen nach §§ 2315,
 2316 BGB

Hinsichtlich der Bewertung von Immobilien und
Unternehmensbeteiligungen verlangen wir bereits jetzt
die Hinzuziehung eines vereidigten Sachverständigen
nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB).

Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir Stufenklage
nach § 254 ZPO erheben.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei]

Stufenklage § 254 ZPO

[Landgericht / Amtsgericht]
Abteilung: [Kammer]

Klage

Kläger: [Name, Adresse] — Pflichtteilsberechtigter
Beklagte: [Namen, Adressen] — Erben

wegen: Pflichtteil (Stufenklage § 254 ZPO)

I. AUSKUNFTSSTUFE
 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
 durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses
 Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach
 [Erblasser] zum Todestag [Datum] zu erteilen,
 einschließlich aller Schenkungen der letzten zehn Jahre
 nach § 2325 BGB.

II. VERSICHERUNGSSTUFE
 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
 die Richtigkeit des vorgelegten Verzeichnisses
 an Eides statt zu versichern.

III. ZAHLUNGSSTUFE
 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
 an den Kläger den sich aus der Auskunft ergebenden
 Pflichtteilsanspruch nebst Zinsen in Höhe von fünf
 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab
 Klagezustellung zu zahlen.

IV. STREITWERT AUSKUNFTSSTUFE
 25 % des voraussichtlichen Hauptanspruchs.
 Vorläufiger Streitwert: EUR [Betrag].

Direktanspruch gegen Beschenkte § 2329 BGB

An [Beschenkter]
[Adresse]

Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Mandant ist Pflichtteilsberechtigter nach dem
am [Datum] verstorbenen [Erblasser].

Der Erblasser hat Ihnen am [Datum] folgende Schenkung
gemacht: [Beschreibung, Wert].

Der Nachlass reicht zur Erfüllung des Pflichtteilsergänzungs-
anspruchs unseres Mandanten nicht aus. Nach § 2329 BGB
kann unser Mandant von Ihnen als Beschenktem Ergänzung
bis zum Wert der Schenkung verlangen.

Betrag: EUR [Pflichtteilsergänzungsanspruch], begrenzt auf
Schenkungswert EUR [Betrag].

Wir fordern Sie auf, bis [Datum] zu zahlen.

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

ParteiBeweislastgegenstandBeweismittel
PflichtteilsberechtigterBerechtigungGeburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Adoptionsurkunde
PflichtteilsberechtigterEnterbung oder UnterbedachtungTestament, Erbschein
PflichtteilsberechtigterSchenkungen § 2325 BGBNotarverträge, Kontobewegungen, Grundbuchauszüge
ErbeAnrechnungsbestimmung § 2315 BGBSchriftliche Vereinbarung mit Anrechnungsvorbehalt
ErbePflichtteilsverzicht § 2346 BGBNotarielle Urkunde
ErbeVollständigkeit und Richtigkeit BestandsverzeichnisEidesstattliche Versicherung Stufe 2

Fristen

FristAuslöserDauerFolge
AuskunftsanforderungMöglichst bald nach ErbfallPraxis: 4 Wochen setzenBei Ablehnung: Stufenklage
Pflichtteilsanspruch gegen den ErbenAnspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnisdrei Jahre ab Jahresschluss nach BGB Paragrafen 195 und 199 Absatz 1Leistung kann nach Verjährungseinrede verweigert werden
Kenntnisunabhängige HöchstfristAnspruchsentstehung30 Jahre nach BGB Paragraf 199 Absatz 3aLeistung kann nach Verjährungseinrede verweigert werden
Direktanspruch gegen den Beschenkten nach BGB Paragraf 2329Erbfalldrei Jahre ab Erbfall nach BGB Paragrafen 195, 200 und 2332 Absatz 1Leistung kann nach Verjährungseinrede verweigert werden

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument ErbeReaktion
"Nachlass wertlos, kein Pflichtteil"Ergänzungsanspruch gegen Beschenkte § 2329 BGB; Nachlasswert ≠ Ergänzungsbasis
"Privatverzeichnis reicht"§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB: auf Verlangen notarielles Verzeichnis; kein Ermessen

Streitwert und Kosten

Streitwert Auskunftsstufe: 25 % des voraussichtlichen Hauptanspruchs (Praxis der meisten Gerichte)

Streitwert Zahlungsstufe: Bezifferter Pflichtteilsanspruch

Gerichtsgebühren Beispiel EUR 50.000:

  • Auskunftsstufe EUR 12.500 → GKG 3.0 Gebühr ca. EUR 618
  • Zahlungsstufe EUR 50.000 → GKG ca. EUR 1.638
  • RA-Gebühren: je Partei ca. EUR 3.500–5.500

SV-Gutachten: Auf Nachlasskosten § 2314 Abs. 2 BGB — typisch EUR 2.000–6.000 je Immobilie

Strategische Empfehlung

StrategieEmpfehlungBegründung
VerjährungssicherungAuskunftsschreiben noch vor Ablauf von 2.5 Jahren nach ErbfallVerjährung droht; Stufenklage hemmt § 204 BGB
Notarielles VerzeichnisKonsequent fordernBeweiskraft höher; Erbe haftet für Vollständigkeit
SV direkt benennenBereits im AuskunftsschreibenVerhindert Verzögerung durch Erben
SchenkungsrechercheKontoauszüge 10+ Jahre rückwärtsVerschleierte Schenkungen häufig
Direktanspruch § 2329Beschenkte frühzeitig in Haftung nehmenSchutz bei Nachlass-Insolvenz

Anschluss-Skills

  • pflichtteil-berechnen — vollständiges Berechnungsraster mit allen Schritten
  • nachlassinsolvenz-erbenhaftung-begrenzen — wenn Nachlass überschuldet
  • fachanwalt-erbrecht-testamentsvollstreckung — TV-Auskunftspflicht § 2218 BGB

Quellen

  • BGB Paragrafen 195, 199, 200, 2303 bis 2332, insbesondere 2314, 2325, 2329 und 2332
  • ZPO § 254
  • BGH, Urteil vom 12.03.2025 - IV ZR 88/24 (Pflichtteilsanspruch nichteheliches Kind; Verjährung): dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.03.2025&Aktenzeichen=IV+ZR+88/24
  • BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24: Arztvermächtnis und Reichweite der konkret geprüften Berufsregel bei BGB Paragrafen 134 und 2171 Absatz 1; amtlichen Volltext vor Zitierung verwenden.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Stand: 05/2026

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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