Mandat triage erbrecht
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Erbrechtsmandat schnell einordnen und Sofortmassnahmen bestimmen in Fachanwalt Erbrecht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
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Erbrechtsmandat schnell einordnen und Sofortmassnahmen bestimmen
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB Paragrafen 1922 ff., 1942 ff., 1967, 2032 ff., 2197 ff. und 2303 ff.; FamFG Paragrafen 342 ff.; EuErbVO bei Auslandsbezug. ErbStG und AO nur hinzunehmen, wenn die konkrete Aufgabe eine Steuerschnittstelle hat. Fundstellen über amtliche Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken live prüfen; keine ungeprüften Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Erbrechtsmandat schnell einordnen und Sofortmassnahmen bestimmen. §§ 1922 1944 2303 BGB §§ 342 ff. FamFG. Prüfraster: Erbfolge Testament Ausschlagungsfrist Pflichtteil Nachlassinsolvenz. Output: Triage-Memo Sofortmassnahmen Fristen-Ampel. Abgrenzung: Triage; Detailarbeit in Spezialist-Skills.
Mandat-Triage Erbrecht
Fachlicher Kern — Erbrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Mandat-Triage Erbrechtund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
- Arbeitsmodus: Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
- Outputpflicht: Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Aktuelle Rechtsprechung (Triage-Orientierung, Stand 05/2026)
Verifizierte Eckpfeiler — Live-Verifikation vor Verwendung in Schriftsätzen zwingend:
- BGH 12.03.2025 - IV ZR 88/24 (Pflichtteilsanspruch nichteheliches Kind; § 2317 Abs. 1 BGB maßgebend trotz Ausübungssperre)
- BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24: Das Arztvermächtnis war nicht wegen der konkret geprüften Berufsregel in Verbindung mit BGB Paragrafen 134 und 2171 Absatz 1 unwirksam; weitere Verbote und BGB Paragraf 138 gesondert prüfen.
Anhängig: BVerfG 1 BvR 804/22 zur Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen (Stand 05/2026 nicht entschieden).
Weitere Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org oder openjur.de verifizieren.
Ablauf — sieben Fragen
Frage 1 — Vorsorge oder Abwicklung?
- Vorsorge (Erblasser lebt — Testament Erbvertrag Vorsorgevollmacht)
- Abwicklung (Erblasser verstorben — Erbschein Pflichtteil Auseinandersetzung)
- Streit über Lebzeit-Schenkungen
Frage 2 — Mandantenrolle?
- Erblasser (vor Tod)
- Erbe (Alleinerbe Miterbe)
- Pflichtteilsberechtigter (enterbt oder zu wenig erhalten)
- Vermächtnisnehmer
- Testamentsvollstrecker
- Erblasser-Gläubiger
- Nachlassgläubiger
- Finanzamt (selten — vertretbar nur unter strikter Trennung)
Frage 3 — Akute Eilbedürftigkeit?
- Ausschlagungsfrist läuft (sechs Wochen ab Kenntnis § 1944 BGB; sechs Monate bei Auslandsbezug oder Erblasser-Wohnsitz Ausland)
- Erbenhaftung droht — überschuldeter Nachlass
- Vorrätige Nachlassgegenstände akut zu sichern
- Beerdigung organisatorisch offen
- Erbschaftsteuer-Anzeige drei Monate § 30 ErbStG
- Räumung Wohnung Mietvertrag Erblasser
- Patientenverfügung Vorsorge akut benötigt — meist
betreuungsrecht-Plugin
Frage 4 — Vorgang konkret?
- Erbschein-Antrag
- Testamentseröffnung
- Testamentsanfechtung
- Erbauseinandersetzung (Teilungsversteigerung)
- Pflichtteils-Anspruch
- Vermächtnis-Anspruch
- Auflagen-Erfüllung
- Erbschaftsausschlagung
- Nachlassinsolvenz
- Erbschaftsteuer
- Testamentsvollstreckung
Frage 5 — Verfügungen?
- Testament öffentlich oder eigenhändig
- Berliner Testament
- Erbvertrag notariell
- Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
- Schenkungsversprechen Schenkungsverträge
- Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung
Frage 6 — Familienverhältnisse?
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner — Güterstand!
- Abkömmlinge (eheliche nichteheliche adoptiert)
- Eltern — sofern keine Abkömmlinge
- Geschwister Verwandte zweite Ordnung
- Patchwork-Konstellation
Frage 7 — Wirtschaftliche Verhältnisse?
- Nachlasswert geschätzt
- Schulden
- Schenkungen letzte zehn Jahre
- Pflichtteils-Verzichts-Verträge
- Erbschaftsteuer-Belastung
- Mandanten-Vermögen (PKH-Bedürftigkeit)
Routing-Matrix
| Vorgang | Folge-Skill |
|---|---|
| Pflichtteil | pflichtteil-berechnen |
| Vorsorge Testament-Vertragsentwurf | (Skill testament-erbvertrag-entwurf — perspektivisch) |
| Erbschein-Antrag | (Skill erbschein-antrag — perspektivisch) |
| Testamentsanfechtung | (Skill testamentsanfechtung — perspektivisch) |
| Erbauseinandersetzung | (Skill erbauseinandersetzung — perspektivisch) |
| Ausschlagung überschuldet | (Skill ausschlagung-nachlassinsolvenz — perspektivisch) |
| Erbschaftsteuer | weiter an anw-mandat-triage-steuerrecht ErbSt-Spezifikum |
| Testamentsvollstreckung | (Skill testamentsvollstreckung — perspektivisch) |
Mandatsannahme
- Konflikt-Check — keine doppelte Vertretung Miterben gegeneinander
- Streitwert Nachlasswert oder Pflichtteils-Forderungs-Höhe
- Komplexität Auslandsbezug Unternehmensbeteiligung Stiftungs-Errichtung
Sofort-Fristen
- Ausschlagung sechs Wochen § 1944 BGB
- Pflichtteilsanspruch gegen den Erben: Regelverjährung nach BGB Paragrafen 195 und 199 Absatz 1; Anspruch gegen den Beschenkten: besonderer Beginn mit dem Erbfall nach BGB Paragraf 2332 Absatz 1
- Erbschaftsteuer-Anzeige drei Monate § 30 ErbStG
- Erbschaftsteuer-Erklärung mind. ein Monat nach Aufforderung
- Anfechtung Testament ein Jahr ab Kenntnis § 2082 BGB
Eskalation
- Telefon-Sofort Ausschlagungsfrist läuft heute / morgen — überschuldeter Nachlass
- Binnen einer Stunde Erbenhaftung droht
- Heute Auskunftsschreiben § 2314 BGB Erbschein-Antrag-Vorbereitung
- Diese Woche Pflichtteils-Stufenklage Testamentsentwurf
Ausgabe
triage-protokoll-erbrecht.md- Aktenanlage
- Frist im Fristenbuch (Ausschlagung Pflichtteils-Verjährung Erbschaftsteuer)
- Mandatsvereinbarung mit Honorarvereinbarung
- Empfehlung Folge-Skill
- Hinweis Sachverständigen-Bewertung Immobilie Unternehmen wenn relevant
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen
- BGB Paragrafen 195, 199, 1922 fortfolgende, 1944, 2082, 2303 fortfolgende und 2332
- ErbStG § 30
- BGH IV. Zivilsenat
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Burandt/Rojahn Erbrecht