Krypto wallet nachlass multisig
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Wenn es um Krypto-Vermögenswerte und digitale Wallets im Erbfall sichern und auf Erben uebertragen in Fachanwalt Erbrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Krypto-Vermögenswerte und digitale Wallets im Erbfall sichern und auf Erben uebertragen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB Paragrafen 1922 ff., 1942 ff., 1967, 2032 ff., 2197 ff. und 2303 ff.; FamFG Paragrafen 342 ff.; EuErbVO bei Auslandsbezug. ErbStG und AO nur hinzunehmen, wenn die konkrete Aufgabe eine Steuerschnittstelle hat. Fundstellen über amtliche Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken live prüfen; keine ungeprüften Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Krypto-Vermögenswerte und digitale Wallets im Erbfall sichern und auf Erben uebertragen. §§ 1922 1967 BGB digitale Nachlasswerte. Prüfraster: Wallet-Zugang Private Keys Multi-Sig Wertermittlung Steuer Erbschaft Sicherung. Output: Sicherungsplan Übergabe-Anleitung Steuerhinweise. Abgrenzung: nicht für allgemeine Nachlassaufnahme.
Digitaler Nachlass — Krypto-Wallet und Multi-Sig
Fachlicher Kern — Erbrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Digitaler Nachlass — Krypto-Wallet und Multi-Sigund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
- Arbeitsmodus: Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
- Outputpflicht: Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Mandantenfragen beim Kaltstart
- In welcher Wallet-Form sind die Krypto-Assets gespeichert — Hardware-Wallet (Ledger, Trezor), Software-Wallet, Custodial Exchange (Coinbase, Binance, Kraken) oder Multi-Signature-Wallet?
- Liegt die Seed-Phrase (12–24 Wörter, BIP39-Standard) vor? Wurde sie schriftlich hinterlegt (Tresor, Notar, Safe)?
- Welche Kryptowährungen sind betroffen — Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, NFTs, DeFi-Token?
- Welcher Wert zum Todestag (Stichtag § 11 ErbStG)? Liegen Transaktionshistorien vor (Steuererklärung)?
- Ist eine Vollmacht oder postmortale Vollmacht erteilt worden? Gibt es ein Testament mit Erbeinsetzung für Krypto?
- Hat der Exchange Kenntnis vom Erbfall? Wurden Zugangssperrungen vorgenommen?
- Wie hoch ist der Anschaffungswert (relevant für § 23 EStG Spekulationsgewinnsteuer)?
- Gibt es Hinweise auf Smart-Contract-gebundene Assets (DeFi Liquidity Pools, Staking-Verträge)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 1922 BGB | Gesamtrechtsnachfolge — alle Vermögenswerte einschließlich digitaler Assets gehen auf Erben über |
| § 1937 ff. BGB | Testierfreiheit — Krypto-Assets können testamentarisch zugewiesen werden |
| § 2032 ff. BGB | Erbengemeinschaft — gemeinsame Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände |
| § 261 BGB | Auskunft und Erteilung eidesstattlicher Versicherung |
| § 2314 BGB | Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter — umfasst Krypto-Assets |
| § 12 ErbStG | Bewertung zum Todestag — Krypto-Marktwert am Sterbetag |
| § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG | Spekulationsgewinnsteuer bei Veräußerung innerhalb Jahresfrist |
| § 17 EStG | Wesentliche Beteiligung — relevant bei Token mit Gesellschafterstellung |
| § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG | Nachlassverbindlichkeiten — Steuerschulden aus Krypto abzugsfähig |
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---|
Konstellationen und Lösungsansätze
Konstellation A — Hardware-Wallet ohne zugängliche Seed-Phrase
Problem: Erblasser hat Seed-Phrase nicht dokumentiert; Hardware-Wallet gesperrt (PIN-Versuche erschöpft).
| Schritt | Maßnahme | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Hardware-Wallet sicherstellen, nicht weiter entsperren | Eigentümerrecht § 903 BGB |
| 2 | Forensische Datenrettung durch spezialisierte Dienstleister (Unciphered, KeychainX) | Kosten als Nachlassverbindlichkeit |
| 3 | Bei digitalem Nachlass-Tresor oder Notar-Hinterlegung recherchieren | § 34 BNotO |
| 4 | Umfeld befragen (Hinterlassenschaft, Safe, digital) | — |
| 5 | Bei endgültigem Verlust: steuerliche Wertberichtigung auf null | BMF 22.11.2024 |
Erbschaftsteuer-Problem: § 12 ErbStG — Assets werden zum Todestag bewertet auch wenn faktisch nicht zugänglich. Anfechtung möglich wenn Unzugänglichkeit beweisbar (Verweis auf § 12 Abs. 4 BewG).
Konstellation B — Multi-Signature-Wallet (2-von-3-Signatur)
Problem: Wallet erfordert Signaturen mehrerer Schlüssel; Mitunterzeichner verweigern Kooperation.
| Schritt | Maßnahme | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Erbenstellung nachweisen (Erbschein § 2353 BGB) | § 2353 ff. BGB |
| 2 | Klage auf Mitwirkung der anderen Schlüsselhalter | §§ 241, 242 BGB Treuepflicht |
| 3 | Einstweilige Verfügung auf vorläufige Zugangssicherung | §§ 935, 940 ZPO |
| 4 | Bei Smart-Contract-Multi-Sig: technisches Gutachten zum Schlüsselrecht | Sachverständige |
Konstellation C — Custodial Exchange (Coinbase, Binance, Kraken)
Problem: Exchange hat Zugangsdaten des Erblassers; Erbe muss sich gegenüber Exchange legitimieren.
| Schritt | Maßnahme | Frist |
|---|---|---|
| 1 | Erbschein oder eröffnetes Testament + Sterbeurkunde einreichen | Unverzüglich nach Erbfall |
| 2 | Exchange-Widerspruchsfrist: oft 60–90 Tage nach Meldung | Exchange-AGB |
| 3 | Bei Verweigerung: Klage auf Herausgabe des Kontoguthabens | § 985 BGB analog (Quasi-Eigentümer) |
| 5 | Jahresfrist § 23 EStG prüfen: Anschaffung des Erblassers relevant | BMF 22.11.2024 |
Konstellation D — Unbekannte Wallets und unvollständige Dokumentation
Ermittlung:
- Gerät-Forensik (Computer, Smartphone): Wallet-Software-Spuren
- Blockchain-Explorer (Etherscan, Blockstream): öffentliche Transaktionshistorie anhand bekannter Adressen
- E-Mail-Durchsicht: Exchange-Bestätigungs-Mails, 2FA-Nachrichten
- Steuerunterlagen der letzten Jahre: Krypto-Gewinne/Verluste
Prüfschema — Nachlassbearbeitung Krypto-Assets
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Gesamtrechtsnachfolge — alle Assets erfasst? | § 1922 BGB | Vollständigkeitsprüfung |
| 2 | Wallettyp — Zugänglichkeit gesichert? | — | Hardware/Software/Custodial |
| 3 | Erbschein oder beglaubigte Erbfolge-Urkunde vorhanden? | § 2353 BGB | Legitimation gegenüber Exchange |
| 4 | Bewertung Todestag festgestellt? | § 12 ErbStG, § 11 ErbStG | Börsenkurs x Anzahl Coins |
| 5 | Erbschaftsteuer-Freibetrag berücksichtigt? | § 16 ErbStG | Ehegatte EUR 500.000; Kind EUR 400.000 |
| 7 | Jahresfrist-Berechnung ab Anschaffung Erblasser | § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG | Frist läuft weiter für Erben |
| 8 | Vermögensübertrag auf Erben-Wallet dokumentiert? | Steuerliche Kontinuität | Übertrag ist kein Steuertatbestand |
| 9 | DeFi/Staking-Erträge des Erblassers deklariert? | § 22 Nr. 3 EStG | Laufende Einkünfte steuerbar |
Steuerliche Behandlung
Erbschaftsteuer
| Position | Regelung | Grundlage |
|---|---|---|
| Bewertung | Börsenkurs am Todestag (Tages-Schlusskurs) | § 12 ErbStG, BewG |
| NFTs ohne Kurswert | Schätzung durch Sachverständigen | § 9 BewG |
| Freibeträge | Ehegatte EUR 500.000; Kind EUR 400.000; Enkel EUR 200.000 | § 16 ErbStG |
| Steuerklassen | I: Ehegatte, Kinder; II: Geschwister; III: Dritte | §§ 15, 19 ErbStG |
Einkommensteuer beim Erben
| Szenario | Steuerfolge | Grundlage |
|---|---|---|
| Veräußerung < 1 Jahr nach Anschaffung Erblasser | Spekulationsgewinn steuerpflichtig | § 23 EStG; Frist läuft ab Erblasser-Kauf |
| Staking-Erträge nach Erbfall | Einkunft § 22 Nr. 3 EStG; ggf. Gewerbesteuer | BMF 22.11.2024 |
| Hard Fork / Airdrop | Steuerpflichtiger Erwerb | BMF-Schreiben |
Bemessungsgrundlage Spekulationsgewinn
Veräußerungserlös (Marktpreis bei Verkauf)
- Anschaffungskosten (Kaufpreis Erblasser)
- Anschaffungsnebenkosten (Exchange-Gebühren)
= Spekulationsgewinn
× Einkommensteuersatz (25 % Abgeltungsteuer + Soli)
= Steuerschuld
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Krypto-Nachlass aufklaeren und verwerten | Konstellations-Prüfung A-D; Schriftsatzbausteine unten |
| Variante A — Seed-Phrase unauffindbar | Professioneller Wallet-Recovery-Dienstleister; einstweilige Sicherung |
| Variante B — Exchange kooperationsunwillig | § 97 InsO-Anfrage-Analogie; ggf. einstweilige Verfuegung |
| Variante C — Streit zwischen Miterben | Auseinandersetzungsklage; Verwertungsstrategie-Vermerk als Basis |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Anfrage an Exchange — Nachlassabwicklung
An [Exchange Name]
Legal/Compliance Department
Betreff: Erbfall — Konto [E-Mail/Username des Erblassers]
Erblasser: [Name], geboren [Datum], gestorben [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Erben nach [Name des Erblassers] teilen wir mit,
dass dieser am [Datum] verstorben ist.
Als Rechtsnachfolger nach § 1922 BGB fordern wir Sie auf:
1. Sicherung des Kontoguthabens und aller Assets
2. Mitteilung des Kontostandes zum Todestag [Datum]
3. Vollständige Transaktionshistorie seit Kontoeröffnung
4. Übertragung aller Assets auf folgendes Wallet der Erben:
[Wallet-Adresse]
Wir übermitteln als Anlage:
— Sterbeurkunde (beglaubigt)
— Erbschein / Testament + Eröffnungsprotokoll
— Personalausweis aller Erben
— Ggf. Vollmacht
Wir setzen eine Frist bis [Datum] (4 Wochen). Bei Nichterfüllung
werden wir unsere Ansprüche gerichtlich geltend machen.
[Kanzlei]
Sicherungsantrag einstweilige Verfügung bei Multi-Sig-Streit
[Landgericht] — [Kammer für Handelssachen]
Antrag auf einstweilige Verfügung
In der Sache [Erbe] ./. [Mitschlüsselhalter]
beantragen wir,
den Antragsgegner zu verpflichten, im Wege der einstweiligen
Verfügung die zur Multi-Signature-Wallet [Adresse] gehörenden
privaten Schlüssel nicht zu veräußern, zu löschen oder zu
übertragen und die Signatur-Mitwirkung auf Anforderung des
Antragstellers zu leisten.
Verfügungsanspruch: Die Antragstellerin ist Alleinerbin nach
dem Testament vom [Datum], beurkundet durch Notar [Name].
Die Krypto-Assets in der Multi-Sig-Wallet sind Nachlassbestandteil
Verfügungsgrund: Dringende Gefahr durch drohende technische
Irreversibilität bei Verweigerung der Signatur-Mitwirkung.
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
| Partei | Beweislastgegenstand | Beweismittel |
|---|---|---|
| Erbe | Erbenstellung | Erbschein § 2353 BGB; Testament + Eröffnungsprotokoll |
| Erbe | Zugehörigkeit Wallet zum Nachlass | Forensische Auswertung Endgerät; Exchange-Mails |
| Erbe | Wert zum Todestag | Börsenkursnachweis (CoinMarketCap-Archiv, Exchange-Statement) |
| Erbe | Anschaffungskosten für Steuerzwecke | Exchange-Transaktionshistorie; Blockchain-Auswertung |
| Finanzamt | Steuerpflicht | Steuerbescheid; Beweislast beim FA nach Abgabe Steuererklärung |
Fristen
| Frist | Auslöser | Dauer | Folge |
|---|---|---|---|
| Erbschaftsteuer-Erklärung | Aufforderung Finanzamt | 3 Monate (verlängerbar) | § 31 ErbStG |
| Einkommensteuer-Erklärung Erblasser | Erbfall | Normale Abgabefrist | Erben haften als Gesamtschuldner |
| Ausschlagung § 1944 BGB | Kenntniserlangung Erbfall | 6 Wochen (6 Monate Auslandsbezug) | Verlust Ausschlagungsrecht |
| Stufenklage Auskunft § 2314 BGB | Auskunftsverweigerung | Keine gesetzliche Frist | Verjährung 3 Jahre § 195 BGB |
| Veräußerung Krypto (steuerfrei) | Anschaffungsdatum Erblasser | > 12 Monate | § 23 EStG-Steuerfreiheit |
Gegenargumente und Reaktion
| Gegenargument Exchange / Miterbe | Reaktion |
|---|---|
| "Keine Legitimation ohne Erbschein" | Erbschein bei unstreitigem Testament nicht erforderlich; öffentliches Testament + Eröffnungsprotokoll reicht |
| "Assets sind wertlos wegen verlorenem Schlüssel" | Erbschaftsteuerrechtliche Korrektur durch Nachweis faktischer Unzugänglichkeit; ggf. § 12 Abs. 4 BewG |
| "Staking-Erträge nicht steuerbar" | BMF 22.11.2024: Staking = steuerbare Einkunft § 22 Nr. 3 EStG |
Streitwert und Kosten
Streitwert: Börsenwert der Krypto-Assets zum Todestag
- Typisch: EUR 10.000–mehrere Millionen je Portfolio
- Gerichtsgebühren bei EUR 100.000: ca. EUR 2.571 (3.0 Gebühr LG)
- RA-Gebühren: ca. EUR 6.000–8.000 je Partei
Erbschaftsteuer Berechnung Beispiel:
- Portfolio-Wert EUR 500.000 (Bitcoin + ETH)
- Erbe = Kind des Erblassers → Freibetrag EUR 400.000
- Steuerpflichtiger Erwerb: EUR 100.000 × 11 % (Steuerklasse I) = EUR 11.000
Strategische Empfehlung
| Strategie | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Prävention | Seed-Phrase notariell hinterlegen oder in Erbvertrag aufnehmen | Häufigste Verlustursache digitaler Nachlasswerte |
| Dokumentation | Krypto-Portfolio in notarielles Testament mit konkreter Walletbezeichnung | Klare Rechtslage; Vermeidung Erbengemeinschaftsstreit |
| Sofortmaßnahme | Exchange binnen 48 h nach Erbfall informieren | Verhindert automatische Kontosperrung oder Steuer-Compliance-Probleme |
Anschluss-Skills
nachlassinsolvenz-erbenhaftung-begrenzen— bei überschuldetem digitalen Nachlassfachanwalt-erbrecht-pflichtteilsberechnung— Krypto-Assets in Pflichtteilsbasisfachanwalt-erbrecht-testamentsvollstreckung— TV für Krypto-Depot
Quellen
- BGB §§ 1922, 1937, 2032, 2314, 2353
- ErbStG §§ 10, 12, 16, 19, 31
- EStG §§ 22, 23
- BewG §§ 9, 12
- BMF-Schreiben vom 22.11.2024 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen
- Stand: 05/2026; MiCA und EU-Krypto-Regulierung beachten
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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