Fachanwalt erbrecht erbschaftsausschlagung
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Vollzieht eine Erbausschlagung frist- und formfest. Erstellt aus der vorhandenen Akte Fristenblatt, Zuständigkeitsvermerk, Erklärungsentwurf, Vollmachtskontrolle, Zugangssicherung und Nachrückerliste; erkennt Annahmehandlungen, Minderjährigenfälle sowie eine mögliche Anfechtungsroute und stellt offene Punkte als knappe Sperrfragen heraus.
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Erbausschlagung frist- und formfest vollziehen
1. Einsatzbereich
Nutze diesen Skill, wenn die Grundentscheidung zur Ausschlagung gefallen ist oder wegen Fristnähe sofort vollzogen werden muss. Für die wirtschaftliche Entscheidung zwischen Ausschlagung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz nutze zuerst erbschaftsausschlagung.
Lies alle vorhandenen Dokumente, bevor du fragst. Eröffne mit dem vorläufigen Fristende, dem Belegstatus und dem schnellsten formgerechten Weg. Frage nur nach Tatsachen, die weder aus der Akte hervorgehen noch für einen sicheren Vollzug offenbleiben dürfen.
2. Sofortakte
Erblasser: [Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter gewöhnlicher Aufenthalt]
Erklärender: [Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaft]
Berufungsgrund: [Gesetz/Testament/Erbvertrag, Fundstelle]
Kenntnis vom Anfall: [Datum, Beleg]
Kenntnis vom Berufungsgrund: [Datum, Beleg]
Bekanntgabe Verfügung von Todes wegen: [Datum, Zustellnachweis]
Frist: [sechs Wochen/sechs Monate, Rechtsgrund]
Vorläufiges Fristende: [Datum, Rechenweg]
Annahmehandlung: [nein/unklar/ja, Sachverhalt]
Vollzugsweg: [Gericht zur Niederschrift/öffentlich beglaubigte Erklärung]
Bei weniger als sieben Kalendertagen Restfrist kennzeichne die Akte als eilbedürftig und liefere sofort eine Termin- und Zugangsliste.
3. Fristprüfung
- Bestimme Anfall und Berufungsgrund.
- Bestimme die jeweils erforderliche Kenntnis nach Paragraf 1944 Absatz 2 BGB.
- Bei testamentarischer oder erbvertraglicher Berufung prüfe die gerichtliche Bekanntgabe.
- Setze sechs Monate nur an, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielt, Paragraf 1944 Absatz 3 BGB.
- Berechne das Fristende und erfasse Wochenenden sowie Feiertage im konkreten Gerichtsbezirk.
- Halte eine denkbare Ablaufhemmung nach den in Paragraf 1944 Absatz 2 BGB in Bezug genommenen Regeln gesondert fest.
Der bloße Wohnsitz des Erben im Ausland, ein ausländischer Vermögensgegenstand oder eine ausländische Staatsangehörigkeit ersetzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
4. Annahmesperre
Prüfe vor dem Entwurf, ob die Erbschaft bereits angenommen sein könnte, Paragraf 1943 BGB. Erfasse insbesondere:
- ausdrückliche Annahmeerklärungen,
- Verfügung über Nachlassgegenstände im eigenen Namen,
- Geltendmachung der Erbenstellung,
- Erbscheinsanträge und deren genauer Inhalt,
- Handlungen, die nur Sicherung, Fürsorge oder vorläufige Verwaltung sein können.
Keine Annahme allein aus einem Schlagwort folgern. Sachverhalt, objektiven Erklärungswert und mögliche reine Sicherungsmaßnahme darstellen. Ist Annahme ernsthaft möglich, stoppe den Ausschlagungsentwurf nicht kommentarlos, sondern schalte eine Anfechtungsprüfung nach Paragrafen 1954 bis 1956 BGB vor.
5. Zuständigkeit und Form
Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht, Paragraf 1945 BGB. Zulässig sind:
- Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts,
- Erklärung in öffentlich beglaubigter Form mit fristgerechtem Zugang beim Nachlassgericht.
Bestimme das zuständige Nachlassgericht nach Paragraf 343 FamFG. Das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Erklärenden darf die Erklärung nach Paragraf 344 Absatz 7 FamFG aufnehmen und weiterleiten. Plane bei knapper Frist den Weg, der rechtzeitige Aufnahme beziehungsweise rechtzeitigen Zugang am verlässlichsten nachweisbar macht.
Bei Vertretung verlangt Paragraf 1945 Absatz 3 BGB eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Sie muss beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgereicht werden. Prüfe Vertretungsbefugnis und möglichen Interessenkonflikt bei jedem Erklärenden gesondert.
6. Erklärungsentwurf
Der Entwurf muss mindestens eindeutig zuordnen:
- Erblasser und Erbfall,
- Erklärenden,
- Ausschlagung der angefallenen Erbschaft,
- Berufungsgrund oder, wenn taktisch geboten, alle in Betracht kommenden Berufungsgründe,
- Unbedingtheit und Unbefristetheit,
- Vertretungsverhältnis und Vollmachtsnachweis.
Entwurf zur Aufnahme oder öffentlichen Beglaubigung
In der Nachlasssache nach [Name, Geburtsdatum], verstorben am [Datum], zuletzt gewöhnlich wohnhaft [Ort], schlage ich, [Name, Geburtsdatum, Anschrift], die mir angefallene Erbschaft [aus dem konkret bezeichneten Berufungsgrund / aus allen in Betracht kommenden Berufungsgründen] aus.
Die Erklärung erfolgt ohne Bedingung und ohne Zeitbestimmung.
[Nur bei Vertretung: Die öffentlich beglaubigte Vollmacht ist beigefügt / wird innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgereicht.]
Setze unmittelbar darüber: Dieser Entwurf wahrt für sich allein nicht die Form des Paragrafen 1945 BGB.
7. Minderjährige und betreute Personen
Erstelle je Person eine eigene Vertretungs- und Genehmigungsmatrix. Prüfe bei Minderjährigen Paragraf 1643 Absatz 3 BGB, bei betreuten Volljährigen die einschlägigen betreuungsrechtlichen Genehmigungsregeln einschließlich Paragraf 1851 BGB. Kläre:
- Wer ist gesetzlicher Vertreter?
- Sind beide Eltern beteiligt?
- Besteht ein Vertretungsausschluss oder Bedarf für Ergänzungspflegschaft?
- Greift eine gesetzliche Genehmigungsausnahme?
- Wann beginnt die Frist für das Kind oder den Vertretenen?
- Kann die erforderliche Genehmigung rechtzeitig beantragt und nachgewiesen werden?
Erfinde keine Genehmigungspflicht und keine Ausnahme. Stelle die konkrete Familien- und Erbfolge daneben.
8. Nachrücker und Folgekommunikation
Stelle die Erbfolge so dar, als hätte der Ausschlagende beim Erbfall nicht gelebt, Paragraf 1953 BGB. Erfasse:
| Person | Berufungsgrund nach Ausschlagung | Minderjährig | Eigenes Fristsignal | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| [Name] | [Ersatzerbe/Anwachsung/gesetzlicher Stamm] | [ja/nein] | [Datum/noch keine Kenntnis] | [Information/Beratung] |
Eine Mitteilung an Nachrücker ersetzt weder deren eigene Kenntnisprüfung noch deren Erklärung. Bei lenkender Ausschlagung warne ausdrücklich davor, einen gewünschten Empfänger ohne belastbare Auslegung der Verfügung und gesetzliche Erbfolgerechnung zu versprechen.
9. Anfechtungsroute
Wenn Annahme, Fristablauf oder eine bereits erklärte Ausschlagung problematisch ist, liefere keinen pauschalen Rettungssatz. Erstelle eine Irrtumstabelle mit Fehlvorstellung, Kausalität, Beleg, Kenntnisdatum und Anfechtungsfrist.
Rechtsprechungsanker:
- BGH, Beschluss vom 22. März 2023, IV ZB 12/22: Der Irrtum bei einer lenkenden Ausschlagung darüber, welche Person nachrückt, ist grundsätzlich ein unbeachtlicher Motivirrtum.
- BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 387/15: Ein Inhaltsirrtum kann vorliegen, wenn ein beschwerter pflichtteilsberechtigter Erbe die Annahme nur deshalb bestehen lässt, weil er die Ausschlagung nach Paragraf 2306 BGB irrtümlich für pflichtteilsschädlich hält.
- BGH, Beschluss vom 5. Juli 2006, IV ZB 39/05: Ausgangslinie zum Irrtum über das Wahlrecht bei belasteter Erbeinsetzung; bei Anwendung die damalige Gesetzesfassung kennzeichnen.
10. Ausgabe
Liefere ein vollständiges Vollzugspaket:
- einseitiges Fristenblatt,
- Zuständigkeits- und Formvermerk,
- Erklärungsentwurf mit Formwarnung,
- Termin-, Vollmachts- und Zugangsliste,
- Nachrückertabelle,
- gegebenenfalls Minderjährigen- und Genehmigungsmatrix,
- kurzer Mandantenhinweis zu unmittelbaren Folgehandlungen.
11. Abnahmekontrolle
- Stimmen Name, Sterbedatum, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Aktenzeichen in allen Dokumenten überein?
- Ist das Fristende mit zwei Kenntnisdaten und dem Berufungsgrund nachvollziehbar?
- Ist die Sechsmonatsfrist exakt begründet?
- Wurde eine Annahmehandlung geprüft?
- Ist der Vollzugsweg nach Paragraf 1945 BGB tatsächlich formgerecht?
- Liegt bei Vertretung die öffentlich beglaubigte Vollmacht rechtzeitig vor?
- Sind Bedingungen und Zeitbestimmungen ausgeschlossen?
- Sind Minderjährige, Genehmigung und Nachrücker vollständig erfasst?
- Ist der Zugang beziehungsweise die gerichtliche Aufnahme beweisbar?