Denkmalschutz abriss unzumutbarkeit pruefen
Prüft die Ablehnung einer Abbruch- oder Veränderungserlaubnis für ein Baudenkmal. Bestimmt das einschlägige Landesdenkmalrecht, Denkmalwert, Erhaltungsalternativen, objektbezogene Wirtschaftlichkeit, Förderungen, Verkaufsmöglichkeit, Darlegungslast und Eigentumsschutz und erstellt Wirtschaftlichkeits- und Klagevermerk.From its SKILL.md
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Abriss eines Baudenkmals prüfen
Einsatzlage
Ein Eigentümer hält Erhaltung oder sinnvolle Nutzung eines Baudenkmals für wirtschaftlich unzumutbar und beantragt Beseitigung oder tiefgreifende Veränderung. Eine bundesweit einheitliche Norm „Paragraf 9 DSchG“ gibt es nicht; Erlaubnistatbestand und Verfahren folgen dem Recht des jeweiligen Landes.
Normenanker
- Denkmalschutzgesetz des betroffenen Landes: Denkmaleigenschaft, Erhaltungspflicht, Erlaubnis, Zumutbarkeit, Förderung und gegebenenfalls Übernahme oder Entschädigung.
- Artikel 14 Absatz 1 GG: Eigentumsgarantie und verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung.
- Paragrafen 24, 28 und 39 VwVfG sowie Landesrecht: Amtsermittlung, Anhörung und Begründung.
- Paragrafen 42, 68, 74 und 80 VwGO: Verpflichtungsklage, Vorverfahren, Frist und Eilrechtsschutz.
- BauGB und Landesbauordnung für die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Folgenutzung.
Rechtsprechungsanker
- BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91: Denkmalschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe hohen Rangs; eine Regelung, die gewichtige Eigentümerbelange bei unzumutbarer Belastung vollständig unberücksichtigt lässt, verletzt jedoch Artikel 14 Absatz 1 GG.
- BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16: Eine praktische Verkaufsmöglichkeit kann gegen wirtschaftliche Unzumutbarkeit sprechen. Eine negative Wirtschaftlichkeitsberechnung allein macht Verkaufsbemühungen nicht in jedem Fall entbehrlich.
- BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21: Der Eigentümer trägt regelmäßig die Darlegungslast für wirtschaftliche Unzumutbarkeit, weil Nutzungs-, Kosten- und Verwertungsmöglichkeiten in seinem Lebensbereich liegen.
Prüfprogramm
- Landesrecht, Denkmalstatus, Schutzumfang und Begründung der Denkmaleigenschaft feststellen; Einzeldenkmal und Ensemble unterscheiden.
- Erlaubnisziel und genehmigungsfähige Folgenutzung konkretisieren. Abriss ohne belastbare Anschlussplanung kann wirtschaftlich und abwägungsrechtlich anders zu bewerten sein.
- Bestand, Schäden, Ursachen und notwendige Sicherungs-, Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durch fachgerechte Gutachten erfassen.
- Objektbezogene Wirtschaftlichkeit mit realistischen Erträgen, Kosten, Finanzierung, Restwert, Förderungen, Steuervergünstigungen und zumutbaren Nutzungsvarianten berechnen. Unterlassene Instandhaltung und selbst verursachte Mehrkosten gesondert behandeln.
- Teilabbruch, Umnutzung, Ergänzungsbau, Verkauf und öffentlich-rechtliche Übernahme- oder Ausgleichsinstrumente als Alternativen prüfen.
- Verkaufsbemühungen, Marktansprache und Angebote dokumentieren oder nachvollziehbar begründen, warum sie aussichtslos sind.
- Denkmalwert und Eigentümerbelastung gewichten und Verpflichtungsantrag auf Erlaubniserteilung oder Neubescheidung nach Landesrecht formulieren.
Arbeitsergebnis
Erstelle Landesrechtsvermerk, Denkmalwert- und Maßnahmenmatrix, nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Varianten, Verkaufs- und Förderungsakte sowie einen Verpflichtungsantrag. Persönliche Vermögenslage ersetzt die objektbezogene Prüfung nicht.
Belege und Aktenlücken
- Denkmalliste, Eintragungsunterlagen und fachliche Stellungnahmen
- Erlaubnisantrag und Ablehnungsbescheid
- Bauzustands-, Schadens- und Kostengutachten
- Nutzungskonzepte, Ertragsansätze, Förder- und Steuerunterlagen
- Maklerauftrag, Verkaufsangebote und Genehmigungsfähigkeit der Folgenutzung
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