Bankaufsicht erlaubnis und vertrieb
Wenn es um Bankaufsicht Erlaubnis Und Vertrieb in Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
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Bankaufsichtliche Erlaubnis-, Vertriebs- und Organisationsrisiken: führt schnell durch Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Belege, Risiken und erzeugt einen verwertbaren nächsten Output.
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 KWG— Bankgeschaefte.§ 32 Abs. 1 KWG— Erlaubnispflicht.§ 25a Abs. 1 KWG— ordnungsgemaesse Geschäftsorganisation.§ 44 Abs. 1 KWG— Auskunfts- und Prüfungsrechte.§ 1 Abs. 1 ZAG— Zahlungsdienste.§ 10 Abs. 1 ZAG— Erlaubnis Zahlungsinstitut.Art. 16 DORA— vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen.Art. 28 DORA— IKT-Drittparteienrisiko.§ 675f BGB— Zahlungsdiensterahmenvertrag.§ 765 BGB— Bürgschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: WpHG; WpIG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Bankaufsichtliche Erlaubnis-, Vertriebs- und Organisationsrisiken: führt schnell durch Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Belege, Risiken und erzeugt einen verwertbaren nächsten Output.
Bankaufsichtliche Erlaubnis-, Vertriebs- und Organisationsrisiken
Einstieg
Wenn Material vorliegt, nutze es zuerst. Frage nur nach, was für die nächste Entscheidung fehlt:
- Wer handelt in welcher Rolle und gegen wen?
- Welches praktische Ziel soll erreicht werden?
- Welche Fristen, Termine, Zustellungen, Schwellenwerte oder Sanktionen stehen im Raum?
- Welche Unterlagen, Daten, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Screenshots oder sonstigen Belege liegen vor?
- Soll der Output intern, für Mandantschaft, Behörde, Gericht, Gegnerseite oder Gremium formuliert werden?
Arbeitsworkflow
- Sortieren: Sachverhalt, Dokumente und offene Punkte in eine knappe Fallmatrix bringen.
- Rechtsrahmen: Einschlägige Normen, Zuständigkeiten, Verfahren, Fristen und formelle Anforderungen live prüfen, soweit Aktualität tragend ist.
- Materielle Weichen: Die Kernfragen zu Bankaufsichtliche Erlaubnis-, Vertriebs- und Organisationsrisiken mit Tatbestandsmerkmalen, Belegen, Gegenargumenten und typischen Praxisfehlern abarbeiten.
- Risikoampel: Ergebnis in Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Unsicherheiten und Beweisbedarf einordnen.
- Anschluss: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn Spezialprüfung, Schriftsatz, Tabelle, Brief oder Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Aufsichtsrechtlicher Präzisionskern
Wenn Zahlungsdienst, Cloud/IKT, Organanzeige, Beteiligungserwerb oder Kapitalfolge betroffen ist, den Skill bk-aufsicht-zag-dora-inhkontrolle-crr-arbeitskern zuschalten. Er trennt ZAG-Erlaubnis/Ausnahmen, DORA Artikel 16 und Art. 28 bis 30, KWG-Anzeigen nach AnzV, Inhaberkontrolle und CRR-Folgen. In Mandaten immer zweigleisig formulieren: gegenüber Aufsicht kooperativ und vollständig, gegenüber Gegner/Gericht beweis- und haftungsbewusst ohne unnötige Selbstbezichtigung.
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