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Schriftsatzkern substantiierung

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Wenn es um Schriftsatzkern Substantiierung in Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Substantiierter Schriftsatzkern für Klage auf Schadensersatz aus Falschberatung, Widerrufsklage Verbraucherdarlehen: Tatsachenvortrag-Geruest, Anspruchsgrundlagen-Kette, Beweisangebote, Hilfsanträge, Replik-/Duplik-Vorausschau.

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: WpHG; WpIG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Substantiierter Schriftsatzkern für Klage auf Schadensersatz aus Falschberatung, Widerrufsklage Verbraucherdarlehen: Tatsachenvortrag-Geruest, Anspruchsgrundlagen-Kette, Beweisangebote, Hilfsanträge, Replik-/Duplik-Vorausschau.

Schriftsatzkern und Substantiierung im Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht

Wann dieser Arbeitsgang greift

  • Es soll ein vollwertiger Schriftsatz im Bereich Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht erstellt werden, typischerweise: Klage auf Schadensersatz aus Falschberatung, Widerrufsklage Verbraucherdarlehen.
  • Die Mandatsannahme und ggf. Vergleichsverhandlung sind abgeschlossen oder gescheitert.
  • Klage-, Widerspruchs-, Einspruchs-, Rechtsmittel-Frist ist bekannt und im Kalender eingetragen.

Aufbauschema

A. Rubrum

  • Parteien (Bezeichnung wie im Vorprozess oder Bescheid, exakte Schreibweise!).
  • Zustellungsanschrift Bevollmaechtigte.
  • Gericht/Behörde (Zuständigkeit prüfen und im Schriftsatz darstellen, wenn streitig).
  • Aktenzeichen (Bezugs-Az., neues Az. nach Eingang).
  • Streitwert/Gegenstandswert.

B. Antraege

Klassischer Antrag-Block; je nach Verfahrenstyp:

  • Leistungsantrag (zu zahlen, zu unterlassen, zu beseitigen, herauszugeben).
  • Feststellungsantrag (Feststellungsinteresse darlegen).
  • Gestaltungsantrag (Aufhebung, Anfechtung, Scheidung).
  • Hilfsantraege staffeln (von eng nach weit oder von hoch nach niedrig).

C. Tatsachenvortrag

Der Substantiierungs-Kern; pro Anspruchsgrundlage in §§ 488 ff. BGB, WpHG, KWG, ZAG, GwG, MiFID II, PRIIPs-VO, MaComp eine eigene Tatsachen-Sequenz:

  1. Sachverhalts-Chronologie mit konkreten Daten (Tag, Uhrzeit, Ort, Personen).
  2. Mandantenseitige Tatsachenbehauptungen mit Beweisangeboten.
  3. Gegnerisches Verhalten mit Belegen (Schreiben, Aussage, Verhalten).
  4. Schaden/Folgen bezifferbar (Hauptforderung, Nebenforderung, Zinsen, Folgekosten).

D. Rechtliche Wuerdigung

Anspruchsaufbau klassisch:

  1. Anspruchsgrundlage nennen (z.B. § X iVm § Y).
  2. Tatbestandsmerkmale durchgehen; jedes Merkmal wird gegen den Tatsachenvortrag gespiegelt.
  3. Einwendungen der Gegenseite vorwegnehmen und entkraeften.
  4. Rechtsprechungs-Verweise: BAG/BGH/BVerfG/EuGH/BFH je nach Fachgebiet; bei Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht typischerweise die letzte hoechstrichterliche Linie zitieren.
  5. Subsumtion-Ergebnis klar formulieren.

E. Beweisangebote

Pflichtbestandteil, ohne den Substantiierung nicht ausreicht:

  • Urkundenbeweis: konkrete Anlage Kxx benennen, Inhalt nicht nur "Vertrag" sondern "Vertrag vom TT.MM.JJJJ, dort § X Abs. Y, Anlage K1".
  • Zeugenbeweis: Name, ladungsfaehige Anschrift, Beweisthema in einem Satz.
  • Sachverstaendigenbeweis: ggf. Privatgutachten mit anfuegen, gerichtliches Gutachten beantragen.
  • Parteivernehmung als letzte Stufe, mit Antrag § 448 ZPO und Indiziengeruest.
  • Inaugenscheinnahme: bei Sache vor Ort (Mietraum, Baustelle, Fahrzeug, Hardware).

F. Anlagenverzeichnis

  • K1, K2 ... durchnummeriert (Antragstellerin/Klägerin).
  • Bei Beklagten B1, B2 ...
  • Jede Anlage mit Datum, Absender, Empfaenger, Inhaltsbeschreibung in einem Satz.
  • Pflicht-Erwaehnung im Tatsachenvortrag.

Substantiierungs-Fallen im Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht

  • Pauschaltatsachen ohne konkrete Daten ("seit Jahren", "regelmaessig", "in mehreren Faellen") werden vom Gericht uebergangen.
  • Beweisangebot zur falschen Tatsache: Beweisthema deckt nur Teilaussage ab.
  • Selbst-widersprueche zwischen Schriftsatz und Anlage ("Im Vertrag steht doch was anderes").
  • Verspaeteter Vortrag § 296 ZPO/§ 87b VwGO: Rueglich-Fristen beachten, Verschulden vermeiden.
  • Anspruchskonkurrenz zwischen mehreren Grundlagen: nicht eine wegfallen lassen.

Prüfkette vor Versand

  1. Antragsformulierung tenoriert (urteilstauglich, vollstreckbar)?
  2. Jede Tatbestandsmerkmal-Subsumtion mit eigener Tatsache + Beweis hinterlegt?
  3. Frist eingehalten (Eingangsstempel/elektronische Uebermittlung)?
  4. Zuständigkeit positiv festgestellt?
  5. Streitwert plausibel, ggf. mit Anlage Streitwert-Berechnung?
  6. Anlagenverzeichnis vollstaendig und nummerisch konsistent?
  7. beA-/EGVP-/EBO-Konformitaet (PDF/A, ERVV-Signatur)?
  8. Vier-Augen-Prüfung durch Sozius oder Senior-Anwaeltin?

Rechtsprechungs-Werkzeugkasten

  • BVerfG, BGH, BAG, BFH, BVerwG, EuGH und die jeweils massgeblichen Fachsenate für Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht.
  • §§ 488 ff. BGB, WpHG, KWG, ZAG, GwG, MiFID II, PRIIPs-VO, MaComp sowie Verordnungen/Richtlinien dazu.
  • Aktuelle Reform- und Gesetzgebungslage einbeziehen.

Pflicht-Output

  1. Schriftsatz mit Rubrum, Antraegen, Tatsachenvortrag, Rechtsausfuehrung, Beweisangeboten, Anlagenverzeichnis.
  2. Anlagen-Konvolut numerisch geordnet, jede Anlage einzeln benannt.
  3. Frist-Doku mit Eingangsbestaetigung (beA-Eingangsnachricht, EB).
  4. Streitwertskizze (eigenes Memo, falls > 1 Anspruch).
  5. Mandanten-Erinnerung mit Naechster-Schritt-Aufgaben (Zeuginnen vorbereiten, Sachverstaendiger?).

Beispiel-Anspruchsgrundlagen im Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht

Drei haeufig gebrauchte Anspruchsgrundlagen aus §§ 488 ff. BGB, WpHG, KWG, ZAG, GwG, MiFID II, PRIIPs-VO, MaComp und ihre Substantiierungs-Anforderungen:

Grundlage 1

  • Tatbestandsmerkmal 1: konkrete Tatsache + Beweis.
  • Tatbestandsmerkmal 2: konkrete Tatsache + Beweis.
  • Tatbestandsmerkmal 3: konkrete Tatsache + Beweis.
  • Rechtsfolge: konkreter Antrag.

Grundlage 2

Analog - jede Tatsache braucht ein Beweisangebot.

Grundlage 3 (Auffanggrundlage / Sekundaeranspruch)

Hilfsweise vortragen, klar als Hilfsantrag/Hilfsvortrag kennzeichnen.

Antrags-Muster nach Verfahrenstyp

Typische Antraege in Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht (Klage auf Schadensersatz aus Falschberatung, Widerrufsklage Verbraucherdarlehen):

  • Hauptantrag (Leistung/Feststellung/Gestaltung).
  • Hilfsantrag (z.B. für den Fall, dass Hauptforderung verjaehrt ist).
  • Annex-Antraege (Zinsen, Nebenforderungen, Kosten).
  • Streitwert-Antrag (falls Streitwert streitig).

Beweisaufnahme - was das Gericht sehen will

Urkundenbeweis

  • Anlage K1: Bezeichnung, Datum, kurze Inhaltsbeschreibung.
  • Im Tatsachenvortrag: "Diese Behauptung beruht auf dem als Anlage K1 vorgelegten Schreiben der Beklagten vom TT.MM.JJJJ, dort Seite Y, Absatz Z."

Zeugenbeweis

  • Form: "Beweis: Aussage der Zeugin Name, ladungsfaehige Anschrift, zum Beweisthema (konkret in einem Satz)."
  • Mehrere Zeuginnen zum gleichen Thema: Indiziengeruest staerken.
  • Keine Beweisermittlung über Zeugnis - das Beweisthema muss konkret sein.

Sachverstaendigenbeweis

  • Bei Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht-typischen Streitfaellen oft notwendig (Bauwerk, IT-System, Anlagebewertung, medizinische Frage).
  • Privatgutachten als Anlage K vorlegen + zugleich gerichtliches Gutachten beantragen.
  • Verfahrensoekonomie: Sachverstaendigen-Kosten frueh mit Mandantin besprechen.

Parteivernehmung (§ 448 ZPO)

  • Letzte Stufe, nur wenn andere Beweismittel ausgeschoepft.
  • Indiziengeruest vortragen, das eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Behauptung tragt.

Replik-/Duplik-Vorausschau

Schon im Klageschriftsatz die wahrscheinlichen Einwaende der Gegenseite vorwegnehmen:

  • Verjährung -> Hemmungstatbestand vortragen.
  • Erfuellung/Aufrechnung -> rechtzeitige Tatsachenbasis schaffen.
  • Formmangel -> Heilung/Schutz-Argument bereit halten.
  • Treuwidrigkeit -> Indiziengeruest gegen Treuwidrigkeits-Vorwurf.

Elektronische Einreichung (beA, EGVP, EBO, ELSTER)

  • PDF/A-2 oder PDF/A-3, mit eingebetteten Schriften.
  • Strukturdatensatz nach ERVV pflicht-konform (Sender, Empfaenger, Az., Versanddatum).
  • Qualifizierte elektronische Signatur (qeS) der einreichenden RA-Person oder einfacher elektronischer Versand über beA (sicherer Uebermittlungsweg).
  • Eingangsbestaetigung aufbewahren - Datum der Einreichung ist Fristwahrungs-Beweis.
  • 1.10.2026 / 1.10.2027 - ZVollstrDigitG-Änderungen im Vollstreckungsbereich; in Bank-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht ggf. spezifische ERV-Pflichten beachten.

Schriftsatz-Stil

  • Aktiv, kurze Saetze, klare Subsumtion.
  • Keine Floskeln ("Die Klage ist zulässig und begruendet" als Ueberschrift, aber dann substantiieren).
  • Mandanten- und Beweismittel-Zitate woertlich, in Anfuehrungszeichen, mit Anlage-Verweis.
  • Keine Gefuehlsausbrueche - sachlich auch bei provokanter Gegenseite.

Vier-Augen-Check

Vor Versand:

  • Antrag tenorierungsfaehig
  • Frist gewahrt mit Reserve
  • Jede Tatsache hat Beweis
  • Anlagen vollstaendig und nummeriert
  • Rechtsprechungs-Zitat aktuell
  • Streitwert plausibel
  • beA/EGVP-konform
  • Senior-/Sozius-Freigabe

Cross-Refs

  • erstgespraech-mandatsannahme (im selben Plugin) für die Tatsachen-Grundlage und Streitwertskizze.
  • vergleichsverhandlung-strategie (im selben Plugin) für parallelen Vergleichsversuch (Gueteverhandlung, Mediation).

Vertiefung: Leitsaetze Schriftsatzanforderungen Bank-/Kapitalmarktrecht

Schlüssel-Leitsaetze Substantiierung

Normen-Kette Schriftsatz Bank-/Kapitalmarktrecht

  • §§ 280, 311 BGB — Anspruchsgrundlage Beratungsfehler
  • §§ 495, 355 BGB — Widerruf Verbraucherkredit
  • § 64 WpHG — Geeignetheitspruefung (ab 2018)
  • § 287 ZPO — Schadensschaetzung durch Gericht
  • § 296 ZPO — Zurueckweisung verspaeteten Vortrags

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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