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Statusfeststellung it freelancer paragraf 7 sgb iv

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Prüft den sozialversicherungsrechtlichen Status eines IT-Freelancers auftragsbezogen. Bewertet Vertrag und gelebte Praxis, Eingliederung, Weisungen, Projektverantwortung, Betriebsmittel, Vertretung und Unternehmerrisiko und erstellt Statusmatrix, Belegplan und Antrag oder Widerspruch nach Paragraf 7a SGB IV.From its SKILL.md

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Status eines IT-Freelancers feststellen

Einsatzlage

Ein IT-Spezialist arbeitet projektbezogen beim Kunden oder in einer mehrgliedrigen Vertragskette. Vertragsbezeichnungen, Homeoffice und hohe Vergütung entscheiden den Status nicht; maßgeblich ist das Gesamtbild jedes einzelnen Einsatzes.

Normenanker

  • Paragraf 7 Absatz 1 SGB IV: Beschäftigung, Weisungsgebundenheit und Eingliederung als Anhaltspunkte.
  • Paragraf 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren und Prognoseentscheidung vor Tätigkeitsbeginn.
  • Paragraf 28p SGB IV: Betriebsprüfung und Beitragsnachforderung.
  • Paragraf 611a BGB: arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff als gesonderte, nicht stets deckungsgleiche Prüfung.
  • Paragrafen 24, 25 und 37 SGB X sowie Paragrafen 84 und 86b SGG: Anhörung, Verzinsung, Bekanntgabe und Rechtsschutz.

Rechtsprechungsanker

  • BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R: Bei einem Datenbank-Administrator in einer Vertragskette sind auch die Verträge zwischen Auftraggeber und Endkunde einzubeziehen; Projektverantwortung und die dadurch vorgegebenen Arbeitsabläufe können für die Eingliederung prägend sein.
  • BSG, Urteil vom 12. Juni 2024 - B 12 BA 2/22 R: Weisungsgebundenheit und Eingliederung stehen nicht in einem Rangverhältnis und müssen nicht kumulativ vorliegen. Vertragswille und Honorarhöhe sind nur begrenzt aussagekräftig; maßgeblich bleiben die konkreten Einzelaufträge und ihre gelebte Durchführung.
  • BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R: Die Entscheidung betrifft Honorarärzte, nicht IT-Freelancer. Verwendbar ist nur der allgemeine Typusmaßstab, wonach hochqualifizierte Tätigkeit und fachliche Eigenverantwortung eine fremdbestimmte Eingliederung nicht ausschließen.

Prüfprogramm

  1. Jede Vertragsstufe und jeden Einzelauftrag erfassen: Freelancer, Vermittler, Hauptauftragnehmer, Endkunde, Leistungsbeschreibung und Verantwortungsgrenzen.
  2. Schriftliche Vereinbarung und gelebte Praxis getrennt dokumentieren. Abweichungen bei Einsatzzeit, Arbeitsort, Berichtspflichten, Freigaben und Zusammenarbeit markieren.
  3. Weisungen und Eingliederung konkret prüfen: Sprint- und Ticketzuweisung, Teamrituale, Linienvorgesetzter, Urlaubsabstimmung, Vertretung, Kundensysteme, E-Mail-Adresse und Abnahmehoheit.
  4. Eigene Projekt- und Erfolgsverantwortung bewerten: bestimmtes Werk oder bloße Arbeitskraft, Nachbesserungsrisiko, Kalkulation, eigenes Personal, eigene Betriebsmittel und echte Gewinn- oder Verlustrisiken.
  5. Mehrere Auftraggeber nur insoweit würdigen, wie sie die Dispositionsfreiheit im konkreten Einsatz tatsächlich begrenzen. Das allgemeine Risiko fehlender Folgeaufträge ist kein auftragsbezogenes Unternehmerrisiko.
  6. Status je Einsatzzeitraum bestimmen; Rechtsfolgen in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie mögliche Säumniszuschläge und Rückgriffsgrenzen getrennt berechnen.
  7. Antrag nach Paragraf 7a SGB IV oder Widerspruch mit Tatsachenmatrix und Belegen formulieren; steuerliche Einordnung und arbeitsrechtlichen Status nicht ungeprüft übertragen.

Arbeitsergebnis

Liefere eine auftragsbezogene Indizienmatrix mit Gewichtung und Aktenfundstellen, eine Vertragsketten-Grafik, Beitrags- und Fristenrisiken sowie einen ausformulierten Statusantrag, Widerspruch oder Präventionsplan für die künftige Projektgestaltung.

Belege und Aktenlücken

  • Rahmen-, Projekt-, Vermittlungs- und Endkundenverträge
  • Leistungsbeschreibungen, Tickets, Sprintpläne und Abnahmeprotokolle
  • Kalender, Kommunikationswege, Organigramm und Zugriffsberechtigungen
  • Rechnungen, Betriebsmittel, Versicherungen und Nachweise eigener Mitarbeiter
  • Anhörung, Statusbescheid, Betriebsprüfungsunterlagen und Beitragsberechnung

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