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Rechtsprechung livecheck arbeitsrecht

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Wenn es um Rechtsprechung Livecheck Arbeitsrecht in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Live-Check für arbeitsrechtliche Rechtsprechung: Prüfprotokoll für BAG-, LAG- und EuGH-Zitate, Verifizierungswege über bundesarbeitsgericht.de, openjur.de, dejure.org, curia.europa.eu, Umgang mit nicht verifizierbaren Quellen.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Live-Check für arbeitsrechtliche Rechtsprechung: Prüfprotokoll für BAG-, LAG- und EuGH-Zitate, Verifizierungswege über bundesarbeitsgericht.de, openjur.de, dejure.org, curia.europa.eu, Umgang mit nicht verifizierbaren Quellen.

Fachlicher Kern — Arbeitsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Spezial: Rechtsprechung Live-Check Arbeitsrecht und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
  • Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Einstieg

Wenn Urteile zitiert werden sollen oder bereits zitierte Urteile zu prüfen sind:

  1. Welche Urteile sind zu prüfen? Liste der Aktenzeichen mit Datum
  2. Welche Quelle ist bisher angegeben? BeckRS, juris, Modellwissen, URL?
  3. Ist das Urteil öffentlich zugänglich? Via BAG-Website, openjur.de, dejure.org?
  4. Wird nur der Tenorierungssatz gebraucht oder der vollständige Begründungstext?

Prüfprotokoll: BAG-Entscheidungen

Schritt 1: BAG-Website

Primärquelle für BAG-Entscheidungen: bundesarbeitsgericht.de

  • Rubrik „Entscheidungen" → Suche nach Datum oder Aktenzeichen
  • Volltext in PDF verfügbar (nicht für alle Entscheidungen; ältere oft nur Kurzform)
  • Pressemitteilungen für aktuelle Leitsätze

Schritt 2: Dejure.org

dejure.org vernetzt BAG-Aktenzeichen mit dem Gesetzestext und zeigt zitierende und zitierte Entscheidungen.

  • Gut für Normverknüpfung und Überblick
  • Nicht für vollständige Urteilstexte; verlinkt zum BAG oder openjur.de

Schritt 3: OpenJur

openjur.de enthält Volltext-Entscheidungen von BAG, LAG und ArbG (soweit veröffentlicht).

  • Kostenlos; gute Volltextsuche
  • Nicht alle Entscheidungen vorhanden; Abdeckung variiert

Schritt 4: Wenn Quelle nicht öffentlich

  • Entscheidung als „zu prüfen" kennzeichnen
  • Keine Zitierung ohne Verifikation in Schriftsätzen
  • Im Memo: explizit vermerken „Quelle: [Angabe]; nicht frei zugänglich — vor Verwendung in Schriftsatz verifizieren"

Prüfprotokoll: EuGH-Entscheidungen

Primärquelle: curia.europa.eu

  • Volltextsuche nach Rechtssache-Nummer (z.B. C-134/24) oder Suchbegriff
  • Alle Entscheidungen in allen EU-Amtssprachen kostenlos verfügbar

Alternativ: eur-lex.europa.eu für Verlinkung mit Richtlinien und Verordnungen.

Prüfprotokoll: BVerfG-Entscheidungen

Primärquelle: bverfg.de

  • Volltext-Entscheidungen kostenlos; Pressemitteilungen für aktuelle Entscheidungen
  • Suche nach Aktenzeichen (z.B. 1 BvR 123/24) oder Datum

Prüfprotokoll: LAG-Entscheidungen

  • openjur.de: Hauptquelle für LAG-Volltext
  • Landesjustizportale (z.B. NRW: nrwe.de; Bayern: gesetze-bayern.de)
  • Direkte LAG-Website (manche LAG veröffentlichen eigene Entscheidungsdatenbanken)

Typische Fehlerquellen und Risiken

FehlerRisikoVermeidung
BAG-Aktenzeichen aus KI-OutputAktenzeichen existiert nicht oder passt nichtStets über bundesarbeitsgericht.de verifizieren
Falsche Zuordnung Senat/DatumZitat passt nicht zum StreitpunktVolltext lesen, nicht nur Leitsatz
Veraltete RechtsprechungUrteil durch neueres überholtDejure.org: „nachfolgende Entscheidungen" prüfen
BeckRS als einzige FundstelleNicht öffentlich zugänglich; nicht frei prüfbarNur BeckRS-Nummer verwenden wenn BAG-URL als Primärquelle angegeben
Falsche RandnummerUrteil wird mit falscher Randnummer zitiertVolltext lesen und Rn. prüfen

Live-Check-(Kurzfassung)

1. Aktenzeichen und Datum notieren
2. Suche auf bundesarbeitsgericht.de (BAG) / curia.europa.eu (EuGH)
3. Entscheidung gefunden? → URL notieren; Kernsatz aus Volltext entnehmen
4. Nicht gefunden? → openjur.de versuchen
5. Immer noch nicht gefunden? → Als "nicht verifiziert" markieren
6. Nie aus Modellwissen zitieren ohne Verifikation

Muster-Quellenangabe für Schriftsatz

„[Gericht], [Entscheidungsform] vom [Datum], [Aktenzeichen], Rn. [im Volltext geprüfte Randnummer], [amtliche URL]."

„EuGH, Urteil vom [Datum], Rechtssache [Aktenzeichen], ECLI:[im Volltext geprüfter ECLI], Rn. [im Volltext geprüfte Randnummer], [CURIA-URL]."

Aktuelle Leitentscheidungen (Stand Mai 2026) — Kurze Referenzliste

EntscheidungTragende Aussage und GrenzeAmtliche Primärquelle
BAG 6 AZR 152/22 (01.04.2026)Eine erforderliche Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht die daraufhin ausgesprochene Kündigung nach unionsrechtskonformer Auslegung von Paragraf 18 Abs. 1 KSchG unwirksam.BAG-Volltext
EuGH C-134/24, Tomann (30.10.2025)Ohne richtliniengerechte vorherige Anzeige beginnt die Sperrfrist aus Art. 4 Abs. 1 MERL nicht; die Entlassung kann nicht wirksam werden. Die konkrete Anwendung im deutschen Recht ist mit der nachfolgenden BAG-Rechtsprechung zu prüfen.CURIA
BAG 5 AZR 108/25 (25.03.2026)Die formularmäßige Vorratsklausel zur Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis ist nach Paragraf 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Eine anlassbezogene Freistellung nach konkreter Interessenabwägung bleibt möglich.BAG-Pressemitteilung
BAG 9 AZR 104/24 (03.06.2025)Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam durch Prozessvergleich verzichtet werden. Vertraglicher Mehrurlaub und bereits entstandene Abgeltung sind gesondert zu prüfen.BAG-Volltext
BAG 8 AZR 300/24 (23.10.2025)Für die Entgeltgleichheitsklage kann eine einzelne Vergleichsperson genügen; die Vermutung nach Paragraf 22 AGG verlangt keine überwiegende Wahrscheinlichkeit.BAG-Volltext
BAG 7 AZR 50/24 (18.06.2025)Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Betriebsratsmitglieder. Ein Anspruch auf einen Folgevertrag setzt voraus, dass dieser gerade wegen der Betriebsratstätigkeit verweigert wurde.BAG-Volltext

Wichtig: Alle Aktenzeichen in dieser Liste müssen vor Verwendung in Schriftsätzen live auf bundesarbeitsgericht.de verifiziert werden. Die obige Liste dient als Orientierung, nicht als zitierfähige Quelle.

Anschluss-Skills

  • spezial-quelle-beweislast-und-darlegungslast für Quellenregeln
  • spezial-aktenzeichen-red-team-und-qualitaetskontrolle für Schriftsatzprüfung
  • workflow-rechtsquellen-livecheck für Live-Prüfung von Normen

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Keine automatische Live-Prüfung von Rechtsprechungsdatenbanken; Prüfung erfolgt durch den Anwalt.
  • Keine Verfügbarkeitsgarantie für ältere oder unveröffentlichte Entscheidungen.

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