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Quelle beweislast und darlegungslast

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Wenn es um Quelle Beweislast Und Darlegungslast in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Quellenregel, Beweislast und Darlegungslast im Arbeitsrecht: abgestufte Darlegungslast BAG-Linie, Normenübersicht zu Beweislastverteilungen, Umkehr nach AGG Paragraf 22, zulässige und unzulässige Fundstellen, Quellenprotokoll für Schriftsätze.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Quellenregel, Beweislast und Darlegungslast im Arbeitsrecht: abgestufte Darlegungslast BAG-Linie, Normenübersicht zu Beweislastverteilungen, Umkehr nach AGG Paragraf 22, zulässige und unzulässige Fundstellen, Quellenprotokoll für Schriftsätze.

Spezial: Quelle, Beweislast und Darlegungslast

Fachlicher Kern — Arbeitsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Spezial: Quelle, Beweislast und Darlegungslast und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
  • Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Einstieg

Wenn ein Schriftsatz, eine Prüfmatrix oder eine Antwort auf eine Rechtsfrage zu erstellen ist:

  1. Welcher Rechtssatz soll bewiesen werden? (Normenanwendung, Tatsache, Bewertung)
  2. Wer trägt die Darlegungslast? (Grundregel: wer die Norm anwendet, trägt die Last)
  3. Welche Quellen sind erforderlich? (Normtext, Urteil, Aufsatz — Zulässigkeit prüfen)
  4. Sind alle zitierten Quellen verifiziert? (Live-Check vor Ausgabe)

Grundregel Darlegungs- und Beweislast

Allgemeine Regel

Jede Partei, die eine für sie günstige Rechtsfolge geltend macht, hat die Voraussetzungen der Norm darzulegen und zu beweisen.

Darlegen = substantiierter Tatsachenvortrag so, dass das Gericht den behaupteten Sachverhalt als möglicherweise zutreffend betrachten kann.

Beweisen = Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der behaupteten Tatsache (Paragraf 286 ZPO: volle Überzeugung).

Abgestufte Darlegungslast (BAG-Linie)

Das BAG hat eine abgestufte Darlegungslast für viele arbeitsrechtliche Konstellationen entwickelt:

  1. Erste Ebene: Partei A trägt schlüssig und pauschal vor
  2. Zweite Ebene: Partei B muss substantiiert erwidern (wenn ihr das möglich und zumutbar ist)
  3. Dritte Ebene: Partei A muss die Einwände Bs wiederum substantiiert widerlegen

Anwendungsbeispiele:

  • Überstunden: AN trägt pauschal vor (Stunden, Zeitraum); AG muss auf Basis eigener Aufzeichnung substantiiert erwidern; dann AN konkreter
  • Sozialauswahl: AN rügt Fehler pauschal; AG muss Auswahlentscheidung offenlegen; dann AN konkret angreifen
  • Massenentlassung: AN trägt vor; AG muss Anzeige und Konsultationsablauf konkret darlegen

Beweislastverteilung nach Normen — Tabellarische Übersicht

FrageBeweislastträgerNorm
Zugang der KündigungArbeitgeberParagraf 130 BGB
Schriftform der KündigungArbeitgeberParagraf 623 BGB
Klagefrist gewahrtArbeitnehmerParagraf 4 KSchG
KSchG-Anwendbarkeit (Betriebsgröße)Arbeitgeber (nach Bestreiten)Paragraf 23 KSchG
Kündigungsgrund betriebsbedingtArbeitgeberParagraf 1 Abs. 2 KSchG
Sozialauswahl korrektArbeitgeber (nach Rüge)Paragraf 1 Abs. 3 KSchG
BR-Anhörung ordnungsgemäßArbeitgeberParagraf 102 BetrVG
Sonderkündigungsschutz (Vorliegen)ArbeitnehmerParagrafen 17 MuSchG, 18 BEEG etc.
DiskriminierungsindizienArbeitnehmer (Glaubhaftmachung)Paragraf 22 AGG
Keine DiskriminierungArbeitgeber (nach Indizienvortrag)Paragraf 22 AGG
Sachgrund BefristungArbeitgeberParagraf 14 Abs. 1 TzBfG
Massenentlassung korrekt angezeigtArbeitgeberParagraf 17 KSchG
Vollmacht des KündigendenArbeitgeber (bei Rüge)Paragraf 174 BGB

Quellenregel für Schriftsätze

Zulässige Quellen

Stufe 1 — Normtext (immer erforderlich):

Stufe 2 — Rechtsprechung (nur mit Verifikation):

  • bundesarbeitsgericht.de für BAG
  • openjur.de für LAG- und ArbG-Entscheidungen
  • dejure.org für Normen-Verknüpfungen und Fundstellen
  • Format: „BAG, Urteil vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Rn. [Randnummer wenn verfügbar], abrufbar unter [URL]"

Stufe 3 — Literatur (nur wenn vom Nutzer bereitgestellt oder via Live-Zugriff):

  • Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer
  • Aufsätze mit Autor, Zeitschrift, Jahr, Heft, Seite

Unzulässige Quellen / Verbote

  • BeckRS als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen (paywall; nicht frei prüfbar)
  • juris-Aktenzeichen ohne Beifügung des frei prüfbaren Originals
  • anwalt24.de, kanzlei.de-Artikel — keine primäre Rechtsquelle
  • KI-generierte Aktenzeichen ohne verifizierten Link — immer live prüfen
  • Aufsätze oder Kommentare aus Modellwissen ohne Nutzervorlage oder Live-Zugriff

Quellenprotokoll — Template für Schriftsätze

QUELLENPROTOKOLL — [Schriftsatz/Memo/Brief vom Datum]

Normzitate:
1. Paragraf [Norm] [Gesetz] — geprüft auf gesetze-im-internet.de, Stand [Datum]
2. ...

Rechtsprechung:
1. BAG, [Datum], Az. [X] — abgerufen von bundesarbeitsgericht.de am [Datum]
 URL: [URL]
 Kernsatz: [...]
2. ...

Unsichere Punkte (Live-Check erforderlich):
- [Punkt] — Quelle noch nicht verifiziert; vor Ausgabe prüfen

Scheingenauigkeit vermeiden

Verboten: Ein Rechtssatz wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen, ohne dass die Fundstelle geprüft wurde.

Gebot: Wenn eine Quelle nicht verifiziert werden kann, ist der Rechtssatz als „zu prüfen" zu kennzeichnen und ein Live-Check-Hinweis auszugeben.

Anschluss-Skills

  • spezial-aktenzeichen-red-team-und-qualitaetskontrolle für Quellen-Verifikation im Schriftsatz
  • workflow-rechtsquellen-livecheck für Live-Prüfung von Normen und Urteilen
  • spezial-arbeitsrecht-tatbestand-beweis-und-belege für Beweismittel

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Keine automatische Quellenverifikation; menschliche Prüfung bleibt notwendig.
  • Keine Prüfung von Kommentarliteratur ohne Nutzervorlage.

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