Quelle beweislast und darlegungslast
Wenn es um Quelle Beweislast Und Darlegungslast in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Quellenregel, Beweislast und Darlegungslast im Arbeitsrecht: abgestufte Darlegungslast BAG-Linie, Normenübersicht zu Beweislastverteilungen, Umkehr nach AGG Paragraf 22, zulässige und unzulässige Fundstellen, Quellenprotokoll für Schriftsätze.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Quellenregel, Beweislast und Darlegungslast im Arbeitsrecht: abgestufte Darlegungslast BAG-Linie, Normenübersicht zu Beweislastverteilungen, Umkehr nach AGG Paragraf 22, zulässige und unzulässige Fundstellen, Quellenprotokoll für Schriftsätze.
Spezial: Quelle, Beweislast und Darlegungslast
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Spezial: Quelle, Beweislast und Darlegungslastund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Einstieg
Wenn ein Schriftsatz, eine Prüfmatrix oder eine Antwort auf eine Rechtsfrage zu erstellen ist:
- Welcher Rechtssatz soll bewiesen werden? (Normenanwendung, Tatsache, Bewertung)
- Wer trägt die Darlegungslast? (Grundregel: wer die Norm anwendet, trägt die Last)
- Welche Quellen sind erforderlich? (Normtext, Urteil, Aufsatz — Zulässigkeit prüfen)
- Sind alle zitierten Quellen verifiziert? (Live-Check vor Ausgabe)
Grundregel Darlegungs- und Beweislast
Allgemeine Regel
Jede Partei, die eine für sie günstige Rechtsfolge geltend macht, hat die Voraussetzungen der Norm darzulegen und zu beweisen.
Darlegen = substantiierter Tatsachenvortrag so, dass das Gericht den behaupteten Sachverhalt als möglicherweise zutreffend betrachten kann.
Beweisen = Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der behaupteten Tatsache (Paragraf 286 ZPO: volle Überzeugung).
Abgestufte Darlegungslast (BAG-Linie)
Das BAG hat eine abgestufte Darlegungslast für viele arbeitsrechtliche Konstellationen entwickelt:
- Erste Ebene: Partei A trägt schlüssig und pauschal vor
- Zweite Ebene: Partei B muss substantiiert erwidern (wenn ihr das möglich und zumutbar ist)
- Dritte Ebene: Partei A muss die Einwände Bs wiederum substantiiert widerlegen
Anwendungsbeispiele:
- Überstunden: AN trägt pauschal vor (Stunden, Zeitraum); AG muss auf Basis eigener Aufzeichnung substantiiert erwidern; dann AN konkreter
- Sozialauswahl: AN rügt Fehler pauschal; AG muss Auswahlentscheidung offenlegen; dann AN konkret angreifen
- Massenentlassung: AN trägt vor; AG muss Anzeige und Konsultationsablauf konkret darlegen
Beweislastverteilung nach Normen — Tabellarische Übersicht
| Frage | Beweislastträger | Norm |
|---|---|---|
| Zugang der Kündigung | Arbeitgeber | Paragraf 130 BGB |
| Schriftform der Kündigung | Arbeitgeber | Paragraf 623 BGB |
| Klagefrist gewahrt | Arbeitnehmer | Paragraf 4 KSchG |
| KSchG-Anwendbarkeit (Betriebsgröße) | Arbeitgeber (nach Bestreiten) | Paragraf 23 KSchG |
| Kündigungsgrund betriebsbedingt | Arbeitgeber | Paragraf 1 Abs. 2 KSchG |
| Sozialauswahl korrekt | Arbeitgeber (nach Rüge) | Paragraf 1 Abs. 3 KSchG |
| BR-Anhörung ordnungsgemäß | Arbeitgeber | Paragraf 102 BetrVG |
| Sonderkündigungsschutz (Vorliegen) | Arbeitnehmer | Paragrafen 17 MuSchG, 18 BEEG etc. |
| Diskriminierungsindizien | Arbeitnehmer (Glaubhaftmachung) | Paragraf 22 AGG |
| Keine Diskriminierung | Arbeitgeber (nach Indizienvortrag) | Paragraf 22 AGG |
| Sachgrund Befristung | Arbeitgeber | Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG |
| Massenentlassung korrekt angezeigt | Arbeitgeber | Paragraf 17 KSchG |
| Vollmacht des Kündigenden | Arbeitgeber (bei Rüge) | Paragraf 174 BGB |
Quellenregel für Schriftsätze
Zulässige Quellen
Stufe 1 — Normtext (immer erforderlich):
- gesetze-im-internet.de für deutsches Bundesrecht
- eur-lex.europa.eu für EU-Recht
- bverfg.de für BVerfG-Normprüfung
- Format: „Paragraf [Nummer] [Gesetz] in der Fassung vom [Datum]"
Stufe 2 — Rechtsprechung (nur mit Verifikation):
- bundesarbeitsgericht.de für BAG
- openjur.de für LAG- und ArbG-Entscheidungen
- dejure.org für Normen-Verknüpfungen und Fundstellen
- Format: „BAG, Urteil vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Rn. [Randnummer wenn verfügbar], abrufbar unter [URL]"
Stufe 3 — Literatur (nur wenn vom Nutzer bereitgestellt oder via Live-Zugriff):
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer
- Aufsätze mit Autor, Zeitschrift, Jahr, Heft, Seite
Unzulässige Quellen / Verbote
- BeckRS als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen (paywall; nicht frei prüfbar)
- juris-Aktenzeichen ohne Beifügung des frei prüfbaren Originals
- anwalt24.de, kanzlei.de-Artikel — keine primäre Rechtsquelle
- KI-generierte Aktenzeichen ohne verifizierten Link — immer live prüfen
- Aufsätze oder Kommentare aus Modellwissen ohne Nutzervorlage oder Live-Zugriff
Quellenprotokoll — Template für Schriftsätze
QUELLENPROTOKOLL — [Schriftsatz/Memo/Brief vom Datum]
Normzitate:
1. Paragraf [Norm] [Gesetz] — geprüft auf gesetze-im-internet.de, Stand [Datum]
2. ...
Rechtsprechung:
1. BAG, [Datum], Az. [X] — abgerufen von bundesarbeitsgericht.de am [Datum]
URL: [URL]
Kernsatz: [...]
2. ...
Unsichere Punkte (Live-Check erforderlich):
- [Punkt] — Quelle noch nicht verifiziert; vor Ausgabe prüfen
Scheingenauigkeit vermeiden
Verboten: Ein Rechtssatz wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen, ohne dass die Fundstelle geprüft wurde.
Gebot: Wenn eine Quelle nicht verifiziert werden kann, ist der Rechtssatz als „zu prüfen" zu kennzeichnen und ein Live-Check-Hinweis auszugeben.
Anschluss-Skills
spezial-aktenzeichen-red-team-und-qualitaetskontrollefür Quellen-Verifikation im Schriftsatzworkflow-rechtsquellen-livecheckfür Live-Prüfung von Normen und Urteilenspezial-arbeitsrecht-tatbestand-beweis-und-belegefür Beweismittel
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine automatische Quellenverifikation; menschliche Prüfung bleibt notwendig.
- Keine Prüfung von Kommentarliteratur ohne Nutzervorlage.
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