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Massenentlassung 17 kschg

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Wenn es um Massenentlassung 17 Kschg in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Fachanwalt Arbeitsrecht Massenentlassung 17 KSchG: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Fachanwalt Arbeitsrecht Massenentlassung 17 KSchG: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

Massenentlassung Paragraf 17 KSchG

Fachlicher Kern — Arbeitsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Massenentlassung Paragraf 17 KSchG und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
  • Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Triage — vor jeder Bearbeitung klären

  1. Wie viele Arbeitnehmer hat der Betrieb? — Betriebsbegriff nach BAG (nicht Unternehmen!): selbständige Organisation mit eigener Leitung, Paragraf 4 BetrVG.
  2. Wie viele Entlassungen sind geplant, in welchem Zeitraum? — Massgeblich: 30 Tage.
  3. Gibt es einen Betriebsrat? — Ohne BR: keine Konsultation, aber Anzeige bei BA zwingend; Sozialplan-Pflicht entfaellt.
  4. Ist Insolvenz im Hintergrund? — Bei Insolvenz: Paragraf 125 InsO vereinfacht Sozialplan; aber Anzeigepflicht bleibt bestehen.
  5. Wurde das Konsultationsverfahren bereits eingeleitet? — Reihenfolge zwingend: (1) Konsultation, (2) Anzeige, (3) Kuendigung; Abkuerzung = Unwirksamkeit.
  6. Wann sollen die Kuendigungen ausgesprochen werden? — Entlassungssperre 1 Monat nach Anzeige; ggf. Verlaengerung durch BA bis 2 Monate einplanen.
  7. Plant AG Sozialplan-Verhandlung oder versucht er es zu vermeiden? — Bei Verweigerung des Versuchs: Nachteilsausgleich Paragraf 113 BetrVG.
  8. Handelt es sich um einen AN-Mandanten nach Kuendigungserhalt? — Dann sofort: 3-Wochen-Frist Paragraf 4 KSchG sichern; BA-Anfrage ob Anzeige ordnungsgemaess war.
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Primaernormen

NormInhalt
Paragraf 17 Abs. 1 KSchGSchwellenwerte: Anzeigepflicht der Massenentlassung
Paragraf 17 Abs. 2 KSchGKonsultationspflicht mit Betriebsrat vor Anzeige
Paragraf 17 Abs. 3 KSchGAnzeige bei der Bundesagentur für Arbeit (schriftlich)
Paragraf 18 Abs. 1 KSchGEntlassungssperre: 1 Monat nach Anzeige
Paragraf 18 Abs. 2 KSchGVerlaengerung bis 2 Monate durch BA
Paragraf 20 KSchGFolgen der Anzeige; Ausnahmen bei bestimmten Insolvenzfaellen
Paragraf 112 BetrVGInteressenausgleich und Sozialplan; Einigungsstelle
Paragraf 112a BetrVGSozialplan-Pflicht bei Betriebsaenderungen; Einschraenkungen
Paragraf 113 BetrVGNachteilsausgleich bei Umgehung des Interessenausgleichs
Paragraf 4 KSchG3-Wochen-Klagefrist für entlassene Arbeitnehmer
Art. 2, 3, 4 RL 98/59/EGEU-Massenentlassungsrichtlinie: Konsultation + Anzeige als Mindeststandard

Schwellenwerte Paragraf 17 Abs. 1 KSchG

BetriebsgroesseAnzeigepflicht ab
Mehr als 20 bis unter 60 ANMehr als 5 Entlassungen
60 AN bis unter 500 AN10 % oder mehr als 25 Entlassungen
500 AN und mehrMindestens 30 Entlassungen

Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

GerichtAktenzeichenDatumKernaussageOffene Quelle
BAG, 6. Senat6 AZR 152/2201.04.2026Verfruehte Massenentlassungsanzeige (vor Abschluss der BR-Konsultation) fuehrt zur Unwirksamkeit aller Kuendigungen; keine Heilung nach Kuendigungsausspruchdejure.org Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren"
BAG, 6. Senat6 AZR 157/2201.04.2026Fehlende Massenentlassungsanzeige fuehrt zur Unwirksamkeit aller Kuendigungen; keine Heilung nach Kuendigungsausspruchdejure.org Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung
EuGHC-134/24 (Tomann)30.10.2025Massenentlassungsanzeige bleibt Wirksamkeitsvoraussetzung; eine fehlende Anzeige ist nach Kuendigungsausspruch nicht heilbardejure.org Vernetzung
EuGHC-402/24 (Sewel)30.10.2025Verfruehte Anzeige vor Abschluss der Konsultation ist unzulaessig; 30-Tage-Sperrfrist (Art. 4 RL 98/59/EG) beginnt erst mit ordnungsgemaesser Anzeigedejure.org Vernetzung
BAG, 6. Senat6 AZR 155/21(vor 2026)Bloss unterbliebene Uebermittlung der Abschrift nach Paragraf 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist für sich allein kein zur Unwirksamkeit fuehrender Fehlerdejure.org / bundesarbeitsgericht.de

Prüfschema Massenentlassung

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge bei Fehler
1Schwellenwert erreicht? (Betriebsgroesse x Entlassungszahl)Paragraf 17 Abs. 1 KSchGKein Anzeigeverfahren noetig
3Konsultation BR vollstaendig und rechtzeitig?Paragraf 17 Abs. 2 KSchGAnzeige und Kuendigungen unwirksam
5Anzeige schriftlich bei zuständiger BA?Paragraf 17 Abs. 3 KSchGFehlende Anzeige = Unwirksamkeit
6BR-Stellungnahme der Anzeige beigefuegt?Paragraf 17 Abs. 3 S. 2 KSchGAnzeige unvollstaendig
8Entlassungssperre 1 Monat beachtet?Paragraf 18 Abs. 1 KSchGKuendigung vor Fristablauf unwirksam
9Interessenausgleich versucht?Paragraf 112 Abs. 2 BetrVGNachteilsausgleich Paragraf 113 BetrVG
10Sozialplan-Verhandlung oder Einigungsstelle?Paragraf 112 Abs. 2-4 BetrVGErzwingbar; keine Kuendigung ohne Sozialplan möglich wenn BR widerspricht
11Individuelle BR-Anhörung nach Paragraf 102 BetrVG pro Kuendigung?Paragraf 102 BetrVGGesonderte Unwirksamkeit jeder einzelnen Kuendigung

Konsultationsverfahren Paragraf 17 Abs. 2 KSchG

Pflichtinhalt der Unterrichtung

  • Gruende für die geplanten Entlassungen
  • Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden AN
  • Zahl und Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten AN
  • Zeitraum der geplanten Entlassungen
  • Vorgesehene Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden AN
  • Für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehene Kriterien (Paragraf 17 Abs. 2 S. 1 KSchG)

Konsultationsziel

  • Prüfen, wie Entlassungen vermieden, eingeschraenkt oder ihre Folgen gemildert werden können
  • BR kann Alternativvorschlaege machen; AG muss diese ernsthaft prüfen (nicht zwingend umsetzen)
  • Protokoll der Konsultationsgespraeche anfertigen

Zeitliche Reihenfolge (zwingend)

1. Schriftliche Unterrichtung des Betriebsrats (Paragraf 17 Abs. 2 S. 1 KSchG)
2. Konsultationsverhandlungen — Dauer: mindestens 2 Wochen
3. Stellungnahme des Betriebsrats einholen (oder Schweigen nach Fristablauf dokumentieren)
4. Schriftliche Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit (Paragraf 17 Abs. 3 KSchG)
5. Eingang der Anzeige bei BA abwarten (nicht nur Absendung!)
6. Ablauf Entlassungssperre 1 Monat ab Anzeigeneingang (Paragraf 18 Abs. 1 KSchG)
7. Erst jetzt: Kuendigungsschreiben aushaendigen

Anzeige Paragraf 17 Abs. 3 KSchG — Mindestinhalt

An die Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit [Ort — Betriebssitz]

Massenentlassungs-Anzeige nach Paragraf 17 KSchG

1. Name und Anschrift des Arbeitgebers: [...]
2. Branche / Wirtschaftszweig: [...]
3. Gruende für die geplanten Entlassungen: [...]
4. Zahl der in der Regel beschaeftigten Arbeitnehmer: [...]
5. Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer: [...]
6. Geplanter Zeitraum der Entlassungen (30-Tages-Fenster): [...]
7. Vorgesehene Kriterien für die Auswahl (Sozialauswahl): [...]
8. Fuer die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehene Kriterien: [...]
9. Name, Anschrift, Art des Betriebsrats: [...]

Anlagen:
- Schreiben an Betriebsrat zur Konsultation (Paragraf 17 Abs. 2 KSchG) vom [Datum]
- Stellungnahme des Betriebsrats vom [Datum] / Protokoll Konsultationsgespraeche

[Ort, Datum, Unterschrift Geschaeftsfuehrung]

Sozialplan und Interessenausgleich

Interessenausgleich Paragraf 112 Abs. 1 BetrVG

  • Vereinbarung über Ob, Wann und Wie der Betriebsaenderung
  • Nicht erzwingbar (nur Einigungsstellen-Anruf als Druckmittel)
  • Namensliste der zu kuendigenden AN: erleichtert Sozialauswahl-Prüfung (Paragraf 1 Abs. 5 KSchG — grobe Fehlerfreiheit genuegt)

Sozialplan Paragraf 112 Abs. 1 BetrVG

  • Erzwingbar: wenn BR und AG sich nicht einigen, entscheidet Einigungsstelle (Paragraf 112 Abs. 4 BetrVG)
  • Inhalt: Abfindungs-Formel, Outplacement, Qualifizierungsmassnahmen, Transfergesellschaft
  • Typische Abfindungsformel: 0.5 bis 1.0 Bruttomonatsgehaelter je Beschäftigungsjahr

Nachteilsausgleich Paragraf 113 Abs. 3 BetrVG

  • Greift wenn AG Betriebsaenderung ohne Versuch des Interessenausgleichs durchfuehrt
  • Jeder entlassene AN hat Anspruch auf Abfindung nach Paragraf 113 Abs. 1 i.V.m. Paragraf 10 KSchG
  • Höhe: bis 12 Bruttomonatsgehaelter; bei Alter und Betriebszugehoerigkeit bis 18

Workflow

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm. Arbeitgeber-Strategie

Phase 1 — Planung (4-6 Wochen vor erstem Kuendigungsausspruch)

  1. Schwellenwert-Berechnung: Entlassungszahl, 30-Tage-Fenster, Aufhebungsvertraege einbeziehen
  2. Betriebsabgrenzung klären: Betriebsteil vs. eigenstaendiger Betrieb (Paragraf 4 BetrVG)
  3. Sozialplan-Volumen vorab kalkulieren: Budget festlegen (0.5 bis 1.0 Monat x Betriebsjahre)
  4. Kommunikationsplan: wann informiert AG wen? Reihenfolge BR — BA — Presse

Phase 2 — Konsultation Betriebsrat (Mindestens 2 Wochen)

  1. Schriftliche Unterrichtung nach Paragraf 17 Abs. 2 KSchG (vollstaendiger Inhalt — s. Checkliste)
  2. Erste Konsultationssitzung: Protokollierung, Alternativvorschlaege des BR entgegennehmen
  3. Verhandlung Interessenausgleich parallel beginnen
  4. BR-Stellungnahme einholen; bei Schweigen: Schweigen nach Fristablauf dokumentieren

Phase 3 — Anzeige bei BA

  1. Vollstaendige Anzeige inkl. BR-Stellungnahme; Eingang bei BA bestaetigen lassen
  2. Entlassungssperre von 1 Monat in Planung eintragen (Paragraf 18 Abs. 1 KSchG)
  3. Ggf. Verlaengerung durch BA bis 2 Monate beachten (Paragraf 18 Abs. 2 KSchG)

Phase 4 — Kuendigungen

  1. Erst nach Ablauf der Entlassungssperre: individuelle Kuendigungsschreiben aushaendigen
  2. Für jede Kuendigung: gesonderte BR-Anhörung nach Paragraf 102 BetrVG
  3. Dokumentation: Zugangsnachweise sichern (Boten-Zustellung, Einschreiben)

Phase 5 — Nachbereitung

  1. Sozialplan-Umsetzung: Abfindungen, Outplacement, Transfergesellschaft
  2. Kuendigungsschutz-Klagen AN beobachten: ggf. Sammelvergleich anstreben

Arbeitnehmer-Strategie bei Massenentlassung

Schritt 1 — Frist sichern

  • 3-Wochen-Frist nach Paragraf 4 KSchG ab Zugang der Kuendigung; Wiedervorlage Tag 15
  • Nachtraegliche Zulassung Paragraf 5 KSchG nur bei unverschuldeter Fristversaeumnis

Schritt 2 — Verfahrenspruefung

  • BA-Anfrage: Wurde Massenentlassungs-Anzeige erstattet? Wann? (Informationsfreiheitsanspruch nach IFG)
  • BR befragen: Wurde Konsultationsverfahren ordnungsgemaess durchgefuehrt? Protokolle vorhanden?
  • Wurden Kuendigungen vor Eingang der Anzeige bei BA ausgesprochen? — sicherer Unwirksamkeitsgrund

Schritt 3 — Klageschrift mit Doppelstrategie

Klageantrag:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhaeltnis durch die
 Kuendigung vom [Datum] nicht aufgeloest worden ist.

Begruendung (kumulativ):
a) Verletzung Paragraf 17 KSchG: Anzeige bei BA fehlerhaft oder
b) BR-Anhörung nach Paragraf 102 BetrVG mangelhaft;
c) Soziale Rechtfertigung fehlt nach Paragraf 1 II KSchG.

Vorteil: Schon ein Punkt genuegt für Unwirksamkeit; Sicherheit durch Mehrfachangriff.

Paragrafenkette Zentralnormen

Paragraf 17 Abs. 1 KSchG (Schwellenwert)
→ Paragraf 17 Abs. 2 KSchG (Konsultation BR)
→ Paragraf 17 Abs. 3 KSchG (Anzeige bei BA)
→ Paragraf 18 Abs. 1-2 KSchG (Entlassungssperre)
→ Paragraf 102 BetrVG (individuelle BR-Anhörung je Kuendigung)
→ Paragraf 112 BetrVG (Interessenausgleich und Sozialplan)
→ Paragraf 113 BetrVG (Nachteilsausgleich bei Umgehung)
→ Paragraf 1 Abs. 5 KSchG (erleichterte Sozialauswahl bei Namensliste)
→ Paragraf 4 KSchG (3-Wochen-Klagefrist AN)
→ Art. 2-4 RL 98/59/EG (Massenentlassungs-RL)

Fristen — Überblick

FristDauerRechtsgrundlage
30-Tages-Fenster für Schwellenwert30 TageParagraf 17 Abs. 1 KSchG
Konsultation BetriebsratMindestens 2 Wochen (Praxis)Paragraf 17 Abs. 2 KSchG i.V.m. BAG
Entlassungssperre nach Anzeige1 MonatParagraf 18 Abs. 1 KSchG
Verlaengerung durch BABis 2 MonateParagraf 18 Abs. 2 KSchG
Kuendigungsschutzklage AN3 Wochen ab ZugangParagraf 4 KSchG
Verjährung Nachteilsausgleich3 JahreParagrafen 195, 199 BGB

Typische Fehler des Arbeitgebers

FehlerFolge
Konsultation nach Anzeige statt davorEuGH-Junk-Verstoss; alle Kuendigungen unwirksam
Kuendigungsschreiben vor BA-Eingang der AnzeigeAlle Kuendigungen unwirksam
Anzeige ohne BR-StellungnahmeAnzeige unvollstaendig; wiederholen
Sozialplan-Verhandlung umgangenNachteilsausgleich Paragraf 113 BetrVG für alle entlassenen AN
Paragraf 102 BetrVG-Anhörung pro Kuendigung vergessenJede einzelne Kuendigung gesondert unwirksam
Individuelle Kuendigung vor Ablauf der EntlassungssperreUnwirksam nach Paragraf 18 Abs. 1 KSchG

Streitwert und Kosten

  • Kuendigungsschutzklage AN: dreifacher Bruttomonatslohn (Paragraf 42 Abs. 2 GKG)
  • Sozialplan-Einigungsstelle: AG traegt Kosten nach Paragraf 76a BetrVG
  • Nachteilsausgleich Paragraf 113 BetrVG: Streitwert = Abfindungsbetrag
  • Massenverfahren: oft gemeinsame Vertretung mehrerer Kläger möglich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Massenentlassung Paragraf 17 KSchG anfechtenVollstaendige Unwirksamkeitspruefung; Klage nach Template unten
Variante A — Anzeige vergessen (klarer Fehler)Starke Unwirksamkeit; hohe Vergleichsbereitschaft des AG erwartbar
Variante C — Mandant will schnell neue StelleSchneller Vergleich priorisieren; Klage als Druckmittel

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Output-Template Mandantenschreiben (AN)

Adressat: Mandant — Tonfall: verstaendlich-erklaerend

Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],

nach unserem Gespraech vom [Datum] fasse ich die wesentlichen
Punkte Ihres Falls zusammen:

Ihre Kuendigung vom [Datum] koennte aus folgenden Gruenden
unwirksam sein:

1. Massenentlassung ohne ordnungsgemaesse Anzeige:
 Ihr Arbeitgeber muss eine Anzeige bei der Bundesagentur
 für Arbeit erstatten, bevor Kuendigungen ausgesprochen
 werden duerfen. Ein Verstoss hiergegen macht alle
 Kuendigungen unwirksam.

2. Fehler im Betriebsrats-Konsultationsverfahren:
 [Wenn BR vorhanden: Details einfuegen]

3. Fehlende Betriebsrats-Anhörung:
 Vor jeder Kuendigung muss der BR einzeln angehoert werden.

Klagefrist: Die Kuendigungsschutzklage muss bis zum
[DATUM — 3 Wochen ab Zugang] eingereicht werden.

Wir werden die Klage rechtzeitig einreichen. Erste
Anhaltspunkte für eine hohe Abfindung sind vorhanden.

[Rechtsanwalt/-anwaeltin, Fachanwalt für Arbeitsrecht]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Adressat & Tonfall

AdressatTonfallHauptpunkt
Arbeitsgericht (Klageschrift)Sachlich-juristisch, praeziseVerfahrensfehler als primaerer Angriffspunkt, soziale Rechtfertigung subsidiaar
Mandant (Erstberatung)Verstaendlich, realistischChancen durch Verfahrensfehler; Abfindungsrahmen nennen
Arbeitgeber (BR-Unterrichtung)Formal, vollstaendigVollstaendigkeit des Inhalts gemäß Paragraf 17 Abs. 2 KSchG sicherstellen
Bundesagentur für Arbeit (Anzeige)Behördensprache, vollstaendigAlle Pflichtangaben; BR-Stellungnahme anhaengen

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-arbeitsrecht-kuendigungsschutzklage — Einzelklage nach Massenentlassung
  • fachanwalt-arbeitsrecht-betriebsratsanhoerung — BR-Anhörung je Kuendigung nach Paragraf 102 BetrVG
  • fachanwalt-arbeitsrecht-verhandlung-guete-abfindung-arbg — Abfindungsverhandlung im Guetetermin

Quellen

  • KSchG Paragrafen 1, 4, 17, 18, 20
  • BetrVG Paragrafen 102, 112, 112a, 113
  • BGB Paragrafen 195, 199
  • GKG Paragraf 42
  • RL 98/59/EG (EU-Massenentlassungs-RL); RL 2002/14/EG
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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