KSchG Risikoampel: systematische Bewertung der Kündigung nach betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Gründen, Sozialauswahl, BR-Anhörung, Massenentlassung — Grün/Gelb/Rot mit Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: KSchG Risikoampel: systematische Bewertung der Kündigung nach betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Gründen, Sozialauswahl, BR-Anhörung, Massenentlassung — Grün/Gelb/Rot mit Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Spezial: KSchG Risikoampel und Gegenargumente
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Spezial: KSchG Risikoampel und Gegenargumente und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Einstieg
Wenn eine Kündigung vorliegt, die unter das KSchG fällt:
- Art der Kündigung: Betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt?
- Formelle Vollständigkeit: Schriftform, Zugang, BR-Anhörung, Sonderkündigungsschutz?
- Beweislage: Welche Dokumentation hat der Arbeitgeber? Was bestreitet der Arbeitnehmer?
- Fristen: Ist die 3-Wochen-Frist Paragraf 4 KSchG noch offen?
Risikoampel — Formelle Voraussetzungen
Schriftform Paragraf 623 BGB
| Befund | Ampel | Gegenargument Gegenseite |
|---|
| Originale Unterschrift vorhanden | Grün | — |
| Faksimile-Stempel / Kopie | Rot | Kündigung nichtig Paragraf 125 BGB; kein Fristlauf |
| E-Mail / WhatsApp / Fax | Rot | Wie Faksimile |
| Fehlende Vollmacht (Paragraf 174 BGB) | Rot (wenn sofort gerügt) | Zurückweisungsrecht unverzüglich |
BR-Anhörung Paragraf 102 BetrVG
| Befund | Ampel | Möglicher Angriff |
|---|
| BR angehört, vollständige Gründe | Grün | — |
| BR nicht angehört | Rot | Unwirksamkeit unabhängig vom materiellen Grund |
| Anhörung unvollständig (Sozialdaten fehlen) | Gelb-Rot | Unwirksamkeit; AG muss vollständig darlegen |
| BR hat Einwände erhoben | Gelb | Weiterbeschäftigungsanspruch Paragraf 102 Abs. 5 BetrVG |
| Kein BR vorhanden | Grün (für AG) | AN-Angriff nicht möglich |
Massenentlassung Paragraf 17 KSchG
| Befund | Ampel | Risiko |
|---|
| Schwellenwert nicht erreicht | Grün | — |
| Anzeige korrekt nach BR-Konsultation | Grün | — |
| Anzeige vor Abschluss BR-Konsultation | Rot | BAG 6 AZR 152/22: alle Kündigungen unwirksam |
| Anzeige fehlt | Rot | Unwirksamkeit |
| Anzeige nach Kündigungsausspruch | Rot | EuGH C-134/24: keine Heilung |
Risikoampel — Betriebsbedingte Kündigung
Unternehmerische Entscheidung
| Befund | Ampel | Gegenargument |
|---|
| Nachvollziehbare Organisationsentscheidung dokumentiert | Grün | AN: Entscheidung nur vorgeschoben |
| Keine Dokumentation | Gelb | AN: konkrete Maßnahme nicht bewiesen |
| Arbeitsplatz besteht faktisch weiter | Rot | AN: kein dringendes Erfordernis |
Sozialauswahl Paragraf 1 Abs. 3 KSchG
| Befund | Ampel | Angriffspunkt |
|---|
| Vergleichsgruppe korrekt bestimmt; Sozialpunkte berechnet | Grün | AN: andere Arbeitnehmer vergleichbar |
| Keine Dokumentation der Auswahl | Gelb-Rot | AN: Auswahl sozialwidrig; AG muss offenlegen |
| Leistungsträger herausgenommen (Paragraf 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG) | Gelb | Herausnahme muss begründet sein |
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
| Befund | Ampel | Angriffspunkt |
|---|
| Kein freier Arbeitsplatz im Betrieb/Unternehmen | Grün | AN: anderer Arbeitsplatz bekannt |
| Freier Arbeitsplatz bekannt, aber nicht angeboten | Rot | Kündigung sozialwidrig |
Risikoampel — Personenbedingte Kündigung
Langzeiterkrankung (BAG-Dreistufentest)
| Prüfstufe | Ampel-Bewertung |
|---|
| Negative Gesundheitsprognose (Stufe 1) | Grün wenn: medizinisches Gutachten; keine positive Prognose erkennbar |
| Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung (Stufe 2) | Gelb wenn: Beeinträchtigung vorhanden, aber nicht dokumentiert |
| Interessenabwägung (Stufe 3) | Gelb wenn: lange Betriebszugehörigkeit; Schwerbehinderung |
Eignungsmangel / fehlende Qualifikation
- Grün: Qualifikationsanforderung klar definiert; AN erfüllt sie nachweislich nicht; kein anderer Arbeitsplatz möglich
- Rot: Qualifikationsanforderung nachträglich erhöht; BEM-Verfahren nicht durchgeführt (→ Skill fachanwalt-arbeitsrecht-bem-verfahren)
Risikoampel — Verhaltensbedingte Kündigung
Abmahnung
| Befund | Ampel | Gegenargument |
|---|
| Vorangehende Abmahnung für gleiches Fehlverhalten | Grün | AN: Abmahnung inhaltlich unrichtig; Anfechtung |
| Keine Abmahnung bei nicht schwerem Verstoß | Rot | Kündigung unverhältnismäßig |
| Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung | Gelb | Zulässig bei schwerem Vertrauensbruch; Prüfung im Einzelfall |
Beweislage
| Befund | Ampel | Angriffspunkt |
|---|
| Pflichtverletzung durch Zeugen/Urkunden belegt | Grün | AN: Beweis bestreitbar |
| Nur AG-seitige Behauptung | Gelb | AN: Beweislast beim AG |
| Verdachtskündigung ohne Anhörung des AN | Rot | BAG: Anhörung des AN vor Verdachtskündigung zwingend |
Gesamtbild und Handlungsempfehlung
| Gesamtlage | Empfehlung |
|---|
| 2+ Rot-Punkte | Klage einlegen; Verhandlungsposition sehr stark |
| Mehrere Gelb | Klage einlegen; Vergleich anstreben mit guter Abfindung |
| Überwiegend Grün | Vergleich prüfen; Klagechancen begrenzt; Kosten-Nutzen abwägen |
| Rot bei Frist | Sofort Klage einlegen; materiell-rechtliche Prüfung kann parallel laufen |
Anschluss-Skills
ar-kuendigungspruefung-workflow für Schritt-für-Schritt-Prüfung
fachanwalt-arbeitsrecht-kuendigungsschutzklage für Klageschrift
ar-abfindungs-rechner-modular für Abfindungsberechnung
fachanwalt-arbeitsrecht-massenentlassung-17-kschg für Paragraf 17 KSchG-Details
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine abschließende Kündigungsschutzprüfung ohne vollständige Dokumentenvorlage.
- Keine garantierte Prognose zum Prozessausgang.