agentsclimarketplace

Fao fristen form und zustaendigkeit

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-arbeitsrecht/skills/fao-fristen-form-und-zustaendigkeit

Wenn es um Fao Fristen Form Und Zuständigkeit in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

Install
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill fao-fristen-form-und-zustaendigkeit

Assembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.

SKILL.md

7.9 KB, ~2.6k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it

Fachanwalt für Arbeitsrecht (FAO Paragraf 10): Verfahrensrecht ArbGG, Zuständigkeit Paragrafen 2 und 2a ArbGG, Urteilsverfahren vs

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Fachanwalt für Arbeitsrecht (FAO Paragraf 10): Verfahrensrecht ArbGG, Zuständigkeit Paragrafen 2 und 2a ArbGG, Urteilsverfahren vs. Beschlussverfahren, Instanzenzug ArbG → LAG → BAG, Fristen Paragraf 66 ArbGG Berufung, Paragraf 74 ArbGG Revision, Güte- und Kammertermin, Anwaltszwang.

Spezial: FAO — Fristen, Form und Zuständigkeit (ArbGG)

Fachlicher Kern — Arbeitsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Spezial: FAO — Fristen, Form und Zuständigkeit (ArbGG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
  • Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Einstieg

Wenn eine verfahrensrechtliche Frage vorliegt, zuerst bestimmen:

  1. Verfahrensart: Urteilsverfahren (individuell) oder Beschlussverfahren (kollektiv/BetrVG)?
  2. Instanz: ArbG, LAG oder BAG?
  3. Anwaltszwang: Erste Instanz: nein; LAG und BAG: ja (Paragraf 11 ArbGG)
  4. Fristenprüfung: Klagefrist, Berufungsfrist, Revisionsfrist berechnet?
  5. Örtliche Zuständigkeit: Wo hat das Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt?

Zuständigkeit Paragraf 2 ArbGG — Urteilsverfahren

Sachliche Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis (Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG). Dazu gehören:

  • Bestandsstreitigkeiten (Kündigung, Befristung)
  • Vergütungsstreitigkeiten
  • AGG-Ansprüche
  • Zeugnis
  • Wettbewerbsverbote (bei AN-Status)
  • Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung

Örtliche Zuständigkeit Paragraf 48 ArbGG i.V.m. Paragrafen 12 ff. ZPO

  • Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz/Sitz des Beklagten
  • Besonderer Gerichtsstand: Ort der Niederlassung, für die der AN beschäftigt war (Paragraf 48 Abs. 1a ArbGG)
  • Keine Gerichtsstandvereinbarung möglich (zwingendes Recht im Arbeitsrecht)

Sachliche Zuständigkeit Paragraf 2a ArbGG — Beschlussverfahren

Angelegenheiten aus dem BetrVG, MitbestG, TVG (Paragraf 2a ArbGG); Beteiligte sind AG und BR (oder Gewerkschaft), nicht individuelle Parteien.

Instanzenzug

Erste Instanz: Arbeitsgericht (ArbG)

  • Gütetermin: Paragraf 54 ArbGG — zwingend vor Kammertermin; Ziel ist gütliche Einigung
  • Kammertermin: Paragraf 55 ArbGG — wenn keine Einigung im Gütermin; Beweisaufnahme, Urteil
  • Kein Anwaltszwang (Paragraf 11 Abs. 1 ArbGG); Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können vertreten
  • Keine Kostenerstattung in erster Instanz (Paragraf 12a ArbGG): jede Seite trägt ihre Anwaltskosten

Zweite Instanz: Landesarbeitsgericht (LAG)

  • Berufung: Paragraf 64 ArbGG — statthaft bei Beschwer > 600 € oder zugelassener Berufung
  • Berufungsfrist: 1 Monat ab Urteilszustellung (Paragraf 66 Abs. 1 ArbGG)
  • Berufungsbegründungsfrist: 2 Monate ab Urteilszustellung; Verlängerung auf Antrag möglich (Paragraf 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG)
  • Anwaltszwang: Paragraf 11 Abs. 4 ArbGG — zwingend ab LAG
  • Instanzort: LAG des jeweiligen Bundeslandes

Dritte Instanz: Bundesarbeitsgericht (BAG)

  • Revision: Paragraf 72 ArbGG — nur bei zugelassener Revision oder grundsätzlicher Bedeutung
  • Revisionsfrist: 1 Monat ab Urteilszustellung (Paragraf 74 Abs. 1 ArbGG)
  • Revisionsbegründungsfrist: 2 Monate ab Urteilszustellung
  • Sitz: Erfurt; nur BAG-zugelassene Anwälte oder alle Anwälte mit Qualifikation (Paragraf 11 Abs. 4 ArbGG analog)
  • Keine neuen Tatsachen in der Revision (Rechtsfehler nur)

Fristen-Übersicht

FristNormFristlängeBeginn
Klagefrist KSchGParagraf 4 KSchG3 WochenZugang der Kündigung
EntfristungsklageParagraf 17 TzBfG3 WochenVereinbartes Ende
AGG-GeltendmachungParagraf 15 Abs. 4 AGG2 MonateKenntnis der Benachteiligung
BerufungParagraf 66 Abs. 1 ArbGG1 MonatUrteilszustellung
BerufungsbegründungParagraf 66 Abs. 1 ArbGG2 MonateUrteilszustellung
RevisionParagraf 74 Abs. 1 ArbGG1 MonatUrteilszustellung
RevisionsbegründungParagraf 74 Abs. 1 ArbGG2 MonateUrteilszustellung
Anfechtung BetriebsratswahlParagraf 19 Abs. 2 BetrVG2 WochenBekanntmachung Wahlergebnis

Gütermin und Kammertermin

Gütermin (Paragraf 54 ArbGG)

  • Zwingend; findet vor dem Kammervorsitzenden allein statt
  • Ziel: gütliche Einigung; sehr häufig wird hier verglichen (Praxis: 60–70 % aller Kündigungsschutzfälle enden im Gütermin)
  • Keine umfassende Verhandlung der Sache; oft nur Abfindungs- und Beendigungsmodalitäten
  • Mandant sollte klare Verhandlungslinie haben: Minimalabfindung, Zeugnisvorstellung, Beendigungsdatum

Kammertermin (Paragraf 55 ArbGG)

  • Drei-Personen-Kammer: 1 Berufsrichter, 2 ehrenamtliche Richter (1 AG-Vertreter, 1 AN-Vertreter)
  • Beweisaufnahme, Plädoyers, Urteil
  • Häufig werden auch hier noch Vergleiche geschlossen

Streitwert und Kosten

Streitwert Paragraf 42 GKG (Kündigungsschutz)

  • Paragraf 42 Abs. 2 GKG: Ein Vierteljahresverdienst, wenn keine höhere oder niedrigere Gesamtvergütung anzunehmen ist
  • Beispiel: Monatslohn 3.000 € → Streitwert 9.000 €

Kosten erste Instanz

  • Paragraf 12a ArbGG: Keine Erstattung der Anwaltskosten der obsiegenden Partei
  • Gerichtskosten: GKG; bei Vergleich oft teilweise erstattet

Anschluss-Skills

  • spezial-betrvg-behoerden-gericht-und-registerweg für Beschlussverfahren
  • fachanwalt-arbeitsrecht-verhandlung-guete-abfindung-arbg für Gütermin-Strategie
  • spezial-datum-formular-portal-und-einreichung für Einreichungs-Details

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Keine abschließende Zuständigkeitsprüfung bei internationalem Sachverhalt (EuGVVO, Brüssel Ia-VO).
  • Keine Prüfung von Sondergerichtsbarkeiten (Verwaltungsgericht für Beamte, Sozialgericht für SGB-Ansprüche).

What ships with it

Read from the repository

Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

Keep looking

Skills are one crate of 326,059. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.