Equal pay leiharbeit bag 5 azr 143 19 eugh timepartner
Prüft Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung anhand von Paragraf 8 AÜG, Tariföffnung, Überlassungsdauer, Vergleichsentgelt und Gesamtschutz. Berechnet die Entgeltdifferenz periodengenau und erstellt Auskunfts-, Zahlungs- oder Verteidigungsbausteine ohne die TimePartner-Entscheidung in ihr Gegenteil zu verkehren.From its SKILL.md
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Equal Pay bei Leiharbeit prüfen
Einsatzlage
Ein Leiharbeitnehmer verdient weniger als ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer. Zu prüfen ist, ob eine wirksame tarifliche Abweichung greift, wie lange sie zulässig ist und welche Vergütungsbestandteile in den Vergleich gehören.
Normenanker
- Paragraf 8 Absätze 1 bis 4 AÜG: Gleichstellungsgrundsatz, Vermutung durch Entgeltauskunft, Tariföffnung und zeitliche Grenzen der Entgeltabweichung.
- Paragrafen 9 und 10 AÜG: Unwirksamkeits- und Rechtsfolgen bei unzulässiger Überlassung oder unzulässiger Abweichung.
- Paragraf 13 AÜG: Auskunft des Entleihers über die im Betrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Entgelt.
- Paragrafen 3 und 4 TVG: Tarifgebundenheit und normative Wirkung; arbeitsvertragliche Bezugnahme getrennt prüfen.
- Artikel 5 Richtlinie 2008/104/EG: Gleichbehandlung und zulässige tarifliche Abweichung unter Achtung des Gesamtschutzes.
Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - C-311/21 - TimePartner Personalmanagement: Eine tarifliche Schlechterstellung beim Entgelt verlangt Ausgleichsvorteile, die den Gesamtschutz wahren; nationale Gerichte müssen dies wirksam kontrollieren können.
- BAG, Urteil vom 31. Mai 2023 - 5 AZR 143/19: Das damalige iGZ-ver.di-Tarifwerk genügte den unionsrechtlichen Anforderungen. Insbesondere kann die gesetzlich gesicherte Vergütung in verleihfreien Zeiten einen Ausgleichsvorteil darstellen; aus der bloßen Entgeltdifferenz folgte im entschiedenen Fall kein Nachzahlungsanspruch.
Prüfprogramm
- Verleiher, Entleiher, Überlassungszeiträume und Unterbrechungen je Einsatz feststellen; gesetzliche Anrechnungsregeln periodengenau anwenden.
- Vergleichstätigkeit und vergleichbaren Stammarbeitnehmer bestimmen. Grundentgelt, Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Sachleistungen und sonstige wesentliche Entgeltbedingungen vollständig erfassen.
- Tarifbindung oder wirksame Bezugnahme, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich sowie Rangfolge mehrerer Tarifwerke prüfen.
- Gesetzliche Höchstdauer der Entgeltabweichung und etwaige Branchenzuschläge berechnen; die Rechtslage des jeweiligen Abrechnungsmonats verwenden.
- Gesamtschutz des konkret anwendbaren Tarifwerks prüfen. Nicht pauschal verlangen, dass jeder einzelne Nachteil durch eine individuell bezifferte Leistung kompensiert werden müsse.
- Bei fehlender oder unwirksamer Abweichung Differenzvergütung für jede Entgeltkomponente und jeden Monat berechnen.
- Auskunft, Darlegungs- und Beweislast sowie arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen prüfen; Ansprüche rechtzeitig schriftlich und gerichtlich sichern.
Arbeitsergebnis
Erstelle eine Monatsmatrix mit Einsatz, Tarifgrundlage, Vergleichsentgelt, gezahltem Entgelt, Branchenzuschlag, Abweichungsdauer und Differenz. Ergänze Auskunftsverlangen, Fristenblatt und einen bezifferten Zahlungsantrag oder eine Verteidigung anhand des tatsächlich geltenden Tarifwerks.
Belege und Aktenlücken
- Arbeitsvertrag, Tarifverträge und Mitgliedschafts- oder Bezugnahmenachweise
- Überlassungsverträge, Einsatzmitteilungen und Unterbrechungszeiten
- Abrechnungen des Leiharbeitnehmers und Entgeltauskunft des Entleihers
- Tätigkeitsbeschreibungen und Vergütungsbestandteile vergleichbarer Stammarbeitnehmer
- Geltendmachungs- und Ablehnungsschreiben zu Ausschlussfristen
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