Betriebsratswahl leiharbeit wahlrecht anfechtung
Prüft Leiharbeitnehmer bei Betriebsratswahl und Wahlanfechtung. Trennt Wahlrecht nach mehr als drei Monaten Einsatz, fehlende Wählbarkeit im Entleiherbetrieb, Betriebsratsgröße, Wählerliste, Einspruch, Anfechtungsberechtigung, Zweiwochenfrist und mögliche Ergebnisrelevanz.From its SKILL.md
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Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratswahl prüfen
Einsatzlage
Der Wahlvorstand muss Leiharbeitnehmer in die Wählerliste einordnen oder eine abgeschlossene Wahl wird wegen ihrer Einbeziehung oder Auslassung angefochten. Die Drei-Monats-Regel des Wahlrechts darf nicht mit anderen Sechs-Monats-Schwellen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts vermischt werden.
Normenanker
- Paragraf 7 Satz 2 BetrVG: Wahlrecht überlassener Arbeitnehmer bei einem geplanten Einsatz von länger als drei Monaten im Entleiherbetrieb.
- Paragraf 8 BetrVG und Paragraf 14 Absatz 2 AÜG: Wählbarkeit und deren Ausschluss für Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb.
- Paragraf 9 BetrVG: Größe des Betriebsrats nach der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer.
- Paragrafen 18 und 19 BetrVG sowie Wahlordnung: Wählerliste, Berichtigung, Wahldurchführung und Anfechtung.
Rechtsprechungsanker
- BAG, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 69/11: Regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer sind bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke des Entleiherbetriebs zu berücksichtigen.
- BAG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15: Regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer zählen auch für die Schwelle freizustellender Betriebsratsmitglieder; maßgeblich ist der durch ihren Einsatz verursachte Tätigkeitsaufwand.
Prüfprogramm
- Für jeden Leiharbeitnehmer Verleiher, Einsatzbeginn, geplantes Einsatzende, Unterbrechungen und tatsächliche Eingliederung dokumentieren.
- Wahlrecht am Wahltag nach Paragraf 7 Satz 2 BetrVG prüfen. Maßgeblich ist, ob der Einsatz länger als drei Monate vorgesehen ist; eine bereits vollständig abgelaufene Drei-Monats-Zeit ist nicht stets erforderlich.
- Wählbarkeit gesondert prüfen. Das aktive Wahlrecht im Entleiherbetrieb macht einen Leiharbeitnehmer dort nicht zum wählbaren Bewerber.
- Regelmäßigen Personalbestand für Paragraf 9 BetrVG anhand Vergangenheit und absehbarer Personalplanung bestimmen; nicht nur eine Stichtagsliste verwenden.
- Wählerliste, Wahlausschreiben, Einsprüche und Berichtigungen kontrollieren. Bei einer späteren Anfechtung die Ausschlüsse des Paragrafen 19 Absatz 3 BetrVG beachten.
- Anfechtungsberechtigung und Zweiwochenfrist ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses sichern.
- Wesentlichen Wahlverstoß und mögliche Auswirkung auf Sitzverteilung, Minderheitengeschlecht, Stützunterschriften oder Ergebnis konkret berechnen; bloße Regelverletzung genügt nicht, wenn jede Ergebnisbeeinflussung ausgeschlossen ist.
Arbeitsergebnis
Liefere eine Personenmatrix mit Wahlrecht, Wählbarkeit und Zählwirkung, eine Fristenkarte sowie eine Ergebnisrelevanzberechnung. Formuliere anschließend einen Berichtigungsantrag an den Wahlvorstand oder einen bestimmten Wahlanfechtungsantrag mit Beweismitteln.
Belege und Aktenlücken
- Überlassungsverträge und Einsatzplanung
- Wählerliste, Wahlausschreiben und Änderungsfassungen
- Einsprüche gegen die Wählerliste und Entscheidungen des Wahlvorstands
- Vorschlagslisten, Wahlniederschrift und Bekanntgabe des Ergebnisses
- Personalstatistik zur regelmäßigen Belegschaftsstärke
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