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Betriebsrat zahlen schwellen und berechnung

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Wenn es um Betriebsrat Zahlen Schwellen Und Berechnung in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md

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Betriebsrat: Schwellenwerte für Größe, Zusammensetzung und Freistellungen Paragrafen 9 und 38 BetrVG, Wahlrecht Paragraf 7 BetrVG, Betriebsbegriff, geteilte und gemeinsame Betriebe, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Betriebsratswahl-Kalender.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Betriebsrat: Schwellenwerte für Größe, Zusammensetzung und Freistellungen Paragrafen 9 und 38 BetrVG, Wahlrecht Paragraf 7 BetrVG, Betriebsbegriff, geteilte und gemeinsame Betriebe, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Betriebsratswahl-Kalender.

Spezial: Betriebsrat — Zahlen, Schwellen und Berechnung

Fachlicher Kern — Arbeitsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Spezial: Betriebsrat — Zahlen, Schwellen und Berechnung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
  • Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Einstieg

Wenn ein betriebsverfassungsrechtlicher Sachverhalt vorliegt, zuerst klären:

  1. Betriebsgröße: Wie viele Arbeitnehmer sind im Betrieb beschäftigt? (Zählung nach Paragraf 9 BetrVG)
  2. Betriebsbegriff: Handelt es sich um einen Betrieb, mehrere Betriebe, einen Gemeinschaftsbetrieb oder eine Betriebsabteilung?
  3. Besteht bereits ein Betriebsrat? Wenn ja: Größe, Freistellungen, aktuelle Zusammensetzung?
  4. Welche Frage ist zu klären? BR-Größe, Wahlberechtigung, Freistellungsanspruch, Zuständigkeit?

Paragraf 9 BetrVG — Größe des Betriebsrats

Schwellentabelle

Arbeitnehmer im BetriebBR-Größe (Mitglieder)
5–201
21–503
51–1005
101–2007
201–4009
401–70011
701–1.00013
1.001–1.50015
1.501–2.00017
2.001–2.50019
2.501–3.00021
> 3.000weitere Staffelung per Formel

Wer wird gezählt? (Paragraf 9 BetrVG)

  • Alle Arbeitnehmer des Betriebs, auch Teilzeitkräfte (ohne Kopfzahl-Abzug für BR-Größe)
  • Leiharbeitnehmer: bei regelmäßigem Einsatz mitzählen (BAG-Linie; → seit BetrVG-Reform 2001)
  • Auszubildende: ab Wahlalter 18 aktiv wahlberechtigt; für Betriebsgröße mitzählen
  • Ausgenommen: leitende Angestellte (Paragraf 5 Abs. 3 BetrVG)

Paragraf 38 BetrVG — Freistellungen

Freistellungsstaffel

Arbeitnehmer im BetriebFreigestellte BR-Mitglieder
200–5001
501–9002
901–1.5003
1.501–2.0004
2.001–3.0005
3.001–4.0006
> 4.000weitere Staffelung

Freistellungs-Grundsatz

Freigestellte BR-Mitglieder sind von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, erhalten aber weiter ihr volles Gehalt (Paragraf 37 Abs. 4 BetrVG: Lohnfortzahlungspflicht; keine Benachteiligung durch BR-Tätigkeit).

Paragraf 7 BetrVG — Wahlberechtigung

Aktives Wahlrecht

  • Alle Arbeitnehmer des Betriebs ab 18 Jahren
  • Leiharbeitnehmer: aktiv wahlberechtigt ab 3 Monaten Beschäftigung im Betrieb (Paragraf 7 Satz 2 BetrVG n.F.)

Passives Wahlrecht (Paragraf 8 BetrVG)

  • Arbeitnehmer, die dem Betrieb 6 Monate angehören
  • Ausnahme: Neue Betriebe (Paragraf 8 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)

Betriebsbegriff und gemeinsamer Betrieb

Betrieb (Paragraf 1 BetrVG)

Organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.

Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen (Paragraf 1 Abs. 2 BetrVG)

Wenn Unternehmen eine gemeinsame Betriebsstätte führen, eine gemeinsame Leitung für den arbeitstechnischen Zweck haben und die Arbeitnehmer einheitlich eingesetzt werden — dann ein Betrieb für BR-Zwecke.

Praktische Bedeutung: Einsatz von Leiharbeitnehmern, Outsourcing, konzernverbundene Unternehmen auf gemeinsamer Betriebsstätte.

Betriebsabteilung (Paragraf 4 BetrVG)

Räumlich weit entfernte Betriebsteile oder organisatorisch selbständige Betriebsteile: eigener Betriebsrat möglich; Mindestvoraussetzung 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Gesamtbetriebsrat (Paragrafen 47 ff. BetrVG) und Konzernbetriebsrat (Paragrafen 54 ff. BetrVG)

GremiumVoraussetzungZuständigkeit
Gesamtbetriebsrat (GBR)Mehrere Betriebe eines UnternehmensUnternehmensweite Angelegenheiten
Konzernbetriebsrat (KBR)Konzern mit GBR in mehreren UnternehmenKonzernweite Angelegenheiten
Europäischer BetriebsratRL 2009/38/EGGrenzüberschreitende Information/Konsultation

Betriebsratswahl — Fristen und Ablauf

Reguläre Wahl (Paragrafen 14 ff. BetrVG)

  • Betriebsratswahl alle 4 Jahre (Paragraf 13 BetrVG); Wahlzeitraum: 1. März bis 31. Mai im Wahljahr
  • Voraussetzung: Wahlvorstand (Paragraf 16 BetrVG: eingesetzt durch BR oder auf Antrag von AN oder Gewerkschaft)

Erstmalige Wahl (Paragraf 14a BetrVG — vereinfachtes Verfahren)

  • Für Betriebe mit 5–100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren
  • Wahlversammlung wählt direkt; Wahlvorstand kann in der Versammlung gebildet werden

Wahlvorstand und -schutz

  • Wahlvorstandsmitglieder genießen erhöhten Kündigungsschutz ab Bekanntmachung der Kandidatur
  • Kündigungsschutz auch für Wahlbewerber (Paragraf 15 Abs. 3 KSchG)

Zahlentabelle für die Praxis

BetriebsgrößeBR-Mitglieder (Paragraf 9)Freistellungen (Paragraf 38)Wahlrecht ab 18 (Paragraf 7)
5–20 AN10Ja
21–50 AN30Ja
51–100 AN50Ja
101–200 AN70Ja
201–500 AN9–111Ja
501–900 AN11–132Ja

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-arbeitsrecht-betriebsratsanhoerung für Anhörungspflichten Paragraf 102 BetrVG
  • fachanwalt-arbeitsrecht-betriebsratsbeschluss-heilung für Beschlussmängel
  • spezial-betrvg-behoerden-gericht-und-registerweg für Verfahrenswege

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Keine Beratung zu Betriebsverfassungsrechtsverstößen im konkreten Einzelfall ohne vollständige Sachverhaltskenntnis.
  • Keine Berechnung von Wahlresultaten oder Sitzzuteilung.

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