Ar kuendigungspruefung workflow
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Ar Kuendigungspruefung Workflow in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
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Kündigungsprüfung: Schritt-für-Schritt vom Zugang der Kündigung bis zur Klageerhebung oder Vergleichsstrategie
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kündigungsprüfung: Schritt-für-Schritt vom Zugang der Kündigung bis zur Klageerhebung oder Vergleichsstrategie. Schriftform Paragraf 623 BGB, KSchG-Anwendbarkeit Paragraf 23, Betriebsratsanhörung Paragraf 102 BetrVG, Sozialauswahl Paragraf 1 Abs. 3 KSchG, Sonderkündigungsschutz, Massenentlassung Paragraf 17 KSchG.
AR: Kündigungsprüfung — Workflow
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
AR: Kündigungsprüfung — Workflowund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Kaltstart — Sofortmaßnahmen
Bei Eingang einer Kündigung gelten folgende Prioritäten in dieser Reihenfolge:
- Zugang sichern: Genaues Zugangsdatum (Briefkasteneinwurf, persönliche Übergabe) mit Beweismittel dokumentieren.
- Frist berechnen: 3 Wochen ab Zugang = Klagefrist Paragraf 4 KSchG. Datum im Kalender markieren.
- Schriftform prüfen: Liegt eine eigenhändig unterzeichnete Originalurkunde vor (Paragraf 623 BGB)? E-Mail, Fax, WhatsApp = nichtig (Paragraf 125 BGB).
- Mandantenentscheidung zeitnah: Klage, Aufhebungsverhandlung oder Klageverzicht?
Phase 1: Formelle Prüfung
A) Schriftform Paragraf 623 BGB
- Original-Unterschrift des Kündigungsberechtigten zwingend
- Faksimile-Stempel genügt nicht
- Elektronische Übermittlung genügt nicht
- Fehler → Nichtigkeit; Kündigung ist inexistent
B) Kündigungsberechtigter
- Wer hat unterzeichnet? Ist die Person zur Kündigung bevollmächtigt?
- Bei Vollmacht: War die Vollmacht im Original beigefügt (Paragraf 174 BGB)? Zurückweisung sofort nach Empfang!
- Bei Organen (GF, Vorstand): Vertretungsberechtigung aus Handelsregister prüfen
C) Zugang Paragraf 130 BGB
- Persönliche Übergabe: Zugang sofort
- Briefkasteneinwurf: Zugang wenn Leerung üblicherweise zu erwarten war (BAG-Linie: bis 17/18 Uhr am selben Tag, danach am nächsten Werktag)
- Urlaub, Krankheit, Auslandsaufenthalt: Zugang dennoch, wenn Kenntnisnahmemöglichkeit besteht
Phase 2: KSchG-Anwendbarkeit
| Merkmal | Norm | Prüfung |
|---|---|---|
| Betriebsgröße > 10 VZÄ | Paragraf 23 KSchG | Vollzeitkräfte + anteilig Teilzeit; Leiharbeitnehmer? (BAG-Linie) |
| Betriebszugehörigkeit > 6 Monate | Paragraf 1 Abs. 1 KSchG | Probezeiten, Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber |
| Betrieb im Geltungsbereich | Paragraf 23 KSchG | Deutsches Arbeitsverhältnis |
Wenn KSchG nicht anwendbar: allgemeiner Kündigungsschutz (Paragraf 242 BGB, Paragraf 138 BGB, Maßregelungsverbot Paragraf 612a BGB) prüfen.
Phase 3: Sonderkündigungsschutz
| Schutz | Norm | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Schwangerschaft / Mutterschutz | Paragraf 17 MuSchG | Behördliche Zustimmung Landesamt zwingend |
| Elternzeit | Paragraf 18 BEEG | Behördliche Zustimmung zwingend (Ausnahmen eng) |
| Schwerbehinderung | Paragraf 168 SGB IX | Zustimmung Integrationsamt zwingend |
| Betriebsratsmitglied | Paragrafen 15 KSchG, 103 BetrVG | BR-Zustimmung oder gerichtliche Ersetzung |
| Datenschutzbeauftragter | Paragraf 38 BDSG | Besonderer Kündigungsschutz |
| Wahlvorstand / Kandidaten | Paragraf 15 KSchG | Schutz ab Bekanntmachung der Wahl |
Konsequenz: Fehlt eine behördliche Zustimmung → Kündigung ist schwebend unwirksam oder nichtig.
Phase 4: Betriebsratsanhörung Paragraf 102 BetrVG
Checkliste
- Ist ein Betriebsrat vorhanden?
- Wurde dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört?
- Enthielt das Anhörungsschreiben: Name des Arbeitnehmers, Art der Kündigung, Kündigungsgründe, Sozialdaten?
- Wurde die Frist eingehalten (ordentlich: 1 Woche; außerordentlich: 3 Tage; Paragraf 102 Abs. 2 BetrVG)?
- Hat der BR Einwände erhoben? Wenn ja: wurden sie beachtet?
Rechtsfolge Fehler: Kündigung ist unwirksam — unabhängig vom materiellen Kündigungsgrund.
Phase 5: Massenentlassungsanzeige Paragraf 17 KSchG
Schwellenwerte (Paragraf 17 Abs. 1 KSchG)
| Betriebsgröße | Entlassungen innerhalb 30 Tagen |
|---|---|
| 21–59 AN | ≥ 6 |
| 60–499 AN | ≥ 10 % oder ≥ 26 |
| ≥ 500 AN | ≥ 30 |
Neue BAG/EuGH-Linie (BAG 6 AZR 152/22, EuGH C-134/24): Anzeige muss nach Abschluss der BR-Konsultation, aber vor Ausspruch der Kündigungen erfolgen. Fehler = Unwirksamkeit aller betroffenen Kündigungen, keine Heilung möglich.
Phase 6: Soziale Rechtfertigung Paragraf 1 KSchG
Betriebsbedingt
- Unternehmerische Entscheidung (Wegfall des Arbeitsplatzes)
- Dringende betriebliche Erfordernis
- Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl Paragraf 1 Abs. 3 KSchG: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung — Vergleichsgruppe nach Austauschbarkeit
Verhaltensbedingt
- Pflichtverletzung (nachweisbar)
- Abmahnung (grds. erforderlich, außer schwere Pflichtverletzung)
- Negative Prognose (Wiederholungsgefahr)
Personenbedingt
- Eignungsmangel / Krankheit
- Negative Gesundheitsprognose
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
- Interessenabwägung (BAG-Dreistufentest)
Entscheidungsmatrix: Klage oder Vergleich?
| Lage | Empfehlung |
|---|---|
| Formfehler oder fehlende BR-Anhörung | Klage einlegen; Verhandlungsmacht ist maximal |
| KSchG nicht anwendbar, keine Formfehler | Vergleich; Klagechancen begrenzt |
| Starke betriebliche Kündigung, korrekte Sozialauswahl | Vergleich mit guter Abfindung realistisch |
| Sonderkündigungsschutz betroffen | Klage; volle Nichtigkeitsfolge |
| Mandant will schnell Anschlussstelle | Vergleich mit günstigem Zeugnistext |
Anschluss-Skills
fachanwalt-arbeitsrecht-kuendigungsschutzklagefür Klageschrift und Verfahrensstrategiear-abfindungs-rechner-modularfür Abfindungsberechnungfachanwalt-arbeitsrecht-massenentlassung-17-kschgfür Paragraf 17 KSchG-Tiefenprüfungfazugang-neu-001-kuendigung-durch-boten-beweisvermerk-und-prozessstrategiefür Zugangsfragen
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.
- Keine Prozessprognose ohne konkrete Tatsachenbasis.
Aktuelle BAG-Linie 2025/2026 (live verifizieren vor Schriftsatzverwendung)
Drei aktuelle Leitentscheidungen, die über das Arbeitsrecht in den letzten zwoelf Monaten besonders weit ausstrahlen:
| Entscheidung | Tragende Aussage | Skill-Vertiefung |
|---|---|---|
| BAG, Urt. v. 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 | Equal Pay - Paarvergleich genuegt. Eine einzige besser bezahlte Vergleichsperson des anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit reicht, um die Vermutung des Paragraf 22 AGG auszuloesen. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, dass die Differenz ausschließlich auf objektiven, geschlechtsneutralen Gruenden beruht. Pauschale Hinweise auf Medianwerte, Durchschnittsbetrachtungen oder Verhandlungsgeschick reichen nicht. Art. 157 AEUV bekommt damit Schaerfe. | bag-equal-pay-paarvergleich (fachanwalt-arbeitsrecht) / bag-equal-pay-paarvergleich-8azr30024 (arbeitsrecht) |
| BAG, Urt. v. 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 | Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub. Im bestehenden Arbeitsverhaeltnis können Arbeitnehmer:innen auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam verzichten - auch nicht durch gerichtlichen Vergleich. Gilt selbst dann, wenn die Beendigung bereits feststeht und absehbar ist, dass der Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr genommen werden kann. Ausgleichs-/Erledigungs-/Abgeltungsklauseln müssen sauber zwischen gesetzlichem Mindesturlaub, vertraglichem Mehrurlaub und bereits entstandener Urlaubsabgeltung unterscheiden. | bag-mindesturlaub-kein-verzicht (fachanwalt-arbeitsrecht) / bag-mindesturlaub-kein-verzicht-9azr10424 (arbeitsrecht) |
| BAG, Urt. v. 25.03.2026 - 5 AZR 108/25 | Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsvertragsformularen unwirksam. Eine formularmaessige Freistellungsklausel, die dem Arbeitgeber das einseitige Recht gibt, Beschäftigte nach Kuendigung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist nach AGB-Kontrolle unwirksam, wenn sie Arbeitnehmer:innen unangemessen benachteiligt. Freistellung bleibt im konkreten Fall möglich - braucht aber einen tragfaehigen Grund (ueberwiegende schutzwuerdige Arbeitgeberinteressen). Die pauschale Vorratsklausel reicht nicht. | bag-freistellungsklausel-unwirksam (fachanwalt-arbeitsrecht) / bag-freistellungsklausel-unwirksam-5azr10825 (arbeitsrecht) |
Diese drei Aktenzeichen sind Sucheinstieg. Vor Verwendung in Schriftsatz, Memo oder Mandantenbrief: konkrete Entscheidung in der freien Quelle (bundesarbeitsgericht.de, dejure.org) live verifizieren - Datum, Aktenzeichen, Randnummer, Fortgeltung. Spezial-Skills oben enthalten Prüfschemata, Klagebausteine und Verteidigungsmuster.
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