Tierschutz haltungsverbot paragraf 16a tierschg
Prüft ein Tierhaltungs- oder Betreuungsverbot nach Paragraf 16a TierSchG. Ordnet jeden Verstoß, erhebliche oder länger anhaltende Folgen für Tiere, Wiederholungsprognose, Tierartenumfang, Fortnahme, Veräußerung, Sofortvollzug und mildere Mittel und erstellt Beweismatrix und Eilantrag.From its SKILL.md
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Tierhaltungsverbot rechtlich und tatsächlich prüfen
Einsatzlage
Die Veterinärbehörde untersagt einem Tierhalter Haltung oder Betreuung bestimmter oder aller Tierarten und ordnet gegebenenfalls Fortnahme, Veräußerung oder sofortige Vollziehung an. Der schwere Eingriff darf nicht auf die Generalklausel gestützt werden, wenn die besonderen Voraussetzungen des Haltungsverbots fehlen.
Normenanker
- Paragraf 2 TierSchG: Ernährung, Pflege, Unterbringung und verhaltensgerechte Bewegung.
- Paragraf 16a Absatz 1 Satz 1 TierSchG: notwendige Einzelanordnungen zur Beseitigung und Verhütung von Verstößen.
- Paragraf 16a Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3 TierSchG: Fortnahme, Veräußerung und Haltungs- oder Betreuungsverbot.
- Paragrafen 28, 37 und 39 VwVfG: Anhörung, Bekanntgabe und Begründung.
- Paragrafen 42 und 80 VwGO: Anfechtung und Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Rechtsprechungsanker
- BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 3 B 16.24: Für ein Haltungsverbot gelten hohe tatbestandliche Hürden. Erforderlich sind wiederholte oder grobe Verstöße gegen Paragraf 2 TierSchG, dadurch verursachte erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden oder erhebliche Schäden und Tatsachen für die Prognose weiterer entsprechender Verstöße; die Generalklausel darf diese Voraussetzungen nicht umgehen.
- BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 3 B 34.16: Persönliche Unzuverlässigkeit und Wiederholungsprognose müssen aus dem dokumentierten Verhalten und den Umständen des Einzelfalls abgeleitet werden.
Prüfprogramm
- Jeden behördlich behaupteten Verstoß mit Tier, Datum, Zustand, Pflicht, Beleg und verantwortlicher Person erfassen.
- Wiederholung oder grobe Zuwiderhandlung und die dadurch verursachten erheblichen oder länger anhaltenden Folgen gesondert feststellen; bloße Ordnungsmängel reichen nicht automatisch.
- Sachkunde, frühere Anordnungen, Reaktionen, Nachkontrollen und nachhaltige Mängelbeseitigung für die Zukunftsprognose würdigen.
- Reichweite des Verbots nach Tierart, Zahl, Haltung oder Betreuung prüfen. Ein Verbot für alle Tierarten bedarf einer entsprechend breiten Prognose.
- Fortnahme, anderweitige Unterbringung, Veräußerung und Kostenfolge jeweils auf eigene Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit prüfen.
- Mildere Mittel konkret vergleichen: Auflagen, Bestandsreduzierung, tierärztlicher Betreuungsplan, Sachkundenachweis oder engmaschige Kontrolle.
- Sofortvollzug auf einzelfallbezogene Begründung und aktuelle Gefahrenlage prüfen; Eilantrag mit aktuellen Gegenbelegen und tragfähigem Betreuungskonzept erstellen.
Arbeitsergebnis
Erstelle eine Tier-für-Tier-Beweismatrix, Prognose- und Verhältnismäßigkeitsprüfung, Maßnahmenvergleich und einen Klage- und Eilantragsbaustein. Ein Sanierungsplan enthält Verantwortliche, Fristen, Tierarztkontrollen und objektiv nachprüfbare Zielzustände.
Belege und Aktenlücken
- Bescheid, Anhörung, Kontrollberichte und vollständige Fotodokumentation
- tierärztliche Befunde und Behandlungsnachweise
- frühere Anordnungen, Nachkontrollen und deren Erledigung
- Sachkunde-, Stall-, Fütterungs- und Betreuungsnachweise
- aktuelles Maßnahmen- und Kontrollkonzept
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