Workflow kaltstart und routing
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/europarecht-kompass/skills/workflow-kaltstart-und-routing
Wenn es um Kaltstart und Routing in Europarecht-Kompass für deutsche Juristen geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill workflow-kaltstart-und-routingAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
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Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Unionsrechtliches Routing (typische Weichen)
- Grundfreiheiten (AEUV): Warenverkehr Art. 34, 36; Niederlassung Art. 49; Dienstleistung Art. 56; Kapital Art. 63; Arbeitnehmer Art. 45; steuerliche Diskriminierung Art. 110 AEUV.
- Diskriminierungsverbot Art. 18 AEUV (subsidiär, wenn keine Grundfreiheit greift).
- Vorabentscheidung Art. 267 AEUV: Vorlagebefugnis für jedes nationale Gericht; Vorlagepflicht für letztinstanzliche (CILFIT-Kriterien: acte clair/acte éclairé, EuGH-Urteil C-561/19 Consorzio Italian Management).
- Direktklage zum EuG/EuGH:
- Nichtigkeitsklage Art. 263 AEUV (Frist 2 Monate, individuelle/unmittelbare Betroffenheit für Private).
- Untätigkeitsklage Art. 265 AEUV.
- Schadensersatzklage Art. 268 i. V. m. Art. 340 AEUV (5 Jahre Verjährung).
- Vertragsverletzungsverfahren Art. 258, 259 AEUV (Klagebefugnis bei Kommission/Mitgliedstaat).
- Beihilfen Art. 107–109 AEUV: Anmeldepflicht, Stand-Still, Rückforderung; AGVO 651/2014 prüfen.
- Charta der Grundrechte (GRCh) anwendbar nur "bei der Durchführung des Rechts der Union" (Art. 51 GRCh; EuGH C-617/10 Åkerberg Fransson).
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
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