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Vorrang unmittelbare wettbewerb kartell

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/europarecht-kompass/skills/vorrang-unmittelbare-wettbewerb-kartell

Wenn es um Vorrang und unmittelbare Wirkung in Europarecht-Kompass für deutsche Juristen geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Vorrang und unmittelbare Wirkung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Wann verwenden

  • bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
  • wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
  • wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind

Rückfragen, wenn unklar

  • Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
  • Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
  • Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
  • Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?

Typische Fehler vermeiden

  • Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
  • Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
  • Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
  • Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.

Ton

Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.

Triage vor Prüfung

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Handelt es sich um eine EU-Verordnung (unmittelbar anwendbar), eine Richtlinie (Umsetzung erforderlich) oder einen Beschluss?
  2. Sind die Umsetzungsfristen abgelaufen — wenn ja: unmittelbare Wirkung der Richtlinie prüfbar?
  3. Richtet sich die Wirkung gegen den Staat (vertikale Direktwirkung) oder zwischen Privaten (horizontale Direktwirkung — sehr begrenzt)?
  4. Ist der nationale Richter verpflichtet, entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen (Vorrangpflicht)?

Normen-Kette Vorrang / Unmittelbare Wirkung

  • Art. 288 AEUV — Verordnung (allg. verbindlich und unmittelbar anwendbar), Richtlinie (Umsetzungspflicht), Beschluss
  • Art. 4 Abs. 3 EUV — Unionsreue; nationales Gericht muss EU-Recht vollen Vorrang sichern
  • Art. 19 EUV — Effektiver Rechtsschutz; nationales Gericht als Erstgericht EU-Recht

Output-Template: Vorrang-Kurzpruefung

Adressat: Kanzlei-intern / nationales Gericht Tonfall: Analytisch-praeais

VORRANG- UND WIRKUNGSPRUEFUNG EU-RECHT
Datum: [DATUM]
EU-Rechtsakt: [CELEX-Nr. / Bezeichnung]
Nationales Recht: [§ X Gesetz Y]

A. ART DES EU-RECHTSAKTS
[ ] Verordnung — unmittelbar anwendbar ab [DATUM], keine Umsetzung erforderlich
[ ] Richtlinie — Umsetzungsfrist ablauf: [DATUM]; Umsetzung erfolgt: [ja/nein/unvollstaendig]
[ ] Beschluss — Art. 288 Abs. 4 AEUV

B. UNMITTELBARE WIRKUNG
Inhaltl. Voraussetzungen (klar, unbedingt, keiner Ausfuellungsbefugnis):
[ ] JA — unmittelbare Wirkung bejaht (vertikale Wirkung gg. Staat moeglich)
[ ] NEIN — keine unmittelbare Wirkung; nur richtlinienkonforme Auslegung

C. VORRANG
Entgegenstehendes nationales Recht: [§ X — inhalt Kollision: ...]
Konsequenz: [§ X unangewendet lassen / richtlinienkonform auslegen]

D. STAATSHAFTUNG (falls Umsetzung unvollst.)
Qualifizierter Verstoß Mitgliedstaat: [JA / FRAGLICH]
Schaden des Mandanten: EUR [X]
Kausalitaet: [gegeben / fraglich]

E. NAECHSTE SCHRITTE
[...]

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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