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Europarecht vertragsverletzung durchsetzung

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Wenn es um Vertragsverletzung und Durchsetzung in Europarecht-Kompass für deutsche Juristen geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Vertragsverletzung und Durchsetzung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Wann verwenden

  • bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
  • wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
  • wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind

Rückfragen, wenn unklar

  • Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
  • Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
  • Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
  • Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Vertragsverletzungsverfahren gegen MitgliedstaatBeschwerde an Kommission nach Template unten
Variante A — Mandat erfordert schnellen ErfolgDirekte nationale Klage effektiver; Kooperationspflichten nutzen
Variante B — Kommission wird keine Klage erhebenStaatshaftungsklage nach Francovich national erwaegen
Variante C — Vorlageverfahren an EuGH schnellerArt. 267 AEUV Vorabentscheidung wenn nationale Gerichte befasst

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Typische Fehler vermeiden

  • Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
  • Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
  • Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
  • Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.

Ton

Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.

Triage vor Vertragsverletzungsverfahren

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Hat die Kommission bereits ein Vorverfahren (Mahnschreiben, Stellungnahme Art. 258 AEUV) eroeeffnet?
  2. Welches Umsetzungsdefizit liegt vor — formelle Nichtumsetzung oder materielle Unvereinbarkeit?
  3. Kann der Mandant Beschwerde an die Kommission einlegen (kein Klagerecht für Private)?
  4. Alternativ: Staatshaftungsklage vor nationalem Gericht (Francovich) als direkter Rechtsbehelf?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Normen-Kette

  • Art. 258 AEUV — Vertragsverletzungsverfahren durch Kommission; Vorverfahren; EuGH-Klage
  • Art. 259 AEUV — Mitgliedstaat-Klage gegen Mitgliedstaat (sehr selten)
  • Art. 260 AEUV — Zwangsgeld und Pauschalstrafe bei Nichtbefolgung des ersten Urteils
  • § 839 BGB / Art. 34 GG iVm Staatshaftungsgrundsaetzen — nationales Instrument für Private

Output-Template: Beschwerde an EU-Kommission

Adressat: Europaeische Kommission, Generaldirektion [ZUSTAENDIG] Tonfall: Foermlich; Sachverhalt klar; Verstoß belegen

An die Europaeische Kommission
Generaldirektion [BEREICH]
Rue de la Loi 200, B-1049 Bruessel

BESCHWERDE (Art. 258 AEUV Anregung)
Datum: [DATUM]

Beschwerdefuehrender Mandant: [NAME / KANZLEI]
(Kein eigenes Klagerecht; Anregung an Kommission zur Einleitung VVV)

I. BETROFFENER MITGLIEDSTAAT
Bundesrepublik Deutschland

II. BEANSTANDETER VERSTOESSUNG
[Beschreibung: Nicht-/Fehlumgesetzung [Richtlinie X] in [§ Y Gesetz Z]]

III. BEGRUENDUNG
Die [RL X] verpflichtet die MS bis [DATUM] zu [Maßnahme]. Deutschland hat
[keine / unvollstaendige] Umsetzung vorgenommen: [DETAILS].
Dies beeintraechtigt den Mandanten wie folgt: [SCHADEN / NACHTEIL].

IV. BEILAGE
[Umsetzungsgesetz / fehlende Norm / EU-Text im Vergleich]

Wir bitten die Kommission, ein Vorverfahren nach Art. 258 AEUV zu eroeeffnen.

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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