Kaltstart routing
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/erbbaurecht-praxis/skills/kaltstart-routing
Wenn es um Kaltstart Erbbaurecht in Erbbaurecht Praxis geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Kaltstart Erbbaurecht
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 ErbbauRG— Begriff und Inhalt des Erbbaurechts.§ 2 ErbbauRG— vertragsmäßiger Inhalt.§ 5 ErbbauRG— Zustimmungserfordernisse.§ 9a ErbbauRG— Erbbauzinsanpassung.§ 10 ErbbauRG— Rang und Belastung.§ 11 ErbbauRG— Anwendbarkeit grundstuecksrechtlicher Vorschriften.§ 12 ErbbauRG— Eigentum am Bauwerk.§ 873 Abs. 1 BGB— dinglicher Vollzug.§ 13 Abs. 1 GBO— Grundbuchantrag.§ 29 Abs. 1 GBO— Formnachweis.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Fachlicher Zuschnitt
Führt durch Grundstück, Erbbauberechtigte, Eigentümer, Laufzeit, Bauwerk, Erbbauzins, Heimfall, Finanzierung, Zustimmung und Grundbuchvollzug.
Quellenrahmen
ErbbauRG, GBO, GBV, BGB-Sachenrecht, Finanzierungs- und Vollzugspraxis des Erbbaurechts.
Arbeitsmodus
- Aktenlage sichern: Liste vorhandene Dokumente, fehlende Nachweise, offene Originale, Register-/Grundbuchauszüge, Aktenzeichen, Datum, Beteiligte und Entscheidungsdruck.
- Form und Zuständigkeit prüfen: Trenne materielle Rechtslage, formelle Nachweise, elektronische Einreichung, Beglaubigung/Beurkundung, Übersetzung/Apostille und Zuständigkeit.
- Hindernisse benennen: Formuliere jedes Hindernis konkret: behebbar, streitig, riskant, rein redaktionell oder materiell-rechtlich.
- Nächste Handlung erzeugen: Liefere bei Bedarf Nachreichungsschreiben, Mandantenupdate, Checkliste, Fristenlog, Beschwerdegerüst oder Vollzugsmatrix.
- Belegdisziplin: Zitiere Normen nur, wenn sie zum Schritt passen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link; sonst ausdrücklich als zu verifizieren markieren.
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