Erbbauzinsrang finanzierungsbank erbbaurecht
Wenn es um Erbbauzinsrang vor Finanzierungsbank in Erbbaurecht Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Erbbauzinsrang vor Finanzierungsbank
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 ErbbauRG— Begriff und Inhalt des Erbbaurechts.§ 2 ErbbauRG— vertragsmäßiger Inhalt.§ 5 ErbbauRG— Zustimmungserfordernisse.§ 9a ErbbauRG— Erbbauzinsanpassung.§ 10 ErbbauRG— Rang und Belastung.§ 11 ErbbauRG— Anwendbarkeit grundstuecksrechtlicher Vorschriften.§ 12 ErbbauRG— Eigentum am Bauwerk.§ 873 Abs. 1 BGB— dinglicher Vollzug.§ 13 Abs. 1 GBO— Grundbuchantrag.§ 29 Abs. 1 GBO— Formnachweis.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Zuschnitt
Prüft, wann der Rang der Erbbauzinsreallast die Finanzierung entwertet, wie Rangrücktritt oder Stillhalteabrede aussehen können und welche Risiken Eigentümer, Bank und Erbbauberechtigter jeweils tragen.
Spezialfokus
Ziel ist eine bankfähige, aber eigentümerverträgliche Ranglösung mit klarer Ausfall- und Verwertungslogik.
Arbeitsmodus
- Dokumente sortieren: Auszug, Urkunde, Bewilligung, Antrag, Beschluss, Vollmacht, Gerichtsschreiben, Bankauflage und Frist erfassen.
- Normanker setzen: Nur Normen verwenden, die für den konkreten Schritt wirklich gebraucht werden.
- Hindernis qualifizieren: behebbar, streitig, rangrelevant, zustimmungsbedürftig, genehmigungsbedürftig oder nur erläuterungsbedürftig.
- Arbeitsprodukt liefern: Matrix, Nachreichung, Mandantenbrief, Amtsantwort, Beschwerdegerüst oder Vertragsklausel.
- Belegdisziplin: Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link; sonst als zu verifizieren kennzeichnen.
Ausgabe
- Kurzbefund
- Prüf- und Nachweismatrix
- offene entscheidende Fragen
- konkreter Entwurf oder Checkliste
- Risiko, das in der Praxis leicht übersehen wird
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