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Anrede und grussformeln

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Wenn es um Anrede und Grußformeln in E-Mail-Umformulierer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Anrede und Grußformeln

Fachkern: Anrede und Grußformeln

  • Normen-/Quellenanker: BRAO/BORA, BNotO, StBerG, WPO, PAO, Sachlichkeitsgebot, Verschwiegenheit, Datenschutz und Deeskalationspflichten.
  • Entscheidende Weiche: Bewahre rechtlichen Inhalt, entferne Eskalation, schütze Geheimnisse, markiere Fristen und formuliere sendefähig ohne falsches Anerkenntnis.

Dieser Skill regelt die korrekte Wahl von Anrede und Schlussformel in beruflicher Korrespondenz. Die richtige Anrede signalisiert Respekt und Professionalität — eine falsche oder zu lässige Anrede kann den gesamten Ton eines Schreibens beschädigen, noch bevor der eigentliche Inhalt gelesen wird.

Triage zu Beginn

  1. Ist der Name des Empfaengers bekannt oder unbekannt?
  2. Welche Funktion hat der Empfaenger: Richter, Staatsanwalt, Kollegin, Mandant, Behörde?
  3. Traeigt der Empfaenger akademische Grade (Dr., Prof.) oder Amtsbezeichnungen?
  4. Wie eng ist die Beziehung: erstmalig, laufend, langjahrig bekannt?

Zentrale Normen

  • § 25 BORA — Kollegialitaetsgebot: korrekte Anrede als Ausdruck gegenseitigen Respekts
  • § 43a BRAO — Allgemeine Berufspflichten: Wuerde des Berufs gegenueber Adressaten
  • § 823 Abs. 1 BGB — Persoenlichkeitsrecht; fehlerhafte Titelanrede kann Verletzung sein
  • § 1 BJagdG analog — Respekt vor Amtstiteln in hoheitlichem Schriftverkehr

Output-Template: Anrede-Empfehlung

Situation: [Beschreibung Adressat und Kontext]

FoermlichkeitsgradEmpfohlene AnredeSchlussformel
Sehr foermlichSehr geehrter Herr [AMTSTITEL] [NAME],Mit vorzueglicher Hochachtung
FoermlichSehr geehrte Frau/Herr [DR.] [NAME],Mit freundlichen Gruessen
KollegialSehr geehrter Herr Kollege / Sehr geehrte Frau Kollegin,Mit kollegialen Gruessen
Bekannter KollegeLieber Herr [NAME],Herzliche Gruesse

Begruendung: [Verweis auf Norm oder Konvention]

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Hierarchie der Anreden

Die förmlichste Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" wird verwendet, wenn der Name des Empfängers nicht bekannt ist oder wenn ein offizielles Schreiben an eine Institution gerichtet wird. "Sehr geehrte Frau Dr. Muster" ist die Standardform für namentlich bekannte Einzelpersonen mit Doktortitel; akademische Grade (Dr., Prof. Dr.) werden grundsätzlich ausgeschrieben.

Für Kollegen gilt: "Sehr geehrter Herr Kollege" oder "Sehr geehrte Frau Kollegin" im förmlichen kollegialen Kontext; "Werter Herr Rechtsanwalt Muster" als höflichere, etwas altmodischere Variante. "Lieber Herr Muster" oder "Liebe Frau Muster" ist nur bei langjährig bekannten Kollegen mit persönlichem Kontakt angemessen und sollte in streitigen Sachverhalten vermieden werden.

Besondere Adressaten

Für Richter gilt: "Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht" (volle Amtsbezeichnung im ersten Schreiben) oder vereinfacht "Sehr geehrter Herr Dr. Muster". In Schriftsätzen entfällt die persönliche Anrede; im persönlichen Begleitschreiben an Kammern ist "Sehr geehrte Damen und Herren" korrekt.

Für Staatsanwälte gilt: "Sehr geehrte Frau Staatsanwältin" oder vollständig "Sehr geehrte Frau Staatsanwältin beim Landgericht München I, Frau Dr. Muster". Behörden erhalten generell "Sehr geehrte Damen und Herren" mit Angabe des Sachgebiets.

Schlussformeln

Die Wahl der Schlussformel spiegelt die Intensität der Förmlichkeit wider. "Mit freundlichen Grüßen" ist die Standardformel für allgemeine Geschäftskorrespondenz. "Mit kollegialen Grüßen" signalisiert Verbundenheit unter Angehörigen desselben Berufs und eignet sich für unkomplizierte Kollegen-Schreiben. "Mit vorzüglicher Hochachtung" ist die förmlichste Variante und wird für Schreiben an übergeordnete Instanzen, Gerichte oder besonders formelle Anlässe verwendet. "Hochachtungsvoll" gilt als veraltet und sollte vermieden werden.

Berufsrechtlicher Hintergrund

§ 25 BORA schreibt den respektvollen Umgang unter Rechtsanwälten vor. Eine lässige oder fehlerhafte Anrede in einem Schreiben an einen Kollegen kann als Verletzung des Kollegialitätsgebots gewertet werden. Besonders in streitigen Mandaten ist auf korrekte Anreden zu achten, da Schreiben gelegentlich als Anlage bei Gericht eingereicht werden.

Beispiele Vorher/Nachher

Vorher: "Hallo Herr Muster," Nachher: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Muster,"

Vorher: "Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Müller Maier," (falsche Titelkombination) Nachher: "Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller-Maier," (korrekte Titelhäufung nach akademischem Rang)

Vorher: (kein Abschlusssatz, nur Unterschrift) Nachher: "Mit freundlichen Grüßen" / "Mit kollegialen Grüßen"

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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