Brao konformitaetspruefung
Wenn es um BRAO-Konformitätsprüfung in E-Mail-Umformulierer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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BRAO-Konformitätsprüfung
Fachkern: BRAO-Konformitätsprüfung
- Normen-/Quellenanker: BRAO/BORA, BNotO, StBerG, WPO, PAO, Sachlichkeitsgebot, Verschwiegenheit, Datenschutz und Deeskalationspflichten.
- Entscheidende Weiche: Bewahre rechtlichen Inhalt, entferne Eskalation, schütze Geheimnisse, markiere Fristen und formuliere sendefähig ohne falsches Anerkenntnis.
Prüft Ausgangsschreiben von Rechtsanwälten auf Einklang mit den Berufspflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung. Der Fokus liegt auf § 43a BRAO (allgemeine Berufspflichten) mit dem darin enthaltenen Sachlichkeitsgebot sowie auf den Werbevorschriften des § 43b BRAO.
§ 43a BRAO — Allgemeine Berufspflichten
§ 43a Abs. 3 BRAO enthält das Sachlichkeitsgebot in seiner zentralen Form: Der Rechtsanwalt darf in Ausübung seines Berufs keine Äußerungen machen, die bewusst unwahr oder in sonstiger Weise unzulässig sind. Darunter fallen insbesondere herabsetzende Äußerungen über Personen ohne sachliche Grundlage, reine Schmähkritik und Behauptungen "ins Blaue hinein" — also ohne tatsächliche Grundlage. § 43a Abs. 1 BRAO verpflichtet zur Unabhängigkeit, § 43a Abs. 2 BRAO zur Verschwiegenheit über mandatsbezogene Tatsachen.
§ 43b BRAO — Werbung
§ 43b BRAO erlaubt sachliche, berufsbezogene Werbung, verbietet jedoch anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, die das Ansehen der Rechtspflege beeinträchtigen könnte. In E-Mails relevant: Selbstdarstellungen im Briefkopf, Signaturen mit Kompetenzhinweisen sowie Mandantenschreiben, die werbliche Elemente enthalten.
Prüfschritte
Schritt 1: Enthält das Schreiben Tatsachenbehauptungen über den Adressaten oder Dritte? Falls ja: Sind diese belegt oder belegbar? Schritt 2: Enthält das Schreiben Werturteile? Falls ja: Stützen sie sich auf einen nachvollziehbaren Sachverhalt oder sind sie reine Schmähung? Schritt 3: Wird der Adressat oder eine dritte Person in einer Weise bezeichnet, die über sachliche Kritik hinausgeht (Herabsetzung)? Schritt 4: Gibt es werbliche Aussagen im Schreiben, die sachlich nicht gedeckt sind?
Berufsrechtlicher Hintergrund
Die relevanten Normen sind: § 43a Abs. 3 BRAO (Sachlichkeitsgebot), § 43b BRAO (Werbung), § 59b Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BRAO (Satzungsermächtigung für BORA-Sachlichkeitsregeln). Ergänzend: BGH-Beschluss vom 25. November 2013 (AnwZ (Brfg) 2/12) zur Abgrenzung von zulässiger Kritik und unzulässiger Herabsetzung.
Beispiele Vorher/Nachher
Vorher: "Ihre Argumentation ist an Unkenntnis des geltenden Rechts kaum zu überbieten." Nachher (Prüfergebnis): Unzulässig — Schmähkritik ohne sachliche Grundlage. Risiko: Berufsrechtliche Rüge, Beleidigungsklage. Empfehlung: "Die rechtliche Einordnung in Ihrem Schreiben weicht von der geltenden BGH-Rechtsprechung ab."
Vorher: "Wir sind die führende Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Bayern." Nachher (Prüfergebnis): Werberechtlich bedenklich nach § 43b BRAO, sofern keine objektive Grundlage (Rankings, Zertifizierungen) vorhanden. Empfehlung: Sachliche Beschreibung des Tätigkeitsschwerpunkts.
Vorher: "Der Gegner handelt bösgläubig und versucht, uns zu täuschen." Nachher (Prüfergebnis): Tatsachenbehauptung ohne Belegbasis — Risiko gemäß § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO. Empfehlung: "Die Darstellung der Gegenseite weicht von den uns vorliegenden Unterlagen erheblich ab."
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