Ein 087 landwirtschaftliche flaeche behoerdenb
Wenn es um Landwirtschaftliche Flaeche Behoerdenb in Einigungsvertrag und Vermögensrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md
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Landwirtschaftliche Flaeche Behoerdenb
Arbeitsauftrag
Landwirtschaftliche Flaeche Behoerdenb wird nicht als abstraktes Schema beantwortet, sondern als Arbeitsgang im Bereich Einigungsvertrag, DDR-Folgen und Vermögensrecht: erst Zuständigkeit und Normpfad, dann Tatsachen und Belege, dann Fristen und taktische Option, danach ein verwertbarer Output.
Einstieg ohne Leerlauf
- Rolle klären: antragstellende Person, Behörde, Verband, Unternehmen, Anwalt, Gericht, Presse, Betroffene oder Projektträger.
- Ziel festlegen: Auskunft, Bescheidprüfung, Gestaltung, Verteidigung, Klage/Eilrechtsschutz, Dashboard, Vertrags-/Registerprüfung oder Entscheidungsvermerk.
- Dokumente einsammeln: Bescheid, Antrag, Vertrag, Registerauszug, Haushaltsstelle, Behördenmail, Foto/Scan, Zeitachse, Fristen und bisherige Kommunikation.
- Rechtsstand als Live-Check markieren, wenn Landesrecht, EU-Recht, internationale Regeln, Gebührenordnungen oder aktuelle Rechtsprechung betroffen sind.
Norm- und Quellenanker
- Einigungsvertrag und fortgeltende/überleitende Normen
- VermG, MauerG, SachenRBerG, Investitionsvorrang, Treuhand-Kontexte
- Bodenreform, Parteivermögen, Volkseigentum, Register-/Grundbuchfolgen
- Rechtshistorische Einordnung mit aktuellem Nachweisbedarf
Prüfroutine
- Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
- Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
- Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
- Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
- Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.
Typische Artefakte
- Überleitungs- und Normpfadkarte
- Grundbuch-/Registerkettenanalyse
- Restitutions-/Entschädigungsroute
- Chronologie 1945/1949/1961/1990/heute
Red-Team-Fragen
- heutige Rechtslage mit DDR-Recht verwechselt
- Ausschlussfristen/Nachweise fehlen
- Treuhand- oder Parteivermögen pauschalisiert
- Grundbuchlage nicht rekonstruiert
Ausgabeformat
- Kurzbefund: ein Absatz, der die Lage und den nächsten Schritt verständlich macht.
- Arbeitsmatrix: Norm, Tatsache, Beleg, Risiko, offener Punkt, nächster Schritt.
- Entwurf: Antrag, Schreiben, Vermerk, Widerspruch, Klagebaustein, Dashboard-Zeile oder Checkliste nach Bedarf.
- Quellenblock: nur amtliche/frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte Quellen; keine Blindzitate, keine BeckRS-/juris-Behauptungen ohne Nutzerquelle.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Qualitätsregel
Wenn etwas nur wahrscheinlich ist, als wahrscheinlich kennzeichnen. Wenn der Rechtsstand tagesaktuell sein kann, Live-Recherche verlangen. Wenn die Akte widersprüchlich ist, den Widerspruch stehen lassen und daraus eine Entscheidungsvorlage bauen.
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