Art 21 und art 22 vermoegen trennen
Wenn es um Art 21 Und Art 22 Vermögen Trennen in Einigungsvertrag und Vermögensrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Art 21 Und Art 22 Vermögen Trennen
Arbeitsbereich
Einigungsvertrag und Vermögensrecht: Art. 21 und Art. 22 Vermögen trennen. Art. 21 und Art. 22 Vermögen trennen im Fachgebiet Einigungsvertrag und Vermögensrecht als geführten Arbeitsgang mit Fragen, Dokumentenlogik und Ausgabeformat bearbeiten. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VermG § 30 Anmeldefrist 31.12.1992 (Mobilien) bzw. 30.06.1993 (Immobilien) — Ausschlussfrist, § 30a Wiedereinsetzung, VwGO § 74 Klagefrist 1 Monat.
- Tragende Normen verifizieren: VermG §§ 1, 3, 4, 6, 30, 30a, InVorG, EALG, AusglLeistG, EntschG, SachenRBerG, Einigungsvertrag Anlage I/II, BGB §§ 985, 894 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder/Berechtigter, BARoV (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen), Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV), VG, OVG, BVerwG, Verfügungsberechtigter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Anmeldung nach § 30 VermG, Restitutionsbescheid, Investitionsvorrangbescheid, Grundbuchauszug, Notar-Auflassung, Investitionsbescheinigung, EALG-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm- und Quellenanker
- Einigungsvertrag und fortgeltende/überleitende Normen
- VermG, MauerG, SachenRBerG, Investitionsvorrang, Treuhand-Kontexte
- Bodenreform, Parteivermögen, Volkseigentum, Register-/Grundbuchfolgen
- Rechtshistorische Einordnung mit aktuellem Nachweisbedarf
Prüfroutine
- Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
- Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
- Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
- Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
- Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.
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