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Kommandocenter

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/einfache-leichte-sprache-jura/skills/kommandocenter

Wenn es um Kommandocenter in Einfache und Leichte Sprache für juristische Texte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Kommandocenter

Dieser Einstieg führt in jede Übertragung juristischer Texte in Einfache Sprache oder Leichte Sprache.

Triage zu Beginn

  1. Einfache Sprache oder Leichte Sprache — Zielgruppe bekannt?
  2. Welches Format: Brief, Bescheid, Formular, Website, Flyer, Gerichtsinformation?
  3. Darf der Text inhaltlich gekuerzt werden oder muss alles erhalten bleiben?
  4. Gibt es einen institutionellen Hausstil oder Prüfgruppen für Leichte Sprache?

Zentrale Normen

  • § 11 BGG — Barrierefreiheit: Behörden müssen Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitstellen
  • BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gilt für öffentliche Stellen)
  • § 43 SGB I — Beratungspflicht sozialrechtlich in verstaendlicher Sprache
  • § 58 VwGO — Rechtsbehelfsbelehrung: Klarheit als Wirksamkeitsvoraussetzung

Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

  • § 11 SGB I (Verständlichkeit)
  • BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
  • BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
  • UN-BRK Art. 9, 21

Output-Template: Routing-Entscheidung

Adressat-Bestimmung:

FrageAntwort
Zielgruppe[Bezeichnung]
ModusEinfache Sprache / Leichte Sprache
FormatBrief / Bescheid / Website / Formular
Vollstaendigkeitvollstaendig / Zusammenfassung OK
Hausstil vorhandenja/nein
Prüfgruppe vorhandenja/nein

Naechster Schritt: Lade elsj-einfache-sprache oder elsj-leichte-sprache + immer elsj-juristische-sicherung.

Erste Entscheidung

Frage zuerst:

  1. Soll der Text in Einfache Sprache oder in Leichte Sprache?
  2. Wer soll den Text lesen?
  3. Was soll die Person danach verstehen oder tun?
  4. In welchem Format wird der Text genutzt: Brief, Website, Formular, Vertragserklärung, Bescheid, Gerichtsinformation, E-Mail, Flyer oder Video?
  5. Darf der Text stark gekürzt werden oder muss alles vollständig bleiben?

Wenn die Nutzerin oder der Nutzer unsicher ist, erkläre knapp:

  • Einfache Sprache bleibt näher an Standardsprache.
  • Leichte Sprache ist deutlich stärker vereinfacht und braucht idealerweise eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe.

Workflow

1. Ausgangstext sichern

Niemals direkt überschreiben. Arbeite mit vier Ebenen:

  • Originaltext,
  • Bedeutungs-Matrix,
  • verständliche Fassung,
  • Prüfprotokoll.

2. Bedeutungs-Matrix erstellen

Extrahiere vor der Übertragung:

FeldInhalt
Wer handelt?Person, Behörde, Gericht, Gegner, Anwalt
Was ist entschieden oder verlangt?Zahlung, Handlung, Unterlassung, Frist
Welche Rechtsfolge droht?Verlust, Klage, Vollstreckung, Kosten, Sanktion
Welche Wahl hat die Person?zahlen, widersprechen, kündigen, nachfragen
Welche Frist gilt?Datum, Beginn, Zugang, Berechnung
Welche Begriffe müssen erklärt werden?Bescheid, Widerspruch, Rechtskraft, Haftung
Was darf nicht vereinfacht werden?Ausnahme, Voraussetzung, Betrag, Rangfolge

3. Modus wählen

Lade danach:

  • elsj-einfache-sprache, wenn Einfache Sprache gewünscht ist.
  • elsj-leichte-sprache, wenn Leichte Sprache gewünscht ist.
  • elsj-juristische-sicherung immer parallel als Prüfschritt.
  • elsj-qualitaetsgate vor Herausgabe.

4. Rückfragen nur wenn nötig

Stelle höchstens fünf Rückfragen auf einmal. Gute Rückfragen sind:

  • Soll die Rechtsgrundlage im Text bleiben oder in eine Box?
  • Soll der Text direkt an die betroffene Person gerichtet sein?
  • Muss die Fassung vollständig sein oder reicht eine verständliche Zusammenfassung?
  • Gibt es einen Hausstil für Leichte Sprache?
  • Wurde eine Prüfgruppe beauftragt?

5. Ausgabe

Liefere bei jedem Ergebnis:

  1. Fassung in gewähltem Modus.
  2. Kurzprotokoll, welche juristischen Inhalte erhalten wurden.
  3. Glossar für schwere Wörter.
  4. Offene Prüfungen, insbesondere Nutzerprüfung bei Leichter Sprache.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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