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Widerrufsrecht verbraucher 355 312g bgb

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Wenn es um Widerrufsrecht Verbraucher 355 312g BGB in E-Commerce-Recht geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Widerrufsrecht Verbraucher §§ 355 312g BGB: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Widerrufsrecht Verbraucher §§ 355 312g BGB: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: BGB §§ 312 ff., 355 und 327 ff., 434 ff.; EGBGB Informationspflichten; PAngV; UWG; DDG; DSA; DSGVO; BFSG; GPSR; ElektroG/VerpackG/BattG.

Widerrufsrecht des Verbrauchers – §§ 355, 312g BGB

Fachkern: Widerrufsrecht des Verbrauchers – §§ 355, 312g BGB

  • Normen-/Quellenanker: BGB Fernabsatz/Widerruf, PAngV, UWG, DSGVO, DDG/DSA, TDDDG, Produktsicherheit, Gewährleistung, Zahlungsdienste und Plattformrecht.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Shop-Frontend, Bestellstrecke, Informationspflicht, Preis, Widerruf, Mängelrecht, Werbung, Tracking und Plattform-/Marketplace-Pflichten.

Worum geht es konkret

Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 BGB i.V.m. § 312g BGB). Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde; sonst maximal 12 Monate und 14 Tage. Der Skill ordnet Voraussetzungen, Ausnahmen (§ 312g II BGB), Rechtsfolgen und Belehrungspflichten.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Welcher Vertragstyp (Warenkauf, Dienstleistung, digitale Inhalte, Abo, Maßanfertigung)?
  • Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb Geschäftsräume geschlossen?
  • Wurde Widerrufsbelehrung erteilt? Wann? Wo (E-Mail, Bestellbestätigung)?
  • Sind Ausnahmen einschlägig (§ 312g II BGB)?
  • Widerruf bereits erklärt? Wie (Brief, E-Mail, Online-Formular)?
  • Geht es um den Mandanten als Verbraucher oder als Unternehmer (Streit über Status)?

Rechtlicher Rahmen

  • § 355 BGB: Widerrufsrecht – 14 Tage, Form, Rechtsfolgen.
  • § 356 BGB: Beginn der Widerrufsfrist – Erhalt der Belehrung, bei Waren Erhalt der Ware.
  • § 356 III BGB: Erlöschen des Widerrufsrechts spätestens 12 Monate und 14 Tage.
  • § 357 BGB: Rechtsfolgen – Rücksendung, Wertersatz, Zinslauf.
  • § 357a BGB: Rechtsfolgen bei Finanzdienstleistungen.
  • § 312g I BGB: Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
  • § 312g II BGB: Ausnahmen – Maßanfertigung, schnell verderbliche Ware, versiegelte Ware mit hygienischem Bezug, Zeitschriften, versiegelte Datenträger, vor Ablauf der Frist erbrachte Dienstleistungen mit ausdrücklicher Zustimmung.
  • Art. 246a EGBGB: Form und Inhalt der Belehrung – Muster-Widerrufsbelehrung Anlage 1.
  • § 312k BGB-Verhältnis: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (anderer Mechanismus).
  • EuGH C-208/19 (BU), C-186/24 (in Recht zur Klage) – ggf. einschlägige Rechtsprechung verifizieren.

/ Schritt für Schritt

  1. Vertragstyp und Status klären. Verbraucher? Fernabsatz? Außerhalb Geschäftsräume?
  2. Widerrufsbelehrung prüfen. Inhalt vollständig? Muster Anlage 1 EGBGB verwendet? Konkret (Empfänger, Adresse, E-Mail)?
  3. Fristbeginn berechnen.
  • Waren: Erhalt der Ware (bei mehreren Sendungen letzte).
  • Dienstleistungen / digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger: Vertragsschluss.
  • Bei fehlerhafter Belehrung: 12 Monate und 14 Tage Maximum.
  1. Ausnahmen prüfen. § 312g II BGB – Maßanfertigung, hygienisch versiegelt etc. – im Zweifel keine Ausnahme.
  2. Form des Widerrufs. Eindeutige Erklärung – Brief, E-Mail, Online-Formular. Pflicht ist keine Begründung.
  3. Rechtsfolgen. Rückerstattung binnen 14 Tagen. Rücksendung Verbraucher trägt grundsätzlich Kosten, soweit belehrt. Wertersatz nur bei Belehrung und Prüfen der Beschaffenheit übersteigender Nutzung.
  4. Zeitlich erbrachte Dienstleistung. Anteiliger Vergütungsanspruch bei ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist (§ 357 VIII BGB).
  5. Streitfall. Beweislast für Belehrung: Unternehmer. Beweislast für Zugang des Widerrufs: Verbraucher.

Trade-off-Matrix

SituationBelehrung vollständigBelehrung fehlerhaft
Online-Kauf, 30 Tage späterWiderruf abgelaufenWiderruf möglich bis 12 Monate 14 Tage
Maßanfertigung§ 312g II Nr. 1 BGB greiftWiderruf möglich
Digitale Inhalte freigeschaltetMit Zustimmung ErlöschenSonst Widerruf möglich
Dienstleistung bereits erbrachtWertersatz möglichkein Wertersatz

Praxistipps

  • Muster-Widerrufsbelehrung Anlage 1 EGBGB verwenden – Abweichungen lassen Frist nicht laufen.
  • Muster-Widerrufsformular Anlage 2 EGBGB ist Pflicht beizufügen.
  • Beweissicherung Unternehmer: Versand der Belehrung dokumentieren (E-Mail-Anhang, AGB im Bestellprozess).
  • Bei digitalen Inhalten: Ausdrückliche Zustimmung mit Hinweis auf Erlöschen ist zwingend (§ 356 V BGB), sonst kein Erlöschen.
  • Bei Abo-Modellen: § 312k und § 355 unterscheiden – Widerruf wirkt ex tunc, Kündigung ex nunc.

Mustertexte

Widerrufserklärung Verbraucher: "Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von [Bezeichnung der Ware/Dienstleistung]. Bestellt am [Datum]. Erhalten am [Datum]. Name, Anschrift, Datum, Unterschrift."

Antwort des Unternehmers nach wirksamem Widerruf: "Sehr geehrte/r [Name], Ihren Widerruf vom [Datum] haben wir erhalten. Den Kaufpreis in Höhe von [Betrag] EUR erstatten wir Ihnen binnen 14 Tagen auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte. Wir bitten Sie, die Ware binnen 14 Tagen an [Adresse] zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung tragen Sie nach Ziff. [...] unserer AGB und der Widerrufsbelehrung."

Streitfall: Widerruf trotz fehlender Belehrung: "Der Vertrag vom [Datum] wurde wirksam widerrufen. Die erteilte Belehrung entspricht nicht den Anforderungen Anlage 1 zu Art. 246a § 1 EGBGB, weil [konkrete Mängel]. Die Widerrufsfrist hat daher nicht zu laufen begonnen; die maximale Frist von 12 Monaten und 14 Tagen war zum Zeitpunkt des Widerrufs (§ 355 II BGB) noch nicht abgelaufen."

Typische Fehler

  • Belehrungstext geringfügig abgeändert ("Sie haben ein Widerrufsrecht von 30 Tagen") – Frist läuft nicht.
  • Muster-Widerrufsformular Anlage 2 fehlt.
  • Bei digitalen Inhalten Zustimmungsmechanismus zur Erlöschung fehlt.
  • Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt ohne ausdrückliche Belehrung – unwirksam.
  • Wertersatz pauschal verlangt ohne Beweis übersteigender Nutzung.

Quellen Stand 06/2026

  • §§ 355, 356, 357, 312g BGB – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • Art. 246a EGBGB; Anlagen 1, 2 zu Art. 246a § 1 EGBGB – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU – EUR-Lex.
  • EuGH-Rechtsprechung zu Belehrung und Widerruf – curia.europa.eu (Az. nach Verifikation).
  • BGH zu Widerrufsbelehrung – ständige Rechtsprechung; Volltexte bundesgerichtshof.de.

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