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Wenn es um AGB im Online-Shop – Einbeziehung Paragraf 305 BGB in E-Commerce-Recht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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AGB im Online-Shop – Einbeziehung § 305 BGB

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: AGB im Online-Shop – Einbeziehung § 305 BGB

  • Normen-/Quellenanker: BGB Fernabsatz/Widerruf, PAngV, UWG, DSGVO, DDG/DSA, TDDDG, Produktsicherheit, Gewährleistung, Zahlungsdienste und Plattformrecht.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Shop-Frontend, Bestellstrecke, Informationspflicht, Preis, Widerruf, Mängelrecht, Werbung, Tracking und Plattform-/Marketplace-Pflichten.

Worum geht es konkret

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam einbezogen wurden (§ 305 II BGB) und einer Inhaltskontrolle (§§ 307 ff. BGB) standhalten. Im Online-Shop entscheidet die Einbeziehung über die gesamte Vertragsgrundlage (Lieferung, Mängelhaftung, Eigentumsvorbehalt, Streitbeilegung). Der Skill ordnet Einbeziehung, Klauseltypen und Inhaltskontrolle.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Wo sind die AGB im Bestellprozess platziert?
  • Wird vor Bestellabgabe ausdrücklich auf die AGB hingewiesen?
  • Sind die AGB unmittelbar abrufbar und speicherbar?
  • Welche Klauseln sind streitig (Versand, Vorkasse, Eigentumsvorbehalt, Haftungsausschluss, Gerichtsstand)?
  • B2C oder B2B?
  • Schon Abmahnung wegen unwirksamer AGB erhalten?

Rechtlicher Rahmen

  • § 305 II BGB: Einbeziehung – ausdrücklicher Hinweis, zumutbare Kenntnisnahme, Einverständnis.
  • § 305c BGB: Überraschende Klauseln.
  • § 306 BGB: Rechtsfolge der Nichteinbeziehung/Unwirksamkeit – Vertrag im Übrigen wirksam.
  • §§ 307–309 BGB: Inhaltskontrolle, Klauselverbote.
  • § 310 BGB: Anwendungsbereich – AGB auch im B2B, jedoch ohne Verbraucherschutz §§ 308, 309.
  • UWG § 3a: Marktverhaltensregel.
  • UKlaG: Unterlassungsklage Verbraucherverbände.
  • BGH zur Online-AGB-Einbeziehung – ständige Rechtsprechung: Hinweis und Möglichkeit der Kenntnisnahme reichen; Pflicht zur Aktivbestätigung (Checkbox) nicht erforderlich, aber praktisch empfohlen.

/ Schritt für Schritt

  1. Einbeziehungspfad prüfen. Vor Bestellabgabe Hinweis "Es gelten unsere AGB"; Link unmittelbar zur Volltext-Fassung; Druck- und Speicherfunktion.
  2. AGB-Inhalt strukturieren.
  • Geltungsbereich,
  • Vertragsschluss / Angebot,
  • Lieferung und Versand,
  • Preise und Zahlung,
  • Eigentumsvorbehalt,
  • Mängelhaftung / Gewährleistung,
  • Haftungsbegrenzung,
  • Widerrufsrecht (Verlinkung),
  • Streitbeilegung / Gerichtsstand,
  • Datenschutz (Verweis).
  1. Inhaltskontrolle.
  • § 309 Nr. 7 BGB: Haftungsausschluss bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit/wesentlichen Pflichten unzulässig.
  • § 309 Nr. 8 BGB: Gewährleistungsausschluss bei Neuware unzulässig.
  • § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit Dauerschuldverhältnisse begrenzt.
  • § 309 Nr. 12 BGB: Vorausabtretung von Gegenforderungen.
  1. Versionierung. Stand-Vermerk, Archivierung, Verlauf.
  2. Update-Mechanismus. Bei wesentlichen Änderungen: Mitteilung mit Widerspruchsrecht.
  3. Streitfall. Klausel angreifen: nicht einbezogen oder unwirksam.

Trade-off-Matrix

KlauseltypWirksam B2CWirksam B2B
Vollständiger Haftungsausschlussunwirksam § 309 Nr. 7meist unwirksam § 307
Pauschaler Wertersatz Widerrufunwirksam
Verlängerungsautomatik Abo > 12 Monateunwirksam § 309 Nr. 9unwirksam § 307
Gerichtsstandsklauselgrundsätzlich § 38 III ZPOwirksam unter Kaufleuten
Eigentumsvorbehaltwirksamwirksam

Praxistipps

  • Im Bestellprozess: Checkbox "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie" mit Link – einbeziehungssicher, aber nicht zwingend.
  • Versionsnummer + Datum in den AGB sichtbar – beweissicher.
  • Bei AGB-Update Bestandsverträge berücksichtigen – Vereinbarung erforderlich (Änderungskündigung oder Zustimmungslösung).
  • Klauseln aus Musterverträgen blind übernehmen – häufig veraltet, vor allem zu § 312k.
  • Internationale Lieferung: Rom-I-Anpassungen, Geo-Blocking-VO.

Mustertexte

Einbeziehungshinweis im Checkout: "Mit Klick auf 'zahlungspflichtig bestellen' bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen [LINK] und die Widerrufsbelehrung [LINK] gelesen haben und einverstanden sind."

Standardklauseln (Kurzfassung):

  • Vertragspartner: [Firma], [Anschrift], [HRB], [USt-IdNr.].
  • Angebot der Waren stellt unverbindliche Aufforderung dar; Vertragsschluss durch Annahmebestätigung des Anbieters.
  • Lieferung: [Standard innerhalb 3–5 Werktagen]; Versandkosten ausgewiesen.
  • Zahlung: [Kreditkarte, PayPal, Klarna, Vorkasse].
  • Eigentumsvorbehalt bis vollständige Zahlung.
  • Gewährleistung gesetzlich; bei Verbrauchern 2 Jahre.
  • Widerrufsbelehrung siehe Anlage.

Update-Mitteilung: "Wir aktualisieren unsere AGB zum [Datum]. Wesentliche Änderungen: [...]. Sie können den Änderungen binnen 6 Wochen widersprechen; sonst gelten die neuen AGB als angenommen. Volltext: [LINK]."

Typische Fehler

  • AGB nur als PDF zum Download – Kenntnisnahme erschwert, oft nicht ausreichend.
  • Klausel zur Vorauszahlung bei Verbraucherkauf ohne Liefersicherung.
  • Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Widerruf.
  • Gerichtsstand auf Sitz des Unternehmers für Verbraucher – unwirksam.
  • Klausel "AGB können jederzeit geändert werden" ohne konkreten Änderungsmechanismus – unwirksam.

Quellen Stand 06/2026

  • §§ 305–310 BGB – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • UKlaG, UWG §§ 3a – Volltexte gesetze-im-internet.de.
  • BGH zur Online-AGB-Einbeziehung – ständige Rechtsprechung; Volltexte bundesgerichtshof.de.
  • EuGH C-186/16 (Andriciuc) und C-26/13 (Kasler) zur Klauselkontrolle – curia.europa.eu.
  • Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU; Klausel-RL 93/13/EWG – EUR-Lex.
  • VZBV – Klagepraxis und Datenbank unwirksamer Klauseln.

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